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Haltelinie wegen Schnee nicht erkennbar. Rotgeblitzt

Themenstarteram 10. Februar 2021 um 8:21

Moin!

Folgendes vorhin passiert:

Ich fahre im Schneegestöber bei nicht geräumter Fahrbahn auf eine Kreuzung zu, extra langsam, da die Grünphase schon lange lief, etc.

Haltelinie nicht erkennbar, ich bleibe dort stehen, wo ich meine sie sein müsste. Habe mich dazu an den Ampelpfosten orientiert. Wie gesagt, Haltelinie selbst ist NICHT erkennbar gewesen.

Ampel wird Gelb.

...

Ampel wird Rot.

...

*Blitz*

...

*Blitz*

Mein Gesichtsausdruck wird sicherlich belustigend sein, auf dem zweiten Bild.

Ich vermute ich bin über die Haltelinie gefahren und dort zum stehen geblieben, habe aber keine Fahrradfahrer oder Passanten behindert.

Sollte ich widersprechen? Oder nützt das nichts und man macht sich nur den Tag schlecht? Ein "Haltelinienverstoß" kostet "nur" 10 Euro, daher weiß ich nun nicht, ob ich das mit dem Schnee überhaupt anbringen soll.

10. Februar 2021 in Lübeck, ist es passiert. Letzte Nacht stärkster Schneefall seit Jahren, etc.

Danke schonmal im Voraus!

--polemon

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41 Antworten

wenn du auf beiden Bildern exakt an der gleichen Stelle stehst, dann würde ich auf jeden Fall widersprechen.

Rechtsschutz ist vorhanden? (nur falls dann unwahrscheinlicher weise ein Bußgeld folgt)

Moin,

Aus eigener Erfahrung sag ich mal, da kommt nix, auf den Fotos sollte ja ersichtlich sein dass Du standest. Und die Linie die Du nicht siehst kannst Du auch nicht beachten.

Ist mir 2010 oder 2011 auch passiert, hab da nicht mal Post von gesehen, entspannt abwarten. :)

Zitat:

@TheGhost1987 schrieb am 10. Februar 2021 um 09:29:48 Uhr:

Aus eigener Erfahrung sag ich mal, da kommt nix, auf den Fotos sollte ja ersichtlich sein dass Du standest. Und die Linie die Du nicht siehst kannst Du auch nicht beachten.

Volle Zustimmung meinerseits, da wird sehr wahrscheinlich nichts kommen.

Ist mir auch schon passiert, im Sommer ohne Schnee:) auf beiden Bildern der gleiche Fahrzeug stand, es sind keine Kosten entstanden!

Zitat:

@TheGhost1987 schrieb am 10. Feb. 2021 um 09:29:48 Uhr:

Aus eigener Erfahrung sag ich mal, da kommt nix, auf den Fotos sollte ja ersichtlich sein dass Du standest.

So sollte es tatsächlich sein....Darum ja auch 2Fotos - um die Bewegung zu zeigen!

Alles ganz entspannt sehen und nicht auf Post warten :)

 

Cheers

Platte

Und falls was kommt das Foto mit dem Gesichsausdruck hier posten ;)

Themenstarteram 10. Februar 2021 um 9:04

Danke Leute!

Ich meine, die 10 Euro hab ich wohl noch, aber trotzdem doof wenn sowas passiert.

--polemon

Du fragst im Ernst, ob du widersprechen sollst? Wem denn? Außer den beiden Blitzen ist doch noch nichts geschehen - willst du den Blitzen widersprechen? Nur zu!

Überflüssigen Kommentar von der Moderation gelöscht. Moorteufelchen

Zitat:

@bug99 schrieb am 10. Februar 2021 um 09:28:45 Uhr:

wenn du auf beiden Bildern exakt an der gleichen Stelle stehst, dann würde ich auf jeden Fall widersprechen.

Rechtsschutz ist vorhanden? (nur falls dann unwahrscheinlicher weise ein Bußgeld folgt)

Wegen € 10,-- zum Anwalt.

Sorry, da wäre mir meine Zeit zu schade.

Einspruch kann man in dem Falle auch selbst einlegen und entsprechend begründen.

Wird aber nichts kommen. :)

Wenn auf den Fotos zu erkennen ist das der Wagen steht & die Fahrbahn schneebedeckt ist wird eher nichts kommen. Es sei denn da sind noch Passanten auf dem Bild die sichtbar blockiert/ gefährdet wurden.

Zitat:

@germania47 schrieb am 10. Februar 2021 um 10:27:31 Uhr:

Zitat:

@bug99 schrieb am 10. Februar 2021 um 09:28:45 Uhr:

wenn du auf beiden Bildern exakt an der gleichen Stelle stehst, dann würde ich auf jeden Fall widersprechen.

Rechtsschutz ist vorhanden? (nur falls dann unwahrscheinlicher weise ein Bußgeld folgt)

Wegen € 10,-- zum Anwalt.

Sorry, da wäre mir meine Zeit zu schade.

Einspruch kann man in dem Falle auch selbst einlegen und entsprechend begründen.

Wird aber nichts kommen. :)

richtig lesen....

und den Unterschied zum Bußgeld kennen :)

Moin!

Haltlinie übersehen? Eigentlich weiß man, wann und wo man beim Fahren auf eine Kreuzung zu, halten muss. Fährt man etwas zu weit, dann blitzt es, fährt man in die Kreuzung rein, blitzt es ein zweites Mal, und dann ist ein Bußgeld fällig.

G

Hm...ich habe so noch nie drauf geachtet, aber wenn man auf dem Kontakt steht, der zum Blitz führt...kann man dann noch im normalem Blickwinkel die Ampel sehen??

Wenn ich nicht die Haltelinie sehe, halte ich doch so an, daß ich die Ampel rechts in meiner Windschutzscheibe sehe ...da ist doch noch kein Kontakt des blitzers.

Wenn ich langsam dran Rolle, so schreibt er ja, bleibe ich doch sogar noch eher etwas weiter weg von der Ampel.

Also so ganz verstehe ich es nicht.

Zitat:

@hon-da15 schrieb am 10. Februar 2021 um 10:50:10 Uhr:

Hm...ich habe so noch nie drauf geachtet, aber wenn man auf dem Kontakt steht, der zum Blitz führt...kann man dann noch im normalem Blickwinkel die Ampel sehen??

Wenn ich nicht die Haltelinie sehe, halte ich doch so an, daß ich die Ampel rechts in meiner Windschutzscheibe sehe ...da ist doch noch kein Kontakt des blitzers.

Wenn ich langsam dran Rolle, so schreibt er ja, bleibe ich doch sogar noch eher etwas weiter weg von der Ampel.

Und kommt der 2. Blitz nicht erst, WENN man sich weiter bewegt?

Also so ganz verstehe ich es nicht.

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