Hängerbetrieb bei Spurverbreiterung
Hallo!
Seit langem suche ich für meinen S 211 (320 Benziner, 11 / 03) eine AHK. Bin bei ebay fündig geworden; dort wird eine nagelneue AHK von Brink (?) mit 13 pol. E-Satz angebaut, freigeschaltet für 477,- € Endpreis (mit ausgew. MWSt). Man miuss allerdings nach Paderborn fahren und 3 Std. warten. Es ist eine KFZ-Werkstatt. Soweit-so gut. Jetzt das Problem:
Ich habe hinten noch 255 /35/ 19 (nächsten Sommer kommen 275er drauf) Reifen auf 9 J Felgen mit 20 mm Spurverbreiterung montiert. Letztens habe ich für einen Freund Laminatboden transportiert. Wir mussten nach dem 10. Paket aufhören, weil die Karosse am Reifen schliff. Man muss dabeisagen, dass die Reifen ca. 5-7 mm aus dem umgebördeltem Radkasten "rausstehen".
Ich habe nun Bedenken, die AHK montieren zu lassen, denn wenn ich einen Anhänger mit meinem Oldtimer am Haken habe, drückt da nicht das Gesamtgewicht des Hängers meinen Benz hinten runter?
Danke vorab für Eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
wer bei einer Polizeikontrolle mit einer zu hohen Stützlast auf der Anhängerkupplung erwischt wird, darf seinen Anhänger neu ausbalancieren oder an Ort und Stelle stehen lassen.
Und wer sein Fahrzeug bewusst so verkehrsuntauglich gemacht hat, daß bei ordungsgemässer Beladung die Räder an der Karosserie schleifen, ist eh selber schuld!!
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20 Antworten
Hat nach dem Anlassen des Motors die Niveauregulierung nicht funktioniert? Diese müsste das Auto an der HA auf jeden Fall anheben.
Zitat:
denn wenn ich einen Anhänger mit meinem Oldtimer am Haken habe, drückt da nicht das Gesamtgewicht des Hängers meinen Benz hinten runter?
Normalerweise ist bei einer Anhängerkupplung eine Stützlast mit angegeben. Die beträgt in der Regel zwischen 50 und 100 kg bei E-klasse T-Modell eher an den 100 kg.
Das heisst du müsstest den Oldie auf dem Anhänger so ausbalancieren, das die Stützlast möglichst nah an der erlaubten ist. Weniger sollte es nicht sein, das das nicht gut für die Fahrstabilität ist. Und mehr ist ebenfalls nicht gut, da der Abstand zur Hinterachse für einen guten Hebelarm sorgt.
wer bei einer Polizeikontrolle mit einer zu hohen Stützlast auf der Anhängerkupplung erwischt wird, darf seinen Anhänger neu ausbalancieren oder an Ort und Stelle stehen lassen.
Und wer sein Fahrzeug bewusst so verkehrsuntauglich gemacht hat, daß bei ordungsgemässer Beladung die Räder an der Karosserie schleifen, ist eh selber schuld!!
Wie hast Du denn die Räder mitz der Spurverbreiterung eingetragen bekommen?
Gefäligkeitseinragung? Oder fährst Du ohne Abnahme rum?
Da darf nichts schleifen.
H.
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Wie hast Du denn die Räder mitz der Spurverbreiterung eingetragen bekommen?
Gefäligkeitseinragung? Oder fährst Du ohne Abnahme rum?
Da darf nichts schleifen.
H.
Es schleift ja auch nichts; nur, wenn ich den Laderaum zuviel befülle.
Ist auch nichts eingetragen, alles mit ABE.
ABE reicht bei Dir nicht!
Eine ABE für eine Spurplatte gilt nur, wenn sie in Verbindung mit einer Originalen Felge "ab Werk" verwendet wird. Das müsste da auch drin stehen.
Wenn Du 19" montierst - eventuell mit einer anderen ET - gilt die ABE nicht mehr.
ALLES muss zusammen vorgeführt und abgenommen werden.
Das hast Du also nicht getan!
Und wieso schleift nix?
Oben schreibst Du dass es schleift.
Es schleift bei Dir - und es darf nichts schleifen wenn Du nur 10 Pakete einlädst.
Fahr mal ganz schnell zum TÜV und lass alles eintragen bzw. der TÜV-Fritze wird Dich so gar nicht mehr vom Hof lassen ....
