Hatte ein parkrembler mit arbeitskollegen
Naja war kein so schöner tag heute trotz schnee.. naja folgendes, ich bin rückwärts um zu wenden (siehe bild) und er ist mit so einer geschwindigkeit trotz halben meter vollbremsung hat er mein heck ca. 20cm im schnee bei seite geschoben. gott sei dank hat er mich genau am rad erwischt, schichtbare schäden - keine. denkt ihr ne achsvermessung wäre trotzdem sinnvoll?
von ihm ist das kennz. schrott und wohl die stoßstange etwas wackelig (vw polo)
er arugmentierte mit seinem einzigen argument "wer rückwärts fährt ist immer schuld" was ich nicht verstehen kann weil auch wenn ich vorwährtsgefahren wäre wäre trotzdem das selbe passiert..
ich weiß nicht wieso aber die mehrheit im betrieb meinte ich wäre eher schuld was ich kein funken nachvollziehen kann da ich nur ca. 5kmh schnell war und bereits gestanden habe wo er mir dann "rein gefahren" ist
wie sieht ihr die schuldfrage?
ansonsten danke
21 Antworten
naja also einerseits sieht das auf er Skizze so aus als ob du vorfahrt gehabt hättest wegen rechts vor links (er also auf jeden Fall hätte langsam fahren und schauen müssen das keiner kommt) auf der anderen Seite bist du beim rückwärtsfahren immer der Arsch, da hier ganz besondere Vorsicht deinerseits geboten ist und die StVO hier ziemlich gnadenlos ist.
Denke aber, dass dir aus dem Forum keiner eine wirklich objektive Einschätzung geben kann ohne den HErgang und alle relevanten Tatsachen zu kennen.
Hoffentlich ist bei dir garnicht erst iwas passiert.
mfg
Phil
In besonderen Situationen, wie z.B. einem Parkplatz, gilt immer §1: Grundregeln:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wenn du zum stehen kommen konntest, warum konnte er das dann nicht???
Auf einem Parkplatz ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass Fahrzeuge so weit bewegt werden, dass der andere Fahrzeugführer an weiteren Sichthindernissen vorbei schauen kann (sprich, wenn du über nen Parkplatz fährst musst du immer damit rechnen, dass jemand ausparkt und dich bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht sehen kann, nimmt dein Arbeitskollege darauf keine Rücksicht, ist er Schuld! - natürlich nur so lange, wie die Geschwindigkeit mit der du gefahren bist ihm ein rechtzeitiges Reagieren problemlos ermöglicht hätte - wenn du also geschlichen bist und somit nahezu ein stehendes hindernis warst, dann spricht alles für dich - wenn nicht, dann hast du Wohl oder Übel Schuld)
Wenn er nen halben Meter gerutscht ist und dich dann immernoch 20cm zur Seite geschoben hat, dann muss er ja ganz gut gerast sein und auch verdammt spät auf die Bremse?? Ist jetzt aber nur eine Vermutung
Das mit dem Rückwärtsfahren ist kein Argument, solange du ihm nicht die Vorfahrt genommen hast...wenn dies nicht der Fall ist, dann gilt "wer auffährt hat Schuld"...aber es gibt immer so unangenehme Zeitgenossen, die meinen je lauter sie Brüllen, desto mehr Recht haben sie...
wenn es wegen der Schadensregulierung Ärger gibt, dann suche zuerst friedlich das Gespräch mit ihm, egal wie er reagiert, bleibe unbedingt sachlich, aber lass dich nicht unterbuttern...
Wenn das nichts bringt, dann suche professionelle Hilfe auf - hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Gerast? Polo Teerschneider, keine Auflagefläche, glatt? Brauchst nicht rasen...
"Rückwärtsfahren ist im Straßenverkehr nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wer z. B. rückwärts ohne Einweisung in eine Straße einfährt, hat automatisch Schuld, zumindest die Hauptschuld."
