Hat jemand ein Felgengutachten von den Mondeo ST Felgen
Hi Leute.
Ford Motor Company zeichnet sich wieder mal mit fehlender Kundenfreundlichkeit aus.
Für die Eintragung meiner ST Felgen, welche ich privat erstanden habe, fehlt mir das Felgengutachten.
Ford sagt "Du baust diese Felgen auf den Mondeo MK5 2.0 Tdci mit 150 PS sicher nicht drauf, und damit wir das verhindern gibt es auch kein Gutachten von uns".
So die Österreichische Typisierungsstelle sagt: Wir haben kein Problem damit das du jetzt anstatt 17 Zoll die originalen 18 Zoll Alufelgen vom gleichen Hersteller raufmachst. Aber ohne Gutachten kann ich dir das nicht eintragen. So jetzt steh ich da mit der Frage: Hat jemand so ein Gutachten?
Im Bild seht ihr welche Felge ich meine.
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25 Antworten
Hi
Von Ford erhält dudie kein richtiges Felgengutachten. Aber du kannst dir von jeden Händler eine sogenannte Üereinstimmungserklärung ausdrucken lassen. Dafür benötigt man eine Teilenummer. Die steht in Innenseite der Felge. Mit Glück ist dein Fahrzeug direkt aufgeführt. Wenn nicht, dann Einzelabnahme.
Versuche es mal über den Hersteller der Felge. Hatte ich bei Audi mal. Da hab ich über BBS (glaube ich) das passende Dokument bekommen...
Hi.
Danke für die schnellen Antworten.
Na mein Fordhändler meines Vertrauens hat ja eben bei der Ford Company angefragt. Und diese Übereinstimmungserklärung dürfen diese eben nicht ausfüllen für die Felgen.
Die Idee mit dem Hersteller ist auch ein guter Ansatz aber wer ist denn eigentlich der Hersteller dieser besagten Felge?
Zitat:
@dracoextrem schrieb am 25. April 2018 um 12:40:21 Uhr:
Hi.
Danke für die schnellen Antworten.
Na mein Fordhändler meines Vertrauens hat ja eben bei der Ford Company angefragt. Und diese Übereinstimmungserklärung dürfen diese eben nicht ausfüllen für die Felgen.
Die Idee mit dem Hersteller ist auch ein guter Ansatz aber wer ist denn eigentlich der Hersteller dieser besagten Felge?
Ich habe diese Übereinstimmungserklärung am Teileschalter erhalten, nicht über Ford Köln. Ich bin da nur mit der Ford-Teilenummer hin und der Lagerist hat diese Erklärung online ausgedruckt.
Zitat:
@dracoextrem schrieb am 25. April 2018 um 12:40:21 Uhr:
Die Idee mit dem Hersteller ist auch ein guter Ansatz aber wer ist denn eigentlich der Hersteller dieser besagten Felge?
Könnte Bobert sein, zumindest produzieren die einen Teil der Fordfelgen. Aber der Hersteller müsste innen in der Felge eingegossen sein.
Teilegutachten (ABE) der Felge hilft nix weil für deinen MK5 nicht gültig (wenn mich nicht alles täuscht)!
Wenn eine ABE = einTeilegutachten reichen würde, dann wäre die Felgen eintragungsfrei, da die AllgemeineBetriebsErlaubnis in der gesamten EU gilt und die Felgen somit nicht gesondert zulassungspflichtig wären (da zugelassen) und nicht eingetragen werden müssen!
Dein MK5 ist für 17 und 19 Zoll zugelassen (weil mit 17 Zoll gekauft, oder?) und damit auch typengenehmigt. Das findest Du im Typenschein oder Zulassungsschein (Papier letzte Seite), schau mal nach!
Wenn das, so wie ich annehme, dort steht, ist die 18 Zollbereifung schlicht nicht zugelassen also nicht typisiert - eine ABE hilft da gar nix!!!! Du kannst auch nicht eine Felge mit ABE bei BMW für den Ford eintragen lassen!
(Wenn es so nicht im Schein steht, kannst Du jetzt aufhören zu lesen ??)
Wenn Du nun 18 Zoll fahren willst, musst du diese typisieren lassen (Landesregierung) und dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung (das ist kein Teilegutachten/ABE!!!) vorlegen ohne weitere Umbauten am Auto durchführen zu müssen!
Die Bescheinigung bekommst Du nicht, da (nach meinen Infornationen) die Tachoabweichung bei für 17/19 Zol zugelassenen MK5 bei Verwendung von 18 Zoll über der Toleranzgrenze liegt! Ford darf diese Bescheinigung also gar nicht ausstellen!!!
Damit bekommst du eine Typisierung nur mit Umjustierung des Tachos und Prüfung des KFZ in der Prüfstelle der Landesregierung...
Allgemein:
Es gibt 2 Genehmigungsvarianten des MK5 ab Werk: 17/19 Zoll und 16/18 Zoll, meiner ist 18 Zoll typisiert weshalb ich weder 19 Zoll Summergimmis noch 17 Zoll Winterreifen fahren kann/darf!
