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Helm wurde beschädigt, Frage wegen Rabatt

Themenstarteram 15. Mai 2015 um 20:54

Hallo zusammen,

habe mir im März diesen Jahres bei Hein Gericke einen neuen Helm für knapp 200€ gekauft.

Von einer Freundin habe ich einen Gutschein über 20,15% bekommen, Sie brauchte ihn nicht.

Soweit, so gut. Bezahlt habe ich mit Rabattabzug, knapp 160€

Jetzt ist dieser Freundin ein kleines Unglück passiert, sie hat gestern meinen Helm mit einer Tasche gestreift und der Helm ist zu Boden gefallen. Dabei ist ein kleiner Pin abgebrochen der für das Sonnenschutzvisier zuständig ist. Funktion ist doch jetzt sehr eingeschränkt.

Nun meine Frage dazu.

Meine Freundin wird das Ihrer Haftpflicht melden, ganz klar.

Sollte die Versicherung den Helm ersetzen, wovon ich ausgehe, wird sie die knapp 200€ ersetzen oder den Preis mit dem Rabatt? Originalrechnung liegt natürlich vor. Die 20,15% werde ich ja jetzt nicht mehr bekommen.

Müsste ich, wenn´s ganz schlecht läuft, tatsächlich die 50€ Mehrkosten tragen?

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2015 um 22:55

Es ist bekannt, dass in Foren viel Blödsinn verzapft wird, aber dieses Posting des Users Carbonix schlage ich hiermit für den Titel "Schwachsinnspost des Monats" ´ganz offiziell vor.

Nicht nur, dass man ganz offensichtlich nicht lesen kann:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

Wie alt ist der Helm

...

Zitat:

@Macabros318i schrieb am 15. Mai 2015 um 22:54:07 Uhr:

 

habe mir im März diesen Jahres bei Hein Gericke einen neuen Helm für knapp 200€ gekauft.

Zur Vereinfachung: Es sind genau zwei Monate!

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

vielleicht kriegst du sogar eine Abnutzungsgebühr aufgebrummt

Eine Abnutzungsbebühr!

Ganz offensichtlich eine neue Wortschöpfung der Substantive "Abnutzung" und "Gebühr"

Wenn man jetzt noch wüsste, was denn eine "Gebühr" überhaupt ist:

"Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr_%28Deutschland%29

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

ansonsten lässt du das über den Gutachter mit RA laufen

Jap, nicht zu vergessen, ebenfalls wegen dieses 200 EUR-Schadens einzuschalten: Das Technische Hilfswerk, die Verkehrsopferhilfe, den Versicherungsobmann, den weißen Ring, sowie Mutter Theresa.

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

wer weiss was noch kommt vielleicht ist im inneren noch ein anderer pin gebrochen oder sonst was.....

Jaja oder sonst was - es ist ja bekannt, dass "Niemand weiss, was die Zukunft bringt".

 

@TE: Sofern sich der Schaden zugetragen haben sollte, wie von dir beschrieben, hast du Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Helmes.

Der Rabatt bei Neukauf ist insoweit unerheblich, denn würde man dir nur den rabattierten Preis erstatten, so käme der gewährte Nachlass der Schädigerin zugute und nicht dir.

Und das ist nach dem Schadenersatzrecht nicht möglich (Extrembeispiel: Den betroffenen Helm hättest du geschenkt bekommen - dann müsste die Schädigerin bzw. deren Versicherung ja gar nichts bezahlen).

Angesichts des Alters des beschädigten Helmes (Für User "Carbonix": Es sind zwei Monate), ist hier von der Schädigerin bzw. deren Versicherung der Neupreis des gleichen Helmes (ohne Rabatt) zu bezahlen.

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Zitat:

@Macabros318i schrieb am 15. Mai 2015 um 22:54:07 Uhr:

 

Müsste ich, wenn´s ganz schlecht läuft, tatsächlich die 50€ Mehrkosten tragen?

Nein,

sondern Deine Freundin, da sie den Schaden verursacht hat und somit verpflichtet ist diesen zu ersetzen.

Themenstarteram 15. Mai 2015 um 21:10

Das heißt also das die Versicherung durchaus lediglich die 160€ ersetzen würde die auf der Rechnung stehen und nicht den ursprünglichen Preis von 200€?

Gehe mal davon aus, daß die Versicherung den tatsächlich gezahlten Preis ausbezahlt.

