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Herausgabe des alten Fahrzeugbriefs fordern? Zulassungsstelle geht das?

Themenstarteram 26. Juli 2019 um 17:44

Ich habe mal eine ganz spannende Frage. Nicht immer wird der alte Fahrzeugbrief (bis 2005) bei einer Um-/Anmeldung eines Fahrzeuges entwertet und ausgegeben. Oftmals wird dieser eingezogen, wie es auch bei meinem Fahrzeug der Fall gewesen ist.

Selbst bei der Ummeldung des Fahrzeuges auf meinen Namen wurde der "alte" Brief eingezogen, obwohl ich diesen gerne behalten hätte.

Ungeachtet dessen, interessiert mich der ursprüngliche, echte alte Fahrzeugbrief, welcher 1997 ausgestellt und 2006 eingezogen wurde. Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen – insofern noch vorhanden – herauszufordern?

Müssen entwertete KFZ-Briefe (bis zu einem bestimmten Datum) archiviert werden? Weiß da jemand näheres?

Gerade bei Youngtimern (und Oldtimern sowieso) bildet dieses Originaldokument ein wichtigen Baustein der Fahrzeughistorie.

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18 Antworten

Wundert mich, daß der eingezogen wird. Oder hast ihn nur nicht energisch genug eingefordert ?

Normalerweise wird da eine Ecke abgeschnitten und ein großer "Ungültig"-Stempel draufgemacht und gut is (zur Mitnahme). Wer natürlich nix sagt . . . zack und weg isser . . . vermutlich vernichtet (weiß ich aber nicht genau).

Da stehen nämlich oft/fast immer viele interessante Sachen drin, die in den neuen EU-Dokumenten gar nicht mehr drinstehen.

(Eh Unsinn, meine Meinung, denn die "EU-Papiere" sehen in jedem Land dann doch wieder ganz unterschiedlich aus, mit unterschiedlichen Angaben . . . mal wieder nicht konsequent zu Ende "europäisiert")

https://www.motor-talk.de/.../...einem-fahrzeugbrief-t6460972.html?...

 

 

Nachtrag/Antwort zu unten :

Also ich hab hier z.B. "einen" Fahrzeugbrief ('94er 316i), der besteht aus den letzten 3 zusammengehefteten EU-Briefen (von 2006, 2009, 2012. 2 mit großem "Ungültig" und der andere vollgeschrieben, aber keinerlei Ecken ab) . . . eigentlich sollte ja aus Datenschutzgründen da nur der aktuelle und max. der Vorbesitzer nachvollziehbar sein . . . hieß es jedenfalls mal . . . und dann tackern die letztendlich doch alle wieder zusammen . . . jetzt kann man die letzten 6 Halter (von insgesamt 10) ohne Problem nachvollziehen . . . alles recht verwunderlich . . .

Und warum soll die Behörde das aufwendig aufheben, dann doch lieber dem Besitzer mitgeben, man ist die Verantwortung los und man braucht keinen Lagerplatz ;-) Der Besitzer hat ja auch keine Aufbewahrungspflicht für die ungültigen Dinger.

Ich tip da eher auf "zügig im Reißwolf gelandet", wenn du (oder sonstwer) den nicht mitgenommen hast.

Ich kann meinen nachvollziehen, alles da, alter + neuer Brief :p

(noch nichtmal 'ne Ecke ab vom "Orchinoolen", nur paar "Ungültig"-Stempel drin)

Von PUMA (Herzogenaurach) bis zu mir sind's aber ja auch nur 64 km (und 3 Halter dazwischen, auch räumlich) . . . und jetzt hat er 10.000 x soviel drauf . . . :)

Themenstarteram 26. Juli 2019 um 18:13

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 26. Juli 2019 um 20:07:41 Uhr:

Wundert mich, daß der eingezogen wird. Oder hast ihn nur nicht energisch genug eingefordert ?

Normalerweise wird da eine Ecke abgeschnitten und ein großer "Ungültig"-Stempel draufgemacht und gut is (zur Mitnahme). Wer natürlich nix sagt . . . zack und weg isser . . . vermutlich vernichtet (weiß ich aber nicht genau).

