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Haftung bei Kauf von privat

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 6. Juni 2011 um 10:17

Hi,

 

habe vor etwa zwei Monaten einen Golf IV V5, Bj. 1999 von privat gekauft.

Im Kaufvertrag habe ich den folgenden Satz vermerkt:

"Verkauft erfolgt unter Einschluss von Gewährleistung & Sachmängelhaftung"

 

Dies hat die Verkäuferin auch so unterschrieben.

 

Nun habe ich folgende Probleme. Erstens fehlen Schlüssel ( habe ich leider bei Kauf nicht beachtet, da ich es als selbstverständlich fand das die vorhanden sind ) damit ich die original verbaute abnehmbare Anhängerkupplung nutzen kann ( kosten vom Hersteller ORIS 25,73€ bei VW ).

Zweitens stottert der Wagen ( ist evtl. die Zündspule oder Drosselklappe ) teilweise und nimmt nicht richtig Gas an, der Pin des Fensterhebers auf der Fahrerseite bleibt öfter mal unten und wenn ich den Wagen per Funkfernbedienung aufschließe und die Heckklappe öffne dann schließt sich der Wagen nach kurzer zeit wieder ab.

 

Kann ich diese Mängel nun bei der Verkäuferin geltend machen?

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

sorry aber DU bist ein paradebeispiel warum die gesetzliche gewährleistung absoluter bullshit ist und TOTAL am markt vorbei geht.

wen ich der verkäufer wäre dann würd ich dir den wagen SOFORT wieder abkaufen mit abzug der gefahrenen km versteht sich.

was erwartest du den von einem 12 jahre alten GEBRAUCHTWAGEN? das ALLES funktioniert? das der wagen die nächsten 2 jahre KEINEN mangel hat?

ein fensterheber hat keinen pin, bei der zv spinnt ein microschalter und das stottern kann man im fehlerspeicher auslesen. erwartest du jetzt wirklich das der PRIVATE verkäufer all diese mängel bei einem auto in der 2000€ klasse von einer werkstatt abstellen lässt? die tante hat den wisch doch nur unterschrieben weil sie nicht wusste auf was sie sich einlässt....gewährleistung von privat :rolleyes:

wen du einen mängelfreien wagen willst dann kauf dir einen NEUWAGEN....aber dafür wirds bare nicht reichen...

@123

doch ein privater verkäufer MUSS sich auch an die gesetzlich geregelte gewährleistung halten! er DARF sie aber vertraglich AUSSCHLIESSEN (was ein gewerblicher NICHT darf!)...

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74 Antworten
am 6. Juni 2011 um 10:40

Das weiß man doch vor dem Kauf ob die Schlüssel da sind.

Ansonsten gilt bie privat Leuten auch die gesetzliche Gewährleistung, es sei den diese wird vom Verkäufer expliziet ausgeschloßen.

Gruß

am 6. Juni 2011 um 10:44

Wie bescheuert muß man eigentlich sein ein 12 Jahre altes Auto mit Gewährleistung zu verkaufen, für die Mängel wird die Verkäuferin wohl gerade stehen müssen.

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von driver191

Wie bescheuert muß man eigentlich sein ein 12 Jahre altes Auto mit Gewährleistung zu verkaufen, für die Mängel wird die Verkäuferin wohl gerade stehen müssen.

Naja, ich als Käufer wollte mich natürlich absichern wenn ich schon "von Privat" ein Auto kaufe.

Deshalb habe ich den Satz oben mit in den Kaufvertrag eingefügt. Hätte die Verkäuferin dies nicht unterschrieben hätte ich den Wagen ja auch nicht gekauft oder man hätte den preis nochmal nachverhandeln müssen.

am 6. Juni 2011 um 10:54

also am besten gehste zum Anwalt, der wird dir wohl die beste auskunft geben können...

Ansonsten ist es egal, was im Vertrag steht, denn laut gesetz braucht der Verkäufer nicht für Mängel haften, ausser er hat diese bewusst verschwiegen!

sorry aber DU bist ein paradebeispiel warum die gesetzliche gewährleistung absoluter bullshit ist und TOTAL am markt vorbei geht.

wen ich der verkäufer wäre dann würd ich dir den wagen SOFORT wieder abkaufen mit abzug der gefahrenen km versteht sich.

was erwartest du den von einem 12 jahre alten GEBRAUCHTWAGEN? das ALLES funktioniert? das der wagen die nächsten 2 jahre KEINEN mangel hat?

ein fensterheber hat keinen pin, bei der zv spinnt ein microschalter und das stottern kann man im fehlerspeicher auslesen. erwartest du jetzt wirklich das der PRIVATE verkäufer all diese mängel bei einem auto in der 2000€ klasse von einer werkstatt abstellen lässt? die tante hat den wisch doch nur unterschrieben weil sie nicht wusste auf was sie sich einlässt....gewährleistung von privat :rolleyes:

wen du einen mängelfreien wagen willst dann kauf dir einen NEUWAGEN....aber dafür wirds bare nicht reichen...