Online gibs den Helm nicht günstiger?

Wie alt ist der Helm vielleicht kriegst du sogar eine Abnutzungsgebühr aufgebrummt ansonsten lässt du das über den Gutachter mit RA laufen wer weiss was noch kommt vielleicht ist im inneren noch ein anderer pin gebrochen oder sonst was.....

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

Wie alt ist der Helm vielleicht kriegst du sogar eine Abnutzungsgebühr aufgebrummt .....

habe mir im März diesen Jahres bei Hein Gericke einen neuen Helm für knapp 200€ gekauft. ;)

Da wird es wohl beim Neuwert bleiben.

Ist doch pillepalle, sowas wir Klopapier?

am 15. Mai 2015 um 22:55

Es ist bekannt, dass in Foren viel Blödsinn verzapft wird, aber dieses Posting des Users Carbonix schlage ich hiermit für den Titel "Schwachsinnspost des Monats" ´ganz offiziell vor.

Nicht nur, dass man ganz offensichtlich nicht lesen kann:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

Wie alt ist der Helm

...

Zitat:

@Macabros318i schrieb am 15. Mai 2015 um 22:54:07 Uhr:

 

habe mir im März diesen Jahres bei Hein Gericke einen neuen Helm für knapp 200€ gekauft.

Zur Vereinfachung: Es sind genau zwei Monate!

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

vielleicht kriegst du sogar eine Abnutzungsgebühr aufgebrummt

Eine Abnutzungsbebühr!

Ganz offensichtlich eine neue Wortschöpfung der Substantive "Abnutzung" und "Gebühr"

Wenn man jetzt noch wüsste, was denn eine "Gebühr" überhaupt ist:

"Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr_%28Deutschland%29

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

ansonsten lässt du das über den Gutachter mit RA laufen

Jap, nicht zu vergessen, ebenfalls wegen dieses 200 EUR-Schadens einzuschalten: Das Technische Hilfswerk, die Verkehrsopferhilfe, den Versicherungsobmann, den weißen Ring, sowie Mutter Theresa.

 

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

wer weiss was noch kommt vielleicht ist im inneren noch ein anderer pin gebrochen oder sonst was.....

Jaja oder sonst was - es ist ja bekannt, dass "Niemand weiss, was die Zukunft bringt".

 

@TE: Sofern sich der Schaden zugetragen haben sollte, wie von dir beschrieben, hast du Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Helmes.

Der Rabatt bei Neukauf ist insoweit unerheblich, denn würde man dir nur den rabattierten Preis erstatten, so käme der gewährte Nachlass der Schädigerin zugute und nicht dir.

Und das ist nach dem Schadenersatzrecht nicht möglich (Extrembeispiel: Den betroffenen Helm hättest du geschenkt bekommen - dann müsste die Schädigerin bzw. deren Versicherung ja gar nichts bezahlen).

Angesichts des Alters des beschädigten Helmes (Für User "Carbonix": Es sind zwei Monate), ist hier von der Schädigerin bzw. deren Versicherung der Neupreis des gleichen Helmes (ohne Rabatt) zu bezahlen.

Themenstarteram 15. Mai 2015 um 23:02

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 16. Mai 2015 um 00:49:10 Uhr:

Ist doch pillepalle, sowas wir Klopapier?

Spitze! Danke!!

Tatsächlich der erste Beitrag der mir wirklich weiterhilft!!

Der Rest hier labbert doch nur Mist, Du schreibst was Sache ist!!!

Mal im Ernst, was soll das? Passt Dir was nicht? Die Frage?

Wenn´s Dich nicht interessiert, dann verkneif Dir solche Sachen! Komm nicht hierhin....

Ich hab ne Frage gestellt und wollte Meinungen, nicht so einen geistigen Dünnschiss....

Themenstarteram 15. Mai 2015 um 23:05

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Es ist bekannt, dass in Foren viel Blödsinn verzapft wird, aber dieses Posting des Users Carbonix schlage ich hiermit für den Titel "Schwachsinnspost des Monats" ´ganz offiziell vor.

Nicht nur, dass man ganz offensichtlich nicht lesen kann:

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

Wie alt ist der Helm

...

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Zitat:

@Macabros318i schrieb am 15. Mai 2015 um 22:54:07 Uhr:

 

habe mir im März diesen Jahres bei Hein Gericke einen neuen Helm für knapp 200€ gekauft.

