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Hagelschaden am Vorführ-Neuwagen! Was nun?

Themenstarteram 29. Juli 2009 um 8:02

Hallo liebe Opel-Freunde!

Ich habe ein riesen Problem.

Ich habe bei meinem Händler einen Corsa D 1.2 in weiß ohne Klima bestellt.

Fahre den auch bereits, da dieser als Vorführwagen angemeldet ist.

Das Fahrzeug wird also erst in ca. 1 Monat auf mich überschrieben!

Nun hatte ich letzes WE einen Hagelschaden!

Die Motorhaube sieht schlimm aus.

Auf dem Dach sind viele kleine "Stiche". Auch an der Fahrertür/rahmen sind Beulen.

Das Fahrzeug ist gerademal 1 Monat alt!

Wer kann mir sagen, was nun wird?

Das Fahrzeug ist ja noch auf den Händler zugelassen (Vorführwagen).

Ich habe zwar einen Art Vorvertrag (wg. Abwrackprämie) unterschrieben, doch

läuft die Versicherung noch auf meinen Händler!

Wer hatte schon mal so ein Problem?

Wie wird sowas in der Regel behandelt?

-Werden alle Beulen und "Stiche" rausgemacht? Gibts dann zumindest eine WErtminderung?

-Bekomme ich einen neuen?

Ich möchte mich von meinem Händler nicht übers Ohr ziehen lassen.

Danke

frage

Beste Antwort im Thema
am 29. Juli 2009 um 20:32

@TE

Sicherlich dürfte für dein Fahrzeug eine Kaskoversicherung bestehen. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Wiederherstellung deines Fahrzeuges werden von dieser erstattet, nicht jedoch eine Wertminderung. Im Rahmen einer Kaskoversicherung wird keine Wertminderung erstattet, auch erhältst du über die Kaskoversicherung kein Neufahrzeug, da kein Totalschaden vorliegt. Wäre das Fahrzeug bereits auf dich zugelassen und versichert gewesen, wärst du in der gleichen Lage. Insofern bist du weder besser noch schlechter gestellt.

 

Sicherlich kannst du auch die tollen Tipps hier berücksichtigen, einen Anwalt beauftragen, der deinen Vertrag durchleuchtet, um damit möglicherweise das Fahrzeug an den Händler zurückgeben zu können. Der würde sich darüber bestimmt freuen.

 

Unabhängig davon, dass ich ein derartiges Vorgehen moralisch eher verwerflich empfinde – immerhin hat dir der Händler das Neufahrzeug bereits zum Gebrauch überlassen – würde ich dir empfehlen, die Finger davon zu lassen.

 

Ich könnte mir gut vorstellen, dass dein Händler nicht so ohne weiteres und freiwillig einer Rücknahme zustimmen würde. Ein Rechtsstreit wäre wahrscheinlich vorprogrammiert. Und selbst wenn du mit einem guten Rechtsanwalt nach einigen stressigen Monaten den Gerichtssaal als Sieger verlassen würdest, wärst du vermutich doch ein Verlierer.

 

Nutzt du das Fahrzeug bis zur Entscheidung des Gerichtes, darfst du dem Händler für die Dauer der Nutzung eine Entschädigung zahlen. Nutzt du es nicht, hast du kein Fahrzeug. Dein Händler wird dir wohl auch kaum ein weiteres Neufahrzeug verkaufen wollen und einen anderen Händler, der dir wieder einen 19%igen Nachlass einräumt, musst du natürlich auch erst einmal wieder suchen.

 

Auch dürften Corsas derzeit nicht massenweise zur Verfügung stehen, so dass du auch mit weiteren Lieferzeiten rechnen musst. Ob dir dann auch noch die Abwrackprämie zusteht?

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46 Antworten
am 29. Juli 2009 um 8:42

Ohne rechtliches Fachwissen:

 

Das Fahrzeug geht erst ab Umschreibung in Dein Eigentum über. Du hast das Fahrzeug als "unfallfrei" gekauft, also auch Anspruch auf ein solches. Von daher ist es momentan das Problem des Händlers, Dir nach einem Monat ein Fahrzeug zu übergeben, das dem Kaufvertrag entspricht.

