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Hebebühne privat

Themenstarteram 26. Mai 2022 um 21:06

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage undzwar bin ich in der Ausbildung zum KFZ Mechatroniker 3.lehrjahr.

Vor 3 Jahren stellte ich mir eine Hebebühne in die Scheune meiner Freundin wo ich auch wohne.

Diese Hebebühne benutze ich für meine eigene Autos und ein paar bastelprojekte von mir .

Hin und wider kommt der ein oder andere Kumpel zum Räderwechsel ...Hab auch schon eine kupplung getauscht etc. Geld verlangen tu ich nie aber verheimlichen das ich mal 50 Euro bekomme als Dankeschön für die spardose brauch ich auch nicht.

Mein "cooler" Nachbar (Rentner) bzw Dorfpolizist genannt kontrolliert wann wie viele Autos kommen .Ich bin ehrlich manchmal ist viel los bei mir da stehen mal 5 Autos auf dem Hof ABER mein Nachbar denkt das die alle zum reparieren kommen und hängt mir somit schwarzarbeit an . Er sprach mich heut auf dem dorffest an aber was ich sagte half nicht. Ich meinte das meine Scheune Hobby ist nicht nur das Basteln sondern alles drum herum wir grillen da trinken gemütlich was etc. Sie ist auch nicht ordentlich da früher mal Pferde drin waren etc aber uns gefällts.

Nun zurück zum Thema was genau passiert jetzt bzw kann passieren weil ja auto reparieren und basteln tu ich aber von familie und freunde und das nicht jedem tag und voralm nicht das ich geld verlange.

Mein Stand war egal wie viel Autos ich bastel etc egal wie ich und was ich helf ist mir überlassen.

Meine "Werkstatt" besitzt auch nur Werkzeug ..Kompressor..Hebebühne...ölauffang fass .

Villeicht Kann mir jemand sagen ob und was da passiert vielen dank und ein schönes Wochenende

25 Antworten

Naja, das ist eine rein Steuerfinanzrechtliche Frage, sprich ein Thema was nicht nach MT gehört. Wenn dann in ein "Rechtforum" da es nur um die Klärung des Steuer- und Sozialbeitragsthema geht. Daran ändert dann auch nichts das Du das an KFZ machst. Du könntest auch Hobbyschreinern .... der Sachverhalt wäre der gleiche!

Kritisch wird sicher wenn Anfragen von Dritten kommen - also nicht Deine Kumpels - und im Vorfeld Summen genannt werden oder im Nachgang Beträge die über "Dankeschönsagen" hinausgehen und Du/Ihr dabei beobachtet werden könnt. Du wirst auch kein Einzelfall sein ... so Hobbycliquen gibt es sicher hunderte oder tausende, haben wir früher auch gemacht.

Vllt. ist mal die Frage zu klären ob dem Nachbarn eigentlich etwas anders störrt ... also viel Lärm, ungünstiges Abstellen anderer Fahrzeuge, Dreck ... da lässt sich dann sicher auch einiges verbessern. Ansonsten kannst Du nur abwarten bis mal einer vom Zoll bei dir steht und versucht Dich zu entlarven. Evtl. sogar Banknachweise Fordert.

Das bis hier ... und vermtl. wird ein Mod damit auch ein Schloß dranhängen.

Das würde mich kalt lassen.

 

Wenn es so ist wie du erzählst, dann soll dir der Nachbar doch den Buckel runterrutschen.

 

Dem ist langweilig.

 

Er kann doch nix beweisen.

Sei einfach immer höflich zu ihm. Egal was er schwätzt.

Naja, beweisen muss der Nachbar ja nix. Ein Hinweis beim Gewerbe-Amt oder auch beim Ordnungsamt würde genügen, dass von dort Nachforschungen angestellt werden. Neben der steuerlichen Seite wäre ja auch noch zu prüfen, ob in der besagten Scheune diese Art der Nutzung überhaupt zulässig ist. Streng genommen darfst du ja auch in einer normalen Garage außer Auto abstellen fast nichts machen. Insofern wäre ein Gespräch mit dem Nachbarn nicht das schlechteste.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 27. Mai 2022 um 10:05:59 Uhr:

Naja, das ist eine rein Steuerfinanzrechtliche Frage, sprich ein Thema was nicht nach MT gehört. Wenn dann in ein "Rechtforum" da es nur um die Klärung des Steuer- und Sozialbeitragsthema geht. Daran ändert dann auch nichts das Du das an KFZ machst. Du könntest auch Hobbyschreinern .... der Sachverhalt wäre der gleiche!

Also als erstes muss ich dir Recht geben. Das gehört in ein Rechtsforum und oder an ein Anwalt gerichtet.

Aber. Es ist kein rein steuerrechtliches Problem. Viel teurer kann es werden wenn das Bauordnungsamt und/oder die untere Naturschutz- bzw. Wasserbehörde auf diesen Umstand aufmerksam wird. Im schlimmsten Fall wird eine Bodenanlayse erforderlich und wenn Schadstoffe in den Untergrund geflossen sind eine Sanierung des Bodens angeordnet. Das kann dann ganz schnell 6-stellig werden.

Oder wurde der Boden, vor Einbau der Hebebühne, versiegelt und entsprechende Schutzvorrichtungen verbaut.

Man könnte auch ganz ohne Bühne Erdreich, Grundwasser oder Abwasser verseuchen. Der Aufhänger war hier Schwarzarbeit.

Aber im grunde gehören 2 Threads zusammengefasst ...

https://www.motor-talk.de/.../private-hebebuehne-t7290028.html?...