Zur Vereinfachung: Es sind genau zwei Monate!

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

vielleicht kriegst du sogar eine Abnutzungsgebühr aufgebrummt

Eine Abnutzungsbebühr!

Ganz offensichtlich eine neue Wortschöpfung der Substantive "Abnutzung" und "Gebühr"

Wenn man jetzt noch wüsste, was denn eine "Gebühr" überhaupt ist:

"Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr_%28Deutschland%29

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

ansonsten lässt du das über den Gutachter mit RA laufen

Jap, nicht zu vergessen, ebenfalls wegen dieses 200 EUR-Schadens einzuschalten: Das Technische Hilfswerk, die Verkehrsopferhilfe, den Versicherungsobmann, den weißen Ring, sowie Mutter Theresa.

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

wer weiss was noch kommt vielleicht ist im inneren noch ein anderer pin gebrochen oder sonst was.....

Jaja oder sonst was - es ist ja bekannt, dass "Niemand weiss, was die Zukunft bringt".

 

@TE: Sofern sich der Schaden zugetragen haben sollte, wie von dir beschrieben, hast du Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Helmes.

Der Rabatt bei Neukauf ist insoweit unerheblich, denn würde man dir nur den rabattierten Preis erstatten, so käme der gewährte Nachlass der Schädigerin zugute und nicht dir.

Und das ist nach dem Schadenersatzrecht nicht möglich (Extrembeispiel: Den betroffenen Helm hättest du geschenkt bekommen - dann müsste die Schädigerin bzw. deren Versicherung ja gar nichts bezahlen).

Angesichts des Alters des beschädigten Helmes (Für User "Carbonix": Es sind zwei Monate), ist hier von der Schädigerin bzw. deren Versicherung der Neupreis des gleichen Helmes (ohne Rabatt) zu bezahlen.

Ein ernst gemeintes Danke für Dich!

Das ist es was ich mir erhoffe, aber natürlich wird der Schaden jetzt erstmal gemeldet.

Dann wird sich sicher alles regeln.

Danke nochmal.

am 16. Mai 2015 um 1:38

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Es ist bekannt, dass in Foren viel Blödsinn verzapft wird, aber dieses Posting des Users Carbonix schlage ich hiermit für den Titel "Schwachsinnspost des Monats" ´ganz offiziell vor.

Nicht nur, dass man ganz offensichtlich nicht lesen kann:

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

Wie alt ist der Helm

...

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Zitat:

@Macabros318i schrieb am 15. Mai 2015 um 22:54:07 Uhr:

 

habe mir im März diesen Jahres bei Hein Gericke einen neuen Helm für knapp 200€ gekauft.

Zur Vereinfachung: Es sind genau zwei Monate!

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

vielleicht kriegst du sogar eine Abnutzungsgebühr aufgebrummt

Eine Abnutzungsbebühr!

Ganz offensichtlich eine neue Wortschöpfung der Substantive "Abnutzung" und "Gebühr"

Wenn man jetzt noch wüsste, was denn eine "Gebühr" überhaupt ist:

"Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr_%28Deutschland%29

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

ansonsten lässt du das über den Gutachter mit RA laufen

Jap, nicht zu vergessen, ebenfalls wegen dieses 200 EUR-Schadens einzuschalten: Das Technische Hilfswerk, die Verkehrsopferhilfe, den Versicherungsobmann, den weißen Ring, sowie Mutter Theresa.

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Zitat:

@carbonix schrieb am 15. Mai 2015 um 23:36:25 Uhr:

wer weiss was noch kommt vielleicht ist im inneren noch ein anderer pin gebrochen oder sonst was.....

Jaja oder sonst was - es ist ja bekannt, dass "Niemand weiss, was die Zukunft bringt".

 

@TE: Sofern sich der Schaden zugetragen haben sollte, wie von dir beschrieben, hast du Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Helmes.

Der Rabatt bei Neukauf ist insoweit unerheblich, denn würde man dir nur den rabattierten Preis erstatten, so käme der gewährte Nachlass der Schädigerin zugute und nicht dir.

Und das ist nach dem Schadenersatzrecht nicht möglich (Extrembeispiel: Den betroffenen Helm hättest du geschenkt bekommen - dann müsste die Schädigerin bzw. deren Versicherung ja gar nichts bezahlen).