Der Hagelschaden hätte ja genauso auf dem Händlerparkplatz entstehen können.

Er soll das mit seiner Versicherung regeln (und wird dafür ja auch entschädigt) und Dir einen neuen Wagen besorgen oder entsprechend den Kaufpreis mindern. Darauf würde ich aber nicht eingehen, denn ein Hagelschaden ist schon sehr erheblich und die Folgeschäden sind nicht abzuschätzen.

Wie gesagt, meine Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von Kufenflitzer

 

Er soll das mit seiner Versicherung regeln (und wird dafür ja auch entschädigt) und Dir einen neuen Wagen besorgen oder entsprechend den Kaufpreis mindern. Darauf würde ich aber nicht eingehen, denn ein Hagelschaden ist schon sehr erheblich und die Folgeschäden sind nicht abzuschätzen.

Wie gesagt, meine Meinung.

Die Folgeschäden sind schon abschätzbar, denn der eigentliche Schaden ist sichtbar und somit auch zu beziffern. Auf ein Angebot vom Händler würde ich mich allerdings nur einlassen, wenn der Schaden sachverständigerseits beziffert wurde und die Summe vom Händler nachvollziehbar benannt wird. Auch im reparierten Zustand verliert das Auto an Wert, der sich für Dich entsprechend gut im geminderten Kaufpreis wiederspiegeln sollte!

Ansonsten nimm doch lieber ein anderes Fahrzeug!

Ich würde das mal nicht so eng sehen und erstmal den Vorvertrag genau lesen, dort gibt es sicherlich einen Punkt, der Schäden bis zur Überschreibung behandelt. Mich wundert es eh, dass der Händler dir ein Auto einfach so hinstellt und mit seiner Versicherung gerade steht. Einfach den Vertrag lesen, dort sollte auch zum Punkt Wertminderung etc. etwas stehen.

Ein Hagelschaden ist i.d.R. kein Unfallschaden, das Auto ist nach fachgerechter Reparatur immer noch unfallfrei. Was sollen bei einem Hagelschaden für Folgeschäden entstehen? Rost? Motorschaden? Wasser im Innenraum??? Die relevanten Karosserieteile werden getauscht oder repariert. Nicht umsonst heißt es unfallfrei nicht "frei von absolut jeder Art von Beschädigung", lasst mal die Kirche im Dorf. :) Ein neues Auto sollte es also nicht geben und sofern keine eindeutige Regelung über Wertminderung getroffen wurde, müsst ihr euch eben über diesen Punkt zusammensetzen und einigen.

Zitat:

Original geschrieben von MSchoeps

 

Ein Hagelschaden ist i.d.R. kein Unfallschaden, das Auto ist nach fachgerechter Reparatur immer noch unfallfrei. Was sollen bei einem Hagelschaden für Folgeschäden entstehen? Rost? Motorschaden? Wasser im Innenraum??? Die relevanten Karosserieteile werden getauscht oder repariert. Nicht umsonst heißt es unfallfrei nicht "frei von absolut jeder Art von Beschädigung", lasst mal die Kirche im Dorf. :) Ein neues Auto sollte es also nicht geben und sofern keine eindeutige Regelung über Wertminderung getroffen wurde, müsst ihr euch eben über diesen Punkt zusammensetzen und einigen.

Eine Fach- und sachgerechte Instandsetzung ist nach jeder Reparatur zu unterstellen.

 

Das ist auch nicht das Thema bei einer Wertminderung.

 

Der merkantile Minderwert setzt voraus, wie die allgemeine Käuferschicht eine solchen Schaden bewertet.

 

Und wenn du das hier nicht so Eng siehst, bedeutet das noch lange nicht, dass die Mehrzahl der Käuferschicht das genau so sieht. 

