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Haftung bei Schaden wegen falscher Baustellenmarkierung / Beschilderung
Hallo,
heute morgen ist mir was dämliches passiert in einer Baustelle. Bisher konnte man dort auf einer Fahrspur fahren, aber heute war in der Spur eine recht tiefe abgefräßte Rille (ca. 15-20 cm tief und ca. 20 cm breit), die ich nicht gesehen habe.
Durch das Teil bin ich durchgefahren mit etwa 20 km/h
Danach bin ich angehalten und hab ums Auto rum geguckt, in die Radkästen und die Räder aber konnte keinen offensichtlichen Schaden feststellen. Auch beim Fahren keine ungewöhnlichen Geräusche.
Jetzt meine eigentliche Frage: Die Beschilderung und Markierung in der Baustelle war da meiner Meinung nach völlig unklar. Es war nicht mit gelben Markierungen angezeigt, wo man herfahren soll. Davor waren Verkehrshütchen, die aber links und rechts davon soviel Platz gelassen haben, dass man auf beiden Seiten vorbeifahren konnte. Ich bin rechts vorbeigefahren, und dann durch die Rille. Links wäre richtig gewesen.
Auch direkt vor der Rille war keine weitere Warnung.
Ich werde demnächst zur Werkstatt fahren, und schauen lassen ob es einen Schaden gibt. Wenn ja, kann man dann den Baustellenträger zur Haftung heranziehen, weil nicht klar vor der Gefahrenstelle gewarnt wurde? Kennt da jemand Präzedenzfälle?
Beste Antwort im Thema
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44 Antworten
....der nächste Blinde
Hast Du den Zustand der Baustelle dokumentiert (die Rille, die Beschilderung etc.)?
Hallo,
stell Dich darauf ein, dass gleich der Sturm über Dich hereinbricht. Hier bei V+S ist nämlich immer der Fragensteller schuld.
Zur Beantwortung Deiner Frage: wenn die Baustelle schlecht ausgeschildert war, haftet die Baufirma. Das Problem ist regelmäßig der Nachweis. Hast Du denn Bilder von der Ausschilderung und Absicherung? Ohne wird es ganz schwer. Falls ja: hier posten, dann können wir uns ein Bild machen.
Es muss nachvollziehbar sein.Gelbe Fahrbahn Markierung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Für selbst verursachte Fehler kommt man auch selbst auf.
Wir hatten einen ähnlichen Fall vor Kurzem auf der Arbeit. Auf eine Fräskante wurde nicht richtig hingewiesen und ein Rollerfahrer ist darüber gestürzt. Der hat sich dadurch das Schlüsselbein gebrochen. Die Versicherung des Bauunternehmers musste zahlen.
Ich hab es noch nicht fotografiert, aber ich fahre heute nochmal da hin und werde das machen... Und hoffe dass es dann noch genauso aussieht.
Foto ist immer gut.
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 25. August 2017 um 10:15:42 Uhr:
....der nächste Blinde
Tja, böse Zungen könnten das jetzt behaupten.
Fast noch bemitleidenswerter finde ich, daß man für solche Aussagen auch noch ein "Danke" bekommt
@Erazor12
Der Fall von Dir erinnert mich exakt an das Ereignis, welches meinem Kumpel vor zig Jahren passiert ist.
Dort hat Er mich verzweifelt angerufen mit der Bitte ihn abzuholen und auch gleich meinen Foto mitzubringen, weil Er in ein Loch gefahren ist und Felge und Reifen deswegen kaputt gingen.
Die Straße war zu dem Zeitpunkt abgefräßt, aber nicht gesperrt und sämtliche Gullideckeleinfassungen waren großzügig und auch sehr tief ausgehoben.
Die ausgehobenen Gullieinfassungen in der Mitte der Fahrbahn waren durch eine Warnbake und Warnblinkleuchte abgesichert.
Da aber auch viel Baumaterial am Rand der Fahrbahn stand hat sich mein Kumpel dazu entschieden rechts an der Gullieinfassung vorbeizufahren und fuhr in einen ebenfalls ausgehobenen Regenwassergulli und zerstörte sich dabei Felge, Reifen (der war platt) und glaube noch den Schweller.
Von der Situation habe ich Bilder gemacht und mein Kumpel ist mit mir dann zur Polizei gefahren.
Laut Polizeiaussagen sei alles richtig abgesichert gewesen, nachdem die meine Bilder begutachtet hatten.
Mein Kumpel wollte das allerdings nicht so belassen und ging am nächsten Tag mit meinen Bildern zur Stadtverwaltung.
Die haben sich das dann vor Ort angeschaut und gleich mit dem Verantwortlichen der Baustelle Kontakt aufgenommen.
Hierbei stellte es sich heraus, daß die Baustelle, insbesondere die ausgehobenen Gullieinfassungen am Straßenrand ebenfalls hätten abgesichert sein müssen.
Sprich die Baustelle war schlampig abgesichert und mein Kumpel bekam den Schaden an seinem Fahrzeug von der Baufirma ersetzt.
Die Bilder habe ich noch... falls erwünscht, dann müsste ich suchen.
Behaupten kann man viel.
Such die Bilder!
Und den Entschädigungsnachweis.....
Such den Nutzen in Deinen Beiträgen!
Gerade mal zehn Antworten weiter und die eigentliche Frage des TE ist schön im Sumpf......schade.
Hier hab ich jetzt zwei Fotos. Die habe ich aber eben erst gemacht, und jetzt sind die Rillen schonwieder zu.
Auf Bild 1 sieht man die Warnbaken. Das gelbe Auto davor verdeckt die Sicht etwas. Jedenfalls war ohne das Auto rechts neben den Warnbaken genug Platz um vorbeizufahren.
Da man die Originalsituation jetzt nicht mehr sieht, ist das Ganze wohl ziemlich dünn...
Frage: Da die Mittelliene durchgezogen ist, durfte man überhaupt die rechte Spur befahren ?
Zitat:
@Rep-Serv schrieb am 25. August 2017 um 11:35:55 Uhr:
Frage: Da die Mittelliene durchgezogen ist, durfte man überhaupt die rechte Spur befahren ?
Ja, man kommt auf der rechten Spur angefahren von einer regulären Straße. Die gelbe Linie fängt einfach irgendwann an, ohne jegliche Hinweise, dass man links fahren soll.
Vor diesen temporären Rillen war es eher umgekehrt. Die Baustellenspur war rechts, und man durfte nicht nach links fahren. Daher auch meine Verwirrung heute morgen. Die Rillen waren wohl nur ein paar Stunden offen, und dafür wurden die Markierungen und Absperrungen nicht ausreichend/schlampig angepasst.