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Halteverbot und Parkscheibenpflicht IN der Parkzone - Muss ich zusätzlich Parkschein ziehen?
Hallo,
in meiner Stadt gibt es mittlerweile große Parkzonen in der Innenstadt ("Anwohnerparken"). Häufig gibt es jedoch IN der Parkzone zusätzliche Bereiche, die als eingeschränktes Halteverbot oder mit Parkscheibenpflicht ausgewiesen sind.
Meine Frage ist, ob ich z. B. zusätzlich zur Parkscheibe auch einen Parkschein ziehen muss. Wie sieht es im eingeschränkten Halteverbot aus? Dieser ist für Lieferfahrzeuge gedacht, es ist jedoch realitätsfern, dass diese extra einen Parkschein ziehen.
Und wie weit darf eigentlich der Parkscheinautomat entfernt stehen? Es gibt viele Straßen, wo es keinen einzigen Automaten gibt. Da muss man tatsächlich 300 Meter und 2 Straßen weiterlaufen, um sich einen Parkschein ziehen zu können.
Abschließend ist mir noch aufgefallen, dass in vielen Parkzonen das Zusatzschild "Anwohner mit Parkausweis XY frei" fehlt. Die Anwohner haben jedoch entsprechende Parkausweise. Parken sie dennoch illegal, weil das Zusatzschild fehlt?
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19 Antworten
Überleg doch mal: ein Schild, wo du halten darfst für max. 3 Minuten, was willst denn da ein Parkschein ziehen?
Wenn das Zusatzschild nur für Anwohner fehlt, wer darf dann wohl parken? Richtig, jeder.
Das Parken wird entweder durch eine Zone festgelegt, oder durch ein Schild an der Ecke. An der nächsten Straße endet die Parkregelung (sofern keine Zone).
Innerhalb einer Zone gilt die Parkregelung von Ecke bis Ecke, wenn ein Schild etwas anderes vorschreibt oder erlaubt. Wenn da Parkscheibe steht, dann Parkscheibe, wenn Parkschein dann Parkschein. Parkscheibe statt Parkschein geht nur, wenn alle Automaten in Sichtweite kaputt sind. Was 2 Straßen weiter ist, ist egal, es sei denn, alles ist in der selben Zone (Parkverbotszone, verkehrsberuhigter Bereich..)
Wie hast du es eigentlich geschafft, innerhalb von einer Woche die deutsche Sprache zu lernen? Und warum genau führst du Handschellen und Kugelsichere Westen in deinem Kofferraum?
Zitat:
@xis schrieb am 1. März 2021 um 20:31:39 Uhr:
Das Parken wird entweder durch eine Zone festgelegt, oder durch ein Schild an der Ecke. An der nächsten Straße endet die Parkregelung (sofern keine Zone).
Innerhalb einer Zone gilt die Parkregelung von Ecke bis Ecke, wenn ein Schild etwas anderes vorschreibt oder erlaubt. Wenn da Parkscheibe steht, dann Parkscheibe, wenn Parkschein dann Parkschein. Parkscheibe statt Parkschein geht nur, wenn alle Automaten in Sichtweite kaputt sind. Was 2 Straßen weiter ist, ist egal, es sei denn, alles ist in der selben Zone (Parkverbotszone, verkehrsberuhigter Bereich..)
Es ist ja eine Parkzone mit Parkscheinpflicht. Und innerhalb dieser Zone gibt es Abschnitte mit weiteren Beschränkungen (z. B. Parkscheibe oder eingeschränktes Halteverbot). Mir ist nicht klar, ob ich zusätzlich zu diesen Einschränkungen einen Parkschein ziehen muss. Beim eingeschränkten Halteverbot darf ich mich ja vom Auto nicht wesentlich entfernen, sonst gilt es als Parken (und da darf man ja nur halten). Wenn ich also 3 Straßen weiter zum Parkscheinautomaten laufen muss, verstoße ich doch bereits gegen das Gesetz.
Zitat:
@E97 schrieb am 2. März 2021 um 02:37:45 Uhr:
Wie hast du es eigentlich geschafft, innerhalb von einer Woche die deutsche Sprache zu lernen? Und warum genau führst du Handschellen und Kugelsichere Westen in deinem Kofferraum?
Nennt sich Integration
Und das Equipment brauche ich, wenn ich z. B. mal wieder eine Person nach § 127 StPO vorläufig festnehmen muss (z. B. weil die Person mit dem Rad gegen mein Auto gefahren ist und dann versucht, eine Verkehrsunfallflucht zu begehen).
Zitat:
@Turkman schrieb am 2. März 2021 um 04:11:49 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 1. März 2021 um 20:31:39 Uhr:
Das Parken wird entweder durch eine Zone festgelegt, oder durch ein Schild an der Ecke. An der nächsten Straße endet die Parkregelung (sofern keine Zone).
Innerhalb einer Zone gilt die Parkregelung von Ecke bis Ecke, wenn ein Schild etwas anderes vorschreibt oder erlaubt. Wenn da Parkscheibe steht, dann Parkscheibe, wenn Parkschein dann Parkschein. Parkscheibe statt Parkschein geht nur, wenn alle Automaten in Sichtweite kaputt sind. Was 2 Straßen weiter ist, ist egal, es sei denn, alles ist in der selben Zone (Parkverbotszone, verkehrsberuhigter Bereich..)
