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Halteverbot - gilt es auch neben der Fahrbahn?
Hallo,
das auf dem Foto ist eine Straße, auf der einseitig geparkt werden darf. Auf der anderen Straßenseite ist über die ganze Länge Halteverbot.
Gilt das Halteverbot nur auf der Fahrbahn oder auch auf der Aussparung neben der Straße, auf der der BMW steht?
Der steht ja nicht direkt auf der Straße, eine Ausfahrt oder ähnliches dahinter ist auch nicht. Darf er da stehen, wenn ansonsten kein Parkverbot, Privatgrundstück o.ä. verletzt?
Beste Antwort im Thema
nenene, hier muss noch 20 seiten alles von jedem gesagt werden
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38 Antworten
Eigentlich dürfte er dort selbst dann nicht stehen, wenn es das Schild dort nicht gäbe und dies keine private Fläche ist.
Die Absenkung des Bordsteins ist wohl eher historisch bedingt...
Nein, das Schild gilt dort nicht. Brauch es auch nicht, denn es ist kein Parkplatz.
Zitat:
@CH76 schrieb am 1. Dezember 2019 um 10:53:13 Uhr:
Nein, das Schild gilt dort nicht. Brauch es auch nicht, denn es ist kein Parkplatz.
So ist es!
Damit wäre alles gesagt und Thread kann geschlossen werden.
nenene, hier muss noch 20 seiten alles von jedem gesagt werden
Klar. Das könnte z.B. gut die Ausfahrt des BMW Fahrers sein. Dann wäre alles richtig so...
Ihr macht es Euch zu einfach, wenn die Fläche eine private Fläche ist und der BMW Nutzungsrechte hat, wird er dort stehen dürfen. Wenn es öffentliches Land ist, dann nicht.
Nein, auch dann nicht. Er darf auf seinem Grund oder VOR seiner Ausfahrt parken. Wenn, dann ist es hier ein Gehweg.
Den Gehweg erkenne ich mal in gleichbleibender Breite zw, Bauzaun und Baumbereich. Radweg oder sowas ist es auch nicht, also bleibt befestigter Seitenstreifen. Dort dürfte jeder parken, wegen der Grundstücksausfahrt aber nur der Nutzungsberechtigte...
Muss man nicht so sehen, als Grundstücksbesitzer würde ich diese Meinung aber vehement vertreten, und ich sehe auch nicht, was dagegen sprechen sollte?!
Das kann man vermuten, muss aber nicht so sein. Ich weiß nicht, warum der Zaun weiter hinten steht. Ich kenne den Ort und die Eigentumsverhältnisse nicht. Eventuell duldet dort auch ein Eigentümer nur die Nutzung als Gehweg. Aber da sich hier ein ganz schlauer mit Zugang zum Grundbuchamt geäußert hat, ist vermutlich alles geschrieben.
Das Parkverbot gild nur für die Straße. Wenn du auf Randstreifen stehts und der Grundstückseigentümer damit nicht einverstanden ist, dann muß er aktiv werden.
MfG aus Bremen
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 1. Dezember 2019 um 11:16:29 Uhr:
Dort dürfte jeder parken, wegen der Grundstücksausfahrt aber nur der Nutzungsberechtigte...
Eine Grundstücksausfahrt gibt es dort nicht. Steht doch schon im Ausgangsbeitrag:
Zitat:
@ArizonaTea schrieb am 1. Dezember 2019 um 10:37:45 Uhr:
eine Ausfahrt oder ähnliches dahinter ist auch nicht.
Auf dem Foto ist ein durchgehender Zaun zu erkennen. Nirgendwo eine Ausfahrt.
Entscheidend ist die Frage, ob es sich bei der Stelle, auf der der BMW steht, um den Gehweg oder einen Seitenstreifen handelt. Der Begriff "Seitenstreifen" ist aber nicht rechtlich definiert.
Bei erneuter Ansicht nehme ich den Bauzaun zurück und damit die Ausfahrt.
Dann bin ich theoretisch eindeutig für den Seitenstreifen.
Also klares Jein.
Also wie hier schon richtig erkannt, es gibt nen Gehweg an dem Zaun entlang.
Zwischen Gehweg und Straße ist ein Grünstreifen.
Da wo das Auto steht ist eine etwa 5m lange geteerte Bucht.
Ich weiß nicht ob das früher eine Ausfahrt war, jedenfalls ist es heute keine mehr (da steht ein Zaun mit Bäumen dahinter).
Hier ist halt die Parksituation schwierig und ich hab überlegt, ob ich mich dazu stellen kann
Zitat:
@ArizonaTea schrieb am 1. Dezember 2019 um 12:19:33 Uhr:
Hier ist halt die Parksituation schwierig und ich hab überlegt, ob ich mich dazu stellen kann
Ich würde es riskieren. Das Halteverbot bezieht sich nur auf die Fahrbahn, kann man also schon mal abhaken. Die Frage ist, ob sich irgendjemand durch das Parken im Bereich, in dem der BMW steht, so gestört fühlen könnte, dass derjenige dagegen vorgeht. Wer sollte das sein? Ein Radweg verläuft dort nicht. Eine Grundstücksausfahrt gibt es auch nicht, und der Gehweg verläuft zwischen der Baumreihe und dem Zaun. Also...