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Haftet der TÜV für Motorschaden während der Prüfung?
Hallo zusammen,
wir haben ein fettes Problem. Letztes Jahr haben wir einen vollschrotten T4 gekauft und mit viel Herzblut alles wieder hergerichtet, inklusive ZK, Kolben & Co.
Natürlich einiges an Geld reingesteckt.
Die letzten drei Tage lief der Bulli einwandfrei, wir sind ca. 100km gefahren, dabei maximal 80kmh und natürlich im sanften Stil, um den Motor einzufahren.
Nun hatten wir etwas Zeitdruck, weil das Auto eigentlich bis zum 13.08. hätte angemeldet sein müssen, ich bin also heute zu GTÜ, ansonsten hätten wir ihn auch noch weiter eingefahren.
Ich hab den Prüfer vorher gebeten, sanft mit dem Motor umzugehen, weil er eben noch nagelneu ist und dass er auch in der AU nicht härter ist als unbedingt sein muss.
Er ist dann auf die Bühne gefahren, ich hab draußen gewartet und er prüfte bei laufendem Motor per Hand die Wärme des Fahrzeugs, da die Temperaturanzeige defekt ist. Anschließend stieg er ein und gab Vollgas bestimmt 30sek, dabei ging der Motor dann laut quietschend aus. Er hat ihn wieder angestellt und im Leerlauf nach kurzer Zeit dasselbe.
Ich habe leider nicht so viel Ahnung (derjenige mit Ahnung musste arbeiten), sodass ich nicht schreiend dazwischen bin wegen V.a. Kolbenfresser sondern mir nur bei den nächsten Startversuchen die Hände überm Kopf zusammengeschlagen hab. Ende vom Lied, Kolbenfresser, Motor tut nix mehr.
Die eigentliche Frage: Weiß jemand, inwiefern es in diesem Fall als Verschulden des Prüfers einzuschätzen/nachzuweisen ist, wenn er den neuen Motor unsanft mit Vollgas belastet (nicht sanft ansteigend, einfach gib ihm) und dann noch diverse Male wieder startet?
Das alles war NICHT im Rahmen der AU, zu der Zeit war kein Gerät o.Ä. angeschlossen.
Wir möchten ihm nichts reinwürgen, es geht einfach nur drum, dass wir ein paar tausend Euro und etliche Stunden Zeit investiert haben für - nichts.
Danke schonmal…
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78 Antworten
Ein Motor sollte das klaglos aushalten. Wer einmal miterlebt hat, wie z.B. bei Porsche nagelneue Motoren auf dem Prüfstand rotglühend malträtiert werden …
Auf jeden Fall wurde festgestellt, dass der Motor nix taugt bzw. was defekt war/ist.
Pech
Mir blutet auch immer das Herz, wenn ich bei der AU daneben stehe.
Aber wenn der Motor beim Vorschriftmäßigen Prüflauf die Grätsche macht, hat man leider Pech.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. Juli 2021 um 21:00:55 Uhr:
Mir blutet auch immer das Herz, wenn ich bei der AU daneben stehe.
Aber wenn der Motor beim Vorschriftmäßigen Prüflauf die Grätsche macht, hat man leider Pech.
Ja, das kenne ich. Ich krieg auch immer Puls und Schnappatmung, wenn der Prüfer meinen alten Diesel auf 4000 rpm scheucht. Der Verstand weiß, dass er das verträgt, aber ich leide trotzdem :-)
Hier liegt kein KEIN Verschulden des Prüfers vor, da er nur die allgemeinen Richtlinien zur Prüfung des Abgasverhaltens durchführte. Dazu gehört auch die Konditionierung des Motors als auch Abgasstöße bis zur Abregeldrehzahl des Dieselmotors durchführen muss (ich gehe davon aus, dass es sich um einen Dieselmotor gehandelt haben muss).
Allgemein ist es aber üblich, wenn der Prüfer Kenntnis von solchen Motorinstandsetzungen aber auch nicht mehr nachweisbare Zahriemenwechsel oder ähnliches) hat, dass er sich ein Formblatt vom Kunden unterschreiben läßt, dass den Prüfer von der Haftung freistellt und der Kunde die volle Verantwortung bei Motorschäden übernimmt oder die durchzuführende AU nicht durchführen läßt).
Das wird häufig von den einzelnen Prüforganisationen stark vernachlässigt-hier waren wohl die Dollarzeichen in den Augen des Prüfers zu groß.
Aber auch so ist der Prüfer von etwaigen Haftungen freigestellt, da er (seine Prüforganisation) Beliehener des Staates ist.
