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Hagelschaden am neuen A6 Avant

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 8. Juli 2013 um 11:29

Hallo in die Runde,

ich war nun ca. 2 Woche im Urlaub mit (oder zum Glück) noch meinem alten Audi.

Meinen neuen hätte ich in Ingolstadt in meinem Urlaub abholen können, da ich jedoch in Italien verweilte teilte ich dem Händler mit er solle sich diesen doch bitte liefern lassen und ich würde diesen vom Autohaus abholen wenn ich wieder da bin.

Nun rief mich mein Händler im Urlaub an und sagte mir das mein Audi da sei, doch dieser bei dem schweren Unwetter vor drei Woche in NRW einen Hagelschaden erlitten hatte auf dem Grundstück des Händlers. Mind. 10 Dellen auf dem Dach und Haube (Bilder habe ich noch nicht gesehen, bin heute den ersten Tag zurück im Office).

Sie würden diese professional ausbeulen und ich könne mir den Wagen dann ansehen, ob ich damit zufrieden bin.

Nun jedoch meine Frage:

Es handelt sich um ein Firmenleasing der Schaden wird auch im Vertrag mit aufgenommen, doch im Internet findet man dazu einige Ergebnisse.

Steht mir was zu von Audi bzw. vom Autohaus!? Teilweise lese ich was mit Unfallauto, Rückgabe bzw. Wandlung in einen neuen was wieder Wartezeit bedeuten würde und auch den Preis drücken etc. (kann ich das überhaupt beim Leasing Fahrzeug)

Laut Autohändler kann ich mir ggf. den Wagen heute ansehen, er ruft mich heute zurück und schaut wo der Wagen gerade ist.

GGf. einmal mit einem Anwalt sprechen? Freue mich auf eure Posts und Hilfe!

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bachwatz

Naja, faktisch ist es eine Wertminderung und somit auch eine Minderung des Restwerts, im Grunde müsste das im Vertrag festgehalten werden udn die Rate müsste sich verringern.

Wenn ich mir überlege, dass bei meinem "nagelneuen" Auto schon rumgeschraubt, gespachtelt, lackiert etc. wurde, ist es kein neues Auto mehr. Dann kann ich mir gleich einen Gebrauchtwagen kaufen - mit entsprechedem Abschlag auf den Neupreis.

Motorhaube könnte gewechselt werden. Aber beim Dach geht das eben nicht (so einfach).

Soll doch mal ein Gutachter seine Schätzung abgeben.

Der ursprüngliche Vertrag muß auf jeden Fall abgeändert werden. Die bestellte Ware wurde noch nicht übergeben. Das Risiko liegt also beim Händler.

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9 Antworten
am 8. Juli 2013 um 11:48

Hallo,

das ist natürlich ärgerlich.

Aber wenn der Händler die Dellen professionell ausbeult, der Schaden protokolliert wird und Dir ansonsten keine Kosten entstehen: Was bitte soll Dir da zustehen?

Andere Meinungen?

Grüße

Andree

am 8. Juli 2013 um 11:57

Naja, faktisch ist es eine Wertminderung und somit auch eine Minderung des Restwerts, im Grunde müsste das im Vertrag festgehalten werden udn die Rate müsste sich verringern.

hatte bisher bei fast jedem Firmenwagen eine unverschuldete Reparatur, die als Restwerminderung bei der Leasing vermerkt wurde. auf die Leasingrate selber hatte es keinen Einfluß.

dass es Audi selber und vor der Auslieferung verbockt hat, ist aber sicherlich ein Sonderfall

lass Dir doch erstmal vom :) die Alternativen nennen.

Zitat:

Original geschrieben von Bachwatz

Naja, faktisch ist es eine Wertminderung und somit auch eine Minderung des Restwerts, im Grunde müsste das im Vertrag festgehalten werden udn die Rate müsste sich verringern.

Wenn ich mir überlege, dass bei meinem "nagelneuen" Auto schon rumgeschraubt, gespachtelt, lackiert etc. wurde, ist es kein neues Auto mehr. Dann kann ich mir gleich einen Gebrauchtwagen kaufen - mit entsprechedem Abschlag auf den Neupreis.

Motorhaube könnte gewechselt werden. Aber beim Dach geht das eben nicht (so einfach).

Soll doch mal ein Gutachter seine Schätzung abgeben.