Und wehe, Du hast einen Unfall. Die Versicherung wird sich glücklich schätzen !!!!
H.
Jetzt habe ich aber Angst bekommen.
Definitiv sind Rad / Reifenkombination und die Surverbreiterung mit ABE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn Du jetzt Angst bekommen hast nützt es eventuell ja was.
Dann lies jetzt die ABEs nochmals genau durch. Du wirst sehen, dass die ABE nur gilt bei einem sonst serienmäßigen Fahrzeug. Kombinationen von Fahrwerksänderungen sind da nämlich NICHT mit abgedeckt.
Also red Dich jetzt nicht um Kopf und Kragen. Die Änderungen an Deinem Wagen sind nicht einwandfrei.
Gruß
Hyperbel
Wenn in Deiner ABE die Rad/Reifenkombination IN VERBINDUNG mit den Spurplatten genannt wird - dann ist es legal.
Oder auch, wenn in Deiner Spurplatten ABE eine entsprechende Rad/Reifenkombination explizit erwähnt wird (Felge bis zu Breite xy, ET -zz, Reifenbreite bis xxxmm).
Wenn Du zwei unabhängige ABEs hast, dann gilt: ab zum TÜV.
Dieter
hyperbel und dieterpapa haben Recht.
Nur wenn in der ABE der Distanzscheiben drin steht, dass die ABE explizit auch mit der Rad-/Reifenkomination gilt, dann fährst du legal.
Wenn nicht, dann aber schnellstens ab zum TÜV.
Es ist z.B. auch so, dass wenn du Zubehörfelgen hast und eine Tieferlegung vornimmt, für beide gibts ne ABE, aber zusammen müssen sie trotzdem abgenommen werden. Ist auch eine gewisse Sicherheit.
Was wiegt denn 1 Paket Laminat? Nicht mal 15 kg - oder? Also stimmt defintiv was nicht! Bist du sonst nie mal mit mehreren Personen gefahren? Wenn der Wagen mit 500 kg beladen ist, dann dürften ja die Hinterräder gar nicht mehr sich bewegen lassen, müsste ja stark aufsetzen/schleifen.
Also schau mal in deine ABE rein und fahr mal zur Sicherheit zum TÜV.
Und informier und hier über den Ausgang. Wenn dich der TÜV nicht mehr vom Hof lässt, dann demontier einfach deine Distanzscheiben
Hauptsache Optik, die Funktion ist egal
Würd die AHK an den Oldtimer schrauben und damit den 211er ziehen
Es kann ja durchaus sein dass du eine ABE hast.
Es ist nur die Frage ob du sie auch verstanden hast.
Es kann nicht sein dass dein Rad über den Kotflügel hinaussteht. Das ist gar nicht zulässig.
Aber egal
Lies deine ABE mal genau durch. Da steht bestimmt was mit irgendwelchen Zusatzziffern drin.
Lies da mal nach.
Da steht dann was von Um und Anbauten.........
Es gibt da gesetzliche Vorgaben bis zu welchem Winkel dein Rad vom Kotflügel abgedeckt sein muß.
Was glaubst du eigentlich warum die 171er immer so blöde Abdeckungen an den hinteren Kotflügeln haben wenn sie breite Reifen drauf haben?
Also. Lesen, verstehen, begreifen und dann umbauen.
Dann geht das auch mit der AHK.
Aber keine Angst der TÜV tragt die AHK mit deinen Rädern eh nicht ein!!
Da hätte sich die Sache dann eh erledigt gehabt.
Gruß, makisse
Und noch was an Alle Stützlast und Niveauregulierungs schreiber.
Im Hängerbetrieb federt der S211 trotzdem bis kurz vor den Federwegsbegrenzer.
Schön zu beobachten wenn man mit Wohnwagen unterwegs ist und im Zusatzspiegel mal seine Hinterreifen anschaut.
Zitat:
Original geschrieben von makisse
Und noch was an Alle Stützlast
Schon richtig, aber es ist ein Unterschied ob es nur mal bei den Bodenwellen einfedert oder die Stützlast jenseits von Afrika ist und der Wagen dauerhaft im Begrenzer hängt.
Nichtsdestotrotz müssen natürlich die Räder auch beim Einfedern immer freigängig sein und dürfen nicht schleifen.
Ich meine schonmal extra Federwegbegrenzer gesehen zu haben die montiert werden bei diversen Kombinationen.