Hat also nix mit der bekannten Unfreundlichkeit oder gar Grschäftemacherei zu tun, obwohl man Dir das eigentliche Problem mit 18 Zöllern auf deinem Fahrzeug hätte sagen können .... wäre man kompetent!
D'Ehre aus Wien
Ich brauchte seinerzeit ein Wisch von Audi/BBS. Damit ging es ohne Probleme. Wobei das Radmass damals bereits im Schein eingetragen war.
Im grossen Wisch der Fahrzeugpapiere müsste aber ja stehen, welche Masse erlaubt sind.
Die Tacho und Kalibrierungsgeschichte möcht ich in Frage stellen.
Wir haben Mondis im Park die fahren im Sommer 19 Zoll und im Winter 16 Zoll aus dem Zubehör.
Und die sind sicher nicht per Einzelabnahme zugelassen.
Ich selbst fahre 18 Zoll Sommer und 17 Zoll Winter
Anderes Beispoel: wenn in Deinen Escalde keine 24 Zoll im Schein eingetragen sind darfst du die auch nicht fahren, soviel ABEs der 24 " Felge kannst du gar nicht vorlegen!!
Also:
Wenn Dimension eingetragen dann reicht ABE sofern die Felge ABE besitzt, wenn Felge mit passender Dimension keine ABE hat dann Unbedenklichkeitsbescheinigung des KFZ-Herstellers zur Eintragung in den Schein erforderlich!
Problem hier aus meiner Sicht MK5 mit Zulassung der 17/19 Zollfelgen und dann ist das KFZ auf keine anderen Dimensionen zugelassen; da kann man für die18 zöllige Felde vorlegen was man will da muss das KFZ untypisiert werden...
auch 16 Zoll darf dann nicht gefahren werden....
Und beachte: Ohne Typisierung/Zulassung/ABE der Räder nix (voller) Versicherungsschutz und das ist gerade bei Räder/Reifen dann bei jedem Schaden in Bewegung so ...
Deshalb sieht sich jeder Gutachter bei Unfallschäden zuerst die Räder an und der Kappelständer nimmt die die Bleche ab bei einer Verkehrskonttolle
Wurscht ob BMW, Audi, Benz, Ford oder Moskvich... ;-)
Zitat:
@The Jester schrieb am 25. April 2018 um 19:51:29 Uhr:
Ich brauchte seinerzeit ein Wisch von Audi/BBS. Damit ging es ohne Probleme. Wobei das Radmass damals bereits im Schein eingetragen war.
Im grossen Wisch der Fahrzeugpapiere müsste aber ja stehen, welche Masse erlaubt sind.
Die Tacho und Kalibrierungsgeschichte möcht ich in Frage stellen.
Wir haben Mondis im Park die fahren im Sommer 19 Zoll und im Winter 16 Zoll aus dem Zubehör.
Und die sind sicher nicht per Einzelabnahme zugelassen.
Ich selbst fahre 18 Zoll Sommer und 17 Zoll Winter
Schau mal in Deinen Schein was zugelassen ist ... würde mich interessieren!
Fahren kann man alles was in die Radhäuser und über die Bremsscheiben passt, lenken kann dann auch noch man wenn die Räder auch eingeschlagen und die Radhäuser passen.. .
Es gehen sicher auch 21 Zoll... ohne Umbauten
Ob zugelassen würde ich nur dem Schein entnehmen, sonst kann das schön teuer werden speziell bei Unfall!
Aussage zur Tachojustierung kommt von Ford und bestätigt von der Zulassungsbehörde - ich wollte 17 Zoll im Winter fahren und eintragen lassen ging nicht ohne Tachojustierung ...auf Mondeo Titanium Traveller 110 KW TDCi MK5 EZ 05/2015
Wie gesagt zwischen geht technisch und erlaubt ist meist ein großer Unterschied - kenn ich von meiner Harley nur zu gut ...
Servus aus Wien
In Bescheinigubg Teil 1 stehen 19 Zoll. Fahren tue ich die werksseitig verbauten 18 Zoll. Und im Winter 17 Zoll von Ford. Anfangs noch 16 Zoll, da die noch da waren und platt gefahren werden mussten. Alles ohne Justage des Tacho.
Interessant ...... kenn ich so nicht ...
Ist ggf. in Austria anders geregelt...?
Nun bei EU-Typennescheinigung eher unwahrscheinlich, bei mir stehen auch beide Dimensionen im Schwein....
Hast du (gefühlte) Differenzen mit der Geschwindigkeitsanzeige (also das Gefühl die 17 Zoll gehen besser) zwischen 18 und 17 Zoll?
Mit 18 Zoll 3 bis 4 km/h Abweichung zum GPS. Mit 17 Zoll ca. 7 bis 8 km/h. Unabhängig von der Geschwindigkeit.
Bei den 16ern hab ich es nicht gemessen. Waren nur kurz drauf.
Übrigens sowohl beim 210 PS, als auch beim privaten 180 PS Diesel die selben Abweichungen.
Beide Bereifungen laufen bis Topspeed.