Da stehen nämlich oft/fast immer viele interessante Sachen drin, die in den neuen (unsinnigen, meine Meinung, denn die sehen in jedem Land dann doch wieder ganz unterschiedlich aus, mit unterschiedlichen Angaben) EU-Dokumenten gar nicht mehr drinstehen.

Da hast du mich missverstanden. Der bei mir eingezogene Brief war ebenfalls schon ein neuer Brief ohne weitere Informationen.

Ich kenne zum Glück ohnehin alle Halter mit Namen und Anschrift, jedoch wäre das Originaldokument schon sehr schön für meine Historie.

Den Brief, den ich haben möchte, wurde 1997 ausgestellt und 2006 eingezogen. Die einziehende Zulassungsstelle ist mir bekannt, ebenso die Nummer des alten Briefs selbst. Wäre eben interessant zu wissen, ob das überhaupt geht und vorallem nach der Zeit. Telefonisch bekommt man dort keinen an den Hörer.

Aufbewahrungsfristen sind meist 10 Jahre - der dürfte weg sein.

Themenstarteram 26. Juli 2019 um 18:22

Zitat:

@tomold schrieb am 26. Juli 2019 um 20:21:13 Uhr:

Aufbewahrungsfristen sind meist 10 Jahre - der dürfte weg sein.

Sowas habe ich schon vermutet, da hätte ich schneller sein und gleich danach forschen müssen als ich den BMW gekauft habe. Eine schriftliche Anfrage könnte man trotzdem versuchen.

Themenstarteram 26. Juli 2019 um 18:47

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 26. Juli 2019 um 20:07:41 Uhr:

Nachtrag/Antwort zu unten :

Also ich hab hier z.B. "einen" Fahrzeugbrief ('94er 316i), der besteht aus den letzten 3 zusammengehefteten EU-Briefen (von 2006, 2009, 2012. 2 mit großem "Ungültig" und der andere vollgeschrieben, aber keinerlei Ecken ab) . . . eigentlich sollte ja aus Datenschutzgründen da nur der aktuelle und max. der Vorbesitzer nachvollziehbar sein . . . und dann tackern die letztendlich doch alle wieder zusammen . . . hieß es jedenfalls mal . . . jetzt kann man die letzten 6 Halter ohne Problem nachvollziehen . . . alles recht verwunderlich . . .

Und warum soll die Behörde das aufwendig aufheben, dann doch lieber dem Besitzer mitgeben, man ist die Verantwortung los und man braucht keinen Lagerplatz ;-) Der Besitzer hat ja auch keine Aufbewahrungspflicht für die ungültigen Dinger.

Ich tip da eher auf "zügig im Reißwolf gelandet", wenn du (oder sonstwer) den nicht mitgenommen hast.

Der wurde laut Fahrzeugakte eingezogen. Ich vermute aber auch, dass dieser bereits vernichtet wurde. Probieren kann man es aber.

Ich wünsche Dir alles Glück dabei!

Themenstarteram 26. Juli 2019 um 19:07

Dankeschön, ich werde berichten! Vielleicht ist die Mühe ja doch nichts vergebens.

Wenn jemand anderes etwas ähnliches durch hat oder noch weiter etwas beitragen kann, dann nur zu :-)

Moin.

Hatte 'n US-Fahrzeug aus NL geholt, dann Vollabnahme und in DE angemeldet. Bei der Anmeldung wurden die NL-Papiere auch eingezogen, aber auch nur deshalb, weil ich damals ebenso "doof" war und nicht gefragt hatte, ob ich die nicht einfach wieder haben könnte... meinetwegen auch mit Ecke abgeschnitten o.ä.

Das war 2010.

2018 bin ich dann hin und hatte freundlich gefragt... und die orig. NL-Papiere wurden mir ausgehändigt. <3

Ganz einfach: Freundlich bei deiner Zulassungsstelle fragen und HOFFEN! Wünsche dir ebenfalls viel Erfolg.

