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hartmann anlage ABE problem

VW Golf
Themenstarteram 21. Oktober 2010 um 16:39

hallo,

habe für mein golf eine hartmann anlage ab kat gekauft dafür bräuchte ich die abe woher bekomme ich sowas ausser hartmann da wollen sie 20 euro haben.

hat jemand einige tipps.

wagen steht in der werkstatt dringend bitte um hilfe.

gruss memoli66

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15 Antworten

Das ist im Allgemeinen bekannt das Hartmann dafür 20 EUR nimmt.

Wenn Du zum Tüv willst, musste meistens ein hiesiges Original vorweisen, die haben solchen roten oder blauen Balken auf dem Papier.

Ansonsten einfach mal rumfragen, oder die 20 EUR ans Bein binden, ist ja nun auch nicht die Welt.

mach doch n spendenaufruf....man was ihr immer für arme würstchen seid....:rolleyes: warum kauft man sich das zeugs den wen die papiere fehlen?

ausserdem musst das ding eh eintragen, ebe abe gibts net.

Naja, finde den Preis von 20€ für ein Blatt Papier schon heftig, es ist ja nicht so dass die Anlage selber auch günstig zu haben ist. Mein Gutachten verschicke ich für 5€ :P :D

Ich verstehe nicht, wieso man ein paar 100€ (ok weiß ja jetzt nich was du bezahlt hast..) für ne Auspuffanlage ausgibt und dann zu geizig is fürn Zwanni die originale ABE zu kaufen.

Mein Tüver will immer Originale sehen, mit ner Kopie schickt der dich nach Hause..

wenn man durch einen post in einem forum 20,- sparen kann, dann sollte man es versuchen. meine meinung.

und wie es aussieht, hat dieser thread hier dem TE schonmal 15,- gespart..haben oder nicht haben.

just my 2 cents..

Ich hätte mit Sicherheit auch 15€ gespaart wenn ich könnte. Aber er scheint ja nichtmal zu wissen ob die Kopie akzeptiert wird. Dann hätt er schon wieder nen 5er zu viel bezahlt ;)

Ich weiß ja nich wie das bei euch allen so ist aber bei mir oder Kollegen hat noch nie ne Kopie gereicht. Bei meinem alten Auspuff nicht, und anderen Sachen wie Fahrwerk auch nicht.

ich sag mal so:

wenn ich ne abe runterlade (schmidt revolution zb) und sie ausdrucke, ist sie auch mit farbigem balken..

so oder so hatte ich damit noch nie probleme..

Dann scheint unser Tüver wohl ein ganz kleinkarierter zu sein

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

wenn man durch einen post in einem forum 20,- sparen kann, dann sollte man es versuchen. meine meinung.

und wie es aussieht, hat dieser thread hier dem TE schonmal 15,- gespart..haben oder nicht haben.

just my 2 cents..

um das gehts net. diese abe´s/gutachten unterliegen einem urheberschutz. diese dürfen eben nicht einfach so weitergegeben werden. allein sowas in einem ÖFFENTLICHEN forum zu postet zeugt schon von einer ordentlicher portion ungeschicktheit. ich geh ja auch nur zur polizei und frag wo man das beste koks kaufen kann?! :rolleyes:

das is wie mit mp3´s downloaden. früher hats keine sau gejuckt wen sich irgendwelche pickligen kiddies auf dem pausenhof ihre mehr schlecht als recht kopierten kasetten getauscht haben. und heute wirst zum staatsfeind nr 1 für das selbe vergehen. weils eben übertrieben wird! und genauso isses mit abe´s auch. da kauft man sich bei ebay n nachbau, kloppt die nummern einer xxxx anlage drauf, kopiert sich ein gutachten und feddich is die laube.

und genau um solchen blödsinn einen riegel vorzuschieben rückt z.b. rieger kaum ein gutachten gegen die ORIGINAL rechnung raus. das würde ich als hersteller auch so machen.

20€ zahlen und gut is. ich kapiers echt net....

ach ja ganz vergessen....egal ob schmidt oder asa oder andere firmen die gutachten zum freien download anbieten....bei denen steht nicht unbedingt drauf das diese nur im original gültig sind. ich kann mich sogar noch an ein gutachten erinnern wo frei aus dem sinne "maschines erstellt, auch ohne unterschrift und stempel des herstellers gültig" drinstand.

bei h&r gibts kopierschütze für gutachten, das selbe bei mattig. ok alle in den 90ern erstellt worden, damals gabs noch keine farbscanner sondern nur schwarz/weiss kopierer ;)

da geb ich dir (als jura-student;)) selbstverständlich recht..

