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Hatte eben einen Unfall, wie soll ich jetzt vorgehen

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 18. Mai 2005 um 23:11

Hallo, bin heute vom Schwimmbad heimgefahren, und als die Bundesstraße 4-spurig wurde beschleunigte ich auf 100 km/h.

Es folgte eine Linkskurve (100km/h Gesch.begr.) in der ich auf der rechten Fahrbahn für.

Links überholte mich ein Audi A6 (20.jähriger Fahrer mit Auto von Daddy) und gab auf einmal richtig gas.

Dabei drückte sein Wagen auf meine Spur und beschädigte meinen Kotflügel, Reifen, Spiegel, Fahrertür.

Wir haben angehalten, Daten ausgetauscht und da mir sein Freund dumm kam hab ich die Polizei gerufen.

Diese nahm den Unfall auf, aber jetzt steht aussage gegen aussage, da der Fahrer des A6 meint ich hätt die Kurve geschnitten.

Beiden droht jetzt eine Anzeigen und auf beide kommen ca. 3 Punkte + 50,-Eur Geldstrafe zu.

Er wegen nicht ordnungsgemäßem Überholen ohne ausreichend abstand und ich wegen verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. (was immer das auch sein soll).

Wie soll ich jetzt vorgehen? Morgen der Versicherung anrufen und Schaden melden, danach Kostenvoranschlag holen für meine Reparatur und dann seinem Vater anrufen ?

Kann ein Gutachter meine Unschuld beweisen?

Meine Freundin hat auch gesehen dass ich nur auf meiner Spur war, aber der Typ hatte noch 4 Kumpels mit im Auto und er behauptet ich wär auf seine Spur gekommen und hätte ihn gerammt.

Fakt ist aber, dass er auf einmal auf meiner Spur war und ich nurnoch einen knall hörte.

Konnte geradenoch dagegen lenken sonst wär ich in die Leitplanke.

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20 Antworten

hallo,erstmal mein beileid!!hatte vor kurzem ein ähnliches erlebnis mit einem polizeibeamten.mir wurde geraten einen anwalt zu konsultieren und das gleiche rate ich dir hiermit auch!ohne meinen anwalt hätte ich meinen führerschein über 1jahr abgeben können!im enddeffekt hat mich der ganze spaß nicht einen cent gekostet(rechtsschutz) ausser nen paar nerven!nimm dir nen anwalt und frag den wies weitergeht!!mfg

@Rgd-VR-6

wieso Rechtsfahrgebot verstoß. Du bist doch auf der rechten Fahrbahn gefahren. Und Rechtsfahrgebot heisst wenn der verkehr es erlaubt rechst zu fahren sollte man auch möglichst rechts fahren.

am 18. Mai 2005 um 23:31

Solange die Schuldfrage nicht geklärt ist, bleibt man immer auf seinen Kosten sitzen - und das jedoch in diesem Fall auf beiden Seiten. Verkehrsrechtsschutz wie sie z.B. bei ADAC günstig angeboten wird, kann daher nützlich sein.

Ist die Schuldfrage geklärt, muss die Versicherung des Unfallgegners/Schuldigen den Schaden zahlen. Auf den Schaden an seinem Fahrzeug bleibt er jedoch sitzen.

Generell war es schonmal richtig die Polizei zu rufen, die hätten meistens die Schuldfrage klären können.

Themenstarteram 19. Mai 2005 um 11:01

die Polizei meinte da er behauptet ich wäre ziemlich weit links auf meiner Fahrbahn gefahren könne man die Schuld nicht eindeutig zuweisen, da aussage gegen aussage stehen würde.

Ich ruf nacher mal seinem Vater an.

Einen ADAC Rechtsschutz hab ich leider nicht, aber ein kostenloses Beratungsgespräch steht mir dank ADAC Mitgliedschaft zu.

Um meinen Führerschein mache ich mir keine Sorgen. Habe ihn nichtmehr auf Probe und bisher keine Eintragung in Flensburg.

Daher dürfte bei 3 Punkten nichts passieren.

Das mit dem Rechtsfahrgebot ist anscheinend so, dass ich auf meiner Spur rechts fahren soll. Was ich aber auch getan habe.

Selbst die Kurve habe ich auf meiner Spur gefahren.

Vermutlich ist er durch das schnelle Beschleunigen (Audi A6 TDI 2.5 Liter) durch die Fliehkräfte zu stark zu mir getrieben worden.

