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Hat ein Fahrzeug eines Ordnungsamtes Sonderrechte?

Themenstarteram 15. Dezember 2016 um 6:21

Ein Fahrzeug vom OS Team ( Für Knöllchen zuständig) parkte 4 std auf einem ausgeschilderten Behindertenparkplatz hat so ein Fahrzeug Sonderrechte um auf einem Behindertenparkplatz zu parken ? Siehe Bild

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 16. Dezember 2016 um 04:41:14 Uhr:

Kurz gesagt ,die gestrauchelten Existenzen vom OA haben gewisse Sonderrechte ! Diese gelten nur bei Gefahr in Verzug ! Sprich die kommen z.B. an einem brennenden Haus vorbei , und vor dem Haus ist absolutes Halteverbot .Dann dürfen die dort Halten um Maßnahme zur Hilfe zu leisten ! Ansonsten gelten für diese A........er die selben Verkehrsregeln ! Leider vergessen einige ungebildete Mitarbeiter das ! Wenn man sie darauf anspricht , wird mit gehöriger Arroganz geantwortet!

Da ich in der Regel ein geduldiger Mensch bin ,und mich so etwas auch aufregt ,mache ich Fotos ,wenn ich zeitnahen schaffe , und sende die per E-Mail an den Amtsleiter mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Du hast offenbar einen ordentlichen Hass auf die staatlichen Repräsentanten. Bist du Reichsbürger? :)

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Sie haben in gewisser Hinsicht Sonderrechte, so das sie ihren Beruf ausüben können, aber im Bereich des gesunden Menschenverstandes.

Aber ansonsten haben die sich genau so ans Gesetz zu halten wie auch die Polizei. Denn auch die Polizei darf nicht einfach auf einem solchen Parkplatz Parkieren oder durch ein Fahrverbot fahren usw.

Ich an deiner Stelle würde dem Ordnungsamt eine liebe Email schreiben mit dem Hinweis das du es verstehen würdest, aber das man auf einem Behinderten Parkplatz parkieren würde, das hingegen würdest du nicht verstehen und fändest es daneben.

Auch in dieser "Firma" gibt es schwarze Schaafe und eventuell sind die Vorgesetzten sehr glücklich darüber wenn man sie über Fehlverhalten informiert, aber eben, nett schreiben.

Eine Kollegin von mir hat sogar mal der Polizei geschrieben sie sollten sich gefälligst korrekt verhalten, seien sie im Strassenverkehr doch Vorbilder. Man hat ihr dann angerufen und sich bedankt

Bei unseren Ausnahmegenehmigungen sind Behindertenparkplätze ausgenommen.Ich glaube kaum, daß das bei euch anders ist. Mir wäre das auch bald mal passiert. Als ich ausstieg sah ich das Schild und suchte mir etwas anderes, sonst hätte ich mich selbst abschleppen können....:rolleyes: Ich würde das Amt informieren, damit solchen Luschen der Marsch geblasen wird.

Kann ja sein, dass man mal 5-10 Minuten auf so einem Parkplatz stehen muß wenn nirgendwo anders was frei ist und die Sache wirklich dringend ist. 4 Stunden dort zu stehen ist ein no go. Selbst mit dem Rettungswagen versuche ich, mich so hinzustellen, daß nach Möglichkeit niemand anderes behindert wird. Dann wird das beim OA wohl auch möglich sein.

Gruss

Jürgen

Dann soll das Ordnungsamt (bzw. die betroffenen Mitarbeiter) mal darlegen, inwiefern das Parken auf dem Behindertenparkplatz "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten" war. Dürfte schwierig werden...

Vielleicht hat der Mitarbeiter des Ordnungsamtes ja einen Behindertenausweis.

Hast überhaupt nachgeschaut ?

. . . ok, im Außendienst wohl eher nicht . . . aber nichts ist unmöööglich.

