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Hilfe.. Anwalt??
Hallo, ich brauche Hilfe.. Gibt es hier im Forum vielleicht jemanden der Anwalt ist oder kennt jemanden einen Anwalt bei mir in der Nähe (41068/ MG) der mir helfen könnte?
Es geht um nen Schaden an meinem alten Auto.
Ich hatte den Wagen geparkt, direkt vorm Haus. Ein Kind hat sein Fahrrad daneben abgestellt, welches umgefallen ist und mir nen dicken Kratzer in die Fahrertür gemacht hat.
die Mutter war auch da und ich habe die Polizei gerufen. Die haben aber nur die Personendaten getauscht! Ich war dann bei ner Werkstatt, haben nen KV gemacht. der beläuft sich auf 1100 Euro!
Das ganze ist aber im September passiert. Die Unfallgegnerin hat sich bisher nicht wirklich gemeldet. Ich habe auch schon Kontakt zu der Versicherung aufgenommen, die mir heute aber mitteilte das Sie den Schaden nicht zahlen weil sich die Dame nicht meldet. so, nun sitze ich auf dem Schaden.
Mittlerweile hab ich den Wagen ja verkauft und hatte ne Wertminderung.
Es ist einfach ärgerlich, weil mir anscheinend keiner helfen will/kann.
Ich habe eben nochmals bei der Polizei angerufen und wollte Rat haben, aber die sagten nur, das ich nen Anwalt einschalten soll! Ich habe aber keine Rechtsschutz, also müsste ich das ja selbst zahlen! Nun der Punkt, ich weiß nicht wie teuer so ein Anwalt ist und ich weiß auch nicht ob ich überhaupt Chancen habe an das Geld zu kommen!
Kennt jemand einen Anwalt der mir kostengünstig helfen könnte oder ist jemand selbst Anwalt und könnte mir sagen, wie meine Chancen stehen? Oder was ich machen kann?? Die Dame Anzeigen??
Hilfe....
Beste Antwort im Thema
Leute, warum machen wir uns hier eigentlich an?
Der Threadersteller ist schon lange über die Grenze und nicht mehr erreichbar und
wir diskutieren hier mit verschiedenen Voraussetzungen, weil wir nichts über das Alter
des Kindes oder über die Verletzung der Aufsichtspflicht wissen.
Wenn's dem TE ernst wäre, hätte er sich schon mal wieder zu Wort gemeldet.
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49 Antworten
Rechtsberatung wirst Du hier nicht finden - ist nicht erlaubt.
Ist hier auch nicht wirklich gut aufgehoben, da es nichts mit KFZ-Versicherungen zu tun hat.
Es gibt genug Foren 123recht, frag einen Anwalt, da bekommt man schon für wenig Geld eine Erstberatung.
Ich habe da aber noch was gefunden, was Dir evtl. den Mut geben könnte, die Sache weiter zu verfolgen:
Quelle: www.palm-bonn.de/aufsicht.htm
Zitat:
Kinder im Alter bis zu zehn Jahren können haftbar gemacht werden, wenn sie parkende Autos beschädigen
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit einem Kläger Recht gegeben, dessen Auto von zwei Neunjährigen beschädigt worden war. Nach einer im Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderung sind Kinder zwischen sieben und zehn Jahren für von ihnen fahrlässig verursachte Verkehrsunfälle grundsätzlich nicht haftbar, weil sie die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht erkennen können. Allerdings hatte der Gesetzgeber vergessen, einen ziemlich häufig vorkommenden Alltagsfall zu regeln: Was gilt, wenn Kinder ein ordnungsgemäß geparktes Auto zerbeulen? Den so genannten "ruhenden" Verkehr berücksichtigt der Gesetzgeber bei der Reform nicht. Das Gericht stellte damit klar, dass eine gesetzliche Neuregelung, die Kinder bei Unfällen im fließenden Straßenverkehr von der Schadensersatzpflicht ausnimmt, nicht für den ruhenden Verkehr gilt. Nach dem im Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetz sind Kinder zwischen sieben und zehn Jahren für von ihnen fahrlässig verursachte Verkehrsunfälle nicht haftbar, weil sie die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht erkennen können.
