ForumTiguan 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Tiguan
  6. Tiguan 2
  7. Hat der Tiguan einen UDS?

Hat der Tiguan einen UDS?

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 5. März 2018 um 7:52

Wenn man die Betriebsanleitung bis zum Ende ließt, findet man dort "Das Fahrzeug ist mit einem Unfall Datenspeicher ausgerüstet" es zeichnet Fahrdaten auf z.b. ist man angeschnallt, Gaspedalstellung u.s.w und kann über eine Schnittstelle ausgelesen werden.

War mir bis jetzt nicht bekannt.

Beste Antwort im Thema

Also Datenschutz hin oder her, darüber kann man trefflich diskutieren, aber WENN ein UDS verbaut ist(wäre) dann

WILL.ich das wissen und MUSS (nach meinem Verständniss) vom Hersteller darüber informiert werden.

Weiterhin würde ich wissen wollen WO die Daten in meinem Fahrzeug abgelegt sind/wären, wer in welcher Form darauf Zugriff nehmen kann und was bspw bei einem Fahrzeugverkauf mit den Daten geschieht.

Das wären wohl die Mindestanforderungen beim Einsatz eines solchen Systems

49 weitere Antworten
Ähnliche Themen
49 Antworten

Nein, das ist mir auch nicht bekannt. Wenn dann wäre das wohl Sonderausstattung

Themenstarteram 5. März 2018 um 10:00

Hätte ich jetzt auch vermutet, habe aber da kein Sternchen gesehen.

Nein,

das ist Serie.

Ich dachte, das wäre allgemein bekannt?

Hier der Text aus der Betriebsanleitung:

Zitat:

Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder)

Dieses Fahrzeug ist mit einem Unfalldatenspeicher ausgerüstet. Hauptaufgabe eines Unfalldatenspeicher ist es, in besonderen Unfallszenarien oder unfallartigen Situationen, z. B. einer Airbag-Auslösung oder dem Aufprall auf ein Hindernis auf der Straße, Daten aufzuzeichnen. Diese Daten unterstützen bei der Analyse, wie sich ein Fahrzeugsystem verhalten hat. Der Unfalldatenspeicher zeichnet Daten der Fahrdynamik und des Rückhaltesystems für einen kurzen Zeitraum von 10 s oder weniger auf, z. B.:

wie diverse Systeme in Ihrem Fahrzeug funktioniert haben.

ob Fahrer und Beifahrer angeschnallt waren.

wie weit der Fahrer Brems- und Gaspedal betätigt hat.

wie schnell das Fahrzeug gefahren ist.

Diese Daten helfen dabei, ein besseres Verständnis der Umstände in den Situationen zu erlangen, in denen Unfälle und Verletzungen aufgetreten sind.

Darüber hinaus werden auch Daten von Fahrerassistenzsystemen erfasst. Neben Informationen darüber, ob die Systeme ein- oder ausgeschaltet, nur eingeschränkt verfügbar oder inaktiv waren, lässt sich auch nachvollziehen, ob diese Funktionen in den oben beschriebenen Situationen das Fahrzeug gelenkt, beschleunigt oder abgebremst haben. Je nach Fahrzeugausstattung gehören dazu z. B.:

automatische Distanzregelung (ACC).

Spurhalteassistent (Lane Assist).

Parklenkassistent (Park Assist).

Einparkhilfe.

Notbremsfunktionen (Front Assist).

Daten des Unfalldatenspeichers werden nur dann aufgezeichnet, wenn eine besondere unfallartige Situation eintritt. Unter normalen Fahrbedingungen erfolgen keine Aufzeichnungen. Audio- oder Videodaten aus dem Innenraum oder dem Fahrzeugumfeld werden nicht gespeichert. Persönliche Daten, z. B. Name, Geschlecht, Alter oder Unfallort, werden ebenfalls zu keinem Zeitpunkt aufgezeichnet. Allerdings können Dritte, z. B. Strafverfolgungsbehörden, mit entsprechenden Mitteln Inhalte des Unfalldatenspeichers mit anderen Datenquellen verbinden und so im Rahmen einer Unfallermittlung einen Personenbezug herstellen.

Um Daten aus dem Unfalldatenspeicher auszulesen, sind eine spezielle Ausrüstung, ein Zugang zur gesetzlich vorgeschriebenen Diagnose-Anschlussbuchse (On-Board-Diagnose) im Fahrzeug und eine eingeschaltete Zündung erforderlich.

Volkswagen wird nicht auf die Daten des Unfalldatenspeichers zugreifen, sie auslesen oder verarbeiten, es sei denn, der Fahrzeughalter (oder beim Leasing der Leasingnehmer) erteilt seine Zustimmung. Ausnahmen stellen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen dar.

Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Produktbeobachtung darf Volkswagen die Daten zur Feldbeobachtung sowie für Forschungszwecke und Qualitätsverbesserungen von Fahrzeug-Sicherheitssystemen nutzen. Für Forschungszwecke stellt Volkswagen die Daten in anonymisierter Form, also ohne Rückschlüsse auf das individuelle Fahrzeug, den Fahrzeughalter bzw. den Leasingnehmer, Dritten zu Verfügung.

Gruß

Hannes

am 6. März 2018 um 6:17

Erschreckend, wie eigentlich wenig das Handbuch gelesen wird...

Genauso wie der Katalog und die Preisliste, wenn ich lese welche Fragen manchmal hier gestellt werden.

Betrifft nicht den UDS

Hallo,

hat den schon jemand versucht, auf Grundlage des UDS, einen Sonder Rabatt bei der Versicherung zu bekommen?

 

Gruß Michael

Themenstarteram 6. März 2018 um 11:17

Da ja man erst davon erfährt wenn man die Betriebsanleitung hat, ist der Wagen ja schon zugelassen, würde sich erst wieder im Herbst lohnen.

Ich verstehe nicht, dass es praktisch "Geheim" gehalten wird.

Konnte nirgends was finden bei VW.

Was ist z.b. nach einem Unfall wo ich mich nicht selbst belasten muss?

Zitat:

@mike0167 schrieb am 6. März 2018 um 10:19:11 Uhr:

Hallo,

hat den schon jemand versucht, auf Grundlage des UDS, einen Sonder Rabatt bei der Versicherung zu bekommen?

Gruß Michael

Hallo,

ich habe schon 20% Nachlass für die Assistenzsysteme.

Nochmal Nachlass und ich bekomme etwas heraus?:D

Gruß

Hannes

Was sagt der Datenschutzbeauftragte dazu? Es ist mein Fahrzeug und es sind meine Daten.

Wird das eigentlich irgendwo im Konfigurator, Prospekt, Auftragsbestätigung etc. angezeigt?

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 6. März 2018 um 12:59:32 Uhr:

Zitat:

@mike0167 schrieb am 6. März 2018 um 10:19:11 Uhr:

Hallo,

hat den schon jemand versucht, auf Grundlage des UDS, einen Sonder Rabatt bei der Versicherung zu bekommen?

Gruß Michael

Hallo,

ich habe schon 20% Nachlass für die Assistenzsysteme.

Nochmal Nachlass und ich bekomme etwas heraus?:D

Gruß

Hannes

....ist ja interessant!! Würdest du verraten bei welcher Versicherung?

Ein Versicherungs wechsel steht ja bei einem Neuwagen nichts im Wege :D

 

Zitat:

@zaluskoski schrieb am 6. März 2018 um 12:17:53 Uhr:

Was ist z.b. nach einem Unfall wo ich mich nicht selbst belasten muss?

Vielleicht ein blödes Beispiel, aber der Pilot einer abgestürzten Maschine hat auch wenig Handhabe dagegen, dass "seine" Blackbox ausgelesen wird von den Ermittlern. Im Zweifel läuft das hier auch so und wenn dann auf dem UDS verzeichnet ist, dass du zu schnell warst, dann hilft dir ein Beweisverwertungsverbot auch nicht mehr viel.

Zitat:

@E_TE_T schrieb am 6. März 2018 um 13:19:42 Uhr:

Was sagt der Datenschutzbeauftragte dazu?

Es ist mein Fahrzeug und es sind meine Daten.

Da erst einmal keine personenbezogenen Daten gespeichert werden wohl nicht viel.

Ja, aber das hilft dir bei Sicherstellung des Fahrzeuges nach einem Unfall im Zweifel nichts.

 

Themenstarteram 6. März 2018 um 13:55

Das ist schon richtig, aber als das Teil glaube 2003 zwangsweise eingeführt werden sollte, gab es ein Aufschrei der Empörung, dabei gab es damals noch einen Löschknopf.

Mir geht es hauptsächlich um diese Geheimniskrämerei, im Prospekt oder Online ist nichts zu finden, erst nachdem man ihn hat.

Ich wundere mich, dass hier gesagt wird: Der Tiguan hat ein USD. Mein Tiguan ist von 12/2016.

In meiner Betriebsanleitung steht auf S. 412 ganz klar (und in Dickschrift): Das Fahrzeug ist NICHT mit einem USD ausgestattet. Der Einbau eines solchen USD darf nur mit Einwilligung des Besitzers erfolgen und ist in einigen Ländern gesetzlich geregelt.

In D habe ich diese Pflicht bisher nicht gefunden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen