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Heckträger für eine Anhängerkupplung am Golf Plus!

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 9:26

Hallo,

am 17.06.10 hole ich in WOB meinen neuen Golf Plus ab. Zu diesem Zeitpunkt möchte ich gerne einen Heckträger für die Anhägevorrichtung die ab Werk eingebaut wird kaufen. Ich habe zwei Elektrofahrräder die ich mit dem Heckträger transportieren möchte. Die Fahrräder haben je ein Gewicht von 29 Kg.

In die engere Wahl habe ich den „Thule Euro Power 915“ genommen. Er bringt eine Zuladung pro Fahrrad von 30 kg mit. Das reicht gerade für meine E-Räder aus.

Folgende Auflagen für die Anhägevorrichtung am Golf sind allerdings zu erfüllen.

  • Stützlast der Kuppelung muss 75 kg betragen
  • Der D-Wert der Kupplung muss Mindestens bei 7,6 KN liegen
  • Die Kuppelung darf nicht komplett aus Aluminium sein, die Kupplungskugel und die ersten 2 cm unterhalb der Kugel müssen aus Stahl sein

Meine Bitte an Euch, wer kennt sich damit aus.

  • Reicht die originale Kupplung von VW am Golf?
  • Was bedeutet der D-Wert?
  • Was bedeutet der 7,6 KN Wert?
  • Hat die VW Anhängerkupplung diesen D-Wert + KN Wert?
  • Wer hat schon die Anhängerkupplung am Auto, ist sie aus Stahl oder aus Alu?

Ich habe nämlich Angst, dass bei meinen zwei E-Räder der Heckträger am Golf hin und her wackelt.

Danke schon mal für Eure Antworten.

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19 Antworten

Die AHK ist aus stahl meine Freundin hat die abnehmbare Werks AHK und wir haben uns auch einen Träger von Thule gekauft. Es gibt mittlerweile sogar einen extra für die E-Cycles an dem man sogar über die Steckdose der AHK die Akkus der Räder laden kann. Weis nur nicht mehr ob der von Thule oder Westfalia war.

Die beiden abnehmbaren Kupplungen, die für den Golf 6 bei Fa. Rameder angeboten werden, haben eine zul. Stützlast von 100kg und einen D-Wert von 9,4kN. (zul.Anhängelast 1700kg).

Ich schätze mal, dass die Kupplung für den Golf-Plus (vielleicht sind die sogar identisch) ähnliche Werte aufweist. Von daher würde ich mir über die Kupplung keine Gedanken machen.

Kannst du während der Fahrt die Akkus im Fahrzeuginneren verstauen?

Das spart bei 2 Rädern auch noch mal ca 6kg, die nicht mehr sinnlos an der AHK zerren.

Themenstarteram 13. Mai 2010 um 8:20

Zitat:

Kannst du während der Fahrt die Akkus im Fahrzeuginneren verstauen?

Das spart bei 2 Rädern auch noch mal ca 6kg, die nicht mehr sinnlos an der AHK zerren.

Danke zunächst für die Antworten!

Zur Frage:

Ja, ich kann die Akkus von den Rädern entfernen.

 

Ich verstehe nicht, dass selbst bei einem Anruf beim :cool:, in der Autostadt und von dort einer weiter Vermittlung nach Votex (dem Zubehör Shop von VW) keiner mir konkrete Daten mitteilen konnte, die den KN Wert betreffen.

Der KN-Wert besagt nämlich die Dauerfestigkeit der Kupplung. Diesen Wert brauche ich aber um den richtigen Heckträger zu kaufen für meine E-Räder.

Ich glaube ich muss leider noch warten damit bis ich am 17.06. den neuen Golf Plus bekomme, denn am Typenschild der Anhängerkupplung müsste der KN-Wert stehen.

 

Gruss

 

Noch mal detaillierter:

Der D-Wert ist ein Vergleichswert für AHK's und sagt direkt über eine Dauerfestigkeit nichts aus, sondern über die Belastbarkeit.

Den D-Wert, den eine AHK beim Golf Plus ungefähr haben muss, kannst du dir selbst ausrechnen:

Die größte Anhängelast eines Golf Plus beträgt m.E. 1700kg (auch wenn das nur für 8% Steigung gilt!)

Das größte zul. Gesamtgewicht, dass ein Golf Plus haben darf, liegt so bei 2070kg.

Wenn es sich um eine AHK handelt, die für alle Golf Plus einsetzbar ist ergibt sich somit folgende Rechnung:

zul GG x zul Anhängelast x g / (zul GG + zul Anhängelast)

(g = 9,81m/s²)

Das ergibt dann einen D-Wert von 9156N oder 9,2 kN.

Eine Kupplung, die für alle Golf Plus geeignet ist, übertrifft den geforderten Wert demnach in jedem Fall deutlich!

Wenn es eine AHK wäre, die nur für deinen Wagen geeignet ist (was höchst unwahrscheinlich ist!), würde immer noch ein D-Wert von mindestens ca 8,7kN heraus kommen müssen.

