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Haftpflichtschaden ohne Schadensgutachten?

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 7:48

Hi Leute!

Ein Gartenbauunternehmen hat am Wochenende einen großen Ast auf mein Auto fallen lassen.

Folgen sind Dellen im Dach ohne Lackschaden und ne Delle an der A-Säule mit Lackabplatzer.

Die Frau von dem Unternehmen sagt, die Versicherung wolle das ohne Gutachten regeln, sofern der Schaden weniger als 1500-2000€ beträgt.

Ich soll also zur Werkstatt und nen Kostenvoranschlag und 2-3 Bilder machen lassen und bekomme noch nen Fragebogen.

So, mein Wagen is ein 92er Scirocco GT2, Wert würd ich auf irgenwas zwischen 750 und 1500€ schätzen.

Könnte also durchaus ein wirtschaftl. Totalschaden sein. Das könnte jedoch nur mit Gutachten ermittelt werden, oder?

Wenn das nur mit Kostenvoranschlag gemacht wird, bekomm ich dann auch so die Kohle oder MUSS ich reparieren lassen?

Bei Totalschaden bekomm ich das Geld ja ausgezahlt.

Soll ich mich darauf einlassen, oder doch lieber nen Gutachten machen lassen?

Danke für eure Hilfe!

Ich fahr erstma zur nächsten VW Werkstatt und frag da mal nach.

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17 Antworten

Zitat:

Könnte also durchaus ein wirtschaftl. Totalschaden sein. Das könnte jedoch nur mit Gutachten ermittelt werden, oder

Stimmt genauso ist es.

Für eine korrekte fiktive Abrechnung ist in diesem Fall ein Gutachten erforderlich.

Daher kann ich Dir nur empfehlen Dein Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl besichtigen zu lassen.

Themenstarteram 13. Oktober 2008 um 9:45

Ok, die VW Werkstatt hat mir auch empfohlen, ein Gutachten machen zu lassen.

Bin dann gleich zum nächsten TÜV gefahren und hab das gemacht.

Soll in etwa 2 Tagen fertig sein.

Weiss jemand, ob mir jemand was anhaben kann, weil ich zur Hälfte auf dem Bordstein gestanden habe?

In unserer Straße parken ungefähr 100 Autos und alle stehen auf dem Bordstein, is eigentlich nich anders möglich.

Werden auch keine Knöllchen verteilt.

Es war zumindest nichts abgesperrt und kein Hinweisschild.

Die haben das Auto gesehen und trotzdem den Baum abgesägt. Das müsste doch schon grob fahrlässig sein...

Außerdem wärs ja noch sclimmer, wenns ein Fußgänger getroffen hätte, ohne Absperrung und so...

Du hast hier keine Mitschuld. Die Sorgfaldspflicht haben hier andere verletzt, nicht du.

Man hätte dich aufordern müssen dein Auto da weg zu fahren.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 19:11

Nachtrag: Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert auf 1650 geschätzt.

Der Restwert beträgt 150 Euro. Also müsste ich theoretisch 1500 Euro bekommen.

Die Versicherung zieht allerdings die Mehrwertsteuer ab. Das Fahrzeug ist EZ 1992.

Ist das korrekt? Was kann ich dagegen machen?

Zitat:

Original geschrieben von help_Anton

Nachtrag: Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert auf 1650 geschätzt.

Der Restwert beträgt 150 Euro. Also müsste ich theoretisch 1500 Euro bekommen.

Die Versicherung zieht allerdings die Mehrwertsteuer ab. Das Fahrzeug ist EZ 1992.

Ist das korrekt? Was kann ich dagegen machen?

Was gefällt dir denn an den Lösungen und Antworten, welche du über die Suchfunktion zu diesem Thema gefunden hast nicht??

Zitat:

Original geschrieben von help_Anton

Nachtrag: Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert auf 1650 geschätzt.

Der Restwert beträgt 150 Euro. Also müsste ich theoretisch 1500 Euro bekommen.

Die Versicherung zieht allerdings die Mehrwertsteuer ab. Das Fahrzeug ist EZ 1992.

Ist das korrekt? Was kann ich dagegen machen?

in dem Fall wird es bei Totalschdenabrechnung wohl keine Mehrwertsteuer geben, sprich

der Wiederbeschaffungswert ist brutto gleich netto.

 

Wie hoch sind den die Reparaturkosten ?

 

 

Themenstarteram 31. Oktober 2008 um 5:38

Hallo.

Ich muss gestehen, dass ich dei Suchfunktion nicht bemüht habe, da ich mich spontan geärgert habe...

Die Reparaturkosten wären 2050 inkl. Mwst.

Ich hab gelesen, dass man bei Fahrzeugen, die älter als 6 Jahre sind, keine Mwst abziehen darf, da diese nur noch als gebrauchtwagen zu haben sind.

Diese müssen Differenzbesteuert werden. Noch ältere Fahrzeuge sind nur noch am Privatmarkt zu haben und kosten somit keine Mwst.

In meinem Gutachten steht ausdrücklich drin, dass mit einer Wiederbeschaffung am Privatmarkt zu rechnen ist.

Wie ist jetzt das beste Vorgehen?

Danke

Zitat:

Original geschrieben von help_Anton

Hallo.

Ich muss gestehen, dass ich dei Suchfunktion nicht bemüht habe, da ich mich spontan geärgert habe...

Die Reparaturkosten wären 2050 inkl. Mwst.

Ich hab gelesen, dass man bei Fahrzeugen, die älter als 6 Jahre sind, keine Mwst abziehen darf, da diese nur noch als gebrauchtwagen zu haben sind.

