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Handgas > Umbau > Rechtliche vorraussetzungen
Hallo zusammen,
habe einige Fragen und hoffe jemand hat ein Tipp
Meine Frau ist Rollstuhlfahrerin mit Führerschein (Einschränkung Automatik) im Fahrzeugschein ist eingetragen das Gas Bremse vertauscht ist (Ein Fuß kann Sie bewegen).
Nun haben wir die Möglichkeit ein Auto sehr günstig zu bekommen welches über ein Rollstuhllift und den Umbau für GAS/Bremse per Hand besitzt. Absolut perfekt für Sie da Sie so auch mal alleine wegfahren könnte.
Nun meine Fragen dazu:
1. Darf Sie ein solches Auto fahren, von der Rechtlichen Seite? Oder werden hier irgendwelche Genehmigungen gebraucht? (Eingetragen sind alle Umbauten natürlich schon).
2. Wo kann ich mich im Zweifel erkundigen was das angeht? Suche schon einige Tage vergebens nach Infos.
3. Ich als "normal" Fahrer darf dann vermutlich das Auto nur fahren wenn die Umbauten nicht aktiv sind? Bzw Nur den nicht umgebauten Handgas/Bremse? (deaktivier bar ist es zum Glück).
Wäre schön wenn ich schnell ein Info bekommen könnte oder zumindest eine Info wo man sich hinwenden kann. Die Zeit drängt da das Auto bei dem Preis/Leistungen nicht mehr lange da ist. Würde am liebsten sofort zuschlagen aber nicht das am Ende Sie das Auto gar nicht führen darf.
Vielen Dank vorab und Gruß
Hannes
Beste Antwort im Thema
Genau.
Meine wollte eine Prüfungsfahrt haben.
Eintragung der Fahrhilfen bei der FS-Stelle beantragt.
Diese wollte dafür eine Prüfungsfahrt bei einem speziellem TÜV-Prüfer sehen, welche dann die Fahreignung mit dieser Fahrhilfe bescheinigt.
Fertig.
Fahrschule mit geeignetem Wagen suchen (also mit Fahrhilfen), oder aber mit Segen der eigenen Versicherung die Prüfungsfahrt im eigenem Umgebautem Wagen ablegen.
2 Fahrstunden sind aber ratsam, um sich an die andere Bedienung zu gewöhnen (aber keine Pflicht)
Außerdem kümmert sich der Fahrlehrer um dan ganzen anderen Kram wie Termin, Gebühr etc.
Gruß
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29 Antworten
Ob deine frau das fahren darf steht in ihren Führerschein normalerweise. Aber ihr könnt euch auch bei der Führerschein stelle erkundigen. Man kann verschiedene umbauten auch nachtragen lassen aber einfach mal mit der Führerschein stelle sprechen . Ich denke nicht das es da große probleme geben wird und sie auch dann ein auto mit handgas fahren darf
Vielen Dank für die rasche Info, rufe morgen früh gleich an um sicher zu gehen.
Gruß
Normalerweise ist das kein problem aber kommt halt auf die Führerscheinstelle an .
Ich bin rechts unterschenkel amputiert habe auf linksgas ein gutachten und fahrprüfung gemacht aber in meinen führeschein steht : linksgas gasring handgas( daumengas ist für Quad) und so weiter einfach alles was manich mit dem linken Fuß oder den händen bedienen kann . Und es dürfte kein problem sein dies nachtragen zu lassen
Genau.
Meine wollte eine Prüfungsfahrt haben.
Eintragung der Fahrhilfen bei der FS-Stelle beantragt.
Diese wollte dafür eine Prüfungsfahrt bei einem speziellem TÜV-Prüfer sehen, welche dann die Fahreignung mit dieser Fahrhilfe bescheinigt.
Fertig.
Fahrschule mit geeignetem Wagen suchen (also mit Fahrhilfen), oder aber mit Segen der eigenen Versicherung die Prüfungsfahrt im eigenem Umgebautem Wagen ablegen.
2 Fahrstunden sind aber ratsam, um sich an die andere Bedienung zu gewöhnen (aber keine Pflicht)
Außerdem kümmert sich der Fahrlehrer um dan ganzen anderen Kram wie Termin, Gebühr etc.
Gruß
Ja kommt immer auf den jeweiligen Sachbearbeiter an bei der führerscheinstelle bei manchen geht es unkompliziert und bei anderen naja thema für sich
Ich bin auch Rollifahrer, da ich wegen eines Neuroms (Knieex rechts) keine Prothese tragen kann. Bei der Umschreibung des Führerscheins habe ich bei den Berlinern ja richtig Glück gehabt, denn im Führerschein stehen nur die Schlüsselzahlen 20 (Angepasste Bremsmechanismen), 25 (Angepasste Beschleunigungsmechanismen), 35 (Angepasste Bedienvorrichtungen), 40 (Angepasste Lenkung) und 78 (Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal). Keinerlei Beschränkungen auf irgendwelche speziellen Umbauten... Auch Anhänger (zGG bis Leergewicht des Zugfahrzeuges) und anderes wie Roller sind nicht untersagt!
