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Haftpflichtvers. will ungerechtfertigt hohen Schaden regulieren (Verdacht auf Versicherungsbetrug)
Hallo Allerseits,
===========
ich bräuchte ein wenig fachkundigen Zuspruch, da mir vor geraumer Zeit
und nach über 25 Jahren Unfallfreiheit eine dumme Sache passiert ist. Der
Fahrzeughalter ist wohl ein wenig speziell und ich den Eindruck habe, dass
ich bzw. meine Versicherung mächtig über den Tisch gezogen werden soll.
Das dumme ist, dass inzwischen meine Versicherung zahlen will, nachdem
die Gegenseite Klage eingereicht hat, obwohl der Sachverhalt klar auf dem
Tisch liegt und die Schadensforderungen weit nicht gerechtfertigt sind.
Zum Sachverhalt:
============
Ich habe ein einer Lichtzeichenanlage dem Gegenverkehr noch ein wenig
Platz machen wollen und dabei habe ich den Wagen vor mir berührt (DB
M-Klasse, W164), was ich allerdings nicht bemerkt hatte.
Als Schaden könnte man zwei kleine Scheuermarken ansehen, die je ca.
eine Fläche eines 2,- Euro Stückes ausmachen. Es sind rein oberflächliche
Schrammen / leichte Kratzer, scheinen aber neu zu sein und ich gehe auch
davon aus, dass die von meinem Nummernschildträger stammen. Ich bin
aber auch der festen Überzeugung, dass man das mit ein wenig Politur in
den Griff bekommen kann.
=> ein Bild vom Schaden ist in der Anlage...
Der Unfallgegner hat einen Rechtsanwalt und einen freien Gutachter
einschalten und und und...
Inzwischen sieht die Situation wie folgt aus:
==============================
Der Gutachter meint einen Schaden von ca. 1.000,- € ermittelt zu haben.
Der tatsächlich vorhandene Schaden, wenn man überhaupt davon sprechen
kann, beläuft sich aber auf ca. 90,- €, da diese beiden kleinen Stellen auf
einer Kunststoffabdeckung sind, die geklippst ist und mit wenigen Handgriffen
gewechselt werden kann. Für diese Arbeit sind bei Mercedes 5 AW vorgesehen.
Ich bin mir aber absolut sicher, dass ich bzw. meine Versicherung hier über
den Tisch gezogen werden soll. Nachdem ich das dem Unfallgegner mitgeteilt
habe, dass der von ihm geforderte Schadenhöhe unmöglich sein kann, hat er
mir noch gesagt, dass er ja nichts dafür kann, dass ich mit meiner Kiste an
seinen über 100.000,- € teuren Wagen ran gefahren wäre und das das
Gespräch damit für ihn beendet seit. Alles weitere würden dann seine
Anwälte machen. Die seien ja schließlich dafür da...
Ich war so vor den Kopf geschlagen, dass ich noch nicht einmal darauf
kam ihm direkt zu sagen, dass sich dann ja 210.000,- € geküsst haben...
Das wäre nämlich die einzig richtige Antwort gewesen...
Ich habe alle Informationen, Bilder vom Unfallort (auf denen man eher
keinen Schaden sehen kann), Auszüge aus dem Ersatzteilkatalog, einen
Kostenvoranschlag für so eine Reparatur u.s.w. (knapp 90,- €) u.s.w.
meiner Versicherung übersandt. Die hatte dann ein Gegenüberstellungs-
gutachten beauftragt. Diesen Auftrag haben die aber sofort zurück
gezogen, als die Klageschrift ins Haus flatterte.
Letzten Donnerstag hat man mir nun erklärt, dass die Versicherung
zahlen wird, weil ihr das Prozessrisiko zu hoch erscheint.
Meine Frage:
=========
Wie gehe ich nun am besten vor, damit die mit dieser Masche nicht durch
kommen. Man könnte ja fast auf die Idee kommen, dass der Unfallgegner
sich wohl möglich durch meinen Haftpflichtversicherung seine nächsten
Inspektionen gleich mit bezahlen lässt.
