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Haftpflichtschaden, was kann ich geltend machen ???

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 11:07

Hallo an alle.

Ich hatte am Montag einen Unfall, an dem ich nicht Schuld war.

Der Unfallgegner, hat seine Schuld auch schon eingeräumt und seine Versicherung ( DEVK ), hat mir auch schon mitgeteilt, dass Sie den Schaden regulieren werden.

Da dies mein erster Unfall ist, bei dem eine andere Versicherung, meine Kosten trägt, weiß ich leider nicht so genau, worauf ich achten sollte.

Ein Gutachten ist bereits erstellt worden, aus dem hervor geht, dass mein Auto einen Totalschaden hat und keinen Restwert besitzt, da die Aufkäufer die Höfe voll haben mit älteren Fahrzeugen. Abwrackprämie ist das Stichwort.

Da ich das Auto ( einen Astra F Gsi mit dieversen Tuning Maßnahmen ) erst seit Oktober letzten Jahres fahre und mehr für das Auto bezahlt habe, als wie das Gutachten jetzt hergibt, bin ich schon jetzt total angefressen. Muss ich das so hinnehmen, das ich sehr wahrscheinlich weniger für das Auto bekomme, als ich bezahlt habe?

Was kann ich für Vorderungen, bei der Gegner Versicherung geltend machen, um meinen finanziellen Verlust, so niedrig wie möglich zu halten?

Ich würde mich sehr über Eure Ratschläge / Tipp´s freuen.

Gruß Martin

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24 Antworten

Der Fall ist natürlich ärgerlich, aber man(n) muss sich einfach seelisch damit abfinden, dass ein Auto innerhalb eines halben Jahres an Wert verliert.

Und diesen Verlulst wird Dir die gegnerische Versicherung auf keinen Fall ersetzten, da kannst Du Gift drauf nehmen.

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 11:18

Aber mit Fair hat das dann ja nicht wirklich viel zu tun.

Also trage dann letztendlich ich die mehrkosten, die da auf mich zukommen werden? Da hat man schon Pech und dann muss man dafür wohl noch bezahlen. Super Sache das.

Trotzdem Danke für die Antwort

Zitat:

Original geschrieben von oldno_7

Aber mit Fair hat das dann ja nicht wirklich viel zu tun.

Also trage dann letztendlich ich die mehrkosten, die da auf mich zukommen werden? Da hat man schon Pech und dann muss man dafür wohl noch bezahlen. Super Sache das.

Trotzdem Danke für die Antwort

Ich kann Deinen Ärger nachvollziehen, aber Dein Auto ist halt nach ´nem halben Jahr einfach weniger Wert als am Tag des Kaufs.

Zitat:

Original geschrieben von oldno_7

Also trage dann letztendlich ich die mehrkosten, die da auf mich zukommen werden? Da hat man schon Pech und dann muss man dafür wohl noch bezahlen. Super Sache das.

Welche Mehrkosten kommen denn auf dich zu ?

Die Versicherung ersetzt dir doch den jetzigen Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeuges, bedeutet das Geld für das selbe Fahrzeug in deiner Ausstattung bekommst du erstattet, da spielt es doch keine Rolle ob du einen Restwert von 0€ hast oder von 2.000€, da dieser Betrag vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.

Klar, ärgerlich ist ein unverschuldeter Unfall immer, aber auf Mehrkosten bleibst du nicht sitzen.

am 19. Juni 2009 um 11:28

Vielleicht kannst du mal noch genauere Angaben machen...

Also was hast du damals gezahlt?

Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten?

Von wem wurde der Gutachter beauftragt?

...

am 19. Juni 2009 um 11:31

Geb uns doch mal ein paar Zahlen zum Besten!

Oder ärgerst du dich, weil du letztes Jahr (hochgerechnet vom heutigen Wert) zu viel für das Auto bezahlt hast?!

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 11:33

Ja das hat mir der Gutachter auch so erklärt, aber das Auto bekommt man so und mit diesen Anbauteilen leider eigentlich gar nicht mehr.

Dieverse Anbauteile werden so nicht mehr Hergestellt. Ich habe für den Wagen mit neuem TÜV und so weiter etwa 2.700,- € bezahlt. Und das Gutachten besagt, das es einen Wiederbeschaffungswert von nur noch 2.100,- € hat. Das Ärgert mich so an der ganzen Sache.

Das es einen Wertverfall/verlust gibt, ist klar. Aber so dramatisch, in so kurzer Zeit?

war das dein Gutachter oder hat dir den die Versicherung aufgedrängt?

Ein bisschen Geld kannst du ja noch rausholen, durch Nutzungsausfall und Pauschale Porto etc.

Am besten du gehst zum Anwalt

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 11:43

Das war ein von mir beauftragter Gutachter/Sachverständiger.

Was genau, kann ich denn noch in Anspruch nehmen?

ich zähl das jetzt nicht alles auf, denn dafür gibts genug seiten hier oder im Netz

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 11:47

Alles klar. Trotzdem vielen Dank.

am 19. Juni 2009 um 12:03

Noch ein kleiner Hinweis: Schau doch selber mal am Markt herum, was Du für ein gleichartiges Fahrzeug (Marke, Modell, Ausstattung, Baujahr, Laufleistung etc. etc.) bei einem korrekten Händler heute bezahlen müsstest. Möglicherweise findest Du ja ein entsprechendes Fahrzeug, welches z.B. für 3200,- Euro angeboten wird. Dann wäre das Dein "Wiederbeschaffungswert".

Themenstarteram 19. Juni 2009 um 12:14

Und wenn ich da auf einen anderen Wert komme, wie der Gutachter?

Soll ich das der Versicherung dann mitteilen? Kann ich denen denn sagen, das der Wagen in meinen Augen einen höheren Wert hat?

Danke für die Antwort.

Wenn du keinen Wagen findest wie deinen in dem vom Gutachten festgesetzten Preis ist dies durchaus möglich.

Es geht aber nicht darum was der Wagen in deinen Augen für einen Wert hat, sondern es wird sich nach dem derzeitigen Gebrauchtwagenpreis gerichtet.

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