Diese müssen Differenzbesteuert werden. Noch ältere Fahrzeuge sind nur noch am Privatmarkt zu haben und kosten somit keine Mwst.

In meinem Gutachten steht ausdrücklich drin, dass mit einer Wiederbeschaffung am Privatmarkt zu rechnen ist.

Wie ist jetzt das beste Vorgehen?

 

Danke

wie gesagt in deinem Fall ist der Wiederbeschaffungswert brutto gleich netto, da wird und kann dir keine

Mehrwertsteuer abgezogen werden.

 

WBW - RW wird dir ausgezahlt.

 

 

Themenstarteram 31. Oktober 2008 um 16:29

Das heisst, ich muss Widerspruch einlegen, oder?

Ich kann ja jetzt theoretisch immernoch zum Anwalt gehen, oder?

Wollte das eigentlich ohne Anwalt regeln, um denen die Kosten nich unnötig in die Höhe zu treiben.

Aber die lassens wohl drauf ankommen. Hab heute morgen dort angerufen, aber die Sachbearbeiterin ist erst am Montag wieder da.

Soll ichd as gleich schriftlich machen oder lieber Anwalt?

Danke für Eure Tipps!

In diesem Fall sprechen von einem Fahrzeug das nur noch auf dem Privatmarkt erhältich

ist, quasi weder Differenz (~2,4%) noch Regelbesteuert (Mehrwertsteuer) ist !

 

In dem Fall gibt es nur einen Wiederbeschaffungswert, dieser ist brutto gleich netto !

Dieser Betrag enthält keine Steuer, daher kann dir auch keine abgezogen werden.

 

Wenn du nach Gutachten abrechnest, erhälst du WBW - RW sprich 1500.- EUR ausbezahlt.

Wenn das Fahrzeug in der Werkstatt repariert wird, wird die Rechnung bezahlt

und auch die Mehrwersteuer, da diese angefallen ist.

 

 

Themenstarteram 1. November 2008 um 8:48

Ja, das hab ich soweit verstanden, aber die Versicherung hat in ihrer Abrechnung trotzdem von den 1650 19% abgezogen und dann noch die 150RW abgezogen, was ja dann nciht richtig ist. Also Anwalt oder nicht?

am 1. November 2008 um 8:57

Vielleicht hat sich die Versicherung nur verrechnet.

Einfach mal anrufen und nett aber bestimmt auf den Fehler hinweisen.

Gibt's dann immer noch Stress kann du immer noch einen Anwalt einschalten.

Gruß

Frank

Themenstarteram 6. November 2008 um 19:38

Danke erstmal für die Tipps.

Habe angerufen, die Versicherung hat neu berechnet und sich wieder verrechnet.

Diesmal allerdings zu meinen Gunsten, sie haben wohl vergessen den Restwert abzuziehen, zumindest wollen sie mir 150€ zuviel überweisen.

Noch zwei Fragen:

Die überweisen mir das Geld für das Gutachter mit, obwohl eigentlich die Rchnung an die Versicherung ging und an mich nur die Kopie.

Ist das normal, ich dachte die zahlen den direkt...?

Außerdem hat der VN wohl eine Selbstbeteiligung von 20%, die der Versicherer abgezogen hat, weil die Firma mir das Geld selbst überweisen soll.

Ist das so üblich, ich dachte eigentlich die Versicherung zahlt alles und fordert von ihrem Kunden zurück...?

Hab nämlich das dumpfe Gefühl, das ich das Geld von der Firma nie bekommen werde...

Gruß, Matthias

Zitat:

Original geschrieben von help_Anton

 

Habe angerufen, die Versicherung hat neu berechnet und sich wieder verrechnet.

Diesmal allerdings zu meinen Gunsten, sie haben wohl vergessen den Restwert abzuziehen, zumindest wollen sie mir 150€ zuviel überweisen.

Du wirst sicherlich gleich wieder reklamieren, so wie beim letzen mal oder?

 

Zitat:

Original geschrieben von help_Anton

Noch zwei Fragen:

Die überweisen mir das Geld für das Gutachter mit, obwohl eigentlich die Rchnung an die Versicherung ging und an mich nur die Kopie.

Ist das normal, ich dachte die zahlen den direkt...?

Wenn du eine Abtretungserklärung zugunsten des Gutachters i.H. der Gutachterkosten unterschrieben hast, kann bzw. muss der Betrag direkt an den Gutachter angewiesen werden.

Liegt keine von dir unterschriebene Abtretungserklärung vor, so kann eine Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung nur an dich erfolgen.

 

Zitat:

Original geschrieben von help_Anton

Außerdem hat der VN wohl eine Selbstbeteiligung von 20%, die der Versicherer abgezogen hat, weil die Firma mir das Geld selbst überweisen soll.

Ist das so üblich, ich dachte eigentlich die Versicherung zahlt alles und fordert von ihrem Kunden zurück...?

Hab nämlich das dumpfe Gefühl, das ich das Geld von der Firma nie bekommen werde...

Wir sprechen hier von einer Betriebshaftpflichtversicherung der Gegenseite.

In diesem Falle hast du (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung) KEINEN Direktanspruch gegen die Versicherung, sondern nur gegen den Schädiger selbst.

Hat der nun (wie vorliegend) eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so regelt diese den Schaden, aber nur den Schaden, welcher über den vertraglichen Selbstbehalt hinausgeht.

Somit wird der Selbstbehalt abgezogen und du musst sehen, dass du diesen Betrag vom Schädiger bekommst - das hat dann mit der Versicherung nichts mehr zu tun, sondern ist nur noch eine Sache zwischen dir und dem Schädiger.

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