Er hatte den Überholvorgang schon fast beendet und streifte dann mit seiner hinteren Tür meinen Kotflügel.

Laut Kostenvoranschlag kostet die Reparatur bei mir 1600,-.

VW würde sogar 1900,- verlangen und die Türe erneuern.

Bin jetzt erstmal gespannt was der Vater sagt oder ob der sich stur stellt.

Weil dann käme es zu einer Verhandlung um die Schuldfrage zu klären.

Zumindest wird er die Hauptlast bekommen, einfach nur aus der Tatsache, daß er überholt hat.

Du wirst diese Geschichte wohl nicht ohne Anwalt lösen können, leider.

Vielleicht lernst Du daraus und schließt eine Rechtsschutz (beim ADAC) ab. Ich habe sie vor 2 Jahren abgeschlossen und leider schon 6 Monate später in Anspruch nehmen müssen, weil mich ein Idiot auf der Autobahn in die Leitplanken gedrückt hat. Die Sache läuft heute noch!!

Viel Erfolg und Grüße aus MR!

am 19. Mai 2005 um 11:39

Mein Beleid! So ein Idiot! Mit Papis Auto unterwegs, keine Kontroller darüber, jemand anderen rammen und dann noch behaupten man wäre nicht schuld...

Nimm Dir echt gleich nen Anwalt und hoffe dass Du letztendlich vor Gericht Recht bekommst!

GemFire

am 19. Mai 2005 um 11:39

erst einmal tut mir leid für dich! hast du keine anderen zeugen? die mögl. hinter dir gefahren sind? eine möglichkeit wäre auch gewesen eine kräftige bremsspur hinzulegen daran hätte ein gutachter sehen können auf welcher spur du gefahren bist. naja ist passiert kann man nichts mehr machen, aber ich werde dir die daumen drücken. steht halt aussage gegen aussage: ich sags mal so, wenn man einen bock baut, sollte man "mann" genug sein und sich dafür gerade machen...!! die schuldfrage lässt sich eben schwer klarstellen, weil keine anderen zeugen da sein werden. ich denke aber vor gericht wirst du gute chance haben!

gruss, halt die ohren steif :)

am 19. Mai 2005 um 12:11

Wie die anderen schon gesagt haben: Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt. Und lass Dich nicht kleinkriegen. Ich bin zwar kein fachmann, aber ich habe neulich erst einen Bericht über fingierte Unfälle gesehen, und wie die Spezialisten dahinterkommen. Ich denke, es lässt sich bestimmt ermittlen, wer wem draufgefahren ist. Nur nicht abwimmeln lassen!

am 19. Mai 2005 um 12:48

Selbst mit einem Anwalt sehen die Chancen Geld zu sehen eher schlecht aus. Ich wurde ausgebremst (nachweislich lag die Geschwindigkeit meines Fahrzeugs unter 50km/h auf einer geraden Landstraße), trotz Zeuge, Polizeibericht und Anwalt bis heute nicht einen cent gesehen.

Wenn es keine neutralen Zeugen gibt (Leute die ihr nicht kennt und nicht in euren Autos saßen) steht Aussage gegen Aussage = wird wohl darauf hinauslaufen das jeder seinen Schaden selber zahlt.

Gruß,

Marius

Themenstarteram 19. Mai 2005 um 13:09

- hatte meine Freundin im Auto, aber er hatte auch 4 Kumpels dabei

- Bremsspur geht dank ABS nicht, dennoch guter Tipp

- hab mit seiner Vers. telefoniert, die brauchen nur den Kostenvoranschlag, meie Vers. hat allerdings heute einen Gutachter zu dem geschickt, weil der A6 noch recht neu ist

- Anwalt kann ich mir als Student nicht leisten

- werde aber beim ADAC für 52,- den Rechtsschutz jetzt abschließen.

- der Vater (Besitzer des A6) meinte halt, dass er auch nur das wiedergeben kann was der Sohn gesagt hat und die Polizei meinte auch dass hier aussage gegen aussage steht.

Bei mir ist halt die Tür und Kotflügel kaputt, aber auf den erstne Blick sieht man es nicht arg.

Also ich könnte damit leben. Ist zwar unschön aber ok.

Was mit seinem Auto ist, ist mir egal, zum einen ist er zu 100% Schuld, ich weiß nur nicht wie ich es beweisen soll, zum 2. zahlt es ja seine Vollkasko.