Es ist ja eine Parkzone mit Parkscheinpflicht. Und innerhalb dieser Zone gibt es Abschnitte mit weiteren Beschränkungen (z. B. Parkscheibe oder eingeschränktes Halteverbot). Mir ist nicht klar, ob ich zusätzlich zu diesen Einschränkungen einen Parkschein ziehen muss. Beim eingeschränkten Halteverbot darf ich mich ja vom Auto nicht wesentlich entfernen, sonst gilt es als Parken (und da darf man ja nur halten). Wenn ich also 3 Straßen weiter zum Parkscheinautomaten laufen muss, verstoße ich doch bereits gegen das Gesetz.
Dein Problem ist nicht verständlich (für mich).
Konkret:
- Welches Schild bezeichnet die Zone, von der Du sprichst?
- Welches Schild löst bei Dir die Suche nach Automaten aus?
- Welches Schild löst bei Dir die Suche nach der Parkscheibe aus?
Parkverbotszone: 290.1
Parkschein: 314 mit Zusatzzeichen " mit Parkschein"
Parkuhr: 314 mit Zusatzzeichen " 2 Stunden" oder so...
Such Dur was aus: https://www.stvo2go.de/.../#Bedeutung_von_Zeichen_314
Es soll sich um eine Zone handeln, in der generell Parkscheinpflicht besteht (man muss also einen Beleg aus einem Automaten ziehen) und innerhalb dieser Zone gibt es Bereiche mit Parkscheibenpflicht (kleines rechteckiges blaues Ding mit Uhrzeiteinstellmöglichkeit)?
Wenn das so beschildert, dann ja. Es kann ja auch Parkplätze und Parkverbote geben...
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 2. März 2021 um 12:04:37 Uhr:
Es soll sich um eine Zone handeln, in der generell Parkscheinpflicht besteht (man muss also einen Beleg aus einem Automaten ziehen) und innerhalb dieser Zone gibt es Bereiche mit Parkscheibenpflicht (kleines rechteckiges blaues Ding mit Uhrzeiteinstellmöglichkeit)?
So ist es
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 2. März 2021 um 12:04:37 Uhr:
Es soll sich um eine Zone handeln, in der generell Parkscheinpflicht besteht (man muss also einen Beleg aus einem Automaten ziehen) und innerhalb dieser Zone gibt es Bereiche mit Parkscheibenpflicht (kleines rechteckiges blaues Ding mit Uhrzeiteinstellmöglichkeit)?
Ist mir zwar auch noch nicht untergekommen, aber generell ist das kombinierbar. Dann muss man eben einen Parkschein ziehen und eine Parkscheibe auslegen und natürlich beide Gebote entsprechend einhalten.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 2. März 2021 um 14:35:57 Uhr:
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 2. März 2021 um 12:04:37 Uhr:
Es soll sich um eine Zone handeln, in der generell Parkscheinpflicht besteht (man muss also einen Beleg aus einem Automaten ziehen) und innerhalb dieser Zone gibt es Bereiche mit Parkscheibenpflicht (kleines rechteckiges blaues Ding mit Uhrzeiteinstellmöglichkeit)?
Ist mir zwar auch noch nicht untergekommen, aber generell ist das kombinierbar. Dann muss man eben einen Parkschein ziehen und eine Parkscheibe auslegen und natürlich beide Gebote entsprechend einhalten.
Also Budapest Innenstadt ist Parkverbotszone. Geparkt wird trotzdem - aber nur an ausgewiesenen Stellen (vorschriftsmäßig) nach verschiedenen Regeln. Anwohner und Parkuhr weiß ich... Parkscheibe weiß ich nicht.
Brutal: Parkschein ziehen zwischen 10:00 und 18:00h. Was mache ich Depp? Parke zwischen 18:00 und 08:00 h. Aber UPPS! Da ist ja eine Parkverbotszone... Sechser im Lotto.... Für die Stadt Budapest... Ich habe gezahlt. :-D
Ich kenne in München ein Gebiet in dem Parkscheinpflicht herrscht. Nähe Ostfriedhof, Parklizenzbereich für Anwohner. Anwohner haben Ihren grünen Parkausweis der 1 Jahr gültig ist und etwa 35-60 € im Jahr kostet. Genauen Tarif weiß ich nicht.
Nicht Anwohner müssen (außer Sonn-und Feiertags) einen Parkschein vom Automaten ziehen. 12 min.parken kosten 0,20 €, 1 Stunde also 1 €.
Trotzdem gibt es da einen 100 m langen Seitenstreifen rechts und links einer Straße, an der man max.4 Stunden nur mit Parkscheibe parken darf.
Mach ich und Kollegas öftersmal als Nicht Anwohner und habe noch nie ein Knöllchen bekommen. Weil es vorhin hieß: Man müsse da nen Parkschein ziehen und zusätzliche die Uhrzeit auf Scheibe einstellen und rauslegen?
Natürlich sind die oben beschriebenen Parkplätze schneller belegt als der Rest.
Aber das macht für mich keinen Sinn. Wenn ich mich innerhalb einer Parkzone mit Parkscheinpflicht befinde, gilt die Regelung für sämtliche öffentliche Parkplätze innerhalb der Zone. Ist ja wie mit den Plätzen für Elektroautos. Da gibt es (zumindest in meiner Stadt) zwei Einschränkungen gleichzeitig: Parken nur für Elektrofahrzeuge + tagsüber nur mit Parkscheibe für max. 2 Stunden.
Bleibt nur die Sache mit dem eingeschränkten Halteverbot. Wenn ich mich da vom Auto entferne um einen Parkschein zu ziehen, ist es ja kein Halten mehr, sondern Parken. Wie soll ich das also bewerkstelligen?
Erst am Parkscheinautomat halten, Parkschein ziehen, dann Parkplatz suchen.