Gibt es vielleicht doch noch eine Möglichkeit, wie ich meine Versicherung
zwingen kann, dass sie nicht im Vorgriff und ohne weitere Abklärung des
Sachverhaltes reguliert?
Dieses Thema ist recht tatschi, da ja bereits eine Klage anhängig ist. Aus
diesem Grund gerne auch eure Meinung / eure Tipps via Messi oder Telefon.
Ich schicke euch gerne meine Tel.Nr bzw. rufe euch an, wenn ihr mir eine
entsprechende Messi schickt. Ich habe einen neuen Schriftsatz vorbereitet,
den ich am Montag zur Versicherung Faxen will, wo ich diesen nochmals
auffordere, dass sie diese in meinen Augen ungerechtfertigten Forderungen
abwehren soll. Ein vorläufiges Regulierungsverbot habe ich bereits vor
einigen Wochen erteilt.
Lieben Gruß,
Andreas...
Beste Antwort im Thema
Tag und willkommen im Forum!
Erstmal was grundsätzliches: Jeder Geschädigte hat unabhängig von der Höhe des Schaden Anspruch auf eine ordentliche Regulierung des Schadens. Diese behinhaltet unter anderem auch das Recht auf einen freien Gutachter und einen Anwalt.
Wenn du dir das Forum so durchliest wirst du feststellen, dass die meisten hier mit Problemen fast immer den Gang zum Anwalt geraten bekommen. "Dein" geschädigter hat dies getan, das ist nicht ungerecht(wenn vielleicht auch bei der Schadenhöhe unnötig). Da ein freier Gutachter sich das ganze angeschaut hat ist auch nicht von Betrug auszugehen...ausser man unterstellt diesem vereidigten Sachverständigen, dass er ein Betrüger ist...und damit wäre ich vorsichtig.
Es ist auch in der Tat so, dass ein kleiner Rempler, der zum Schaden an der lackierten Stoßstange schnell 1.000€ beträgt. Eigentlich gibt es gar keine Schäden unter 1k€ mehr...
Somit bleibt nur zu sagen, dass das Risiko(und die Kosten) in keinem Verhältnis zum Schaden stehen würde...und btw wird deine Versicherung sicherlich prüfen ob und in welcher Höhe die Ansprüche berechtigt sind....
Sorry
Grüßle
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21 Antworten
Tag und willkommen im Forum!
Erstmal was grundsätzliches: Jeder Geschädigte hat unabhängig von der Höhe des Schaden Anspruch auf eine ordentliche Regulierung des Schadens. Diese behinhaltet unter anderem auch das Recht auf einen freien Gutachter und einen Anwalt.
Wenn du dir das Forum so durchliest wirst du feststellen, dass die meisten hier mit Problemen fast immer den Gang zum Anwalt geraten bekommen. "Dein" geschädigter hat dies getan, das ist nicht ungerecht(wenn vielleicht auch bei der Schadenhöhe unnötig). Da ein freier Gutachter sich das ganze angeschaut hat ist auch nicht von Betrug auszugehen...ausser man unterstellt diesem vereidigten Sachverständigen, dass er ein Betrüger ist...und damit wäre ich vorsichtig.
Es ist auch in der Tat so, dass ein kleiner Rempler, der zum Schaden an der lackierten Stoßstange schnell 1.000€ beträgt. Eigentlich gibt es gar keine Schäden unter 1k€ mehr...
Somit bleibt nur zu sagen, dass das Risiko(und die Kosten) in keinem Verhältnis zum Schaden stehen würde...und btw wird deine Versicherung sicherlich prüfen ob und in welcher Höhe die Ansprüche berechtigt sind....
Sorry
Grüßle
ganz klar , du hast pech , den schaden den er da regulieren will ist voll im ermessen.