 

Ein solcher Schaden ist bei einem evtl.Verkauf zu offenbahren, da beist die Maus keinen Faden ab.

 

Und ein Hagelschaden führt ohne jeden Zweifel zu einem Wertverlust, aber ganz bestimmt.

 

Gruß

 

Delle

Ich habe nicht geschrieben, dass ein Hagelschaden nicht zu einem Wertverlust führt. Ich habe nur geschrieben, dass man deswegen nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, weil das Auto die zugesicherte Eigenschaft "unfallfrei" nicht mehr hat.

Im Gegenteil, ich habe ja noch extra gesagt, dass man den Wertverlust mit dem Händler aushandeln muss, falls im Nutzungsvertrag nichts explizites festgelegt ist. Vermutlich wird der Händler die 150 Euro TK bezahlen und den Wertverlust, den er von der Versicherung erhält an den TE weiterreichen. Das wäre die Grundlage für das Gespräch.

Ich denke nicht, dass die Mehrheit der Bevölkerung einen Hagelschaden so tragisch sieht. Nicht jeder schmeißt (überspitzt gesagt) sein Auto auf den Müll, weil der Aschenbecher voll ist, dazu fahren genug Autos mit Hagelschaden und Parkdellen herum. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an, es gibt solche und solche Hagelschäden, aber der "typische" Hagelschaden ist reine Kosmetik, die man auf Kosten der Teilkasko in der Vertragswerkstatt reparieren lässt, den Wertverlust mitnimmt und dann hat sich das Thema erledigt. Ich achte deutlich penibler auf den Zustand meiner Fahrzeuge, als das wahrscheinlich 90% der Deutschen tun, aber trotzdem gibt es für mich einen klaren Unterschied zwischen Hagel- u. Unfallschaden.

am 29. Juli 2009 um 20:32

@TE

Sicherlich dürfte für dein Fahrzeug eine Kaskoversicherung bestehen. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Wiederherstellung deines Fahrzeuges werden von dieser erstattet, nicht jedoch eine Wertminderung. Im Rahmen einer Kaskoversicherung wird keine Wertminderung erstattet, auch erhältst du über die Kaskoversicherung kein Neufahrzeug, da kein Totalschaden vorliegt. Wäre das Fahrzeug bereits auf dich zugelassen und versichert gewesen, wärst du in der gleichen Lage. Insofern bist du weder besser noch schlechter gestellt.

 

Sicherlich kannst du auch die tollen Tipps hier berücksichtigen, einen Anwalt beauftragen, der deinen Vertrag durchleuchtet, um damit möglicherweise das Fahrzeug an den Händler zurückgeben zu können. Der würde sich darüber bestimmt freuen.

 

Unabhängig davon, dass ich ein derartiges Vorgehen moralisch eher verwerflich empfinde – immerhin hat dir der Händler das Neufahrzeug bereits zum Gebrauch überlassen – würde ich dir empfehlen, die Finger davon zu lassen.

 

Ich könnte mir gut vorstellen, dass dein Händler nicht so ohne weiteres und freiwillig einer Rücknahme zustimmen würde. Ein Rechtsstreit wäre wahrscheinlich vorprogrammiert. Und selbst wenn du mit einem guten Rechtsanwalt nach einigen stressigen Monaten den Gerichtssaal als Sieger verlassen würdest, wärst du vermutich doch ein Verlierer.

 

Nutzt du das Fahrzeug bis zur Entscheidung des Gerichtes, darfst du dem Händler für die Dauer der Nutzung eine Entschädigung zahlen. Nutzt du es nicht, hast du kein Fahrzeug. Dein Händler wird dir wohl auch kaum ein weiteres Neufahrzeug verkaufen wollen und einen anderen Händler, der dir wieder einen 19%igen Nachlass einräumt, musst du natürlich auch erst einmal wieder suchen.

 

Auch dürften Corsas derzeit nicht massenweise zur Verfügung stehen, so dass du auch mit weiteren Lieferzeiten rechnen musst. Ob dir dann auch noch die Abwrackprämie zusteht?

