Hagelschaden - Fragen zu Gutachten, Reparatur und Versicherung
Hallo zusammen,
mein S211 (EZ 12/2008; 52.000 km) hat heftige Hagelschäden abbekommen. (:-(((
Meine Versicherung hat i.R. der Vollkaskoversicherung einen Gutachter bestellt. Dessen Gutachten weist Reparaturkosten von knapp 9.000 Euro (inkl. MwSt.) aus, der Wiederbeschaffungswert ("differenzbesteuert") ist mit knapp 23.000 EUR (inkl. MwSt.) angegeben.
Wenn ich das Gutachten richtig verstehe (was nicht so einfach ist), dann soll die Motorhaube ausgetauscht werden. Die sonstigen Schäden sollen wohl nur durch einen "Beulendoktor" herausgedrückt werden.
Das Gutachten habe ich als Anlage beigefügt (Dellen-Auflistung siehe dort S. 4).
Ich hatte so einen Fall noch nie. Insofern hätte ich nun einige (vermutlich für Spezialisten auch sehr dumme) Fragen:
1) Ich habe gehört, dass Dellen zwar herausgedrückt werden können, dass aber wegen evtl. (auch jetzt noch nicht erkennbarer) Mikro-Risse im Lack die Gefahr späterer Roststellen bestünde. Wie seht Ihr das?
2) Muss ich (mit Blick auf die Rostgefahr) wirklich einen Beulendoktor akzeptieren? Habe ich nicht Anspruch auf Austausch der betroffenen Teile?
3) Wenn ich mein Auto später weiterverkaufe, muss ich natürlich auf die Hagelschäden hinweisen (gerade auch angesichts der oben genannten Rostgefahr), was sich sicher auf negativ auf den Preis auswirken wird. Das Gutachten enthält aber keine entspr. Angabe zu einem kalkulatorischen Wertverlust. Mir wurde gesagt, bei Vollkasko-Schäden gebe es keinen Ansatz eines potentiellen Wertverlustes. Ist das richtig?
4) Was ist, wenn ich die Reparatur wie von Gutachter vorgesehen machen lasse, die tatsächlichen Reparaturkosten aber höher liegen. Habe ich dann Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Kosten (natürlich nur dann, wenn es sich nicht um Wucherpreise handelt)?
5) Würdet Ihr einen eigenen Gutachter mit der Plausibilisierung des Versicherungs-Gutachtens beauftragen (kostet ja auch wieder einige Hundert Euro)?
Mir wurde gesagt das sei überflüssig, da die Gutachter auf die gleichen Datenbanken zurückgriffen. Wenn also die Dellen richtig ermittelt sind, würde auch bei einem anderen Gutachter das Gleiche herauskommen. Der von der Versicherung beauftragte Gutachter ist übrigens nicht öffentlich bestellt / vereidigt.
Vielen Dank für jede Antwort im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Ich kann "schwingulus" nur zustimmen. Bei einem Kaskoschaden (für einen Hagelschaden ist die Teilkoskoversicherung heranzuziehen) hat man keinen Anspruch auf einen eigenen Gutachter. Teilkasko ist desshalb wichtig, da keine Rückstufung in der Vollkasko erfolgt.
Mach dir keine Sorgen. Ein guter Beulendoktor entfernt die Hagelschäden dauerhaft und unsichtbar. Ein reißen des Lackes ist aus meiner Erfahrung ausgeschlossen. Die Motorhaube wird natürlich ausgewechselt, da, je nach Hageleinschläge, dies Kostengünstiger ist als eine Reparatur. Dach und Kotflügel sind ja nicht so ohne weiteres auswechselbar.
Also, einen guten Beulendoktor suchen, reparieren lassen und du wirst sehen, alles ist gut. Auch beim Wiederverkauf ist das kein Problem. Natürlich musst du den Schaden erwähnen, aber eine Schadenminderung tritt bei sachgerechter Reparatur nicht ein.
Beste Grüße
Jürgen
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10 Antworten
Einen Gutachter der Versicherung würde ich schon mal nicht akzeptieren.
In diesem Fall steht Dir ein eigener Gutachter zu.
Bei dieser Schadenhöhe würde ich in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen.
Ich antworte dir mal völlig Wertefrei, da ich an einem meiner Fahrzeuge selbst so einen Fall hatte.
