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Hilfe 318i Motor qualmt & MKL ist angegangen mit VIDEO
Hallo, letzte Woche habe ich mir einen e90 318i Bj 2006 mit 110.000 km von privat gekauft. Einen Tag vor dem Kauf wurde laut Verkäufer die ventildeckeldichtung erneuert da der Wagen an der Stelle Öl verloren hatte.
Bei der fahrt nachhause mit dem neu gekauften Wagen ca. 150 km war alles tiptop in Ordnung. Dann stand der Wagen ein paar Tage bis ich den umgemeldet habe und gestern bin ich dann so ca. 80 km mit dem Wagen gefahren da ging auf einmal die gelbe Motorkontrollleuchte an. Darauf hin den ADAC gerufen und der fehlerspeicher ergab: "Variable Ventilsteuerung fehlerhaft". Nun bin ich heute wieder ins Auto eingestiegen und der Fehler war weg. Keine Lampe mehr an also bin ich paar hundert Meter gefahren dabei ist mir ein komisches Geräusch aufgefallen im Video zu hören. Es hört sich an als würde ein Fön mitlaufen. Darauf hin öffnete ich die Motorhaube und stellte fest dass es an qualmen war, was ich direkt aufgenommen habe.
1. was könnte es sein?
2. kann es einen Bezug mit der MKL und dem Qualm zur getauschten Ventildeckeldichtung geben?
3. hört sich der Motor allgemein normal an?
4. falls sich jemand auskennt, wie wäre die Rechtslage in dem Fall?
Letzte Woche von privat gekauft und seit dem keine 300km gefahren.
Ich danke schonmal im Voraus.
Link zum Video:
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25 Antworten
Die Drehzahl liegt zudem bei abgeschalteter Klima bei Ca. 600 was mir niedrig vorkommt. Wenn das nicht normal ist gibt es ja vielleicht einen Zusammenhang.
Grob zur Rechtslage: Habt Ihr einen Kaufvertrag aufgesetzt, ist da die Gewährleistung erwähnt/explizit ausgeschlossen? Wenn die Ausschluss-Formulierung stimmt: gut für den Verkäufer; wenn nicht erwähnt oder juristisch mangelhaft formuliert: besser für Dich.
Falls keine Gewährl.: hast Du von der Ventildeckeldichtungserneuerung (ein Wort ) Belege, wurde diese von einer Werkstatt ausgeführt? Dann solltest Du Dich dorthin wenden, bedingt natürlich, dass Dein Problem und die Reparatur zusammenhängen.
Im weiteren gibt es Verkäufer, die trotzdem in solchen Situationen entgegen kommen, ein freundliches Gespräch kann vielleicht weiterhelfen, Ärger machen kann man später immer noch.
Bis die nächsten Schritte mit Verkäufer und/oder Werkstatt geklärt sind, würde ich das Auto stehen lassen (Vermeidung weiterer Schäden).
Reparaturen andernorts möglichst erst wenn klar ist, wer zahlt.
Schriftlichkeit (Brief, Mail) bevorzugt, mündl. Absprachen sind schwieriger zu beweisen. Je nach Höhe des Einsatzes Beizug eines Anwalts in Erwägung ziehen.
Also ein Kaufvertrag existiert. Es ist die Vorlage von adac genutzt worden.
Eine Rechnung über die Erneuerung existiert nicht da es ein bekannter wohl repariert hat, der allerdings Jahre lang auch bei der Marke tätig war. So zumindest die Aussage.
Wichtig in dem Zusammenhang wäre allerdings zu wissen ob es ein Problem ist, das durch die vvd Erneuerung verursacht wurde.
Aber am wichtigsten wäre natürlich erstmal zu wissen was kaputt ist. Würde den Wagen auch gerne mal fahren.
Hört auf irgendeinen müll reinzu schreiben, ohne ahnung zu haben.
Ob der verkäufer jetzt dick und fett auf den vertrag geschrieben hat dass jegliche rücknahme ausgeschlossen ist, da es sich um ein privat verkauf handelt, ändert nichts an der rechtslage.
Er kann soviel aufschreiben wie er will.
Rein rechtlich gesehen hast du recht auf gewährleistung .Jedoch ist das so eine sache, die schwer umsetzbar ist. Der verkäufer wird es nicht wollen, du wirst zum anwalt gehen müssen und das wird zu lange dauern.