Ganz einfach:

Beim Ordnungsamt anrufen und sagen dass da ein Auto ohne Behindertenausweis

einen Behindertenparkplatz blockiert...

:)

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. Dezember 2016 um 10:20:21 Uhr:

Ganz einfach:

Beim Ordnungsamt anrufen und sagen dass da ein Auto ohne Behindertenausweis

einen Behindertenparkplatz blockiert...

:)

Auf die Reaktion der Ordnungsamtes wäre ich gespannt ;)

Mit dem Foto eine schriftliche Owi-Anzeige auf der nächstgelegenen Wache erstatten ... :D Wäre doch mal interessant. :)

Die Fahrzeuge des Ordnungsamts finde ich im Par. 35 StVO nicht ausdrücklich erwähnt, oder habe ich da was übersehen?

Edith sagt JA.

Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Polizeigesetze.

Konkret gilt für Osnabrück dann das hier.

Wenn ich den Inhalt nicht völlig falsch verstanden habe, können auch andere Verantwortliche benannt werden, die bestimmte polizeiliche Aufgaben für diese wahrnehmen. Und im Zuge dieser Übertragung, wird sicherlich auch die Gewährung der Sonderrechte für Dienstfahrzeuge dieser benannten Gruppe eingeschlossen.

Die Polizeigesetze anderer Bundesländer sind da etwas direkter ;)

Das zuständige Straßenverkehrsamt kann auch eine Sondergenehmigung zum Befahren und Parken auf sonst verbotenen Flächen ausstellen. Ich gehe prinzipiell mal davon aus, dass das Ordnungsamt so eine haben wird. Die gehört dann gut sichtbar hinter die Scheibe.

Exakt, so wird es dann für z.B. für Fahrzeuge. der Telekom gemacht, die für die Instandhaltung der Leitungen zuständig sind.

Ich hätte direkt auf dem Amt nachgefragt anstatt hier wieder so eine Spekulationsblase zu zünden.

Zitat:

@Dreffi schrieb am 15. Dezember 2016 um 11:18:34 Uhr:

Das zuständige Straßenverkehrsamt kann auch eine Sondergenehmigung zum Befahren und Parken auf sonst verbotenen Flächen ausstellen. Ich gehe prinzipiell mal davon aus, dass das Ordnungsamt so eine haben wird. Die gehört dann gut sichtbar hinter die Scheibe.

Mag ja sein, daß hier evtl eine solche Sondergenehmigung vorliegt. Wie aber begründen das die Beamten vom Ordnungsamt, welche da parken, daß man hier einen Behindertenparkplatz belegen muß.

Man hätte sicher nichts dagegen, wenn man im Sonderrechtsfall dann im Parkverbot das Fahrzeug abgestellt hätte.

Den Fall hätte ich gerne gewusst, den es rechtfertigt und die Dringlichkeit für das Ordnungsamt erfordert wäre, um auf einem Behindertenparkplatz zu parken.

Die Frage ist nun, wie ernst, bzw. glaubwürdig kann ich solche Leute nach diesem Vorfall überhaupt noch nehmen.

Man sollte hier Anzeige erstatten oder gleich abschleppen lassen.

Das Foto würde ich behalten und bei jedem Knöllchen von der Stadt würde ich die Zahlung mit genau diesem Bild als Begründung verweigern.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Dezember 2016 um 11:47:36 Uhr:

Das Foto würde ich behalten und bei jedem Knöllchen von der Stadt würde ich die Zahlung mit genau diesem Bild als Begründung verweigern.

Und das bringt genau gar nix.

Zum einen rechtfertigt anderes Unrecht nicht das eigene und zum anderen ist das Bild eine Momentaufnahme ohne jede Gerichtsfestigkeit (mal abgesehen von der Begründung an sich).

Du zahlst also deutlich mehr, schaffst aber Arbeitsplätze am Gericht. Aber ich gehe davon aus, dass das nicht wirklich ernst gemeint war ;)

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