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Hella "Golf V Look" eintragen?

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,
überlege mir die Golf V Look Scheinwerfer von Hella zuzulegen. Im Online-Katalog von Hella steht, dass diese Scheinwerfer ein E1-Prüfzeichen besitzen. Heißt das, dass ich diese SW einbauen kann/darf ohne extra zum TÜV zu müssen? Klar, einstellen muss mit Prüfgerät gemacht werden aber sonst geht das so klar?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Die e-Nr. bedeutet das der Scheinwerfer in irgend einem Mitgliedstaat geprüft wurde und jedes andere Mitglied diese Prüfung anerkennen muss.
was Fischkoppstuttgart mit E-Nr. für Abblendlicht, E-Nr. für Fernlicht usw. meint ist nicht korrekt oder besser er bringt da etwas durcheinander.
Lichttechnische Einrichtungen sind wie z.B. eine Schlußleuchte eine Einheit von Funktionen:
Rückstrahler, Bremslicht, Schlußlicht, Nebelschlußlicht, Rückfahrlicht usw.
für jede Funktion muss eine Kennung vorgesehen sein: bei einem Scheinwerfer für vorne u.a.
A = Standlicht
B= Nebelscheinwerfer
C= Abblendlicht
R= Fernlicht
H= Halogen
D = XENON
Kombinationen sind natürlich auch zulässig:
bei dem ohne Xenon HCR = Scheinwerfer Halogen für Fern und Abblendlich (C = City, R= Road so kann man es sich leicht merken!
ein / bedeutet HC/R = das Fern- und Abblendlich nicht zusammen geschaltet werden dürfen!!!
Wenn z.B. um auf die billig Schlußleuchten zurück zu kommen, hier muss das Prüfzeichen I = für nicht dreieckige Rückstrahler für Kfz drauf sein wenn nicht muss eine Rückstrahler seperat aufgebracht werden. Hella gibt dafür extra nen Satz Rückstrahler dabei, die billig Scheiße von eBay meistens nicht, also kommt es irgendwann zu Problemen!

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@telegolf
Bei Wikipedia habe ich folgendes gefunden:

Zitat:

 Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/E-Kennzeichen

Wie ich das verstehe darfst du also die Scheinwerfer ohne Weiteres einbauen und damit am Straßenverkehr teilnehmen.

Da das Zitat jedoch von Wikipedia stammt würde ich dem nicht unbedingt vertrauen und einfach mal direkt beim Kraftfahrtbundesamt (http://kba.de) oder bei deinem TÜV vor Ort nachfragen.

Hoffe ich konnte dir trotzdem ein wenig helfen.
Viele Grüße nach Diepholz!

Guten Morgen Kaimane,
vielen Dank für Deine Hilfe, hätte ich auch selbst drauf kommen können mal nach den E-Zeichen zu suchen ;)
Mir war nur so als wenn Teile mit E-Prüfzeichen ohne Eintragung sind, war mir halt nur nicht sicher.
Werde dann wohl mal beim TÜV nachfragen wie sich das verhält.
Beste Grüße zurück nach Gelsenkirchen

die EG schreibt lediglich vor, dass Fz.-Teile gekennzeichnet sein müssen, wie sogar nicht mal, deshalb gibt es auch Fz.-Teile mit Aufklebern wie bei Frontschutzbügeln. Wenn das Fz.-Teil ordnungsgemäß gekennzeichnet ist, was die Hellas sind, dann benötigst du weder eine Eintragung durch TÜV/DEKRA noch ein Dokument welches sagt, dass dieses Teil für dein FZ. ist.
Dies kannst du auch im §19 zur StVZO Absatz 3 nachlesen, dort werden die e-Nr. unter Nr. 2 behandelt.
eintiges Muss, man muss Auflagen welche mit den Teile zusammenhängen im jeweiligen Staat beachten:
also grob gesagt Licht einstellen lassen, darauf achten das die Leuchtweitenregulierung mit verbaut ist und funktioniert, eine Eintragung ist nicht erforderlich, kann aber durchgeführt werden, habe ich ab und zu auch, das die Besitzer sowas eintragen möchten, was aber unnötig ist. Ein häufiges Bsp. sind Anhängerkupplungen mit e-Nr. welche ich eintragen muss.

Hallo zusammen !!!!
Ich hab die Teile auch drinne , also ...reinschrauben , einstellen und viel Spaß mit den neuen Lampen . Kein Tüvbesuch und auch kein Stress bei den Männern in grün ... Hoffe Ich konnte helfen ;)

So, jetzt mal etwas KLUGSCHEISSEN.. :D
Wurde in einem laaaangen Gespräch beim TÜV drauf aufmerksam gemacht!
E-Nummer ist nicht E-Nummer.
Ein Hella Scheinwerfer Serie hat verschiedene E-Nummern!
1. E-Nummer z.B. Hauptscheinwerfer
2. E-Nummer z.B. Blinker
3. E-Nummer z.B. Standlicht
4. E-Nummer z.B. Nebellicht
etc
Also kommt es drauf an, ob die E-Nummern passen!
Und ob alle geforderten E-Nummern drauf sind ! !
Bei vielen "günstigen" Rückleuchten mit E-Nummer, sprich TÜV Frei etc (lt. Beschreibung) fehlt eine E-Nummer auf dem Glas.. die der Refektoren!
Bei Hella kann man davon ausgehen das alles passt :D Der Hersteller ist eigentlich sehr Zuverlässig
Bei Unsicherheiten einfach mal den unverbauten Artikel nehmen und ab zum TÜV.
Fragen kosten beim TÜV schliesslich nix :D
Verlasst euch nie auf die Werbung/Artikelbeschreibung...
Die versprechen alles, nur damit der Artikel an den Mann kommt !