Ich bekomm jetzt erstmal so einen Fragebogen von seiner Versicherung und dann mal schaun.

Aber warum schickt meine Versicherung gleich nen Gutachter zu dem, obwohl ich meiner Vers. gesagt hab dass er der Verursacher war?

Wollen die gleich die Lage checken zwecks Schadenshöhe und damit er nacher net noch mehr bemängelt ?

 

Alles dumm gelaufen.

Hab heute erfahren dass er den Führerschein doch noch auf Probe hat (also der Sohn), und mit 3 Punkten wäre dieser dann weg.

Bei mir dürfte ja nichts passieren oder?

Gegen die Anzeige (verletzung des Rechtsfahrgebotes) kann ich ja einspruch einlegen, da ich auf meiner Spur geblieben bin (auch in der linkskurve war ich auf meiner Spur).

Sobald das schreiben mit der Anzeige kommt werd ich wohl zum Rechtsschutz der ADAC zu einem Beratungsgespräch gehen, dass ja kostenlos ist.

Mal schaun was der meint, wie die Aussichten für mich sind.

Themenstarteram 19. Mai 2005 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von Kasei

Selbst mit einem Anwalt sehen die Chancen Geld zu sehen eher schlecht aus. Ich wurde ausgebremst (nachweislich lag die Geschwindigkeit meines Fahrzeugs unter 50km/h auf einer geraden Landstraße), trotz Zeuge, Polizeibericht und Anwalt bis heute nicht einen cent gesehen.

Wenn es keine neutralen Zeugen gibt (Leute die ihr nicht kennt und nicht in euren Autos saßen) steht Aussage gegen Aussage = wird wohl darauf hinauslaufen das jeder seinen Schaden selber zahlt.

Gruß,

Marius

Das jeder seinen eigenen zahlt oder jeder den vom anderen ?

Ich denke dass meine Versicherung dafür aufkommt, sofern mir eine Teilschuld zugesprochen wird oder nicht?

Meine schönen Prozente. Bin gerade auf 40% unten *heul*

am 19. Mai 2005 um 13:26

Jeder seinen eigenen. Da Aussage gegen Aussage steht wird das Verfahren wohl eingestellt werden also keine Punkte und keine Strafen. Du wirst wegen dem Missachten des Rechtsfahrgebotes einen Schrieb kriegen mit einem Überweisungsträger. Wenn du es vor den Polizisten vor Ort nicht zugegeben hast auf keinen Fall einfach das Geld überweisen = Schuldeingeständnis. Stattdessen sofort widersprechen (Schriftlich oder Mündlich <- da steht ne Telefonnummer).

Falls es doch zum Verfahren kommt auf jeden Fall sofort einen Anwalt einschalten. Sollte aus welchen Gründen auch immer dir eine Teilschuld zugesprochen werden wird der Schaden von deiner Haftpflicht abgedeckt und ja da steigen deine Prozente. Ggf. lohnt es sich da den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, wird dir deine Versicherung dann mitteilen.

Halte ich aber für mehr als unwahrscheinlich mit der Teilschuld. Da müsste er bei derzeitiger Beweislage einen sehr guten Anwalt und seinen Onkel als Richter haben oder so ;)

Rechtsfahrgebot heißt nix anderes als das du außerorts falls möglich auf der rechtesten Spur fahren sollst um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen da du sie sonst nötigst langsamer zu fahren. Wird aber in aller Regel nicht geahndet weil die die das Fahrzeug dann rechts überholen mehr Geld einbringen.

Themenstarteram 19. Mai 2005 um 16:32

Naja bin ja rechts gefahren, desweiteren hatte ich 100 km/h drauf obwohl nur 80 erlaubt waren, und er hat mit knapp 120 überholt.

Hab vor Ort noch Stellung genommen zu dem Rechtsfahrgebot und versichert dass ich meine Spur NICHT verlassen habe, also permanent rechts gefahren bin.

am 19. Mai 2005 um 17:03

Aussage gegen Aussage ist wohl immer dumm.Hab vor 3 Jahren nen Unfall gebaut wo ne Frau einfach mal ohne zu gucken und Blinker mal dachte sie könnte einfach auf der Hauptstraße wenden.

Mal ne andere Sache ist man eigentlich verpflichtet wenn die Polizei kommt ne Aussage zu machen ?Ich würde mittlerweile kein Wort mehr ohne meine Anwalt sagen.

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