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Haftpflichtschaden Werkstatt teurer als Gutachten
Ein DHL Fahrer hat mit seinem Wagen meinen Stoßfänger beschädigt. Schuldfrage direkt geklärt, gegnerische Versicherung hat es anerkannt. Gutachten beläuft sich auf ca. 2500 € inkl. Mwst.
Nun würde ich den Schaden an meinem Auris direkt bei Toyota reparieren lassen, in der Werkstatt wo bisher auch alles gemacht wurde.
Der Studenverrechnungssatz ist in dieser Werkstatt allerdings höher, als der im Gutachten ausgewiesene.
Wer zahlt die Differenz, wenn die tatsächlichen Kosten den Gutachtenbetrag übersteigen?
Ich oder die gegnerische Versicherung?
Toyota sagt: gegnerische Versicherung
Das was ich bisher im Internet gefunden habe sagt: "Bei fiktiver Abrechnung ist der objektiv zur Herstellung erforderliche Betrag ohne Bezug zu tatsächlich getätigten Aufwendungen zu ermitteln."
(http://examensrelevant.de/.../)
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@capo316 schrieb am 10. November 2018 um 10:57:11 Uhr:
Der Studenverrechnungssatz ist in dieser Werkstatt allerdings höher, als der im Gutachten ausgewiesene.
Wer zahlt die Differenz, wenn die tatsächlichen Kosten den Gutachtenbetrag übersteigen?
Ich oder die gegnerische Versicherung?
Es ist immer wieder erschreckend, welche Gestalten in der Schadensregulierung unterwegs sind.
Der Gutachter hat schlicht und ergreifend mit den falschen Stundenverrechnungssätzen kalkuliert, er sollte hier schnellstens nachbessern. Selbstverständlich muss die Versicherung den vollen Betrag Deiner Werkstattrechnung ersetzen.
Das Schreiben der Versicherung kannst Du getrost entsorgen, bis auf den vorletzten Satz ist der Inhalt ausgemachter Blödsinn.
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21 Antworten
Zitat:
@cartuner84 schrieb am 11. November 2018 um 12:42:15 Uhr:
Man kann doch auch bei fiktiver Abrechnung die Stundensätze der Vertragswerke verlangen.
Sofern das Fahrzeug nich älter wie (3 Jahre?) ist oder durchgehend bei einer Vertragswerkstatt gewartet wurde (Nachweis durchs Serviceheft)
Das ist richtig. Bis zum 3 Jahr bekommst du diese sowieso, bzw. hast einen Anspruch auf diese.
Ab dem dritten Jahr ist das von dir angesprochene Serviceheft entscheidend.
Wen dasAuto also 7 Jahre alt ist und duchgehend dort gewartet wurde, hast du auch Anspruch auf die Stunensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt an deinem Wohnort.
Bei fiktiver Abrechnung würdest Du die gutachterlich ermiitelten Kosten ausgezahlt bekommen (abzügl. Mwst.)
Bei Reparatur in Deiner Werkstatt spielt das Gutachten keine Rolle, die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab.
Was ist wenn ich mir die Wertminderung in Höhe von 150€ auszahlen lassen? Bin ich dann bereits an die fiktive Abrechnung gebunden? Meines Wissens nach ist eine Kombination von fiktiver und konkreter Abrechnung nicht zulässig.
Die Wertminderung hat doch nichts damit zu tun, die bekommst Du immer.
Zitat:
@capo316 schrieb am 10. November 2018 um 11:06:19 Uhr:
Was ist wenn ich mir die Wertminderung in Höhe von 150€ auszahlen lassen? Bin ich dann bereits an die fiktive Abrechnung gebunden? Meines Wissens nach ist eine Kombination von fiktiver und konkreter Abrechnung nicht zulässig.
Sprich ich muss der gegnerischen Versicherung nur signalisieren, dass ich nicht über die fiktive Abrechnung abrechnen lassen möchte, sondern über die konkrete Abrechnung?
Meine E-Mail an die gegnerische Versicherung lautete:
Die im Gutachten aufgeführte Position "Wertverlust" überweisen Sie bitte direkt auf mein Konto. Die Abrechnung der Reparatur erfolgt direkt mit der Werkstatt.
Daraufhin bekam ich folgendes Schreiben:
Das eingereichte Sachverständigengutachten haben wir geprüft und erteilen hiermit Reparaturfreigabe gemäß des Prüfberichts in Höhe des Netto-Betrages von 2080,75 €.
Hinsichtlich einer evtl. Schadenerweiterung bitten wir um umgehende Mitteilung, sowieso Dokumentierung mittels Lichtbilder. Andernfalls bitten wir um Verständnis, dass wir uns lediglich an unsere Reparaturfreigabe gebunden halten.