Ich habe extra in der uni in "recht" gut aufgepasst in sachen bgb.
Auch ein händler kann aufschreiben was er möchte, trotzdem hast du gewährleistung ; garantie ist so eine sache.
Auch wenn ein händler auf dem vertrag darauf hinweist, dass jegliche rückname ausgeschlossen ist und reparationskosten ausgeschlossen sind, ist dem nicht so !
Er ist verpflichtet sich nach dem bgb zu richten und der text im vertrag ist ungültig !
Außer er schreibt auf, dass es auf kundenwunsxh verkauft wird.
Zu deinem problem,
mein cousin hat das selbe problem wie du, seit 2 tagen etwa. Er hat das auto erstmal in die garage gestellt und wird damit bald in die werkstatt fahren. ( nach 2 wochen urlaub)
Jedoch kommt da nur rauch raus, solange sein klima aus ist. Schaltet er sein klima an, so verschwindet der rauch aus dem motorraum.
Er fährt einen 5er bmw, 525d
Edit: habe nochmal im netz erwas gelesen, undzwar musst du eindeutig beweisen können, dass dein problem nicht von dir aus gekommen ist, sprich schon vorher bestand.
Ja der Fakt dass ich keine 300 km gefahren bin seit dem Kauf sollte ja eigentlich Beweis genug sein.
Wenn man die Ursache hat kann man mit dem Verkäufer meist noch drüber reden.
So stellt man sich einen Autokauf natürlich nicht vor aber zu oft werden ja leider Autos verkauft die dem Besitzer Probleme bereiten.
Zitat:
@mal-one schrieb am 9. August 2015 um 22:40:02 Uhr:
Ja der Fakt dass ich keine 300 km gefahren bin seit dem Kauf sollte ja eigentlich Beweis genug sein.
Wenn man die Ursache hat kann man mit dem Verkäufer meist noch drüber reden.
So stellt man sich einen Autokauf natürlich nicht vor aber zu oft werden ja leider Autos verkauft die dem Besitzer Probleme bereiten.
So sieht es leider aus. Und dass er keine rechnung dafür hat ist leider blöd und kann schon einiges aussagen. Kontaktiere mal freundlich den verkäufer.
Und wenn es nichts bringt fahr zur werkstatt und frage nach was es sein könnte.
Bloes gelaufen aber muss ja nicht unbedingt heißen dass es vom vorbesitzer kommt.
Ja klar. Zur Werkstatt werde ich ja müssen. Wäre natürlich schön wenn ich ein paar Anhaltspunkte hätte in welche Richtung und vor allem zu welchem Kostenpunkt sich das ganze bewegt.
Evtl kennt ja jemand das Problem.
Ohne zu wissen was in Frage kommt da sind die Kopfschmerzen noch schlimmer und bis ich es zeitlich schaffe zur Werkstatt zu fahren können auf Grund der Arbeit auch ein paar Tage vergehen.
Zu 3.
Meiner klingt genauso und jeder N46, den ich bis jetzt gehört habe.
Zu 4.
Ein Vertrag zwischen Privat, hier kann die Gewährleistung explizit ausgeschlossen werden. Ein Händler kann das nicht (Ausnahme: Verkauf in Kundenauftrag).
Arglistige Täuschung: Sollte der Verkäufer trotz Kenntnis einen Mangel arglistig verschwiegen haben, ist der Kaufvertrag schwebend ungültig.
Zitat:
@FazZlack schrieb am 9. August 2015 um 22:18:34 Uhr:
Hört auf irgendeinen müll reinzu schreiben, ohne ahnung zu haben.
Ob der verkäufer jetzt dick und fett auf den vertrag geschrieben hat dass jegliche rücknahme ausgeschlossen ist, da es sich um ein privat verkauf handelt, ändert nichts an der rechtslage.
Er kann soviel aufschreiben wie er will.
Rein rechtlich gesehen hast du recht auf gewährleistung .Jedoch ist das so eine sache, die schwer umsetzbar ist. Der verkäufer wird es nicht wollen, du wirst zum anwalt gehen müssen und das wird zu lange dauern.
Ich habe extra in der uni in "recht" gut aufgepasst in sachen bgb.
Auch ein händler kann aufschreiben was er möchte, trotzdem hast du gewährleistung ; garantie ist so eine sache.