1000 euro für ne stoßstange sind keine seltenheit, und man kann von keinem verlangen das er das mit pollitur wegmacht.
auch wenn er es mit pollitur wegmacht und 800euro fiktiv abrechnet ist er immer noch im recht.
ne vertragswerkstatt wird einen feuchten kehrricht machen, und anfangen da etwas zu polieren oder teilzulackieren.....
die nehmen die stoßstange an und lackieren das ganze ding komplett neu....
alleine für das einfache lackieren kannst du zwischen 600-800€ einplanen....
wenn dann noch viele verkleidunsgteile demontiert werden müssen oder gar die einpark-abstandskontrolle abgeklemmt werdne muss, dann biste locker bei 1000-1200€ angelangt...
ob der schaden von einem lack-doktor oder atu-smartrepair für 90€ gemacht werden kann oder nicht, ist dabei völlig unrelevant!
ebenfalls ist es völlig legal, wenn dein unfallgener hingeht, sich von deiner vers. den kva-betrag abzüglich der merkelsteuer auszahlen lässt und dann den schaden überhauptnicht oder eben halt über smart-repair lackieren lässt
Zunächst:
So eine Lapalie wie die Deine kann man augenfreundlich in Normalschrift schreiben.
Erstens ist es (leider) vollkommen normal,
dass der Schädiger fast keinen Schaden verursacht hat,
und der Geschädigte fast einen Totalschaden hat.
Traurig - aber wahr.
Zweitens kann sich der Geschädigte schon den Unfall nicht aussuchen,
dafür aber die Art der Regulierung.
1.000 EUR sind vollkommen korrekt für den beschriebenen Schaden,
auch wenn man den mit etwas Politur beheben könnte.
Hinweis:
Auch unter dem Blech können "unsichtbare" Schäden entstehen.
Drittens hat die Versicherung vollkommen recht, wenn Sie aus wirtschaftlichen Erwägungen das Prozeßrisiko meidet.
Viertens hast Du keinen Schaden, da Du nach 25 schadensfreien Jahren zwar ein paar Klassen zurückgestuft wirst, aber Deine 30 Prozent behälst. (Außer Du hast einen Versicherer, der mit jedem Cent kalkuliert und Dich daher auf SF 10 und 45 Prozent zurückstuft).
Fünftens wirst Du die nächsten 25 Jahre noch vorsichtiger fahren und auch solche Unfälle vermeiden.
Hallo Allerseits,
===========
vielen Dank für eure Stellungnahme. Die von euch angesprochenen Dinge
sind mir völlig klar und jeder Schaden der verursacht wollte ist natürlich
zu regulieren, aber eben nur dieser. Hier ist die Situation aber so, dass
ein Kunststoffteil berührt wurde und an dem leichteste Kratzspuren zu
sehen sind.
Dieses Kunststoffteil ist geklippst und kann innerhalb von 5 AW (das
berechnet DC für den Austausch) getauscht werden. Andere Bereiche
am Fahrzeug wurden nicht tangiert und dieses Kunststoffteil kostet
knapp 39,- €.
Was sich dieser Kfz-Meister bei seinem Gutachten gedacht hat, ist mir
völlig schleierhaft. Der hat da sicherlich einfach mal "Quick and Dirty"
einen Heckschaden in seinen PC getippt (Ich habe das Gutachten hier
vorliegen und weis auch ziemlich genau wovon ich spreche).
Mit etwas mehr Sorgfalt hätte er ganz von alleine erkennen müssen,
dass eine E38 (7er-BMW) einen W164 nicht im Bereich der Ladekannte
berühren kann, weil es in dieser Höhe gar keinen E38 mehr gibt. Man
würde sozusagen unter den SUV fahren, wenn man da ernsthaft mit
diesem kollidieren würde.
In die Anlage packe ich mal eine .pdf-Datei, wo die Situation zwischen
diesen beiden Fahrzeugen ein wenig deutlicher wird.
Für mich persönlich ist klar, dass es hier ggf. einen Schaden von ca.
90,- € gibt. Darüber liegt mir auch ein Kostenvoranschlag vor. Der
Rest ist entweder manipuliert oder im günstigsten Fall einfach nur
grob fehlerhaft.