Die Begutachtung bei der Dekra (die sind in Berlin für Führerscheinprüfungen und Gutachten zuständig) war allerdings witzig.
Der Dekramensch ging so richtig schön nach "Schema F" vor - Rollifahrer = Querschnittlähmung!
Zählte die oben aufgeführten Einschränkungen und noch einige andere auf und sagte dann noch "Sperre über dem Gaspedal"!
Ich guckte ihn etwas erstaunt an und fragt ihn warum die "Sperre über dem Gaspedal" eingetragen werden sollte.
Er antwortete im Brutstton der Überzeugung "Wegen der Spastik"!
Nach meiner ziemlich trockenen Frage, wann er die letzte Prothesenspastik gesehen hätte, war es vorbei mit seiner Überzeugung
Dann wurden die Schlüsselzahlen auf das Minimum reduziert und fertig war die Begutachtung!
Versucht immer so wenig Beschränkungen wie irgend möglich im Schein zu haben!
Jede Beschränkung bedeutet potentiellen Ärger...
Gruß
Carsten
Und hat man sie nicht drin stehen, fährt aber mit einem Fahrzeug was diese verbaut hat und benutzt diese und es macht 'Bums', dann wird man selbst auch geb....
warum bedeutet jede beschränkung potenziel ärger ? also ich habe so ziemlich alle umbauten drin handgas linksgas Daumengas Gasring usw das bedeutet ich muss nicht jedesmal zur Führerscheinstelle rennen um was ändern zu lassen und bin flexibel in der Auto Anschaffung
Ärger bekommt man wenn man ein Auto fährt zum Beispiel mit Linksgas und im Führerschein steht nicht das du das darfst dann hast du echt ein problem .
sicher ist es besser wenn man auf ein anderes System umstellt von zum beispiel Handgas auf Linksgas das man sich eventuell ne Fahrschule sucht und ne Fahrstunde nimmt oder umgedreht aber ich finde nicht das es verkehrt ist die umbauten eingetragen zu haben , zumal falls es zu einen Unfall kommt was ja keiner will wird dann als erstes gefragt : (durften sie das Auto mit dem umbau Fahren und ist es in ihren Führerschein eingetragen )? wenn nicht hast du in dem Fall dann ein echtes Problem
Zitat:
@starone77 schrieb am 28. April 2017 um 12:23:20 Uhr:
also ich habe so ziemlich alle umbauten drin handgas linksgas Daumengas Gasring usw
--> Hast Du noch den "alten Lappen" und die Einträge in Textform?
oder sieht das auf dem neuen Führerschein (Karte) etwa so aus:
25.04 Handgas
25.08 Gaspedal links
Daumengas, Gasring? gibt es dafür auch Schlüssel?
Bei mir sind nach dem Umstieg auf den neuen FS lediglich die Schlüssel
20 Angepasste Bremsmechanismen
25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
40 Angepasste Lenkung
übrig geblieben.
Da ist nichts genauer mit .xx spezifiziert. Also wäre hier alles möglich, hmm?
... zumal falls es zu einen Unfall kommt was ja keiner will wird dann als erstes gefragt : (durften sie das Auto mit dem umbau Fahren und ist es in ihren Führerschein eingetragen )? wenn nicht hast du in dem Fall dann ein echtes Problem
--> und genau da muss man aufpassen, es geht ja zum einen darum, was man DARF und zum anderen was man MUSS, bzw. Beschränkungen und Auflagen.
hab den neuen Führerschein sind auch nur nummern . Daumengas ist zum bespiel wenn du Quad fahren willst wie ich da gibts ne eigene nummer für gasring gibt es auch ne nummer
linksgas und handgas ist sehr einfach bei handgas brauchst du den drehknauf am lenkrad linksgas brauchst du ihn nicht soviel beschränkung gibt es nicht da handgas nicht mehr so wie früher gebaut wird das du so nen hebel hast als würdest du motorad fahren sondern gas geben zu dir ziehen und bremsen von dir weg drücken . bei handgas hab ich mir angewöhnt mit dem linken fuß zu bremsen das kann man auch da man ja bei linksgas auch mit dem linken fuß bremst . aber bei linksgas empfehle ich wirklich ne fahrstunde oder zwei zu nehmen ich hab derzeit linksgas ist eigentlich ganz gut wenn man sich dran gewöhnt hat und man hat die hände frei
Zitat:
@hannes.bbb schrieb am 25. April 2017 um 13:56:50 Uhr:
3. Ich als "normal" Fahrer darf dann vermutlich das Auto nur fahren wenn die Umbauten nicht aktiv sind? Bzw Nur den nicht umgebauten Handgas/Bremse? (deaktivier bar ist es zum Glück).
