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Hagelschaden Frzg stand vor der Garage

Themenstarteram 30. Mai 2008 um 13:08

Hallo Zusammen,

hab mal eine Frage:

Bei mir hat es vergangene Nacht gehagelt. Leider ging dies nicht spurlos an meinem Auto vorrüber.

Ich habe eine Vollkaskoversicherung, Teilkasko ist ja mit drin.

Als ich die Versicherung abgeschlossen hatte, war eine der Zusatzoptionen, dass eine Garage vorhanden ist.

Da mein Auto vor der Garage stand, stellt sich für mich die Frage ob die Versicherung in diesem Fall zahlt?

Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema
am 5. Juni 2008 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von plaga8

Der TE war doch bestimmt zur Zeit des Hagelschauer mit seinem KFZ unterwegs ;).

Solche Kommentare nützen weder dem TE noch will sie jemand lesen.

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19 Antworten
am 30. Mai 2008 um 13:30

Die Frage wird ja gestellt wo das KFZ regelmäßig abgestellt wird.

Geh mal zum Versicherungmenschen deines Vertrauens, wenn er net ganz doof ist, weis wer was zu machen ist. Punkt. Ende.

du brauchst hier gar nicht rummauscheln.

 

Hagel ist ein unabwendbares Ereignis und hätte dich ja auch während der Fahrt ereilen können.

 

Den Schaden wird deine TK bezahlen, melde ihn und dann sagen dir dir wie es weitergeht.

 

Gruss

 

Delle  

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

du brauchst hier gar nicht rummauscheln.

 

Hagel ist ein unabwendbares Ereignis und hätte dich ja auch während der Fahrt ereilen können.

 

Den Schaden wird deine TK bezahlen, melde ihn und dann sagen dir dir wie es weitergeht.

 

Gruss

 

Delle  

Hallo,

 

das stimmt schon aber Versicherungen wollen das ganz genau wissen. Die können anhand von Wetterdaten ganz genau sehen wo der Hagel so stark war das es Schäden gibt. Bei uns hat es gestern auch so stark gehagelt das es kleine Schäden gab. Im Nachbarort 2 km weg war nichts und das wissen die Versicherungen.

Das ist richtig und ich weis das wohl :D;)

 

Aber die Frage stellte sich hier ja nicht. Es ging ja nicht darum, ob der Hagel die Schäden verursacht hat oder nicht, sondern ob die Versicherung aus evtl. Gründen oder dem verletzen von Obliegenheiten hier nicht regulieren muss.

 

Gruss

 

Delle

...warum hat man die Zusatzoption,das der Wagen in der Garage steht.Beitragsminderung oder für was?Wenn dem so ist,warum steht das FZG dann nachts draußen.Soll die Garage nicht besseren Schutz gegen allesmögliche(Diebstahl,auch Hagel u.s.w.) bieten.Wenn dem so ist,sollte meiner Meinung nach die Vers. vom TE eine Rückforderung der Beitragsersparung fordern.Weiss nicht ob das geht,fänd ich aber gerecht.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz

...warum hat man die Zusatzoption,das der Wagen in der Garage steht.Beitragsminderung oder für was?Wenn dem so ist,warum steht das FZG dann nachts draußen.Soll die Garage nicht besseren Schutz gegen allesmögliche(Diebstahl,auch Hagel u.s.w.) bieten.Wenn dem so ist,sollte meiner Meinung nach die Vers. vom TE eine Rückforderung der Beitragsersparung fordern.Weiss nicht ob das geht,fänd ich aber gerecht.

Gruß

Sicher hast du nicht ganz unrecht. Hier wäre wohl auch zu prüfen, ob das Ereignis wirklich unabwendbar oder zu vermeiden gewesen wäre.

 

Aber eine Beitragsnachzahlung -das geht sicher- ist wohl allemal besser als ein Lügenmärchen, z.B."der Versicherungsmensch wird es schon hinbiegen".   

 

Das führt nämlich wirklich zu einer Leistungsfreiheit des Versicherer und ist hier bestimmt der falsche Weg.

 

Gruss Delle

 

...Jo, so sehe ich das auch.

Gruß

Themenstarteram 31. Mai 2008 um 17:21

Hallo Zusammen,

danke für die Antworten.

