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Halter gestorben. Kurz vorher Schaden am Auto. Wie mit der VK regeln?
Hallo,
leider ist mein Schwiegervater verstorben.
Jetzt haben wir festgestellt, dass er wohl kurz vorher noch eine Seite vom seinem Auto recht ordentlich beschädigt hat.
Er muss irgendwo dran vorbei geratscht sein. Wie und wo wissen wir nicht.
Auf dem Auto ist eine VK und die geht wohl an meine Frau samt Auto über.
Wie erklärt man das Versicherung und ist das gedeckt?
Danke und gGüße
Sven
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18 Antworten
Was spricht dagegen, den Schaden einfach der Versicherung zu melden und bei der Wahrheit zu bleiben? Weshlab soll der Schaden nicht gedeckt sein?
Wir wollen ja bei der Wahrheit bleiben, die Frage war eher ob das funktioniert.
Das musst du die Versicherung fragen und nicht einen Haufen Wahrsager in einem öffentlichen Forum.
Heute ist Sonntag. Da ist das schwierig
Zunächst spricht doch nichts dagegen daß das reguliert wird, die SF Klasse wird sich verschlechtern, die Prämie steigt.
Interessant wäre halt, wie lange der Schwiegervater schon verstorben ist, ob es in den Vertragsbedingungen nicht eine Klausel gibt, wann der Schaden gemeldet sein muß.
Ggf könnte deine Frau auch den Schaden verursacht haben und nun melden, aber eigentlich will man ja bei der Wahrheit bleiben.
Das Problem dürfte darin liegen, das Du den Schwiegervater nicht mehr fragen kannst wie es zu der Beschädigung kam.
Ihr könnt nicht einfach irgendwas behaupten…z.B. da ist er am Tag X in Hindernis Y gerauscht.
Was wäre denn wenn er z.B. ein anderes parkendes Auto beschädigt hat und (gewollt oder ungewollt) Unfallflucht begengen hätte.
Spekulation, aber theoretisch alles möglich…
Am besten bei der Versicherung den Fall so schildern wie hier, alles ehrlich offenlegen was Du weißt , bzw. Besser gesagt eben leider nicht wissen kannst.
Dann siehst was die raten oder empfehlen.
Zitat:
@homer_killer schrieb am 24. November 2024 um 15:14:38 Uhr:
Heute ist Sonntag. Da ist das schwierig
Morgen ist Montag. Übermorgen Dienstag… So brisant ist es doch auch wieder nicht, oder?
Fragst halt demnächst mal bei denen an.
Zitat:
@homer_killer schrieb am 24. November 2024 um 15:14:38 Uhr:
Heute ist Sonntag. Da ist das schwierig
Da ihr das Fahrzeug heute - am Sonntag - auch nicht repariert bekommt, spricht nichts dagegen, morgen bei der Versicherung nachzufragen.
Zu den anderen hier gegebenen Tipps äußere ich mich lieber nicht und der TE sollte überlegen, was er bspw. sagt, wie der Schaden entstanden ist, wenn die Frau als Verursacherin angegeben wird. Noch spaßiger dürfte es werden, wenn die Versicherung evtl. Fotos von der beschädigten (fremden) Sache sehen will.
Aber der TE ja sowieso bei der Wahrheit bleiben.
Wie lange ist der Schaden her?
Einfach bei der Wahrheit bleiben, nach einem Todesfall ist ja ein Kaskoschaden nicht die Priorität. Ein Schadensmitarbeiter wird das auch verstehen
Wenn ihr den Schaden über die Vollkasko abwickeln wollt: melden und alles schildern was ihr wisst. Da wird euch niemand einen Strick draus drehen können. Und dabei auch gleich das Thema "geht wohl an meine Frau über" klären (sofern das sicher ist). Falls das nicht klar ist, braucht ihr natürlich auch keinen Schaden melden und irgendwas regeln. Da muss erst Mal das Erbe geklärt werden.
Wenn ihr den Schaden eh nicht über die Versicherung abrechnen wollt: in die Werkstatt eures Vertrauens fahren und reparieren lassen. Damit hat die Versicherung dann nichts zu tun.
Eigentlich ganz einfach?
Habt ihr nicht einen Versicherungs Vertreter ?
Der kann das sicher beantworten.
Denke daß es auch für die Versicherung von Bedeutung ist , ob der Vertrag weiter besteht oder gekündigt wird.
Auch der Versicherungsvertreter wird heute keine Fragen beantworten.
Warum sollte es für die Versicherung von Bedeutung sein, ob der Vertrag weiter besteht oder gekündigt wird?
Sag uns dann, was die Versicherung sagt
Zitat:
@larry100 schrieb am 24. November 2024 um 22:09:11 Uhr:
Sag uns dann, was die Versicherung sagt
mach ich