Das siehst Du richtig. Wenn die "normalen" Pedale noch drin sind: Ja, du darfst :-)
Du schreibst "aktivieren/deaktivieren", also eine elektronische Lösung, wie z.B. Gasring?
Da macht das Ausschalten Sinn, evtl. steht dazu auch etwas im FZ Schein.
"... Nur für Fahrer, die durch Eintrag in den Führerschein zur Benutzung verpflichtet sind"
Heißt also, wenn jemand anderes fährt, muss das halt ausgeschaltet sein, bzw. darf (offiziell) nicht benutzt werden. :-)
Zitat:
@starone77 schrieb am 28. April 2017 um 17:38:44 Uhr:
hab den neuen Führerschein sind auch nur nummern . Daumengas ist zum bespiel wenn du Quad fahren willst wie ich da gibts ne eigene nummer für gasring gibt es auch ne nummer
linksgas und handgas ist sehr einfach bei handgas brauchst du den drehknauf am lenkrad linksgas brauchst du ihn nicht soviel beschränkung gibt es nicht da handgas nicht mehr so wie früher gebaut wird das du so nen hebel hast als würdest du motorad fahren sondern gas geben zu dir ziehen und bremsen von dir weg drücken . bei handgas hab ich mir angewöhnt mit dem linken fuß zu bremsen das kann man auch da man ja bei linksgas auch mit dem linken fuß bremst . aber bei linksgas empfehle ich wirklich ne fahrstunde oder zwei zu nehmen ich hab derzeit linksgas ist eigentlich ganz gut wenn man sich dran gewöhnt hat und man hat die hände frei
Oh danke, aber etwas an der Frage vorbei:
Sind bei Dir (Frage auch an alle anderen) hinter der 20, 30,... noch die weiterführenden Schlüssel im FS eingetragen?
Bei mir sind nämlich NUR die 20, 30, 40 eingetragen!!! OHNE irgendwas dahinter.
Also müsste ich doch alle Freiheiten haben, sämtliche Handbediengeräte zu nutzen???
P.S.: ich bin einer aus der SCHEMA-F Truppe von Carsten: Quershit, also nix mit Beinen.
Nutze seit 30 Jahren Bruhns (jetzt Veigel oder so) Dreh-Drück und Motorradgriff.
bei mir sind auch nur solche eingetragen ohne weiteren nummern da die hauptkennzahlen alles aussagen was man braucht einschränkungen gibts meines wissens kaum bis gar nichts.
Bei Querschnitt ist es glaub ich das du handgas dann den wie du sagst motorradgriff den finde ich persönlich nicht so gut aber müsstest auch gasring fahren dürfen kenne ein paar die haben den gasring am lenkrad und sind damit zufrieden
das dreh drück handgas system ist das etwas ältere jetzt zieht am für gas geben an sich oder drückt zum bremsen das ist das neuere
Es wollen/können hier einige scheinbar nicht verstehen, daß die Schlüsselzahlen im Scheckkartenführerschein Einschränkungen darstellen und nicht Freigaben! Die Zeiten der Freigaben sind mit der Europäischen Harmonisierung vergangen!
Jede Schlüsselzahl bedeutet eine Form der Einschränkung und damit potentiellen Ärger - am besten ist man dran, wenn man keine Schlüsselzahlen im Führerschein haben muß... Das ist leider für die meisten von uns nicht möglich, darum sollte man versuchen möglichst wenig Schlüsselzahlen eingetragen zu bekommen!
Ich könnte auch ganz normal kuppeln und bremse auch meistens mit dem linken Fuß - allerdings wird mir wohl kein Gutachter eine Bescheinigung für die Nutzung von Schaltwagen ausstellen! Davon abgesehen, fahre ich eh lieber ein Automatikgetriebe und den Gasring würde ich nicht wieder hergeben! Selbst wenn mir ein Bein nachwachsen würde, könnte der Gasring gerne bleiben. Fährt sich einfach viel angenehmer als die Pedale, mit denen ich damals als Selbständiger Fuhrunternehmer übrigens weit über eine Million Kilometer abgerissen habe!
Meine Fahrstunden habe ich mit einem Veigel Classic gemacht, aber das war für mich nicht wirklich nutzbar - der rechte Arm wurde beim Unfall "etwas" in Mitleidenschaft gezogen (mehrfach gebrochen incl. Schulter und Ellenbogen).
Im Fahrzeug einer Freundin (Tetra) habe ich schon vor dem Unfall das Fahren mit dem Modell Heidelberg von Zawatzki gelernt - war nicht unangenehm, aber aus heutiger Sicht ist mir mein Gasring wesentlich lieber.
In den USA habe ich einen Leihwagen genutzt, der das Handgas rechts hatte - nach vorne drücken zum bremsen und nach unten drücken zum Gasgeben. Das war besonders am Berg wesentlich angenehmer als die Handbedienung von Zawatzki!
Gruß
Carsten