Der ursprüngliche Vertrag muß auf jeden Fall abgeändert werden. Die bestellte Ware wurde noch nicht übergeben. Das Risiko liegt also beim Händler.

Bin kein Anwalt, aber von meinem Rechtlichem Wissen über Verträge und Vertragsabschlüsse, würde ich definitiv sagen, dass der Existierende Kaufvertrag nicht für den Wagen zutrifft, der für dich gedacht war.

Im Kaufvertrag wird über einen Neuwagen gesprochen und der Wert, aus dem die Rate berechnet wird, bezieht sich auf eben den Preis eines Wagens "frisch vom Band" und nicht "frisch aus der Reperatur".

Der Leasingvertrag muss auf jeden Fall angepasst werden, da Anfangs- und Endwert nicht auf das Fahrzeug zutreffen.

Just my 5 Cents.

J.

dass der Leasingnehmer einen geldwerten Nachteil hat dürfte nur zutreffen unter der Annahme, dass ein professionell behobener Schaden den Nutzen (objektiv) beeinflußt.

ansonsten liegt der Schaden rein beim Leasinggeber.

Zitat:

Original geschrieben von softwarefriedl

 

dass der Leasingnehmer einen geldwerten Nachteil hat dürfte nur zutreffen unter der Annahme, dass ein professionell behobener Schaden den Nutzen (objektiv) beeinflußt.

ansonsten liegt der Schaden rein beim Leasinggeber.

Mit - zumindest auf meiner Seite - gesundem Halbwissen lässt sich vortrefflich streiten ;)

Ich denke nicht, dass der Leasingvertrag über den Nutzwert des Fahrzeug geht, sondern den Sachwert und selbst Audi sollte verstehen, dass ein Wagen mit - wenn auch professionell repariertem Hagelschäden - nicht den Wert eines unreparierten Neuwagens entspricht.

Ich würde definitiv einen Sachverständigen kontaktieren.

am 8. Juli 2013 um 14:11

Mal ein minimales OT: aufpassen musst du auf jeden Fall. Zum Ausbeulen muss der Dachhimmel raus, auf jeden Fall schauen das das ganze wieder klapperfrei zusammengebastelt wird!;)

Hallo zusammen,

1. Im Werk werden sicher mehr Schäden (meistens professionell) behoben als wir alle ahnen / wissen. Ich habe noch nicht gehört, dass dies dem späteren Nutzer mitgeteilt wurde. Folglich wird auch da kein Kaufpreis oder eine Rate gemindert. Ob das richtig ist (zumindest bei Kauf ist das fraglich), sei mal dahingestellt . . . . .

2. Die meisten "Beulendoktoren" entfernen bis zu 20 Dellen im Dach von aussen (ohne Himmelausbau!). Diese Aussage bitte mit Vorsicht geniessen, da der Schaden besichtigt werden muss. Im schlimmsten Fall muss der Himmel seitlich gelöst werden.

3. Ich habe schon mehrfach Dellen vom "Beulendoktor" entfernen lassen. Wenn der sein Handwerk versteht, ist hinterher absolut nichts mehr zu sehen. Warum sollte dann eine Leasingrate gemindert werden? Das Auto ist ja nach korrekter Reparatur weder optisch noch technisch beeinträchtigt und in 3 Jahren (oder ähnlicher Zeitraum) geht es ohnehin zurück. Der Geschädigte ist ja eigentlich AUDI bzw. der Händler selbst. Wichtig ist nur, dass alles dokumentiert ist. Etwas anders würde ich das bei Kauf sehen, aber auch da ist es eher das ungute Gefühl, als ein wirklicher Schaden.

4. Zum "Abnahmetermin" beim Händler würde ich einen Menschen mit geschultem Auge (z. Bsp. Lackierermeister) mitnehmen und mir die Reparatur genau anschauen. Der Hunderter (oder 2) Honorar ist sicher gut investiert und für den Betrag kann man den Händler einfach z. Bsp. um Zubehör bitten. Wenn die Reparatur nicht zufriedenstellend ist, kann man immer noch vom Vertrag zurücktreten, reduzierte Raten verlangen oder . . . . . --> einen Rechtsanwalt konsultieren.

Das sind meine Erfahrungen und ist meine bescheidene Meinung - jeder wird da für sich persönlich etwas anders vorgehen (wollen).

Grüsse

Ossilek

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