aber du musst zugeben, dass keine der beiden äußerungen hier (weder die frage des TE, noch das angebot von mr.krosse) eine strafverfolgung nach sich ziehen wird.

sei's drum:)

gutachten kaufen und gut is'

am 22. Oktober 2010 um 17:55

Dann sollte der Herr Jura-Student bitte mal versuchen, mir/uns den normativen Ansatz für die hier in den Raum geworfene Behauptung, ein TÜV-Gutachten für eine Sportschalldämpferanlage unterläge dem Urheberschutz heraussuchen :D:D:D

Nur zum Denkansatz:

Auch wenn man bereit ist, in dem Gutachten ein "geistiges Werk" iSd. Urheberrechts zu sehen, so wird jeder, der jemals sich ein TÜV-Gutachten durchgelesen hat, nicht um den Schluß herum kommen, daß der Urheber dieses Werkes der TÜV und nicht etwa die Firma Hartmann ist. Die Begutachtung wird vom TÜV durchgeführt, im Briefkopf steht "TÜV" und am Ende des Dokuments steht auch "TÜV". Damit kann meiner Ansicht nach schon mal kein Schutz iSd. UrheberG für die Firma Hartmann bestehen.

Fraglich ist somit, ob hier ein Urheberschutz zu gunsten des TÜV besteht?

Was macht nun eigentlich der TÜV und was ist die rechtliche Qualifikation seines Tuns?

Der TÜV führt im Falle der Begutachtung der Sportauspuffanlage der Firma Hartmann eine technische Sicherheitskontrolle durch, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben ist, auf privatwirtschaftlicher Basis durch. Die Notwendigkeit dieser Prüfung ergibt sich aus den Bestimmungen der StVZO. Bei der Begutachtung der Abgasanlage nimmt der TÜV also eine hoheitliche Aufgabe wahr. In solchen Fällen spricht man von einem "Beliehenen". Meines Erachtens ist die Erstellung des Gutachtens somit als Verwaltungsakt einzustufen.

Zur Erinnerung: "Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist." vgl. § 35 Abs. 1 VwVfG.

Hier ginge es weiter nun um die Abgrenzung zwischen VA und geistigem Werk iSd. UrheberG - Gähn - (geile und fiese Examensfrage :D:D:D)

... Ergebnis: Für ein TÜV-Gutachten besteht als VA kein Urheberschutz iSd. UrheberG ... und solange ihr die Gutachten nicht bei Hartmann aus dem Büro entwendet (das wäre Diebstahl) können wir die kopieren wie wir wollen.

Gruß

Themenstarteram 23. Oktober 2010 um 12:08

also,

habe für 250 euro gekauft.

mit abe aber der jenige hat die unterlagen nicht rein gelegt behauptet jetzt das die dabei war und es hat ein paar roststellen.

an Geld mangelt es nicht bei mir warum soll ich 20 euro bezahlen wenn ich es hier finden kann ,

meine frage war ja auch an nette leute blöde antowrten könnt ihr euch sparen .

Also wo kann man sowas ausdrucken kennt sich jemand aus.

Und die 5 euro bezahle ich gerne aber gibt es spezielle nr. ich hatte meine nr. notiert die drunter stehen.

mfg mehmet

In dem Gutachten stehen alle Nummern von Hartmann für Golf 2 und Corrado (altes Modell) mit 55mm Rohrdurchmesser VSD, MSD & ESD

Zitat:

Original geschrieben von websifus

 

Nur zum Denkansatz:

Auch wenn man bereit ist, in dem Gutachten ein "geistiges Werk" iSd. Urheberrechts zu sehen, so wird jeder, der jemals sich ein TÜV-Gutachten durchgelesen hat, nicht um den Schluß herum kommen, daß der Urheber dieses Werkes der TÜV und nicht etwa die Firma Hartmann ist. Die Begutachtung wird vom TÜV durchgeführt, im Briefkopf steht "TÜV" und am Ende des Dokuments steht auch "TÜV". Damit kann meiner Ansicht nach schon mal kein Schutz iSd. UrheberG für die Firma Hartmann bestehen.

Fraglich ist somit, ob hier ein Urheberschutz zu gunsten des TÜV besteht?

lass mich das ganze mal übersetzen:

didääääääää bohlen schreibt einen song für irgend so´n gecasteten typen. da der typ dann meint "ok die nummer mach ich" geht das urheber recht automatisch vom verfasser auf den der es "genemigt" über?

passt net ganz oder?

oder noch besser....dieses posting hier wird durch mich erstellt. es entspricht den agb´s von mt und darf stehen bleiben. oben steht mt, unten steht mt...und nun geht das urheberrecht automatisch an mt über? auch das wäre seeeeeeeeehr fragwürdig. meinst net auch? ;)

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