Zitat:

Original geschrieben von hannes-82


Ich hab die Teile auch drinne , also ...reinschrauben , einstellen und viel Spaß mit den neuen Lampen . Kein Tüvbesuch und auch kein Stress bei den Männern in grün
So steht es ja auch im Wiki-Eintrag. Jedoch sollte man bei Recherche im INet immer etwas vorsichtig sein, gerade wenn es um solch offizielle Dinge geht, daher auch der Vorschlag mal den TÜV zu kontaktieren ...
Aber ich denke, da du nun die Aussage von Wikipedia bekräftigst, das es mit dem E-Zeichen schon seine Richtigkeit hat.

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart


E-Nummer ist nicht E-Nummer.Ein Hella Scheinwerfer Serie hat verschiedene E-Nummern!

1. E-Nummer z.B. Hauptscheinwerfer
2. E-Nummer z.B. Blinker
3. E-Nummer z.B. Standlicht
4. E-Nummer z.B. Nebellicht
etc

Also kommt es drauf an, ob die E-Nummern passen!
Und ob alle geforderten E-Nummern drauf sind ! !

Hat das was mit dem großen und kleinen 'E' zu tun?
In dem Wiki-Eintrag wurde von zwei verschiedenen E's gesprochen.

Das heißt für jedes Licht muss es eine seperate E-Nummer geben. Das große E ist immer gleich, E1 = zugelassen in Deutschland. Dann hat es wohl was mit dem kleinen E zu tun.
Würde mich mal interessieren, was nun am Ende dabei rausgekommen ist.

Vllt noch mal ein Anruf bei Hella selbst?
Denke, die werden einem keinen Mist erzählen. Immerhin ist es ein wirklich seriöser Laden und Automobilzulieferer.

Zitat:

Original geschrieben von Kaimane



Zitat:

Original geschrieben von Kaimane



Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart


E-Nummer ist nicht E-Nummer.Ein Hella Scheinwerfer Serie hat verschiedene E-Nummern!
1. E-Nummer z.B. Hauptscheinwerfer
2. E-Nummer z.B. Blinker
3. E-Nummer z.B. Standlicht
4. E-Nummer z.B. Nebellicht
etc
Also kommt es drauf an, ob die E-Nummern passen!
Und ob alle geforderten E-Nummern drauf sind ! !
Hat das was mit dem großen und kleinen 'E' zu tun?
In dem Wiki-Eintrag wurde von zwei verschiedenen E's gesprochen.
Das heißt für jedes Licht muss es eine seperate E-Nummer geben. Das große E ist immer gleich, E1 = zugelassen in Deutschland. Dann hat es wohl was mit dem kleinen E zu tun.
Würde mich mal interessieren, was nun am Ende dabei rausgekommen ist.
Vllt noch mal ein Anruf bei Hella selbst?
Denke, die werden einem keinen Mist erzählen. Immerhin ist es ein wirklich seriöser Laden und Automobilzulieferer.
Wie das genau mit den E-Nummern ist, weiss ich nicht, da ich diese Zahlenkolonnen nicht deuten kann.
Deswegen ja auch der Verweis an den TÜV, die wissen das 100%
Ich weiss nur, Fehlt eine, ist scheisse...
eine Zuviel z.B. Nebelscheinwerfer (G3 Scheinwerfer im G4 Look) schadet nicht :D
Zum Thema Hella muss ich sagen, das ich mit denen noch NIEEE Probleme hatte!

Die e-Nr. bedeutet das der Scheinwerfer in irgend einem Mitgliedstaat geprüft wurde und jedes andere Mitglied diese Prüfung anerkennen muss.
was Fischkoppstuttgart mit E-Nr. für Abblendlicht, E-Nr. für Fernlicht usw. meint ist nicht korrekt oder besser er bringt da etwas durcheinander.
Lichttechnische Einrichtungen sind wie z.B. eine Schlußleuchte eine Einheit von Funktionen:
Rückstrahler, Bremslicht, Schlußlicht, Nebelschlußlicht, Rückfahrlicht usw.
für jede Funktion muss eine Kennung vorgesehen sein: bei einem Scheinwerfer für vorne u.a.
A = Standlicht
B= Nebelscheinwerfer
C= Abblendlicht
R= Fernlicht
H= Halogen
D = XENON
Kombinationen sind natürlich auch zulässig:
bei dem ohne Xenon HCR = Scheinwerfer Halogen für Fern und Abblendlich (C = City, R= Road so kann man es sich leicht merken!
ein / bedeutet HC/R = das Fern- und Abblendlich nicht zusammen geschaltet werden dürfen!!!
Wenn z.B. um auf die billig Schlußleuchten zurück zu kommen, hier muss das Prüfzeichen I = für nicht dreieckige Rückstrahler für Kfz drauf sein wenn nicht muss eine Rückstrahler seperat aufgebracht werden. Hella gibt dafür extra nen Satz Rückstrahler dabei, die billig Scheiße von eBay meistens nicht, also kommt es irgendwann zu Problemen!

Ja wunderbar, ich danke euch für die vielen Antworten, habt mir damit schon sehr geholfen. Werde mich aber vor dem Kauf trotzdem nochmal schlau machen.
Beste Grüße

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