ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Heizöllastzug von PKW ausgebremst

Heizöllastzug von PKW ausgebremst

Themenstarteram 12. Januar 2009 um 18:12
Beste Antwort im Thema
am 14. Januar 2009 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Eigentlich gehört in einem LKW eine sogenannte Black Box mit digitaler Kameraaufzeichnung

Nein Danke man, der Staat schaut schon genug. Muss nicht noch mehr kontrolliert werden. Mehr Vorschriften bringen nicht immer nur gutes!

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich kann wirklich nur Raten nicht auszuweichen , allenfalls bremsen oder auch nicht bremsen, dann hat man den Täter auf alle Fälle.

Also ich kann diese Aussage zu 100'000% bestätigen!

 

LEUTE, BEI AUSWEICHMANÖVER MIT TANKFAHRZEUGEN, O.Ä. LEGT IHR DIE FAHRZEUGE IMMER AUF DIE SEITE!!!

Draufhalten und abschiessen bzw. Unfall bauen. Unsere Saug-/Drucktanks haben noch höhere Schwerpunkte, da kannst Du nur kleine Schlenker machen. Grosse Lenkbewegungen gehen nicht mehr, bzw. gehen schon aber nicht mit gutem Ausgang.

 

Man tut sich am Anfang schwer mit dem Gedanken, selbst wenn ein Mensch oder Tier auf der Strasse liegt, niemals ausweichen immer draufhalten. Du fällst bzw. kippst immer um! IMMER!  Das Problem ist nicht die erste Lenkbewegung sondern das "Rückholen" des Fahrzeuges, der LKW schaukelt sich auf und kippt.

 

Bei uns ist es noch extremer, ich habe manchmal Kurven die ein Kipper mit 50km/h nimmt und bei mir gehen 30-35km/h sonst falle ich um. Mit solchen Fahrzeugen kann man keine grösseren Lenkbewegungen mehr machen, das geht nicht. Bei tiefen Geschwindigkeiten sind grössere Manöver kein Problem aber bereits ab 40-50km/h kann schon kritisch werden. Abfallende Strassen etc... (meist trifft alles zusammen).

 

DENKT DARAN, IMMER DRAUFHALTEN! LIEBER EINEN UNFALL ALS EIN UMGEKIPPTER LASTWAGEN!

Wenns donnert weiss der PKW-Fahrer das er das nächste Mal ein wenig mehr studieren sollte.

 

Die Bemerkung "nur" Heizöl stimmt bedingt. Vom Gefahrenpotential ist Heizöl relativ unkompliziert. Wenn kein Feuer vorhanden ist passiert nichts, Heizöl ist relativ "schwer" brennbar. Allerdings wenn der Heizöltank ein Leck geschlagen hätte......... Diese Tanks sind hauchdünn bzw. z.T. aus Alu-Legierungen.

Unsere Tanks sind aus 6-8mm dickem V2A/V4A Chromstahl, da brauchts massiv mehr bis 6-8mm Chromstahl nachgeben. Da schlägt der PKW Fahrer die Rübe ordentlich an ohne das mein LKW nen Kratzer hat. :D:D:D:D:D:D:D:D:D

 

PS: Ich hatte vor drei Jahren so ein Fall. Ein Hund sprang mir Quer über die Strasse aus erst unerklärbaren Gründen. Ich hab den LKW soweit als möglich in die Gegenfahrbahn gelenkt weil der Hund in die gleiche Richtung sprang. Das hat im das Leben gerettet, hätte ich geradeaus draufgehalten wäre er Briefmarkentauglich. Das Manöver war bei ca. 40km/h mit leerem Tank und gerade kein Gegenverkehr. Bei vollem Fahrzeug u./o. Gegenverkehr hätte ich Ihn überollen müssen. Ich hab dann 4-5 Sekunden gewartet, da kam er unter dem LKW hervor und sprang weiter quer über die Strasse in die nächste Wiese zu einer Hündin. *Machohund"!

Nein im Zweifelsfall nicht ausweichen sondern draufhalten. Bei flüssigen Ladungen kommt der sich permanent ändernde Schwerpunkt. Bei einer Vollbremsung taucht der LKW vorne ein und wenn dann ein paar tausend Liter Flüssigkeit kommen federt der locker ein paar Zentimeter weiter ein. Ist ein äusserst blödes Gefühl! Das gleiche gilt auch bei Kurvenfahrt bzw. Seitenneigung.

