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Hänger für B ablasten?

Themenstarteram 6. Dezember 2022 um 13:12

Hallo,

ist es okay, den Hänger für Fahrt mit B abzulasten? Wenn er nur noch 800 Kilo hat, kann ich ihn ja fahren und die Ladung zählt extra, oder?

Will demnächst Beton fahren und kein Bock extra noch Führerschein zu machen.

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36 Antworten

Wenn Du den Führerschein hast, solltest Du wissen, was man damit fahren darf. Ansonsten: Google. Ich habe es sofort gefunden. Geht ganz einfach. Und man braucht nicht mal Google Premium.

Natürlich darfst Du den Hänger ablasten.

Aber Beton brauchst Du dann nicht mehr fahren.

Eine Ablastung geht auf Kosten der Zuladung.

Es geht grundsätzlich immer um die zulässigen Gesamtgewichte, also das, was im Fahrzeugschein eingetragen ist. Nie geht es um das, was der Anhänger oder die Ladung tatsächlich wiegt.

Eine Grenze von 800 kg kenne ich gar nicht. Wenn dann 750 kg.

Aber mit Klasse B darfst du auch Anhänger fahren, die schwerer sind, solange die Summe aus Auto und Anhänger (jeweils zulässiges Gesamtgewicht) nicht mehr als 3,5 t sind und solange das zul. GesGew. des Anhängers kleiner ist, als das des Zugfahrzeugs...

Ich glaube, hier versteht jemand falsch, was Ablastung bedeutet.

Es bedeutet, du verringerst die zulässige Zuladung. Statt 1500kg darfst du dann abgelastet z.B. nur noch 1300kg fahren. Das Gewicht des Anhängers bleibt gleich. Technisch wird nichts gemacht.

Und die Ladung zählt immer extra oder wie meinst du das? Leergewicht des Anhängers plus Zuladung ergibt das tatsächliche Gewicht des Anhängers.

Leergewicht des Anhängers plus max. Zuladung ergibt das zulässige Gesamtgewicht des Hängers.

@Alf7788

 

Abgelastet darfst du vlt den Anhänger ziehen aber wenn du schwerer bist als das im Fahrzeugschein eingetragene ZGM wird’s ganz schnell böse da es um prozentuale Überladung geht heißt wenn es ein 2t ist kostet 200kg mehr kaum was und man darf noch weiterfahren beim 800 Kg Anhänger bleibt der stehen und du bist Fußgänger.

Gilt diese Regelung des prozentualen Überschreitens nicht nur bei Schüttgut?

Wenn er Beton holt gehe ich davon aus, dass es sich um Zementsäcke handelt und nicht der fllüssige Beton auf den Hänger gekippt wird. Und bei den Säcken ist das Gewicht pro Sack bekannt. Da kann er sich nicht auf unbewußtes Überschreiten der max. Zuladung berufen.

Vielleicht sollte der TE mal schreiben, wie groß das zul. GewGew. des Zugfahrzeugs und des Anhängers und das Leergewicht des Anhängers ist.

Vermutlich passt dann schon alles...

Hab das Gefühl der TE will uns verarschen.

Bei Ablastung auf 800kg bleibt ja so oder so nicht mehr viel, wenn man das Eigengewicht des Hängers abzieht (wird ja vermutlich ein etwas größerer sein).

Wieviel Säcke kann man dann noch laden? Die kriegt man ja schon fast so ins Auto. Da würde ich zweimal fahren und mit dem Auto transportieren oder einen passenden Anhänger leihen.

Und wenn er jetzt ablasten muß, dann durfte er den Anhänger ja vorher schon icht fahren. Da würd eich entweder einen passenden Führerschein machen oder einen passenden Anhänger kaufen. Ablastung auf 800kg ist doch Unsinn. Da kann man ja dann auf jeden ungebremsten Baumarkthänger mehr draufladen.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 6. Dezember 2022 um 14:56:23 Uhr:

.......

Da kann man ja dann auf jeden ungebremsten Baumarkthänger mehr draufladen.

Da hast Du recht. Wenn das Zugfahrzeug 750 kg ungebremst ziehen darf.

Aber wenn der TE auf 800 kg ablasten muß, dann kann sein Zugfahrzeug einen ungebremsten 750 kg Anhänger garantiert ziehen.

Deswegen soll der TE mal rausrücken mit genauen Daten zum Fahrzeug, was das Auto ziehen darf, wie hoch das zGG des Anhängers ist, usw.

@fehlzündung

 

Es ist vollkommen egal ob Schüttgut, Palettenware oder Sackware. Es geht immer um die prozentuale Überladung. Wobei die Rennleitung bei Sachen mit klarem Gewicht wenig bis null Toleranz zeigt so meine Erfahrungen. Ich hab einige von der Straße geholt da ich BE hab und alles an einen 3,5t hängen darf solange das Fahrzeug das ziehen darf.

Es macht bei Sackware mit aufgedrucktem Gewicht auch keinen Sinn, Toleranz zuzulassen.

Dann könnte man die Grenze auch gleich höher setzen.

Denn bei einer zulässigen Zuladung von 500kg kannst du genau ausrechnen, dass du 12 Säcke zu je 40kg Zement aufladen darfst. Läd man 14 Säcke auf, kann man sich nicht mit Versehen und verschätzt und schlecht gewogen rausreden.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 6. Dezember 2022 um 18:01:42 Uhr:

Es macht bei Sackware mit aufgedrucktem Gewicht auch keinen Sinn, Toleranz zuzulassen.

Dann könnte man die Grenze auch gleich höher setzen.

Denn bei einer zulässigen Zuladung von 500kg kannst du genau ausrechnen, dass du 12 Säcke zu je 40kg Zement aufladen darfst. Läd man 14 Säcke auf, kann man sich nicht mit Versehen und verschätzt und schlecht gewogen rausreden.

Es geht bei der Toleranz, die @Tom1182 anspricht, eher um "Auge zudrücken", mit 2% drüber und Schüttgut, wirst du eher mal fahren gelassen als mit deinem Beispiel und den Zementsäcken.

Was man an Strafe bezahlt ist aber immer Prozentual, dort gibt es auch keine Toleranz, ab 0,1% Überladung kannst du zur Kasse gebeten werden, egal ob Schüttgut, Sackware oder ähnliches.

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