Zitat:

Original geschrieben von MSchoeps

Ich habe nicht geschrieben, dass ein Hagelschaden nicht zu einem Wertverlust führt. Ich habe nur geschrieben, dass man deswegen nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, weil das Auto die zugesicherte Eigenschaft "unfallfrei" nicht mehr hat.

 

Im Gegenteil, ich habe ja noch extra gesagt, dass man den Wertverlust mit dem Händler aushandeln muss, falls im Nutzungsvertrag nichts explizites festgelegt ist. Vermutlich wird der Händler die 150 Euro TK bezahlen und den Wertverlust*, den er von der Versicherung erhält an den TE weiterreichen. Das wäre die Grundlage für das Gespräch.

 

Ich denke nicht, dass die Mehrheit der Bevölkerung einen Hagelschaden so tragisch sieht. Nicht jeder schmeißt (überspitzt gesagt) sein Auto auf den Müll, weil der Aschenbecher voll ist, dazu fahren genug Autos mit Hagelschaden und Parkdellen herum. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an, es gibt solche und solche Hagelschäden, aber der "typische" Hagelschaden ist reine Kosmetik, die man auf Kosten der Teilkasko in der Vertragswerkstatt reparieren lässt, den Wertverlust mitnimmt und dann hat sich das Thema erledigt. Ich achte deutlich penibler auf den Zustand meiner Fahrzeuge, als das wahrscheinlich 90% der Deutschen tun, aber trotzdem gibt es für mich einen klaren Unterschied zwischen Hagel- u. Unfallschaden.

nochmal:

 

und -ganz selbstverständlich- wirst auch du nie im Leben ein Fahrzeug mit einen reparierten Hagelschaden zu dem selben Kaufpreis erwerben wie eines ohne.

 

Du kannst hier natürlich Vehement das Gegenteil behaupten , nur glauben werde- zumindest ich- es dir nicht.

 

Und schon überhaupt nicht, wenn du penibler als angeblich 90% der Deutschen auf den Zustand deiner Autos achtest. 

 

Wie schon geschrieben, es geht hier auch nicht darum, wie, oder ob du zwischen einem Unfall- und oder- Hageschaden differenzierst

 

Fakt ist, dass Fahrzeug ist mit einem solchen Schaden, auch wenn er fachgerecht instand gesetzt wurde erheblich im Wert gemindert.

 

Glaub es, oder lass es bleiben.

 

ps.:

 

*= in de TK wird kein Wertverlust erstattet, somit kann man diesen auch nicht "mitnehmen"

 

Auch von der Definition "Unfallschaden" fehlt dir ganz offensichtlich das nötige Hintergundwissen.

 

Also, lass mal gut sein hier ;)

 

 

"Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht."

Dabei muss man das Fahrzeug nicht bewegen, es kann auch irgendwo abgestellt sein. Man war dann zwar nicht Verkehrsteilnehmer und der Schaden wird nicht als klassischer Unfall (Auto-Auto / Auto-Radfahrer etc.) bezeichnet. Beschädigungen an abgestellten Fahrzeugen werden auch als Unfall deklariert.

So wäre ein Hagelschaden nur dann kein Unfall, wenn er "bestellt" wurde und termingerecht aufs Auto niederprasselte!

am 29. Juli 2009 um 22:39

Und in welchem ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht Hagel? Naturgewalten zählen nicht zu den Gefahren des Straßenverkehrs, folglich ist der Wagen nicht schadenfrei, aber unfallfrei.

am 30. Juli 2009 um 4:55

Bei manchen hier hat man echt den Eindruck, sie seien Kfz-Verkäufer. Hab ich hier selten erlebt, dass man einem TE so einen Unfug eintrichtern will. Was ist bitte daran moralisch verwerflich, wenn jemand für sein gutes Geld auf sein gutes Recht besteht? Unerheblich ist hier die Unterscheidung von "unfallfrei" oder "schadenfrei", noch irgendwas über Moral zu wissen. :rolleyes:

Das Fahrzeug ist wertgemindert und mit einem erheblichen Vorschaden belastet bei Übernahme. Ein Hagelschaden ist für mich auch nicht nur "reine Kosmetik". Ein Verschulden des Erwerbers liegt nicht vor. Ich kanns nur nochmal wiederholen. Der Händler muss sich finanziell gewaltig strecken oder ein anderes Fahrzeug besorgen. Das ist eben ein Risiko von Geschäftsleuten, dass mal was schief geht.