70 weitere Antworten
Ähnliche Themen
70 Antworten

na so ein Wi***er!

ich hoffe das der LKW'ler nicht verletzt ist!?

Themenstarteram 12. Januar 2009 um 18:50

Gibt sogar einen Filmbericht darüber:

http://www.spiegel.de/video/video-45464.html

am 12. Januar 2009 um 18:50

Sofort erschiessen diesen Idioten, sorry, aber für sowas hab ich garkein Verständnis. Was da nicht nur dem LKW - Fahrer hätte passieren können.

Hatte letztens erst die Situation auf der A7 bei Kassel. Werd von nem DAF überholt, dahinter ein 5er BMW. Nachdem ich dem DAF das Zeichen zum Einscheren gab und er sich dann vor mir setzte fuhr der BMW vor den DAF und stieg voll in die Eisen. Wir beide (DAF und ich) mussten voll in die Eisen, der DAF vereist das Lenkrad um den BMW nicht zu zerstören und kommt ins schlingern, fängt den LKW aber gerade noch so ab. Mir ist fast das Herz in die Hose gerutscht, sowas sollte man wegsperren und verhungern lassen!

der sollte bis an sein lebensende nicht mehr glücklich werden dürfen!

wie man im kopf nur so krank sein kann....

Zitat:

Original geschrieben von NaNuNaNa

Wir beide (DAF und ich) mussten voll in die Eisen, der DAF vereist das Lenkrad um den BMW nicht zu zerstören und kommt ins schlingern, fängt den LKW aber gerade noch so ab.

Mal ganz davon abgesehen, daß man in so einer Situation sowieso nur reflexartig reagiert, hätte der DAF lieber hinten auf den PKW draufhalten sollen, als sich potentiell durch ein Ausweichmanöver in hohe Gefahr zu begeben. Ist genau so, wie bei Wild, das auf die Strasse springt. Lenkrad festhalten und voll in die Eisen. Daß Du natürlich direkt nach dem Überholvorgang noch "zu dicht" drauf bist, macht die Sache noch so richtig interessant für den BMW Fahrer. Im Zweifel hat der dann mal kurz 82t im Nacken. Das würde der mit Sicherheit nie wieder tun. ;)

Gruß

Achim

am 12. Januar 2009 um 23:17

Hauptsache dem Fahrer geht es den Umständen entsprechend und es ist kein weiterer zu Schaden gekommen!

 

O-Ton Steffen "Dieses A........... nen MAN killen,allein dafür schon die Fr....... einschl.......!!!!!!

am 13. Januar 2009 um 14:22

Zum Glück haben Sie Unfallverursacher erwischt, ich selbst hatte mal mit meinem Tanklastzug vor Jahren eine Ähnliche Begegnung mit einem PKW Ausbremser nach einer Baustelle.

 

Ich kann wirklich nur Raten nicht auszuweichen , allenfalls bremsen oder auch nicht bremsen, dann hat man den Täter auf alle Fälle.

 

Eigentlich gehört in einem LKW eine sogenannte Black Box mit digitaler Kameraaufzeichnung

am 13. Januar 2009 um 14:45

Ich habe mal die möglichen Gesetze rausgesucht welche für den Axxx gelten

 

§ 224

Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

 

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

§ 142

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

§ 315b

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

am 13. Januar 2009 um 14:57

Ich hab das meinem Fahrlehrer erzählt, seine reaktion im ersten moment war kopfschütteln und dann kam der Spruch: "Draufhalten und Lernen durch Schmerzen" und wo schmerzt es am meisten -> beim Auto.

Wenn man sich relativ sicher ist das man einen (oder mehrere) Kollegen im Rücken hat die als Zeugen auftretten, den Pkw zusammenschieben und gut ist.

Was haben die Fahrer den Früher gemacht als der CB noch weit verbreitet war, da kam die Durchsage "Mich hat grade nen schwarzer Benz auf der A9 bei Kilometer 235 geschnitten" und dann ist halt 3 Kilometer weiter nen Brummi ausgeschert, ausversehen natürlich vor nem schwarzen Benz.

Ich bin ja nicht für Racheakte solcher Art, weil sich sowas immer weiter hochschaukelt und Unbeteilgte zu schaden kommen können.

Aber man kann doch untereinander auch etwas Rücksicht nehmen.