Lieben Gruß,
Andreas...
Hallo Andreas,
bisher konnte Dir wohl hier im Forum keiner so recht fachlichen Zuspruch geben.
Wohl zurecht und wie auch.Hier prallen 2 Meinungen aufeinander.Deine und die des SV bzw. des Autohaus. Geht es Dir wirklich um die Sache oder doch eher um Deine persönliche =ich bleib dabei,habe Recht=Einstellung. Wenn Du meinst das ganze ist seitens des Geschädigten Betrug,so bleibt Dir ungenommen,diesen sowie den SV und alle die nicht Deiner Meinung sind, zu verklagen.Da Deine VS schon nicht mitspielt trägst Du allein das Risiko.
Ergo: Mundabwischen oder "Deine ich habe recht Meinung "mit allen Konsequenzen durchziehen.
Gruß
Hallo Grünnimatz, @ all,
================
vielen Dank für deine Stellungnahme. Du hast Recht, die Situation ist nicht
einfach und es kommt leider immer wieder vor, dass die Versicherungen auch
ungerechtfertigte Forderungen regulieren, weil es für sie einfach billiger ist.
Dabei haben sie auch die Pflicht, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren
und das tun die hier einfach nicht. Sie bekommen ihr Geld ja eh, könnte hier
dahinter stecken.
Durch solche "Machenschaften" entsteht jährlich ein Schaden von weit über
eine Milliarde Euro und so erscheint es nur zu menschlich, dass man mal
schnell einen höheren Schaden abrechnen will als man ggf. hat. Das da
dann auch noch Sachverständige mitspielen, mag vielleicht daran liegen,
dass sie für ein Gutachten über 90,- € Schaden natürlich nur den Grundsatz
abrechnen können oder einfach daran, dass sie entweder nicht sach- und
fachkundig genug sind oder einfach zu oberflächlich gearbeitet haben.
In diesem Fall hat es jetzt eben einmal jemanden erwischt, der selber
aus dem Fach ist. Ich habe das auch am Unfallort kund getan und darum
gebeten, dass sie in der Werkstatt meine Visitenkarte mit vorlegen sollen,
damit genau das eben nicht passiert. Im Moment suche ich halt noch eine
Möglichkeit, wie ich meine Versicherung dazu bewegen kann, ihre gesetzlich
auferlegte Pflicht nachzukommen und zwar bevor es zu einem Anerkenntnis
kommt. Das ist hier in meinen Augen das Problem.
Das ich im Nachgang gegen meine eigene Versicherung und ggf. auch noch
gegen den Unfallgegner vorgehen kann, ist mir auch klar. Das will ich aber
gar nicht, da es viel einfacher wäre, wenn meine Versicherung den Schaden
eben nicht anerkennt und es auf eine Klage der Gegenpartei ankommen
lassen würde. Die 100,- € Schaden hätte ich dem Unfallgegner schon am
Unfallort bezahlt, wobei ich da noch nicht wusste, dass das schon 10,- €
zu viel gewesen wären... ;-)
MfG,
Andreas...
Zitat:
Original geschrieben von angro
Durch solche "Machenschaften" entsteht jährlich ein Schaden von weit über
eine Milliarde Euro und so erscheint es nur zu menschlich, dass man mal
schnell einen höheren Schaden abrechnen will als man ggf. hat. Das da
dann auch noch Sachverständige mitspielen, mag vielleicht daran liegen,
dass sie für ein Gutachten über 90,- € Schaden natürlich nur den Grundsatz
abrechnen können oder einfach daran, dass sie entweder nicht sach- und
fachkundig genug sind oder einfach zu oberflächlich gearbeitet haben.
In diesem Fall hat es jetzt eben einmal jemanden erwischt, der selber
aus dem Fach ist. Ich habe das auch am Unfallort kund getan und darum
gebeten, dass sie in der Werkstatt meine Visitenkarte mit vorlegen sollen,
damit genau das eben nicht passiert. Im Moment suche ich halt noch eine
Möglichkeit, wie ich meine Versicherung dazu bewegen kann, ihre gesetzlich
auferlegte Pflicht nachzukommen und zwar bevor es zu einem Anerkenntnis
kommt. Das ist hier in meinen Augen das Problem.
