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haftpflicht weigert zahlung wegen fahrerflucht, priv haftpflicht?

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 15:38

servus

wie isn das wenn die kfz haftpflicht die zahlung weigert da der versicherungsnehmer beim unfall geflüchtet ist, gibts da ne möglichkeit über die privathaftpflicht?

danke

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18 Antworten
am 9. Juli 2007 um 16:28

Meiner Meinung nach nicht - für Verkehrsunfälle hat man ja die Kfz-Versicherung.

Abgesehen davon ist das die gerechte Strafe bei solch asozialem Verhalten von dem flüchtigen Versicherungsnehmer.

Gruß, Tobi

@T081: Genau!

@G12+:

Oder war das andersherum gemeint? Wenn der Verursacher abhaut und nicht festgestellt werden kann, bleibt der andere auf dem Schaden hängen (es sei denn, es besteht eine VK-Vericherung).

Die Privathaftpflicht zahlt nie für Schäden, die durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen entstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77

[BDie Privathaftpflicht zahlt nie für Schäden, die durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen entstehen.

Ist so nicht ganz richtig.

Manche PHVs schließen die Mallorca Police und den Gebrauch von Fahrzeugen und Anhängern auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen mit ein.

Bei einem Personenschaden mit Unfallflucht gibt es noch den Weg über die Verkehrsopferhilfe.

Re: haftpflicht weigert zahlung wegen fahrerflucht, priv haftpflicht?

 

Zitat:

Original geschrieben von G12+

servus

wie isn das wenn die kfz haftpflicht die zahlung weigert da der versicherungsnehmer beim unfall geflüchtet ist, gibts da ne möglichkeit über die privathaftpflicht?

danke

Die Haftpflichtversicherung muss in diesem Fall regulieren, da das Auto versichert ist und nicht der Fahrer.

Sie kann allerdings den Fahrer hinterher in Regress nehmen.

Bis zu 5.000 Euro.

am 9. Juli 2007 um 17:45

Re: haftpflicht weigert zahlung wegen fahrerflucht, priv haftpflicht?

 

Zitat:

Original geschrieben von G12+

servus

wie isn das wenn die kfz haftpflicht die zahlung weigert da der versicherungsnehmer beim unfall geflüchtet ist, gibts da ne möglichkeit über die privathaftpflicht?

danke

Was ist gemeint?

1. Versicherungsnehmer und Schadensverursacher flüchtet und wird im nachhinein festgestellt / ermittelt. Die Haftpflicht des Verursachers reguliert den Schaden und nimmt den Verursacher in Regreß.

2. Ein unbekannter Dritter (=Verursacher) verursacht einen Schaden am Fahrzeug (?) des Geschädigten und flüchtet. Die Haftpflicht des Verursachers kann den SChaden nicht regulieren, da diese dem Geschädigten gar nicht bekannt ist

3. ganz was anderes...

Oliver

Zitat:

Abgesehen davon ist das die gerechte Strafe bei solch asozialem Verhalten von dem flüchtigen Versicherungsnehmer.

Hier würde dann aber der Geschädigte betraft und nicht der Schadenstifter.

Zitat:

1. Versicherungsnehmer und Schadensverursacher flüchtet und wird im nachhinein festgestellt / ermittelt. Die Haftpflicht des Verursachers reguliert den Schaden und nimmt den Verursacher in Regreß.

Ich war schneller ;)

am 9. Juli 2007 um 18:28

Ich hatte mal:

(Angeblich) Unbekannter verursachte Unfall,

Fahrzeug wurde ermittelt , Haftpflicht musste zahlen.

Das der Halter sich nicht erinnern konnte wer gefahren ist war natürlich nicht doof.

Somit ersparte er sich (bzw. dem Fahrer) die

strafrechtliche Konsequenz und die Regressnahme

der Haftpflicht.

Zitat:

Original geschrieben von G12+

 

servus

wie isn das wenn die kfz haftpflicht die zahlung weigert da der versicherungsnehmer beim unfall geflüchtet ist, gibts da ne möglichkeit über die privathaftpflicht?

danke

NEIN

(@mindscape, hier ist der Regelfall gemeint!)

Noch gibt es den Direktanspruch in der PHV nicht.

In der Realität wird es den von G12+ geschilderten Fall nicht geben, da der genannte Grund den Versicherer überhaupt nicht von seiner Eintrittspflicht entbindet, da dieses lt. AKB kein Ausschlussgrund ist.

öhem... meinst du nicht vielleicht das VVG ? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

 

Das der Halter sich nicht erinnern konnte wer gefahren ist war natürlich nicht doof.

Somit ersparte er sich (bzw. dem Fahrer) die

strafrechtliche Konsequenz und die Regressnahme

der Haftpflicht.

Ich denke Du schilderst hier einen fiktiven Fall.

Da der Halter nicht wusste wer gefahren war..., wurde mit Sicherheit ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet.

Hätte er gesagt, dass seine 35 jährige Schwiegermutter aus Brasilien den Wagen zum Unfallzeitpunkt gefahren hat, hätte er sich sogar dieses auch noch erspart.

Spannend ist sicherlich in einem solchen Fall, nach dem Motto alles ist möglich, das Zivilverfahren mit dem Versicherer als Kläger und dem Halter als Beklagten.

@Dellenzaehler,

AKB § 7 Allg. Obliegenheiten im Versicherungsfall

- Folgen einer Obliegenheitsverletzung -

Grüße

Beukeod

Sorry, hatte hier die Kasko-Brille auf :cool:

Gibt natürlich auch noch andere AKB.

Aber, der Versuch war es Wert...

Vielleicht irrst du dich ja auch mal Irgendwann und dann bin

ich der Winner :)

@Dellenzaehler, in einem anderen Thread habe ich gerade getextet ...man kann nicht jedes Spiel zu Null gewinnen. ;)

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