Da du auf einem Parkplatz warst trifft das nicht 100%ig zu, du könntest jedoch die Hauptschuld bekommen.
Willst du es wirklich auf Streß mit dem Hauptteil der Belegschaft des Unternehmens in dem du arbeitest und auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen?
Fahre zur Polizei, die haben Erfahrung in solchen Dingen und frage die nach ihrer Meinung zu diesem Fall, dann solltest du es sich darauf beruhen lassen. Nur mM.
ich erinnere mich an ein Gerichtsurteil bei dem Rechts vor Links auch gilt wenn einer der von Rechts kommende Rückwärts fährt.
Vor Gericht gehen, wenn du nicht Recht bekommst gibt´s immernoch die Berufung.
Das lässt sich so oft wiederholen, wie deine Rechtschutzversicherung mitspielt.
Auf Prkplätzen wird sehr oft mit generell geteilter Schuld argumentiert, ging einem Freund von mir auch so, obwohl er nichts falsch gemacht hat.
Ein Teil der Schuld ist immernoch besser, als wenn ihm die Arbeitskollegen und der Unfallgegner alles auflasten.
Mir wäre es aber den Streß nicht wert, habe Rabattschutz.
....jetzt warte doch erst mal ab, was überhaupt passiert..., sprich, ob Dein Arbeitskollege irgendwas bei Dir geltend macht und ob bei Dir ein Schaden ist....
Tendenziell sehe ich das ähnlich wie BaschyZ: Dein Kollege ist Dir ins Auto gefahren, weil ers nicht mehr geschafft hat, rechtzeitig zu bremsen...
So sehe ich das "als Außenstehender" erstmal auch.
Ist eigentlich schon was mit den Kosten raus?
Wie alt ist eigentlich der Polo?
Habt ihr eigentlich gegenseitige Ansprüche oder könnt ihr das auch einfach auf sich beruhen lassen? (Kenne ja die Verhältnisse in deiner Arbeit nicht)
auf privaten Parkplätzen (und ein solcher ist auch ein Firmenparkplatz) gilt NIE die StVO!
Es herrscht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme! Auch wenn sich viele schon der Missachtung von r.v.l. beschuldigt haben lassen ist dem nicht so!
In diesem Fall würde ich sagen hat er ganz klar durch sein schnelles Fahren auf einem schneebedecktem Parkplatz keine Rücksicht genommen. Wenn du dazu bereits gestanden bist trifft dich idR auch keine Schuld, da er jederzeit hätte bremsbereit sein müssen. Wer steht bekommt in solchen Auffahrunfällen immer Recht.
Ich würde in diesem Fall dafür kämpfen dass jeder seinen eigenen Schaden bezahlt!
Zitat:
Original geschrieben von grande_cochones
Ist eigentlich schon was mit den Kosten raus?
Wie alt ist eigentlich der Polo?
Habt ihr eigentlich gegenseitige Ansprüche oder könnt ihr das auch einfach auf sich beruhen lassen? (Kenne ja die Verhältnisse in deiner Arbeit nicht)
naja er wird sich wohl ne neue kennz. halterung kaufen müssen und die stoßstange neu ausrichten, er hat eine aus kunststoff.
mit dem thread wollte ich halt wissen wie ihr das so sieht weil einige auf der arbeit meinten ich wäre schuld was ich nicht verstehen konnte..
jedenfalls gibs bei mir kein sichtbaren schaden deswegen ist es quatsch die sache vor gericht oder sonstiges zu gehen.
ich denke mal im schlimmsten falle müsste ich eine achsvermessung durchführen wenn der reifen nicht normal abgefahren wird..
@feuriger ja wir hatten uns bereits die hände geschüttelt jeder bleibt jeder auf seinen schaden sitzen sofern es bei mir ein schaden geben wird, sichtbar war es nicht.
danke
Die Vermessung kostet beim ADAC 25 Eur (ohne Einstellarbeiten).
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
Die Vermessung kostet beim ADAC 25 Eur (ohne Einstellarbeiten).
ok danke