Auch das reicht in jedem Fall.

Wenn die Kupplung weniger als die, vom Fahrradträgerhersteller geforderten, 7,6kN haben sollte, wäre sie sowieso für deinen Wagen nicht zulässig!

Also noch mal:

Mach dir über den D-Wert keine Gedanken. Achte lieber auf einen stabilen und praktischen Fahrradträger.

Themenstarteram 14. Mai 2010 um 6:26

Hallo navec,

 

Danke für Deine ausführliche Antwort. Jetzt habe ich es endlich verstanden wie die Daten zu verstehen sind.

 

Na ja, es ist schon ein Ding, dass mir diese Info von VW keiner geben konnte!!

 

Noch mals DANKE.

Hallo!

Ich habe einen Fahrradträger der Firma Uebler, bin damit bisher sehr zufrieden. Über die Festigkeit habe ich mir eigentlich keine Gedanken gemacht, weil ich unterstelle, dass ein neues Fahrzeug dem wohl gewachsen sein sollte. Ich kann aber nachher mal schauen, ob an der AHK ein Typenschild dran ist, auf dem die entsprechenden Werte stehen...

vg, Johannes

Themenstarteram 15. Mai 2010 um 16:37

Zitat:

Original geschrieben von MrXY

 Ich kann aber nachher mal schauen, ob an der AHK ein Typenschild dran ist, auf dem die entsprechenden Werte stehen...

Danke MrXY!!!

 

Das wäre auch eine sehr gute Aktion.

 

MfG

@MrXY:

"Über die Festigkeit habe ich mir eigentlich keine Gedanken gemacht, weil ich unterstelle, dass ein neues Fahrzeug dem wohl gewachsen sein sollte."

Das ist schon etwas blauäugig, denn es kommt auf das Fahrzeug (und die AHK) drauf an.

Ob es neu oder alt ist, spielt da definitiv keine Rolle.

Beim Golf ohne Bedenken bis zu 60kg Zuladung auf den Fahrradträger.

Beim Polo wird es aber schon sehr knapp.

Zumindest darf so ein Fahrradträger beim Polo nicht mit 2 E-Rädern oder 3 normal großen Straßenrädern beladen werden. Bei 35kg Gesamtgewicht der Zuladung (entsprechend also nur 1 E-Rad) ist beim Polo nämlich Schluss.

Gruß

navec

Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von navec

Das ist schon etwas blauäugig, denn es kommt auf das Fahrzeug (und die AHK) drauf an.

Ob es neu oder alt ist, spielt da definitiv keine Rolle.

Beim Golf ohne Bedenken bis zu 60kg Zuladung auf den Fahrradträger.

Beim Polo wird es aber schon sehr knapp.

Zumindest darf so ein Fahrradträger beim Polo nicht mit 2 E-Rädern oder 3 normal großen Straßenrädern beladen werden. Bei 35kg Gesamtgewicht der Zuladung (entsprechend also nur 1 E-Rad) ist beim Polo nämlich Schluss.

Ich fahre aber einen Golf Plus und keinen Polo. Der hat eine Stahl-AHK (das ist Fakt, muss auch sein, da alle Fahrradträger, die ich gefunden habe nicht für Alu-Kugelköpfe geeignet sind - kann man auch leicht nachvollziehen, da die Backen mit recht hoher Kraft gegen den Kugelkopf gepresst werden) und eine zulässige Stützlast von 75 kg. Mein Fahrradträger hat bei dieser Stützlast eine Zuladung von 50 kg. Meine Fahrräder wiegen 10-15 kg (keine E-Bikes), ich nutze also maximal eine Zuladung von 30 kg.

Das sind die Eckdaten mit denen ich gearbeitet habe, da sie einfach über die technischen Daten des Fahrzeugs und des Fahrradträgers zu überprüfen sind. Ich hätte jetzt einfach erwartet, dass der Hersteller des Fahrradträgers einen Hinweis gemacht hätte, falls es Probleme mit gängigen Autos (wozu ich Golf und Golf Plus zähle) geben würde.

Der Polo ist eine andere Baustelle, da er wie du schon richtig festgestellt hast nur eine Stützlast von nur 50 kg hast. In den technischen Daten des Fahrradträgers steht dann wieder die mögliche Zuladung, bei meinem Modell wären das 37 kg. Aber da der TE einen Golf Plus bestellt hast wäre es m.E. Off-Topic hier über den Polo zu diskutieren.

Meine Aussage sollte sich nur darauf beziehen, dass ich unterstellen würde, dass Kennwerte, die sich nicht ohne aufwändige Recherchen herausfinden lassen (z.B. D-Wert und KN-Wert) hoffentlich im grünen Bereich liegen. Das magst du als blauäugig bezeichnen, ich fände es von Herstellerseite fahrlässig darauf nicht hinzuweisen, da diese Fahrradträger m.E. hauptsächlich von Leuten gekauft werden, die selten größere Recherchen anstellen.

vg, Johannes

Ich habe zwar nur einen Golf und keinen Plus, aber der Kollege oben hat ja schon geschrieben, dass auch beim G+ die Stützlast der Werks-AHK 75 kg beträgt.