Bitte lassen Sie uns, nach erfolgter Reparatur, die auf Sie ausgestelle Rechnung und ggf. eine Abtretungserklärung zukommen.
Eine Rechnungsprüfung sowie eine erneute Prüfung bei fiktiver Abrechnung bleiben vorbehalten. Insoweit bitten wir um Verständnis.
Zitat:
@capo316 schrieb am 10. November 2018 um 10:57:11 Uhr:
Der Studenverrechnungssatz ist in dieser Werkstatt allerdings höher, als der im Gutachten ausgewiesene.
Wer zahlt die Differenz, wenn die tatsächlichen Kosten den Gutachtenbetrag übersteigen?
Ich oder die gegnerische Versicherung?
Es ist immer wieder erschreckend, welche Gestalten in der Schadensregulierung unterwegs sind.
Der Gutachter hat schlicht und ergreifend mit den falschen Stundenverrechnungssätzen kalkuliert, er sollte hier schnellstens nachbessern. Selbstverständlich muss die Versicherung den vollen Betrag Deiner Werkstattrechnung ersetzen.
Das Schreiben der Versicherung kannst Du getrost entsorgen, bis auf den vorletzten Satz ist der Inhalt ausgemachter Blödsinn.
Das beruhigt mich vielen Dank. Ist es ratsam eine Abtretungserklärung zu unterzeichnen, damit meine Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet?
Der DEKRA Gutachter hat folgendes als Berechnungssatz zu Grunde gelegt:
Die Kalkulation basiert auf dem Lohnfaktor einer markengebundenen Fachwerkstatt in der Region des
Besichtigungsortes. Der Kalkulation liegen die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers (UPE) zu
Grunde.
Sind halt Durchschnittswerte, Toyota ist da wohl etwas teurer.
Zitat:
@capo316 schrieb am 10. November 2018 um 12:36:23 Uhr:
Das beruhigt mich vielen Dank. Ist es ratsam eine Abtretungserklärung zu unterzeichnen, damit meine Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet?
Ja, macht Sinn.
Zitat:
Der DEKRA Gutachter hat folgendes als Berechnungssatz zu Grunde gelegt:
Ach, der DEKRA, dann wundert mich nichts mehr, erklärt auch den niedrigen merkantilen Minderwert ...
Wo sollte man stattdessen, falls sowas nochmal passiert, das Gutachten machen lassen?
Bei einem unabhängigen Sachverständigen, der nicht auch für Versicherungen arbeitet.
(Der DEKRA ist 100 % versicherungsabhängig und erstellt so auch seine Gutachten)
Dies kann ich so zu 100 % unterschreiben..
Beispiel .Dekra Schadenssumme 2700 Euro ,Gegenaufstellung von mir 17.000 Euro,haben uns dann mit der Versicherung auf 13.800 Euro geeinigt.
Dies ist kein Einzelfall sondern Praxis ,bei versicherungsabhängigen Gutachtern auch nicht unüblich.(Kasko).
Bopp19
Zitat:
@rrwraith schrieb am 10. November 2018 um 12:25:18 Uhr:
Zitat:
@capo316 schrieb am 10. November 2018 um 10:57:11 Uhr:
Der Studenverrechnungssatz ist in dieser Werkstatt allerdings höher, als der im Gutachten ausgewiesene.
Wer zahlt die Differenz, wenn die tatsächlichen Kosten den Gutachtenbetrag übersteigen?
Ich oder die gegnerische Versicherung?
Es ist immer wieder erschreckend, welche Gestalten in der Schadensregulierung unterwegs sind.
Der Gutachter hat schlicht und ergreifend mit den falschen Stundenverrechnungssätzen kalkuliert, er sollte hier schnellstens nachbessern. Selbstverständlich muss die Versicherung den vollen Betrag Deiner Werkstattrechnung ersetzen.
Das Schreiben der Versicherung kannst Du getrost entsorgen, bis auf den vorletzten Satz ist der Inhalt ausgemachter Blödsinn.
... sofern er nicht von der 130%-Grenze betroffen ist
Da bin ich für' nächste mal schlauer und werde mir einen unabhängigen Gutachter suchen...
Für dieses Mal hoffentlich "egal", da die gegnerische Versicherung den Werkstattbesuch zahlt und gut ist. Das einzige was mich ärgerst ist die gering erhobene Wertminderung von nur 150€.
@gummikuh72 ist er nicht
Schreib bitte keine Mails mit der Versicherung, so etwas muss man Profis überlassen, dir stehen noch paar mehr Euro zu als nur die Reparaturkosten zu, ich würde dir raten einen Anwalt auf zusuchen der holt mehr heraus und regelt das ganze du hast keinen Stress und verschenkst keinen Cent!