@123

doch ein privater verkäufer MUSS sich auch an die gesetzlich geregelte gewährleistung halten! er DARF sie aber vertraglich AUSSCHLIESSEN (was ein gewerblicher NICHT darf!)...

Da kann man ja nur hoffen, dass solche Leute wie Du nicht mal auftauchen und ein Auto kaufen wollen.

Hättest Du mir solch einen Vertrag vorgelegt, hättest Du das Auto nicht bekommen.

Könntest ja erst mal nachfragen ob der Verkäufer die Schlüssel der AHK nur vergessen hat bevor du mit irgendwas Drohst.

Du hast ein 12 Jahre altes Auto gekauft, was wird denn da erwartet? Ein Neuwagen? Zumal das nur kleinigkeiten sind die du da aufgezählt hast.

Aber geh nur zum Antwalt, bekommt der wenigstens auch was zu verdienen. Ich schätze mal das du bei Gericht den kürzeren ziehen wirst.

Danke Onkelchen, wieder mal ein Daumen von mir weil ich mir Zeit und Tastaturabnutzung spare! ;)

am 6. Juni 2011 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von TDI-Cruiser

 

Nun habe ich folgende Probleme. Erstens fehlen Schlüssel ( habe ich leider bei Kauf nicht beachtet, da ich es als selbstverständlich fand das die vorhanden sind ) damit ich die original verbaute abnehmbare Anhängerkupplung nutzen kann ( kosten vom Hersteller ORIS 25,73€ bei VW ).

Zweitens stottert der Wagen ( ist evtl. die Zündspule oder Drosselklappe ) teilweise und nimmt nicht richtig Gas an, der Pin des Fensterhebers auf der Fahrerseite bleibt öfter mal unten und wenn ich den Wagen per Funkfernbedienung aufschließe und die Heckklappe öffne dann schließt sich der Wagen nach kurzer zeit wieder ab.

 

Kann ich diese Mängel nun bei der Verkäuferin geltend machen?

 

Gruß

Grundsätzlich kannst du die Mängel geltend machen und die Verkäuferin hat 2x die Möglichkeit sie zu beseitigen. Wie sie das macht ist ihre Sache. Sind die Mängel dann noch da musst du keiner 3. Rep. zustimmen sondern du kannst den Wagen wieder zurück geben. (Den Kaufvertrag zurückwandeln)

 

Aber mal mal Tacheles gesprochen.

Wie dumm muss man sein um die von dir angegebenen Mängel beim Besichtigen zu übersehen.

Die sind doch nicht erst später aufgetreten. Grade das mit dem Motor kann von einem lockeren Kabel bis kurtz vor Motortot bedeuten. Wiedermal auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet und sicher nichts zum Fehlercode-auslesen dabei gehabt ?

 

Moralisch gesehen denke ich du bist selber Schuld dir son Schrott andrehen zu lassen.

Es ist schon richtig , was erwartest du von einem Wagen in dem Alter ?

Und wer keine Ahnung hat soll jemanden dabeihaben der sich auskennt mit Autos.

Dann noch von Privat bei dem Fahrzeugalter Gewährleistung zu verlangen ??? Kopfschüttel :)

 

 

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

sorry aber DU bist ein paradebeispiel warum die gesetzliche gewährleistung absoluter bullshit ist und TOTAL am markt vorbei geht.

wen ich der verkäufer wäre dann würd ich dir den wagen SOFORT wieder abkaufen mit abzug der gefahrenen km versteht sich.

was erwartest du den von einem 12 jahre alten GEBRAUCHTWAGEN? das ALLES funktioniert? das der wagen die nächsten 2 jahre KEINEN mangel hat?

ein fensterheber hat keinen pin, bei der zv spinnt ein microschalter und das stottern kann man im fehlerspeicher auslesen. erwartest du jetzt wirklich das der PRIVATE verkäufer all diese mängel bei einem auto in der 2000€ klasse von einer werkstatt abstellen lässt? die tante hat den wisch doch nur unterschrieben weil sie nicht wusste auf was sie sich einlässt....gewährleistung von privat :rolleyes:

wen du einen mängelfreien wagen willst dann kauf dir einen NEUWAGEN....aber dafür wirds bare nicht reichen...