Worauf du unbedingt achten musst ist, dass das Gewicht des Fahrradträgers selbst mit zu berücksichtigen ist.

Dein Fahrradträger wiegt laut Internet 18 kg. Diese muss du von vornherein bereits abziehen. Das heißt bei 75kg Stützlast abzüglich 18kg Eigengewicht bleiben dir 58kg Zuladung. Sollte das Gewicht der Fahrräder mit 29kg stimmen (hast du vielleicht noch irgendwelches Zeugs montiert?), dann haut es gerade so hin.

Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von Hanibal60

Danke MrXY!!!

Das wäre auch eine sehr gute Aktion.

Ich habe mal geschaut und nichts gefunden. Auf dem separaten Heft, was für die AHK beigelegt ist steht nichts dazu und auf dem Kugelkopf sind zwar diverse Dinge eingeschlagen, aber in der Richtung der gesuchten Kennwerte habe ich auch nichts gefunden.

Nicht auszuschließen, dass irgendwo hinter der Stoßstange noch ein Typenschild ist aber die Suche habe ich mir erspart...

vg, Johannes

Hallo Johannes,

dann habe ich deinen Beitrag falsch interpretiert.

Du hattest m.E. nur die allgemeine Aussage gemacht, dass "ein neues Fahrzeug dem wohl gewachsen sein sollte" und genau darauf habe ich mich bezogen.

Dass du damit ausschließlich einen Golf oder Golf Plus gemeint hast (obwohl wir uns im Golf-Forum befinden), war diesem Satz m.E. nicht eindeutig zu entnehmen und mit dem Alter eines Fahrzeugs hat das Ganze nun wirklich nichts zu tun.

Außerdem hattest du vorher zusätzlich noch geschrieben, dass du dir "über Festigkeit keine Gedanken gemacht" hast.

Da mußt du entschuldigen, aber das alles hörte sich für mich etwas blauäugig an.

Offensichtlich hattest du dich aber doch schon vorher quasi mit der Festigkeit beschäftigt, wie ich aus deiner darauf folgenden Antwort (Stichwort: Stützlast) schließe.

Off-Topic:

Zu den Informationspflichten der Trägerhersteller:

ich finde einen Polo, Corsa (und auch meinen Meriva) ziemlich "gängig", wenn ich mal von den Zulassungszahlen ausgehe.

Normale Kunden wissen definitiv nicht, dass z.B. alle der 3 genannten Kleinwagen nur über eine sehr viel geringere Stützlast (50-55kg)verfügen, als gängige Kompaktwagen (Golf, Astra).

Welcher Kunde, der nur einen Fahrradträger haben möchte, beschäftigt sich schon vor dem Kauf des Autos mit dessen Stützlast?

(Vom D-Wert will ich gar nicht erst reden)

Das kann man gut daran erkennen, dass es Threads gibt, wo Fahrer der o.a. Autos allen Ernstes Fahrradträger für 3 Fahrräder nachfragen.

Irgendwelche besonderen Hinweise der Hersteller von Fahrradträgern auf die Einschränkungen bei diesen gängigen Wagen, habe ich noch nie gesehen.

Das werden die auch nicht so gerne machen, denn so besteht immer die Chance, dass ein uninformierter Kleinwagenfahrer sich so ein Ding trotzdem kauft. Im Ernstfall ist er dann selbst Schuld.

Selbst wenn man es mit der Stützlast bei diesen Modellen hinbekommt, kann der Einsatz von bestimmten Fahrradträgern nicht zulässig sein, da der geforderte D-Wert eben nicht selbstverständlich (wie z.B. beim Golf) erreicht wird.

Gruß

navec

Hallo navnec,

Sorry, dann haben wir uns wohl missverstanden - meine Aussage war in der Tat schlecht formuliert, viel pauschaler als ich es meinte.

Du hast sicher recht, dass die Hersteller der Fahrradträger primär verkaufen wollen - daher finde ich die Angabe von den D-Werten auch nicht besonders kundenfreundlich, da nirgends steht wo man diese Information herbekommen soll. Ich habe heute nochmal alles abgesucht, da ich die AHK montiert habe: leider konnte ich auch hinter dem Stoßstangenausschnitt keinen Hinweis dazu finden.

Im Zweifelsfall ziehen sich die Hersteller der Träger damit sauber aus der Affäre.

vg, Johannes

Ich habe heute mal bei einem Fahrradträger von Thule (nicht so breit wie andere von Thule) auf die aufgeklebten Schilder geachtet:

Da stand (Fahrrad-Bildchen mit Gewichtsangabe), dass ein Rad 20kg wiegen darf!

Vielleicht sind die Radschienen oder was weiß ich, auch noch wieder eingeschränkt. Ein E-Rad wäre auf dem Träger jedenfalls nicht zulässig.

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