Zitat:

@tomold schrieb am 26. Juli 2019 um 20:21:13 Uhr:

Aufbewahrungsfristen sind meist 10 Jahre - der dürfte weg sein.

Nö. Die meisten (fast alle) Zulassungsstellen haben ein Archivierungssystem. Es gibt keine Akten mehr. Nach der Achivierung werden die Akten der Vernichtung zugeführt. Es gibt noch eine Aufbewahrungsfrist für Briefe/Zulassungsbescheinigungen für Zulassungen aus den europäischen Länder, die beträg 1/2 Jahr. Danach können auch die vernichtet werden. Zum Beispiel US Briefe/ Title werden nach der Zulassung ungültig gemacht und können dann wieder an den Halter ausgehändigt werden. Alle deutschen Briefe (Umtausch oder vollgeschriebene ZB II) werden an den Halter nach Ungültigmachung ausgehändigt.

Ob nun der TE seinen " Alten " Brief noch bekommt ist ziemlich aussichtslos.

am 26. Juli 2019 um 21:04

...ich gehe davon aus, dass da garnichts archiviert wurde / wird und die eingezogenen Fahrzeugbriefe sofort durch den Schredder gingen / gehen.

Von dieser Annahme gehe ich aus, da sonst -würde es eine Vorschrift, Bestimmung, etc. zur Archivierung geben- bestimmt keine "ungültig" gestempelten Fahrzeugbriefe, Scheine / Zulassungsbescheinigungen ausgehändigt, sondern alle ausnahmslos im Archiv landen würden.

Oder man müßte als Eigentümer, Halter, etc. dem irgendwelche ungültig gestempelten Fahrzeugpapiere ausgehändigt werden mit Sicherheit irgendein Formular unterschreiben, dass man die Papiere ausgehändigt bekommen hat.

Da ich auch zur Gruppe sammelwütiger Dokumentesammler gehöre und mir möglichst alles aushändigen lasse... Fahrzeugpapiere, Führerscheine, etc. ... egal ob Ecken abgeschnitten, ungültig gestempelt oder in allen Varianten gelocht - der letzte Führerschein, den ich mir hab geben lassen sieht aus als wäre der vor ne Schrotflinte gelaufen... muß schon geil sein mit so nem "Sternlocher" ne Plastikkarte zu bearbeiten... da wäre mir das aufgefallen, wenn ich da jemals ne "Quittung" für unterschrieben hätte.

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 9:30

Versuch macht kluch. Mal schauen...

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Juli 2019 um 23:04:30 Uhr:

...ich gehe davon aus, dass da garnichts archiviert wurde / wird und die eingezogenen Fahrzeugbriefe sofort durch den Schredder gingen / gehen.

Von dieser Annahme gehe ich aus, da sonst -würde es eine Vorschrift, Bestimmung, etc. zur Archivierung geben- bestimmt keine "ungültig" gestempelten Fahrzeugbriefe, Scheine / Zulassungsbescheinigungen ausgehändigt, sondern alle ausnahmslos im Archiv landen würden.

Oder man müßte als Eigentümer, Halter, etc. dem irgendwelche ungültig gestempelten Fahrzeugpapiere ausgehändigt werden mit Sicherheit irgendein Formular unterschreiben, dass man die Papiere ausgehändigt bekommen hat.

Da ich auch zur Gruppe sammelwütiger Dokumentesammler gehöre und mir möglichst alles aushändigen lasse... Fahrzeugpapiere, Führerscheine, etc. ... egal ob Ecken abgeschnitten, ungültig gestempelt oder in allen Varianten gelocht - der letzte Führerschein, den ich mir hab geben lassen sieht aus als wäre der vor ne Schrotflinte gelaufen... muß schon geil sein mit so nem "Sternlocher" ne Plastikkarte zu bearbeiten... da wäre mir das aufgefallen, wenn ich da jemals ne "Quittung" für unterschrieben hätte.

