hid xenon im nebelscheinwerfer - Fehlermeldung???
kann mir bitte jemand sagen ob es eine fehlermeldung im fis gibt wenn ich den nsw auf xenon umbaue?
die normalen h7 haben ja 55W und die xenon nur 35... müsste ja eig nen fehler geben oder bin ich da falsch?
danke im vorraus
Beste Antwort im Thema
Zum Verständnis, ein NSW ist auch ein Scheinwerfer und nu zeigt mir mal einer ob die NSW nach ECE98 zugelassen sind
Ich will kein Spielverderber sein, aber mich nerven diesen ständigen "Blender" mit ihren Nachrüst-Xenons ziemlich
Wikipedia sagt dazu:
Vorschriften für den nachträglichen Einbau in Kraftfahrzeuge
Eine Scheinwerferwaschanlage
* Die Gasentladungslampe muss ECE-Regelung 99 entsprechen.
* Der Scheinwerfer muss ECE-Regelung 98 entsprechen.
* Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss ECE-Regelung 48 entsprechen. Dabei wird eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage gefordert.
* Die Scheinwerferwaschanlage muss ECE-Regelung 45 entsprechen.
* siehe Vorschriften für Fern- und Abblendlicht gem § 50 Abs. 10 StVZO: Lichtvorschriften-StVZO
Hinweise zur Nachrüstung
Für alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen gilt: Die Art der Lichtquelle (z. B. Glühlampe, Halogenlampe, Xenonlampe, LEDs) ist immer Bestandteil der Zulassung. Daraus folgt:
* Die Gasentladungslampen dürfen nur in dafür zugelassenen Scheinwerfern eingesetzt werden.
* Das Bestücken eines Halogen-Scheinwerfers mit Gasentladungslampen (z. B. D2S, D2R) ist unzulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
* Aus den oben genannten Gründen ist nur die Nachrüstung von bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig, die nach ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Zusätzlich sind die oben aufgeführten „Vorschriften für den Einbau in Kraftfahrzeugen“ zu beachten. Die StVZO spielt bei Fahrzeugen, die nach EG zugelassen sind, nicht die entscheidende Rolle, die im Anhang zur StVZO genannten Richtlinien
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30 Antworten
Nein gibt keinen. Der Widerstand von der Lampe reicht.
Nur das es verboten ist. Ich bezweifle das bei dem Umbau au die automatische LWR und Scheinwerferwaschanlage gedacht wird.
Zitat:
Original geschrieben von Maverick78de
Ich bezweifle das bei dem Umbau an die automatische LWR und Scheinwerferwaschanlage gedacht wird.
Welche Nebelscheinwerfer haben das schon
Im übrigen funktioniert es ohne Probleme ...
Zitat:
Original geschrieben von DVE
Zitat:
Original geschrieben von Maverick78de
Ich bezweifle das bei dem Umbau an die automatische LWR und Scheinwerferwaschanlage gedacht wird.
Welche Nebelscheinwerfer haben das schon
Im übrigen funktioniert es ohne Probleme ...
hast du es gemacht????
hab jetzt DAS hier gefunden....
willst du dir ein H4 bixenon hid in die nebler verbauen?
oder baust dir ein 55W HID Kit ein
??? Oben wurde doch geschrieben, dass es keine Fehlermeldung gibt! Also geht das ganz normale 35W Xenon.
35W reichen völlig um keine Fehlermeldung zu bekommen ...
Zitat:
Original geschrieben von DVE
Zitat:
Original geschrieben von Maverick78de
Ich bezweifle das bei dem Umbau an die automatische LWR und Scheinwerferwaschanlage gedacht wird.
Welche Nebelscheinwerfer haben das schon
Im übrigen funktioniert es ohne Probleme ...
Und genau deswegen ist es verboten ... mal davon abgesehen, das ich bezweifel das die Scheinwerfer selber eine Xenon Zulassung haben.
Mein Tip für die Nebler: Phillips Night Guide oder Blue Vision. Legal und Xenon ähnlich.
aLWR und SWRA sind nur für Abblendlicht vorgeschrieben.
Zum Verständnis, ein NSW ist auch ein Scheinwerfer und nu zeigt mir mal einer ob die NSW nach ECE98 zugelassen sind
Ich will kein Spielverderber sein, aber mich nerven diesen ständigen "Blender" mit ihren Nachrüst-Xenons ziemlich
Wikipedia sagt dazu:
Vorschriften für den nachträglichen Einbau in Kraftfahrzeuge
Eine Scheinwerferwaschanlage
* Die Gasentladungslampe muss ECE-Regelung 99 entsprechen.
* Der Scheinwerfer muss ECE-Regelung 98 entsprechen.
* Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss ECE-Regelung 48 entsprechen. Dabei wird eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage gefordert.
* Die Scheinwerferwaschanlage muss ECE-Regelung 45 entsprechen.
* siehe Vorschriften für Fern- und Abblendlicht gem § 50 Abs. 10 StVZO: Lichtvorschriften-StVZO
Hinweise zur Nachrüstung
Für alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen gilt: Die Art der Lichtquelle (z. B. Glühlampe, Halogenlampe, Xenonlampe, LEDs) ist immer Bestandteil der Zulassung. Daraus folgt:
* Die Gasentladungslampen dürfen nur in dafür zugelassenen Scheinwerfern eingesetzt werden.
* Das Bestücken eines Halogen-Scheinwerfers mit Gasentladungslampen (z. B. D2S, D2R) ist unzulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
* Aus den oben genannten Gründen ist nur die Nachrüstung von bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig, die nach ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Zusätzlich sind die oben aufgeführten „Vorschriften für den Einbau in Kraftfahrzeugen“ zu beachten. Die StVZO spielt bei Fahrzeugen, die nach EG zugelassen sind, nicht die entscheidende Rolle, die im Anhang zur StVZO genannten Richtlinien
Zitat:
Original geschrieben von Maverick78de
Mein Tip für die Nebler: Phillips Night Guide oder Blue Vision. Legal und Xenon ähnlich.
Aber als Nebler nicht wirklich zu gebrauchen, die bemerkt nur der Gegenverkehr. Allenfalls für ch/lh nützlich ...
Es ging auch um den Xenon-effekt, also die Lichtfarbe. Praxis war hier nicht gefragt
Um so gelber desto besser währe die Praxisnahe antwort StVO/ECE sagt sogar nur weiss und gelblich (hellgelb). Dadurch fällt Xenon meist eh schon weg.
Ein Überblick bekommt man übgiegens hier:
http://www.hella.com/.../B_LegalPrescriptions_2005_DE_HKG.pdf
EDIT: forget....