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Haftpflichschaden bei Zafira,bin aber Skeptisch bei der Versicherung

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 8:31

Hi,

ich habe einen recht hohen Haftpflichtschaden an unseren Zafira durch eine Bekannte.

Habe sofort ein gutachten erstellen lassen und der Schaden,

beträgt 1300 eur incl Märchensteuer , und eben 1100 ca bei auszahlung ohne Reparatur.

Soweit so gut, komme aus Urlaub wieder und liegt ein Scheck im Briefkasten von der Versicherung

von 880 eur bei unbürokratischen schnellen abschluss. Hmmm

Bei der Versichrung angerufen ,und gefragt wie die auf so eine Summe kommen und wer zahlt den Gutachter ?.

Meint die Versichrung ,das die den Gutachter jeztzt sofort bezahlen,

und der Restbetrag (Differenz )der Summe bekomme ich nach Prüfung aufjeden per Scheck nachgezahlt.

Nun da ist der Harken,

im schreiben steht mit einen schnellen unbürokratischen Abschluss Summe 880eur,

und drüber hinausgehende Endschädigung ne Reperatutrechnung einreichen? .

Verstehe das so, 880 eur per Scheck nehmen und alles ist geklärt ,

Gutachter wird von der Versicherung bezahlt und die versicherung ist somit Fertig mit Zahlen.?

Keine Lust den Scheck einzulösen,und das die nachher Sagen,

Ok Scheck eingelöst und somit ist der Schaden geklärt,

und die brauchen somit die Differenz nicht zu Zahlen.

Was mein Ihr,

wenn bin gerade aus dem Urlaub wieder da, und noch bisken Wirsch vom Feiern. Lach

Ich hoffe das ihr bisken Klarheit da rein bringen könnt.

Gruss

 

 

Beste Antwort im Thema

Was ist hieran den so furchtbar schlimm?

Die Versicherung hat zugesagt die vollen Reparaturkosten zu übernehmen, der Schaden wird somit voll ausgeglichen.

Nun wird ein Abschlag angeboten, den der Geschädigte annehmen kann oder nicht.

Ich erkenne daran jetzt im Gegensatz zu dir bislang nichts rechtswidriges.

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Du hast in der Tat ne Menge geschrieben, leider recht wirr.

Die allerwichtigste Frage ist auch nicht wirklich beantwortet:

Wer hat wen genau geschädigt?

Wenn Du den Scheck einlöst und den Schaden nicht reparieren lässt, hat die Versicherung gegenüber der Berechnung Deines Gutachtens 220 € gespart. Das musst Du jetzt wissen, ob Dir das das Ersparen weiteren Schreibkrams wert ist. Bei einer Reparatur, die die 880 €überschreitet, ist die Versicherung laut Schreiben ja bereit, die Differenz nachzuzahlen.

Vielleicht solltest Du die Frage im Versicherungsforum stellen?

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Vielleicht solltest Du die Frage im Versicherungsforum stellen?

Ich war so frei ;)

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von dortmunder76

...

Verstehe das so, 880 eur per Scheck nehmen und alles ist geklärt ,

Gutachter wird von der Versicherung bezahlt und die versicherung ist somit Fertig mit Zahlen.?

Keine Lust den Scheck einzulösen,und das die nachher Sagen,

Ok Scheck eingelöst und somit ist der Schaden geklärt,

und die brauchen somit die Differenz nicht zu Zahlen.

...

m.W kannst du den Scheck ruhig einlösen, das stellt keine Anerkennung der Gesamtsumme dar.

Da die Zahlung nach deiner Aussage offenbar nur ein Abschlag ist und die Prüfung der Schadenshöhe durch die Versicherung momentan noch läuft, kannst du im Moment eher wenig machen.

Ich persönlich gehe aber davon aus, dass nach offiziellem Abschluß der Prüfung auch nicht mehr als die 880 rauskommen.

Ist wahrscheinlich aber auch der Trick bei der Sache - viele geben sich dann damit zufrieden und gut ist.

Liegt dann an dir wie es weitergeht, hängt natürlich aber auch davon ab was genau gekürzt wurde.

Ganz lustiger Vogel von der Versicherung, einfach mal was rausstreichen ohne jede Begründung und gucken ob der Geschädigte das schluckt. Sachen gibt es :rolleyes:

Auch wenn das viele nicht hören wollen, solche Vorgehensweisen bestätigen leider immer wieder die Empfehlung sich als Geschädigter einen Anwalt zu nehmen :-(

Mein Anwalt sagte kürzlich, das die immer Dinge probieren, die teilweise sogar Rechtswidrig sind!

Getreu dem Motto jeden Tag steht ein Dummer auf!

Was ist hieran den so furchtbar schlimm?

Die Versicherung hat zugesagt die vollen Reparaturkosten zu übernehmen, der Schaden wird somit voll ausgeglichen.

Nun wird ein Abschlag angeboten, den der Geschädigte annehmen kann oder nicht.

Ich erkenne daran jetzt im Gegensatz zu dir bislang nichts rechtswidriges.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Nun wird ein Abschlag angeboten, den der Geschädigte annehmen kann oder nicht.

Ich erkenne daran jetzt im Gegensatz zu dir bislang nichts rechtswidriges.

Einen Abschlag anbieten ist bereits rechtswidrig, der Geschädigte hat bei fiktiver Abrechnung anrecht auf die Erstattung der Reparaturkosten (abzüglich Steuer). Hier sind berechtigte Kürzungen kein Thema, aber einfach mal och wir bieten dir 1/3 weniger und hoffentlich hälst du die Klappe ... :rolleyes:

Rechtswidrig ist das Verhalten der Versicherung leider nicht. Selbst wenn eines von 10 Opfern sich so abspeisen lässt, sind die Verbrecher in der Gewinnzone.

Daher immer Anwalt und mit RSV bis auf den letzten Cent klagen.

Mit rechtswidrig meine ich auch "Wir zahlen den nutzungsausfall erst, wenn sie eine Rechnung für den neuen Wagen vorlegen". Oder eigenmächtig kürzen ohne rechtliche Grundlage!

Wie schon gesagt, lässt sich einer von zehn abspeisen, macht die Versicherung "Gewinn"!

am 18. Juli 2014 um 22:46

Allein mit Stammtischparolen wurde hier noch keinem TE geholfen

am 18. Juli 2014 um 22:48

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

Rechtswidrig ist das Verhalten der Versicherung leider nicht. Selbst wenn eines von 10 Opfern sich so abspeisen lässt, sind die Verbrecher in der Gewinnzone.

Daher immer Anwalt und mit RSV bis auf den letzten Cent klagen.

Dir ist hier schon bewusst, dass der TE mit einer Klage gegenüber dem Versicherer nichts ausrichten wird

Stammtisch?

Also das mit dem nutzungsausfall erlebe ich Grad selbst!

Stammtisch?

Also das mit dem nutzungsausfall erlebe ich Grad selbst!

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