Das ist nicht richtig. Wenn es keine Archivierung in der Behörde gibt, sind die Fahrzeug Akten noch 3 Jahre aufzubewahren. So ist es auf jeden Fall in Niedersachsen und in den anderen Bundesländern liegt es mit Sicherheit nicht anders. Stell bitte keine Behauptungen auf, wenn Du es nicht weißt. Viele User suchen hier Hilfe und Rat und werden durch ggf. unrichtige Antworten verwirrt

am 27. Juli 2019 um 12:39

...und wie erklärst du, dass nur Papiere die Papiere archiviert würden, die nicht ausgehändigt werden.

Das ist nicht logisch... entweder würden generell keine Papiere ausgehändigt und damit würden alle Papiere der Archivierung zugeführt -was, wie schon festgestellt wurde nicht der Fall ist.

Würde nur der Teil archiviert, der nicht ausgehändigt wird, dann bräuchte der Sachbearbeiter, die Behörde, etc. die mit der Sache betraut ist zumindest eine Erlärung / eine Quittung / Empfangsbestätigung um den Verbleib der Papiere zu dokumentieren... falls jemand danach sucht und Fragen stellt, weil er sie im hier propagierten Archiv nicht findet.

Oder die Papiere sind nach der Entwertung im Auge des Gesetzes / des Beamtenapparates nur noch wertloses Altpapier, das man dem Bürger auf Freundlichkeit auch mal überläßt... da brauchts dann weder eine Quittung und auch kein Archiv.

 

Auch wenn es ein Witz ist mit dem dreilagigen Toilettenpapier bei Beamten / Berhörden um nachzuweisen, wo jeder ScheiXX hingegangen ist, aber wie immer ein Fünkchen Wahrheit liegt selbst da drin... und ja, ich kenne Beamte persönlich, hab welche in der Verwandschaft... da kannste manchmal als normaler Mensch nur den Kopf schütteln, aber wer seit der Babyflasche mit Beamten- / Verwaltungsrecht großgezogen wurde... da bleibts nicht aus, dass so mancher ne Macke weg hat.

Zitat:

@gast356 schrieb am 27. Juli 2019 um 14:39:25 Uhr:

...und wie erklärst du, dass nur Papiere die Papiere archiviert würden, die nicht ausgehändigt werden.

Das ist nicht logisch... entweder würden generell keine Papiere ausgehändigt und damit würden alle Papiere der Archivierung zugeführt -was, wie schon festgestellt wurde nicht der Fall ist.

Würde nur der Teil archiviert, der nicht ausgehändigt wird, dann bräuchte der Sachbearbeiter, die Behörde, etc. die mit der Sache betraut ist zumindest eine Erlärung / eine Quittung / Empfangsbestätigung um den Verbleib der Papiere zu dokumentieren... falls jemand danach sucht und Fragen stellt, weil er sie im hier propagierten Archiv nicht findet.

Oder die Papiere sind nach der Entwertung im Auge des Gesetzes / des Beamtenapparates nur noch wertloses Altpapier, das man dem Bürger auf Freundlichkeit auch mal überläßt... da brauchts dann weder eine Quittung und auch kein Archiv.

 

Auch wenn es ein Witz ist mit dem dreilagigen Toilettenpapier bei Beamten / Berhörden um nachzuweisen, wo jeder ScheiXX hingegangen ist, aber wie immer ein Fünkchen Wahrheit liegt selbst da drin... und ja, ich kenne Beamte persönlich, hab welche in der Verwandschaft... da kannste manchmal als normaler Mensch nur den Kopf schütteln, aber wer seit der Babyflasche mit Beamten- / Verwaltungsrecht großgezogen wurde... da bleibts nicht aus, dass so mancher ne Macke weg hat.

Es wird die gesamte entstandene Akte archiviert. Zulassungsantrag, eVB Nr., HU Bericht, eventuelle Gutachten, Kennzeichenzetel, ggf. Vollmachten, alte und neue ZB 1, die ZB 2, auch hier alt u. Neu. Was nicht archiviert wird ist der Ausweis und das Sepamandat, diese dürfen nicht archiviert werden.

In der Zulassungsstelle arbeiten überwiegend Angestellte, aber durchaus auch Beamte.

Deine Antworten zeigen aber, dass Du nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügst. Demnach lag ich schon richtig in meiner vorherigen Antwort.

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