Bei dem festgelegten Wiederbeschaffungswert würde ich das Fahrzeug, sofern du nicht damit verheiratet bist, abgeben. Nutzungsausfall für mindestens 7 - 9 Tage sind da noch drin. Beim Ankauf deines Fahrzeugs in intaktem Zustand sind doch maximal 180000 Brutto drin. Nicht falsch verstehen, die Realität sieht leider so aus. Zur Not einen Anwalt konsultieren. Vergleichbare, auch jüngere, gibt es um 20000 EURO. Die restlichen Antworten siehe weiter unten.
Zitat:
Original geschrieben von Nibay
Hallo zusammen,
mein S211 (EZ 12/2008; 52.000 km) hat heftige Hagelschäden abbekommen. (:-(((
Meine Versicherung hat i.R. der Vollkaskoversicherung einen Gutachter bestellt. Dessen Gutachten weist Reparaturkosten von knapp 9.000 Euro (inkl. MwSt.) aus, der Wiederbeschaffungswert ("differenzbesteuert") ist mit knapp 23.000 EUR (inkl. MwSt.) angegeben.
Also Restwert in unrepariertem Zustand 14000 EURO brutto.
Der Gutachter soll in sein Programm schauen und dir Händler raussuchen, die dir den Restwert zahlen und weg mit dem Auto. Wie die Sache mit der MwSt zu händeln ist sollte dir ja klar sein.
Die Versicherung zahlt netto aus.
Wenn ich das Gutachten richtig verstehe (was nicht so einfach ist), dann soll die Motorhaube ausgetauscht werden. Die sonstigen Schäden sollen wohl nur durch einen "Beulendoktor" herausgedrückt werden.
Ja.
Das Gutachten habe ich als Anlage beigefügt (Dellen-Auflistung siehe dort S. 4).
Ich hatte so einen Fall noch nie. Insofern hätte ich nun einige (vermutlich für Spezialisten auch sehr dumme) Fragen:
1) Ich habe gehört, dass Dellen zwar herausgedrückt werden können, dass aber wegen evtl. (auch jetzt noch nicht erkennbarer) Mikro-Risse im Lack die Gefahr späterer Roststellen bestünde. Wie seht Ihr das?
Wenn du davor Angst hast weg mit dem Auto.
2) Muss ich (mit Blick auf die Rostgefahr) wirklich einen Beulendoktor akzeptieren?
Ja
Habe ich nicht Anspruch auf Austausch der betroffenen Teile?
Nein, Haube ja.
3) Wenn ich mein Auto später weiterverkaufe, muss ich natürlich auf die Hagelschäden hinweisen (gerade auch angesichts der oben genannten Rostgefahr), was sich sicher auf negativ auf den Preis auswirken wird. Das Gutachten enthält aber keine entspr. Angabe zu einem kalkulatorischen Wertverlust. Mir wurde gesagt, bei Vollkasko-Schäden gebe es keinen Ansatz eines potentiellen Wertverlustes. Ist das richtig?
Ja
4) Was ist, wenn ich die Reparatur wie von Gutachter vorgesehen machen lasse, die tatsächlichen Reparaturkosten aber höher liegen. Habe ich dann Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Kosten (natürlich nur dann, wenn es sich nicht um Wucherpreise handelt)?
Ja, aber nur wenn Du reparieren lässt.
5) Würdet Ihr einen eigenen Gutachter mit der Plausibilisierung des Versicherungs-Gutachtens beauftragen (kostet ja auch wieder einige Hundert Euro)?
Bei dem Wiederbeschaffungswert? Ich nicht.
Mir wurde gesagt das sei überflüssig, da die Gutachter auf die gleichen Datenbanken zurückgriffen. Wenn also die Dellen richtig ermittelt sind, würde auch bei einem anderen Gutachter das Gleiche herauskommen. Der von der Versicherung beauftragte Gutachter ist übrigens nicht öffentlich bestellt / vereidigt.
Vielen Dank für jede Antwort im Voraus!
Mit den Versicherungen gibts anfangs immer Ungereimtheiten und Probleme. Fahr zu Mercedes wenns schon die Versicherung zahlt.