Hallo Andreas,
die Art und Weise, wie du hier argumentierst und anderen Leuten -unter Bezug auf deine wohl über alles stehende Fach- und Sachkunde- sogar ganz freimütig Betrug unterstellst ist , muss man wirklich schon als frech bezeichnen.
Wenn du wirklich über entsprechendes Wissen verfügen würdest, dann solltest du auch Kenntnis davon haben, dass diese durch Kleinkollision hervorgerufenen Verdückerschäden an Kunstoffbauteilen so überhaupt nicht zu beurteilen sind.
Zumindest nicht so, wie du uns das hier glauben machen möchtest.
Das fängt schon bei deine statischen Gegenüberstellung beider Fahrzeuge an. Du verlierst kein einziges Wort darüber, das sich bei Fahrzeuge in einer Bewegung respektive Wankbewegung zum Kollisionszeitpunkt befunden haben.
Als Schaden könnte man zwei kleine Scheuermarken ansehen, die je ca.
eine Fläche eines 2,- Euro Stückes ausmachen. Es sind rein oberflächliche
Schrammen / leichte Kratzer, scheinen aber neu zu sein und ich gehe auch
davon aus, dass die von meinem Nummernschildträger stammen.
Auch die selbst von dir hier abgegebene Schadenbeschreibung sprich für sich, nicht aber für deine fach- und Sachkunde im Bereich der Ureko.
Ich würde mir aufgrund der hier vorliegenden Umstände nicht im Traum einfallen lassen hier -so wie du das vorträgst- jemanden Betrug zu unterstellen. In diesem Zusammenhang finde ich es auch sehr merkwürdig, wie deine "Gegenüberstellung" zustande gekommen sein soll.
Nachdem ich das dem Unfallgegner mitgeteilt habe, dass der von ihm geforderte Schadenhöhe unmöglich sein kann, hat er mir noch gesagt, dass er ja nichts dafür kann, dass ich mit meiner Kiste an
seinen über 100.000,- € teuren Wagen ran gefahren wäre und das das
Gespräch damit für ihn beendet seit.
Ich glaube, du erzählst und hier nur das, was für dich gut aussieht und den Rest lässt du Geflissentlich einfach mal unter den Tisch fallen.
Auszüge aus dem Ersatzteilkatalog, einen Kostenvoranschlag für so eine Reparatur
Und was diesen KVA betrifft, wo immer den du auch herbekommen hast, schau dir mal die Kalkulation im Anhang an. Ist doch etwas mehr Aufwand wie du hier vorträgst..... Und was mir in diesem Zusammenhang sehr sauer aufstößt mein Lieber Andreas, ist dass du hier Kenntnis von der Kalkulation im Gutachten hast
siehe Leit Nr. 2593 und hier bewusst wesentliche Tatsachen unter den Tisch fallen lässt.
Das macht dich hier alles andere, aber nicht glaubwürdig.
Ich empfehle dir hier, dass Thema ganz schnell zu beenden und die Regulierung des Schaden deiner Versicherung zu überlasen.
Und höre bitte auf, hier anderen Leuten oder Berufsgruppen Betrug zu unterstellen und über Machenschaften zu polemisieren.
Der Schuss kann nämlich sehr schnell auch nach hinten losgehen......
Deine Versicherung hat hier völlig richtig gehandelt.
@delle
es gibt doch keine daimlerchrysler AG mehr ohne chrysler kostet alles nur 1/3 *wegrenne*
Harry
ups... muss ich wohl mal umbenennen die Werkstatt
Danke für den Hinweis, ist noch gar nicht aufgefallen ....
Nachtrag:
Ein vorläufiges Regulierungsverbot habe ich bereits vor
einigen Wochen erteilt.