Angesichts des Alters des beschädigten Helmes (Für User "Carbonix": Es sind zwei Monate), ist hier von der Schädigerin bzw. deren Versicherung der Neupreis des gleichen Helmes (ohne Rabatt) zu bezahlen.

loooool gröhl Das hätte von mir sein können

Zitat:

@Detta56 schrieb am 16. Mai 2015 um 03:38:04 Uhr:

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

Es ist bekannt, dass in Foren viel Blödsinn verzapft wird, aber dieses Posting des Users Carbonix schlage ich hiermit für den Titel "Schwachsinnspost des Monats" ´ganz offiziell vor.

Nicht nur, dass man ganz offensichtlich nicht lesen kann:

Zitat:

@Detta56 schrieb am 16. Mai 2015 um 03:38:04 Uhr:

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

 

...

Zitat:

@Detta56 schrieb am 16. Mai 2015 um 03:38:04 Uhr:

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

 

Zur Vereinfachung: Es sind genau zwei Monate!

Zitat:

@Detta56 schrieb am 16. Mai 2015 um 03:38:04 Uhr:

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

 

 

Eine Abnutzungsbebühr!

Ganz offensichtlich eine neue Wortschöpfung der Substantive "Abnutzung" und "Gebühr"

Wenn man jetzt noch wüsste, was denn eine "Gebühr" überhaupt ist:

"Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr_%28Deutschland%29

Zitat:

@Detta56 schrieb am 16. Mai 2015 um 03:38:04 Uhr:

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

 

Jap, nicht zu vergessen, ebenfalls wegen dieses 200 EUR-Schadens einzuschalten: Das Technische Hilfswerk, die Verkehrsopferhilfe, den Versicherungsobmann, den weißen Ring, sowie Mutter Theresa.

Zitat:

@Detta56 schrieb am 16. Mai 2015 um 03:38:04 Uhr:

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Mai 2015 um 00:55:06 Uhr:

 

Jaja oder sonst was - es ist ja bekannt, dass "Niemand weiss, was die Zukunft bringt".

 

@TE: Sofern sich der Schaden zugetragen haben sollte, wie von dir beschrieben, hast du Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Helmes.

Der Rabatt bei Neukauf ist insoweit unerheblich, denn würde man dir nur den rabattierten Preis erstatten, so käme der gewährte Nachlass der Schädigerin zugute und nicht dir.

Und das ist nach dem Schadenersatzrecht nicht möglich (Extrembeispiel: Den betroffenen Helm hättest du geschenkt bekommen - dann müsste die Schädigerin bzw. deren Versicherung ja gar nichts bezahlen).

Angesichts des Alters des beschädigten Helmes (Für User "Carbonix": Es sind zwei Monate), ist hier von der Schädigerin bzw. deren Versicherung der Neupreis des gleichen Helmes (ohne Rabatt) zu bezahlen.

loooool gröhl Das hätte von mir sein können

Interessant.

@AlterVerwalterRS

Muss man für diesen geistigen Erguss die ganzen Texte noch einmal kopieren? :):confused:

am 16. Mai 2015 um 8:46

du bekommst grundsätzlich den zeitwert.

gibt es diesen nicht bzw. wird ein helm nicht zum benannten zeitwert gehandelt (wer verkauft seinen helm schon nach zwei monaten) so ist das nicht dein problem.

eine bereicherung sehe hier auch nicht, da die funktion im vordergrund steht.

du bekommst als einen neuen helm, wenn

  • er nicht günstiger repariert werden kann und
  • wenn ein zwei monate alter helm nicht beschaffbar ist.

die anschaffungskosten sind irrelvant.

relevant ist der marktwert des helms, der wiederzubeschaffen ist.

also entweder

  • der helm im gebrauchten zustand oder
  • ein neuer.

Da ersterer nicht beschaffbar ist, ist letzter relevant, wenn eben die besagte reparatur nicht möglich ist.

ich hoffe das soweit verständlich.

letztlich wird es bei dem Betrag sowieso darauf hinauslaufen, dass die versicherung einfach ausbezahlt, alles andere wäre nicht wirtschaftlich für die gesellschaft.

kläre mit deiner freundin, ob sie in der haftpflicht ein selbstbehalt. möglicherweise kannst du dir dann den weg über den versicherer sparen.

0€ oder 150€ sind meines wissens marktüblich. wenn letztes der fall. kauf dir einen neuen. die differenz zu 200 € teilt hier euch einfach. aus die maus. thema erledigt.

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