@ Pepperduster :

Einen könnte man noch drauflegen, da durch das Entfernen vom Unfallort auch gleichzeitig eine unterlassene Hilfeleistung vorliegen dürfte ...

§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Da die Einzelstrafe im Vergleich zu den anderen Strafandrohungen die geringste ist, könnte dieser Tatvorwurf bei der Strafzumessung alerdings auch ausgeklammert werden.

am 13. Januar 2009 um 18:54

morgen ...

was zählt ihr alle die gesetze usw auf???

es passiert doch sowieso nix!!!! ...

 

das heizöl wollte halt wieder da hin wos herkam

am 13. Januar 2009 um 19:41

is schon Krass was so passiert.... meinem Vater ging es genauso.....

A6 richtung Mannheim Baustelle grüner PKW meinte dass er noch schnell vor meinem Vater sich reinquetschen müsste.... der Vordermann des grünen Pkws bremste stark ( unerklärich) und mein Vater musste von 90 kmH auf 20kmh runterbremsen VOLLBREMSUNG Junge Junge

Bei solchen Vögeln würde ich es begrüßen, wenn man diese den Fahrern im Stau (sagen wir mal die Fahrer der 300m der Schlange dürfen denen die Hand schütteln) mal vorstellen würde. :cool:

Ob diese dann die Dummheit noch immer machen???

MfG

K-H

P.S, Zum Glück war das "nur" Heizöl, kein Benzin, Giftstoff oder radioaktives Material !!!

Und der Boden war gefroren.

Auch wenn ich hier gleich Prügel beziehen werde,

wer ist denn über die Vorgeschichte informiert?

Ist es vorher zu einer der typischen Autobahnstreitigkeiten gekommen, wobei einer den anderen geärgert hat? Dann hat natürlich der PKW schuld, weil die LKW-Fahrer tuen so etwas nicht!

Sorry da muss ich votieren. Häufig, leider allzu häufig sehe ich wie auf Autobahnen LKW auf 2 Meter Abstand an vorausfahrende PKW heranfahhren. Ist das keine Nötigung?

Selbstredend ist es unverantwortlich einen LKW,, zudem noch mit Flüssigkeit und brennbar, auszubremsen. In diesem Fall wahrscheinlich erheblich auszubremsen. Wobei es rechtlich ausreichend ist, wenn zwei vorausgegangene Ausbremsmannöver auf der Scheibe von mehr als 20 km/h zu erkennen sind. Das dritte Ausbremsmannöver muss man dann nicht mehr hinnehmen. Will sagen, bei dritten wäre der PKW reif für den Acker. Und da sollte er dann verschimmeln.

Aber in diesem Fall muss man sich selbst bewusst sein, dass man den anderen massiv schädigt. Und sich selbst zudem auch noch mal in Gefahr begibt, wenn man dem PKW hinten draufbrummt und den zur Seite schieben will, kann sich das Fahrzeug unglücklich verkleilen und euch selbst in eine nicht mehr korrigierbare Situation bringen.

Man muss ein Fahrzeug nämlich auch auf eine bestimmte Art ankicken, damit der von der Fahrbahn hopst, und mit nem LKW ist das auch nicht so einfach.

Auf jeden Fall ist bei so einem Manöver eins sicher. Ihr fahrt dann auch nicht mehr weiter, sondern müsst stehen bleiben und auf die Polizei warten, evtl. müsst ihr sogar noch erste Hilfe leisten.

Fast jeder hat doch ein Handy dabei, die meisten mit Fotoapparat. Wenn ihr telefonieren könnt, könnt ihr auch Filmchen schießen, also wenn der Blutdruck mal wieder in die Höhe schnellt, Handykamera an und Filmchen drehen, dann vielleicht noch ein Foto, wegen dem Kennzeichen.

Und dann könnt ihr mit dem Ding noch telefonieren, also den Notruf, dürfte 110 sein, wählen und Fakten durchgeben, sollte ein Streifenwagen in der Nähe sein oder ein wenig weiter auf der BAB auf Kundschaft warten, dürfte der PKW dran sein.

LKW Fahrer sind Profis. Richtig? Und Profis lassen sich nicht provozieren, sondern ziehen ihr Ding durch. Besonnen und qualifiziert.

ENDE

und damit seid ihr auf der Sicheren Seite.

Das ist allerdings nur meine Meinung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Heizöllastzug von PKW ausgebremst