Das solltest du mal schnell wieder rückgängig machen. Wenn deine Versicherung nämlich wegen solch einem Unfug einen Prozess verlieren würde, darfst du den ganzen Quatsch aus eigener Tasche bezahlen. Sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten und auch das gerichtliche Sachverständigengutachten
Ist sicher gut zu wissen.......
@ Dellenzaehler, @ all,
=================
in der Tat gibt es in Deutschland höhere Qualifikationen als die eine
freien und vereidigten Sachverständigen, wenn es um Kraftfahrzeugverkehr
geht. Ich habe aber keine Lust, dass wir uns hier im Forum darüber streiten,
weil die Sachlage imho recht eindeutig ist.
By the way, der Wagen wankt nicht bei einem graden anstoß sondern nickt,
dass aber nur am Rande. Das ganze setzt natürlich voraus, dass es ein
Bremsmoment gegeben hat, dass hier so gut wie keine Rolle spielt, da der
Wagen nur kurz angerollt ist um noch ein paar cm mehr Platz hinter mir zu
machen und ich noch nicht einmal den Fuss vom Bremspedal genommen
hatte. Strecke vielleicht 50 cm von anrollen bis Stillstand ohne merklichen
Anstoß.
Der "Schaden" ist entsprechend und zum Glück eben nur auf der Kunststoff-
abdeckung auszumachen, wenn man überhaupt einen Schaden feststellen
will. Von Schädigungen der Knautschelemente und der Aufnahme des Stoß-
fängers mal ganz zu schweigen. Das passiert erst bei wirklichen anstößen.
Gute Stoßfänger halten heute bis zu 15 km aus, ehe es zu größeren Schäden
am Chassis u.s.w. kommt.
Es ist aber schön, dass es auch hier User gibt, die Zugang zu den
entsprechenden Datenbanken haben. Da hast aber eine Fehler bei
deiner Kalkulation gemacht, da du eine Abdeckung mittel genommen
hast, die zur Ausführung EDITION 10 oder Cross Country gehört bzw.
gehe ich davon aus, dass es 2003 (das hattest du als EZ bei deiner
Kalkulation angegeben) überhaupt noch keine W164 gegeben hat
und du dann Daten aus dem ETK für den W163 heran gezogen hast.
Das hier betroffene Fzg hat eine EZ aus 12/2007 und ist definitiv
ein W164.
Hier betroffen ist aber die Teilenummer A 164 885 0322 für 38,49 €.
Das kannst du natürlich nur sehen, wenn du die richtig VIN hast, die
mir allerdings vorliegt. Für den Austausch sind 5 AW á 7,20 €
Versicherungsverrechnungssatz angesetzt worden. Ich denke, dass
dieser Ansatz i.O. ist und wir können gerne darüber telefonieren und
dann werde ich dir in aller Ruhe darlegen, was hier eigentlich passiert
ist und wie ich zu der o.a. Darstellung gekommen bin.
Schick mir eine Messi, wenn du interessiert bist und ich werde dir
dann meine TelNr. schicken oder schick mir gleich deine, dann rufe
ich dich kurz an.
Ich finde es aber ein wenig vermessen, wie du hier argumentierst,
da du ja weder mich persönlich noch den Unfallhergang kennst.
MfG,
Andreas...
@angro:
kannst
du
deine
beiträge
nicht
etwas
augen-freundlicher
gestalten?
das
geht
einem
nämlich
ziemlich
auf
die
leseorgane
!
Hallo Magirus,
==========
sorry, ich verstehe deinen Beitrag nicht ganz. Das es da vorhin
immer eine Leerzeile zwischen den Zeilen gab, habe sicher nicht
ich eingegeben. Da hat irgend wie der Komfort-Editor gezickt.
Das hatte ich aber schon selber gemerkt und gleich korrigiert.
Irgend wie mag der keine Leerzeilen...
LG,
Andreas...
P.S.: Muss Magirus jetzt nicht Iveco heißen oder bist du in
der Tat bei der Feuerlöschtechnik in Ulm???