Ist nicht anders gelagert, als wenn ich mir heute ein Auto "vom Hof" kaufe und das über Nacht einen Schaden erleidet. Nach mancherlei Vorstellungen sollte man da "aus moralischen Gründen" dann auch sagen - "Macht nix, ich zahl trotzdem den vollen Preis. Der arme Händler braucht mich doch."

Zitat:

Original geschrieben von Kufenflitzer

 

Das Fahrzeug ist wertgemindert und mit einem erheblichen Vorschaden belastet bei Übernahme. Ein Hagelschaden ist für mich auch nicht nur "reine Kosmetik". Ein Verschulden des Erwerbers liegt nicht vor. Ich kanns nur nochmal wiederholen. Der Händler muss sich finanziell gewaltig strecken oder ein anderes Fahrzeug besorgen. Das ist eben ein Risiko von Geschäftsleuten, dass mal was schief geht.

 

Ist nicht anders gelagert, als wenn ich mir heute ein Auto "vom Hof" kaufe und das über Nacht einen Schaden erleidet. Nach mancherlei Vorstellungen sollte man da "aus moralischen Gründen" dann auch sagen - "Macht nix, ich zahl trotzdem den vollen Preis. Der arme Händler braucht mich doch."

Genau so sieht das aus. :) 

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Und in welchem ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht Hagel? Naturgewalten zählen nicht zu den Gefahren des Straßenverkehrs, folglich ist der Wagen nicht schadenfrei, aber unfallfrei.

Und zu was zählen die bitte dann?

 

Logisch stellt eine Naturgewalt im Strassenverkehr eine Gefahr dar.

 

Oder passieren durch Glatteis oder Aquaplaning etwa keine Unfälle ?

 

Der Begriff Unfall in der AKB definiert sich wie folgt: 

 

Das Ereignis muss unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt und plötzlich eingetreten sein.

 

mal eine zwischenfrage eines laien:

wenn ich das richtig verstehe, dann hat der TE einen wagen gekauft....das Fahrzeug läuft aber aus werbegründen noch aufs Autohaus, dennoch kann er damit quasi "nach belieben" rumfahren. (Es also behandeln wie sein eigentum?)

dennoch muss er für keinerlei schäden aufkommen, die in dieser zeit am wagen verursacht werden?

das will ich auch haben... :D

da ist man ja fein raus ausm schneider.

oder hab ich irgendeinen wichtigen passus übersehen?

was wäre denn im falle eines totalschadens verursacht durch den TE?

muss da auch das Autohaus aufkommen?

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@TE

 

Unabhängig davon, dass ich ein derartiges Vorgehen moralisch eher verwerflich empfinde – immerhin hat dir der Händler das Neufahrzeug bereits zum Gebrauch überlassen – würde ich dir empfehlen, die Finger davon zu lassen.

Wenn der Händler das auf ihn zugelassene Neufahrzeug dem späteren Käufer jetzt schon zum Gebrauch überlässt, hat das ganz handfeste Gründe für den Verkäufer und ist nicht auf ehrenwerte Motive zurückzuführen. Glaubst Du wirklich, der Händler bezahlt dem Käufer Steuer und Versicherung über Monate freiwillig?

Verkaufen von Pkw`s, wie hier dargelgt, ist ein Verkaufskonzept, das sich bei Vorliegen gewisser Bedingungen rechnet.

 

O.

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