@123

doch ein privater verkäufer MUSS sich auch an die gesetzlich geregelte gewährleistung halten! er DARF sie aber vertraglich AUSSCHLIESSEN (was ein gewerblicher NICHT darf!)...

Da frag ich mich doch was du mir hier vorwerfen möchtest. Es ist mein gutes Recht die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Die Verkäuferin hat das mit den Worten unterschrieben, das sie den Wagen hat durchchecken lassen und sich nun sicher ist, das der Wagen vollkommen in Ordnung ist. Es gibt schließlich auch etliche Händler die einen V5 in dem alter, auch mit Garantie, verkaufen. Leider waren die seinerzeit alle zuweit weg & ich hatte keine Lust nen Wagen von weiter weg zu holen wenns in der gleichen Stadt auch einen gibt ( wenn auch von privat ). Da hätte ich die Sicherheit für mich ja auch gehabt. Du kannst dir weiterhin sicher sein, dass ich mir sogar einen neuwagen leisten kann. ( Fahre nebenbei auch noch einen Golf IV V6 aus 2003 mit 77.000KM ). Diesen älteren V5 habe ich zusätzlich und nutze den um damit z.B. Besorgungen für meinen Hausbau zu tätigen. Dies soll aber ja nicht heißen, dass der Wagen nicht auch 100% i.O. & gepflegt sein soll.

 

 

Wir sind in Deutschland. :rolleyes:

Und jeden Tag steht einer auf, der dir das beweisen will. ;)

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 11:28

Zitat:

Original geschrieben von sirpomme

Da kann man ja nur hoffen, dass solche Leute wie Du nicht mal auftauchen und ein Auto kaufen wollen.

Hättest Du mir solch einen Vertrag vorgelegt, hättest Du das Auto nicht bekommen.

Könntest ja erst mal nachfragen ob der Verkäufer die Schlüssel der AHK nur vergessen hat bevor du mit irgendwas Drohst.

Du hast ein 12 Jahre altes Auto gekauft, was wird denn da erwartet? Ein Neuwagen? Zumal das nur kleinigkeiten sind die du da aufgezählt hast.

 

Aber geh nur zum Antwalt, bekommt der wenigstens auch was zu verdienen. Ich schätze mal das du bei Gericht den kürzeren ziehen wirst.

Hi,

 

habe mit der Verkäuferin schon bereits telefoniert und gefragt ob die evtl. noch Schlüssel hat. Sie sagte mir nun, dass sie wusste das die fehlen aber mir dies nicht gesagt hatte. Sie hat die AHK nie benutzt meinte sie. Habe die Schlüssel bereits bei VW gekauft und auch selbst bezahlt. Das ist ja Kleinkrams den die Verkäuferin nicht zahlen muss. Mich interessieren viel mehr die womöglich höheren Kosten die zur Behebung des Stotterns anfallen können. Da habe ich bei VW nämlich schon den Fehlerspeicherauslesen lassen ( Kosten habe ich selbst übernommen ). Die Kosten der Reparatur kann VW nicht abschätzen. Die meinten das evtl. neue Drosselklappe, Zündspulen oder auch Lambasonde fällig wären. Dies würde ich dann schon gerne ganz oder anteilig ersetzt bekommen. Es geht mir hier gar nicht darum alles der Verkäuferin aufzubürden, sondern z.B. das man sich die Kosten teilt. Mit ist schon klar, dass es sich um ein altes Auto handelt bei dem nicht alles heil sein kann aber etwas absichern wollte ich mich auch. Weiterhin möchte ich hier betonen, dass ich niemandem gedroht habe oder dies vorhabe - was für ein Quatsch.

am 6. Juni 2011 um 11:30

Die Diskussionen sind doch unnötig!

Fakt ist, dass du eine Gewährleistung hast! Punkt!

 

Wie sinnvoll das ist, ist ne andere Sache Warscheinlich sind später die Werkstattkosten höher als der Restwert => wirt. Totalschaden ^^

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 11:30

Zitat:

Original geschrieben von 123123

also am besten gehste zum Anwalt, der wird dir wohl die beste auskunft geben können...

 

Ansonsten ist es egal, was im Vertrag steht, denn laut gesetz braucht der Verkäufer nicht für Mängel haften, ausser er hat diese bewusst verschwiegen!

Ich bin niemand der gleich zum Anwalt rennt, sondern einige mich lieber persönlich. Anwalt würde ich nur nutzen wenn es z.B. anders gar keinen Erfolg hat

Hat er denn von Begin an gestottert? Wenn nicht kann doch der Verkäufer gar nichts für!

Die sich selbst verschliessende ZV ist im übrigen normal, so lange keine Tür geöffnet wurde.

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