Etwaige Schadensersatzansprüche sind demzufolge an das Verkehrsministerium des jeweiligen Bundeslandes zu stellen, die diese Ansprüche an die jeweilige Prüforganisation zu weiteren Stellungnahmen weiterleitet.
Allerdings ist der Ausgang vollkommen klar: die Ansprüche werden zurück gewiesen.
Es geht dann nur noch über eine zivilrechtliche Klage vor Gericht.
Wenn der Prüfer das ja ohne die Absicht der Abgasuntersuchung gemacht hat, ist da meiner Meinung nach schon eine gewisse Schuld vorhanden würde ich sagen. Ohne Messgeräte den Motor ne halbe Minute in den Begrenzer drehen ist für mich eigentlich schon Vorsatz.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 26. Juli 2021 um 21:19:50 Uhr:
Wenn der Prüfer das ja ohne die Absicht der Abgasuntersuchung gemacht hat, ist da meiner Meinung nach schon eine gewisse Schuld vorhanden würde ich sagen. Ohne Messgeräte den Motor ne halbe Minute in den Begrenzer drehen ist für mich eigentlich schon Vorsatz.
Dafür gibt’s den Begrenzer. Er soll einen Motorschaden vermeiden.
Und der Prüfer muss den Motor vor der Prüfung auf eine definierte Mindesttemperatur bringen.
Kann ich nur zustimmen.
Auch wenn der Motor neu aufgebaut wurde, muss er locker in der Lage sein, Vollgas auszuhalten.
Wenn er das nicht schafft, dann war da vorher schon etwas nicht in Ordnung.
Also die Instandsetzung war fehlerhaft.
Sei doch froh dass es auf dem Prüfstand und nicht auf einer eigenen Fahrt auf der Autobahn passiert ist…wenn der Motor so schnell in die Knie ging hätte er eh nicht lange gehalten- da kann doch der TÜV Prüfer nix für
Wer hat den Motor denn instand gesetzt? Vielleicht ist hier ja was zu holen, wenn der Motor die HU nicht übersteht.
Oder zumindest ne genaue Diagnose, was denn jetzt das Problem ist.
Zitat:
@catcherberlin schrieb am 26. Juli 2021 um 21:11:53 Uhr:
Allgemein ist es aber üblich, wenn der Prüfer Kenntnis von solchen Motorinstandsetzungen aber auch nicht mehr nachweisbare Zahriemenwechsel oder ähnliches) hat, dass er sich ein Formblatt vom Kunden unterschreiben läßt, dass den Prüfer von der Haftung freistellt und der Kunde die volle Verantwortung bei Motorschäden übernimmt oder die durchzuführende AU nicht durchführen läßt).
Ja, das Formblatt haben wir auch.
Allerdings ändert das im Grunde nichts an der Haftung, sondern macht sie dem Kunden noch nochmal deutlich. Denn: Verschuldet der Prüfer einen Schaden, haftet er auch mit dem Formblatt. Geht ohne sein Verschulden etwas kaputt, haftet er auch ohne Formblatt nicht.
Zitat:
Aber auch so ist der Prüfer von etwaigen Haftungen freigestellt, da er (seine Prüforganisation) Beliehener des Staates ist.
Etwaige Schadensersatzansprüche sind demzufolge an das Verkehrsministerium des jeweiligen Bundeslandes zu stellen, die diese Ansprüche an die jeweilige Prüforganisation zu weiteren Stellungnahmen weiterleitet.
ja, und das Bundesland muss sich von der Überwachungsorganisation von allen Haftungsansprüchen frei stellen lassen, dafür muss die Organisation eine Haftpflichtversicherung unterhalten.
Letztlich landen solche Ansprüche also bei der AXA, obwohl natürlich formal korrekt erstmal das Bundesland haftet, das wiederum von der ÜO von Ansprüchen frei gestellt wird und die wiederum bei der AXA versichert ist...
Zitat:
Allerdings ist der Ausgang vollkommen klar: die Ansprüche werden zurück gewiesen.
Es geht dann nur noch über eine zivilrechtliche Klage vor Gericht.
Es gibt die Geschichte, dass mal ein Bundesland "aus Kulanz" gezahlt habe. Aber das soll wohl auch schon länger her und ein Einzelfall geblieben sein.
Ich halte es für ausgeschlossen, dass der TÜV für Untaten des GTÜ haftet. Also vergessen.
Du warst HEUTE dort und weißt HEUTE schon, daß der Motor defekt ist?
Und du kennst HEUTE schon die genaue Diagnose Kolbenfresser?
Und dann fragst du HEUTE schon, wer deinen Schaden bezahlen soll?
ZEIT ist Geld. Da darf man keine verlieren