Das Thema Crossposting müssen die Moderatoren klären. ;)

Ansonsten ist der Aufhänger Schwarzarbeit einfach zu kurz gedacht. Der Grat zwischen Hobby und gewerbsmäßigem Betrieb ist hier sehr schmal und nicht unbedingt so aufgestellt wie der Laie das sieht.

Ich wollte nur aufzeigen, dass das Thema Schwarzarbeit vielleicht noch das geringste Problem sein wird.

Gleiches hatte ich vor Jahren auch. Der aufmerksame Nachbar, ein Frührentner, hatte akribisch Buch (Aktenordner mit Fotos) geführt. Wer zu mir kam (Vaters Garage), Kennzeichen notiert, was am Auto gebastelt wurde. Das ganze (ca 70 -80 "Vorfälle") dem Ordnungs/Gewerbeaufsichtsamt vorgelegt, wie es sich für einem ordentlichen Staatsbürger gehört. Die wurden angeschrieben, wieviel Kohle ich kassiert hab, Stundenlohn, usw. Ich hatte Anzeigen wegen: Schwarzarbeit, Kennzeichenmißbrauch, Sonn und Feiertagsarbeit, illegale Schrott und Altölentsorgung bekommen. Da es größtenteils Kumpels, Bekannte waren, Verfahren eingestellt. Trotzdem kamen Anrufe von diesen Behördenfuzzis, ob ich das oder das machen könnte.

Zitat:

@ktown schrieb am 31. Mai 2022 um 10:30:59 Uhr:

Das Thema Crossposting müssen die Moderatoren klären. ;)

Eben! Manche MT-Zeitgenossen haben mit dem erwähnten Rentner

gewisse Gemeinsamkeiten. ;)

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 1. Juni 2022 um 10:28:57 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 31. Mai 2022 um 10:30:59 Uhr:

Das Thema Crossposting müssen die Moderatoren klären. ;)

Eben! Manche MT-Zeitgenossen haben mit dem erwähnten Rentner

gewisse Gemeinsamkeiten. ;)

Naja. Ärgerlich ist es schon.

Storys haben fast immer zwei Seiten, die Te Sicht ist bekannt und klingt für mich harmlos...

Bei Freunden ist sowas aber mal aus dem Ruder gelaufen ... Wohngegend...Hobbyschrauber werkeln oftmals Abends und am Wochenende und wenn die Truppe dann übertreibt wird es tatsächlich störend für die Nachbarschaft ... Da sucht man sich lieber was Abseits von Wohnungen oder in einem Gewerbegebiet...

Wenn es beim Te beim Freundeskreis bleibt und darauf geachtet wird das die Nachbarschaft nicht schon Samstags morgends mit dem Baumarkkompressor aus dem Bett geweckt wird, oder die ersten Spraydosengase über den Frühstückstisch ziehen, sehe ich kaum Probleme egal wie stinkig der Nachbar ist ...

Bin er Meinung, dass solche Fragen immer gleich beantwortet werden, aber überall nur unbeabsichtigtes Halbwissen hinter steckt. Es ist Privatgrund und du kannst dir auch 5 Hebebühnen in die Scheune stellen. Das Gebäude darf dort stehen, was du darin machst ist Privatsache. Natürlich muss auf Lärmschutz geachtet werden, das gilt aber auch für des Nachbars Rasenmäher. Und da du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, deine Kosten nirgendwo gelten machst, ist das vollkommen egal was der Nachbar denkt oder wo er denunziert. Du hast keinen gewerblichen Betrieb!

Die Geschichte von Horror-"Gutachten" über Bodenbelastung etc. klingt nach einem Märchen. Es können sich zur Abwechslung einfach mal nur die Leute melden, die tatsächlich für derartiges belangt wurden. Dann schauen wir mal, was da für eine Quote rauskommt. Ich weiß aus Erfahrung, dass es bei jedem Bauern in der Werkstatt schlimmer zu Sache geht, als beim Hobbyschrauber, der seine Werkstatt auch in einem guten Zustand halten will. So ist es bei mir und auch allen anderen Schraubern die ich persönlich kenne. Und auch sei noch gesagt, dass ein "Amt" gelegentlich auch Mitarbeiter mit Verstand beschäftigt. Die haben keine Zeit und keine Lust Richter in einem Nachbarschaftsstreit zu spielen, wo es in einem Rechtsstreit eh keine Aussicht auf Erfolg gibt (Stichwort Gewerbe und Hobby).

Zitat:

@Servergun schrieb am 9. Juli 2024 um 09:20:09 Uhr:

Bin er Meinung, dass solche Fragen immer gleich beantwortet werden, aber überall nur unbeabsichtigtes Halbwissen hinter steckt.

Aha und welches Halbwissen gabst du gerade zum Besten.:D:p

Das kannst du dort lesen. Darum habe ich es verschriftlicht und dazu eingeladen, dass sich eben die Leute melden, die tatsächlich für irgendetwas in dieser Richtung verurteilt oder angemahnt wurden. Denn dafür dass seit 20 Jahren jedes Mal ähnlich geantwortet wird, melden sich ja erstaunlich wenige bis gar keine Betroffene!

Achso. Gesetze sind also nur einzuhalten wenn jemand wissentlich schon deswegen verurteilt bzw. belangt wurde und auch nur dann, wenn die Wahrscheinlichkeit auch deswegen belangt zu werden sehr hoch ist.

Ansonsten sind Gesetze nur Empfehlungen oder wie?

Steile These.

Passt aber in die gesellschaftliche Denkweise.

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