Auch wenn ein händler auf dem vertrag darauf hinweist, dass jegliche rückname ausgeschlossen ist und reparationskosten ausgeschlossen sind, ist dem nicht so !
Er ist verpflichtet sich nach dem bgb zu richten und der text im vertrag ist ungültig !
Außer er schreibt auf, dass es auf kundenwunsxh verkauft wird.
Natürlich erfreulich, dass Du an der teuer subventionierten Uni Dein Recht auf Bildung wahrgenommen hast. Da es sich offenbar um Kauf von Privat handelt, können wir die Regelungen Händler betreffend mal aussen vor lassen.
Die erwähnte ADAC-Vorlage formuliert den Gewährleistungsausschluss (GLA) als Sachmängelhaftungs-Ausschluss, der allerdings - insofern kann man das als Müll bezeichnen - von einem gewieften Anwalt ausgehebelt werden kann. Im wesentlichen relativiert sich der Ausschluss bei Personenschäden und grobem Verschulden. Zudem bleiben Ansprüche ggüber Dritten bestehen und gehen an den Käufer über.
Hier noch eine vertiefte Erklärung zum Thema.
Für den TE bedeutet das erstmal, dass sich der Verkäufer mit Verweis auf den Vertrag querstellen kann. Da aber, fehlender Beleg hin oder her, ein Fachmann/-betrieb die Reparatur durchführte, hat er m.E. Aussicht auf Erfolg, diesen zu belangen, sofern wie erwähnt die akt. Probleme damit in Zusammenhang stehen. Den Zusammenhang kann eine (BMW-)Werkstatt und/oder ein Autogutachter klären, die Durchsetzung allf. GL-Ansprüche ggfalls ein Anwalt.
Vorgehen:
1. Verkäufer informieren und allf. Zusagen schriftlich bestätigen lassen.
2. Sonst bei (BMW-)Werkstatt Diagnose machen lassen und Zusammenhang mit Reparatur abklären. Falls gegeben, Rückgriff auf den Reparaturbetrieb nehmen.
3. Falls der Reparaturbetrieb Haftung ablehnt, Anwalt einschalten, Gutachten erstellen lassen.
Disclaimer: ich bin nicht Jurist, alle Angaben unter Ausschluss jeglicher Gewähr.
Vielen Dank schonmal für die Hinweise. Werde versuchen auch so vor zu gehen. Wichtig bei der Sache wäre halt raus zu finden ob es das Problem schon gab bzw ob die Reparatur kurz vor Übergabe damit zusammen hängt.
Hab schon übzählige Beiträge mit ähnlichen Fehlern durch gelesen aber leider nichts was meinem Problem entspricht.
@bmwfanatic
Nein auch bei einem Vertrag zwischen Privatleuten kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.
Nur die Chance ihm arglistige Täuschung vorzuwerfen und dabei vor Gericht erfolgreich zu sein, ist sehr gering und nervenaufreibend.
Bevor du hier großen Tamtam um etwas machst, fasse doch einmal mit der Hand hinter den Motor und schau ob da Öl tropft. Denn für mich sieht es so aus, als würde Öl von der VDD oder Vakuumpumpe auf den heißen Kat tropfen. Dann würde ich die beiden wechseln (lassen), denn so teuer ist das nicht und Ruhe hast du dann zumindest.
Aber kann denn auch die Motorkontrollleuchte mit dem Fehler Variable Ventilsteuerung fehlerhaft mit der Vakuumpumpe und VVD zusammen hängen.
Habe von dem Problem mit der Undichtigkeit zwar schon mitbekommen bei den Modellen aber es hat nie jemand etwas von einer motorleuchte erwähnt die dabei an gegangen ist.
Zudem bin ich vllt 1 km gefahren da ist es mir schon aufgefallen und so heiß kann es ja am abgaskrümmer nicht geworden sein dass es diesen Qualm verursacht, würde ich jetzt mal behaupten.
@ephox
Das ist meines Wissens falsch. Natürlich kann sich in den letzten paar Jahren etwas geändert haben, sollte das nicht der Fall sein, ist der Ausschluss immer im privaten möglich und für den Verkäufer absolut ratsam. Gibt ja nicht nur böse Schlingel bei den Verkäufern ;-)
Außerdem sollte er folgende Formulierung enthalten:
„Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“
Im Fall des PKW Verkaufs von privat an privat kann dies auch kurz "gekauft wie gesehen" abgekürzt werden.