Das das Fahrzeug draussen stand, hat auch seinen Grund gehabt. Ich hatte nämlich zu diesem Zeitpunkt keinen Platz in der Garage gehabt, da ich Material für meinen Garten dort lagern musste.

Es steht ja auch im Vertrag, dass das Fahrzeug in der Regel in einer abschliessbaren Garage abgestellt wird. Und wenn man das Fahrzeug einmal draussen stehen lassen muss, dann kann es nicht sein, das man dann eine Beitragsnachzahlung leisten soll.

"In der Regel" heisst ja nicht, dass das Fzg. zwingend jeden Tag in der Garage stehen muss. So sehe ich das.

Aber ich werde meine Versicherung kontaktieren und nachfragen. Ich hatte gedacht,dass vielleicht jemand das gleiche Problem bereits hatte.

am 1. Juni 2008 um 12:07

Wenn du eine Garage nachweisen kannst, ist alles i.O.

Und wie unser Gutachter schon schrieb, ist Hagel ein unabwendbares Ereignis.

Anders sieht es allerdings aus, wenn das Unwetter angekündigt wurde... da könnte die Gesellschaft nörgeln..

denn da hättest du die Garage nutzen sollen..

Wenn es hagelt, dann trifft es imemr gleich eine Vielzahl an Fahrzeugen; gerade auch der Hagel von letzter Woche war auch nicht nur regional begrenzt sondern hat an vielen Stellen zugeschlagen.

Gerade im Zeitalter von Personalabbau bei den Vers. haben die schon genug zu kämpfen, die zusätzlichen Schadenfälle abzuwickeln, da schauen die dann nicht darauf, wo das Auto genau stand, ob in oder vor der Garage. Außerdem betrifft das Tarifmerkmal Garage die Vertragsabteilung, i.d.R. eine andere als die Schadensabwicklung. Den einzelnen Sachbearbeitern ist es oft einfach egal, wenn da was ist, was die andere Baustelle/Abteilung betrifft, die haben mit ihrem eigenen Kram schon genug zu tun.

am 2. Juni 2008 um 12:18

die versicherung wird schon zahlen. es ist unzumutbar, dass bei jeder ankunft zuhause der wagen in die garage gestellt werden muß. weiß jetzt nicht von wann dein schaden ist, aber bei uns hat es am freitag um 18.00 uhr ordentlich gehagelt. wenn ich nun um 17.45 nach hause komme um kurz zu essen z.b. und wollte um 18.15 wieder los, stelle ich den wagen nicht in die garage.

probleme hättest du wenn du den wagen hast über nach vor deiner eigegen garage stehen lassen.

am 3. Juni 2008 um 6:24

Hallo Pulverturm,

hast du mit der Versicherung gesprochen, was haben die gesagt??

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ka184

die versicherung wird schon zahlen. es ist unzumutbar, dass bei jeder ankunft zuhause der wagen in die garage gestellt werden muß. weiß jetzt nicht von wann dein schaden ist, aber bei uns hat es am freitag um 18.00 uhr ordentlich gehagelt. wenn ich nun um 17.45 nach hause komme um kurz zu essen z.b. und wollte um 18.15 wieder los, stelle ich den wagen nicht in die garage.

probleme hättest du wenn du den wagen hast über nach vor deiner eigegen garage stehen lassen.

....der TE schreibt doch, der Wagen stand über Nacht vor der Garage und nicht nur die eine Nacht.

Gruß

am 4. Juni 2008 um 7:36

Bei der Nachfrage zum nächtlichen Abstellplatz eines Fahrzeuges handelt es sich ausschließlich um ein individuelles Merkmal zur Beitragsberechnung.

 

Verstöße hierzu haben in keinem Fall den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge und ziehen „lediglich“ Vertragsstrafen nach sich, die bei den einzelnen Gesellschaften recht unterschiedlich sind.

 

In den meisten Versicherungsbedingungen wird ein Rabatt gewährt, wenn ein Fahrzeug regelmäßig in einer Garage (auch Tief- oder Sammelgarage) abgestellt wird.

 

Regelmäßig bedeutet aber eben nicht, dass sich das Fahrzeug auch ständig nach dem Abstellen in der Garage stehen muss. Demzufolge hat das Abstellen eines Fahrzeuges - auch mal über Nacht - keinerlei Auswirkungen.

 

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