Du solltest eigentlich Anspruch auf einen freien Gutachter haben. Am Besten nimm einen der von deiner MB-Werkstatt empfohlen/beauftragt wird (kann aber für dich kostenpflichtig sein!). Der wird vermutlich mit den AW´s, Lohnkosten und Ersatzteilpreisen einer MB-Werkstatt kalkulieren und wenn der MB-Meister mit seinen Erfahrungswerten daneben steht, könnten vieleicht noch ein Paar Positionen hinzukommen.
Wenn sich die Rechtslage nicht inzwischen geändert hat, solltest Du bei einem durchgehend MB-Scheckheftgepflegten Fahrzeug Anspruch auf diese "höheren" MB-Werte haben und das Gutachten nicht auf regional durchschnittliche Lohnkosten gekürzt werden.
Dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du
1) dir den Wert lt. Gutachten (ohne MwSt.) auszahlen lässt und den Wagen in jetzigem Zustand verkaufst, oder
2) den Wagen tatsächlich reparieren lässt und weiterfährst. Dann mußt Du mit den Gefahren möglicher Rostbildung leben und einen späteren niedrigeren Wiederverkaufswert wegen repariertem Schaden in kauf nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von pe999
Einen Gutachter der Versicherung würde ich schon mal nicht akzeptieren.
In diesem Fall steht Dir ein eigener Gutachter zu.
Bei dieser Schadenhöhe würde ich in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen.
Wer sagt, dass man bei einem Kaskoschaden Anspruch auf einen eigenen Gutachter hat? Den kann man sicherlich hinzuziehen, aber dann auf eigene Kosten.
gru0
thomas
Ich kann "schwingulus" nur zustimmen. Bei einem Kaskoschaden (für einen Hagelschaden ist die Teilkoskoversicherung heranzuziehen) hat man keinen Anspruch auf einen eigenen Gutachter. Teilkasko ist desshalb wichtig, da keine Rückstufung in der Vollkasko erfolgt.
Mach dir keine Sorgen. Ein guter Beulendoktor entfernt die Hagelschäden dauerhaft und unsichtbar. Ein reißen des Lackes ist aus meiner Erfahrung ausgeschlossen. Die Motorhaube wird natürlich ausgewechselt, da, je nach Hageleinschläge, dies Kostengünstiger ist als eine Reparatur. Dach und Kotflügel sind ja nicht so ohne weiteres auswechselbar.
Also, einen guten Beulendoktor suchen, reparieren lassen und du wirst sehen, alles ist gut. Auch beim Wiederverkauf ist das kein Problem. Natürlich musst du den Schaden erwähnen, aber eine Schadenminderung tritt bei sachgerechter Reparatur nicht ein.
Beste Grüße
Jürgen
NAE = Nutzungsausfallentschädigung und MWM = merkantile Wertminderung gibt’s fast nie bei TK/VK; das kannst du aber deiner AKB entnehmen.
Da steht sicher auch, das dein Versicherer im Kaskofall weisungsberechtigt ist; d.h., du kannst zwar einen Gutachter nehmen – wirst selbigen i.d.R. aber selbst bezahlen müssen.
Lies einfach mal das Kleingedruckte deines Vertrages, da steht alles drin.
Ich würde zur Werkstatt meines Vertrauens gehen; mit MB arbeiten nach meiner Erfahrung recht gute „Beulendoktoren“ zusammen. Wird’s teurer: s. AKB.
Angst vor Rissen beim Ausbeulen hätte ich nicht: moderne/junge Lacke sind elastisch genug – die können noch viel mehr ab. Aber bei hoher Krafteinleitung, also wenn z.B. fußballgroße Hagelkörner rieseln lohnt schon ein kritischer Blick auf den Lack
Hallo Nibay,
im Jahr 2008 war in Krefeld der große Hagelsturm; mein Fahrzeug hatte bis auf die hintere linke Tür einen kompletten Hammerschlag.
Schadengutachten: ca.€ 9.000,-
Ich habe den Schaden dann an meinen abgetreten, weil ich kein "Werkstattbindung" in meiner Versicherung hatte.
Der hat das Fahrzeug komplett instand gesetzt, Leihwagen für eine Woche gestellt.
Nachdem das Fahrzeug repariert war, bekam ich von Mercedes ein Gutachten über die Höhe des Schadens ausgestellt und das die Reparatur ohne Wertverlust sei.
Mercedes hat meiner Versicherung eine Rechnung in Höhe von ca. 16.000,- gestellt die auch anstandslos bezahlt wurde.
So würde ich es machen!!
VG
Heizölbrenner