Die Gesetzesänderung gilt also nur für fahrende, nicht aber für stehende Fahrzeuge. Wenn Kinder in der Nähe von Autos spielten, seien sie im Gegensatz zum fließenden Verkehr keinen speziellen Gefahren ausgesetzt und in der Regel auch nicht durch die jeweilige Situation überfordert. Im konkreten Fall müssen nun die Eltern der beiden Neunjährigen den Schaden in Höhe von 1900 Euro bezahlen (Aktenzeichen: VI ZR 335/03 u. 365/03 vom 30. November 2004).
mach' Dir keine Hoffnungen, dass Du zu dieser Sache Schadenersatz bekommst, denn
- Du musst den Schadenhergang nachweisen, falls sich die Mutter dazu nicht äußert
- Du musst die Schadenhöhe nachweisen (ein Kostenvoranschlag ist kein Nachweis, sondern nur eine Kostenaufstellung)
Spare Dir den Rechtsanwalt und schließe für die Zukunft eine Rechtsschutzversicherung ab. Die kostet 50 Euro im Jahr und beim nächsten Mal lässt Du Dir gleich vom Profi helfen und nicht erst nach 4 Monaten.
Verbuche den Schaden unter "Lebenserfahrung".
Anwalt!
Wenn die Polizei da war, ist die Sache ja aktenkundig. Daher wird die Frau schon ziemlich Muffe kriegen, wenn sie jetzt entsprechende Anwaltspost bekommt.
Sicher, im Ernstfall mag es sein, dass du verlierst, wenn die alles abstreitet und du keine "festen" Beweise oder gar Zeugen hast. Aber deine Version ist aus 3 Gründen glaubwürdiger als ihre, falls sie abstreitet:
1. Polizei - warum, wenn nix war?
2. Kostenvoranschlag - warum, wenn nix war?
3. Auto mit Verlust verkauft - warum.... (ist das im KV vermerkt)?
Entweder du hast Eier in der Hose und investierst auch mal 300EUR, um 1100 zu bekommen (die 300 bekommste dann ja auch wieder) oder du hast keine, dann heul hier aber auch nicht rum... Wenn du nichtmal bereit bist, Geld vorzustrecken, kann dich der Schaden ja nicht so richtig ärgern.
Es war das Kind, nicht die Frau.
Da es keinerlei Hintergrundinfos gibt, kann man auch nichts wirklich raten.
Wenn das Kind z.B. nicht deliktfähig ist (unter sieben Jahren), sieht es sehr düster aus mit der Schadensbegleichung, ebenso düster sieht es aus, wenn die Mutter ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.
http://www.test.de/.../
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Entweder du hast Eier in der Hose...
Wenn er Deinen Rat befolgt, hat er nicht nur keine Eier in der Hose,
sondern betreibt auch noch Heu- und Strohlagerung im Kopf.
Ich nehme an, das war nur Spaß von Dir :-)
Ich denke, dass der TL nicht auf ganz aussichtsloser Position steht. Ich halte seine Chancen, von der Trulla Kohle zu sehen, bei min. 50:50 (sofern das Kind in einem deliktfähigen Alter ist - wenn nicht, hätte die Polizei sicher schon darauf hingewiesen).
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Ich denke, dass der TL nicht auf ganz aussichtsloser Position steht. Ich halte seine Chancen, von der Trulla Kohle zu sehen, bei min. 50:50 (sofern das Kind in einem deliktfähigen Alter ist - wenn nicht, hätte die Polizei sicher schon darauf hingewiesen).
Die Polizei macht ggf. Aussagen zum Strafrecht, aber nicht zum Schadenersatzrecht.
Versicherungen haben Sachbearbeiter, die sich speziell im Schadenersatzrecht auskennen.
Rechtsanwälte spezialisieren sich.
Und Du glaubst, ein Polizist macht dazu eine fundierte und nutzbare Aussage?
Was soll die Polizei denn noch alles wissen?
Und deshalb auch der Rat der Polizei, sich einen Anwalt zu nehmen.
Ein weiterer Punkt ist noch, dass der Themenstarter und Geschädigte nicht nachweisen kann, um wieviel sich sein Kaufpreis durch den Schaden gemindert hat. Selbst, wenn der Schaden im Kaufvertrag erwähnt ist.
Leider weiß ich nicht, über welchen Fahrzeugwert wir hier reden.
Hat der Themenstarter das Auto vielleicht für 500 Euro verkauft und hätte sonst 600 bekommen?
Er schreibt, es ein altes Auto. Vielleicht sogar Totasschaden bei 1.100 Euro Schaden?
Und äußert - und wenn ja, wie - sich eigentlich die Mutter?
Natürlich fehlen Infos des TE. Dennoch erwarte ich, dass ein Polizist weiß, ob ein Kind in deliktfähigem Alter ist oder nicht. Wenn es das nicht ist und er dann zum Anwalt explizit zurät, ist der Polizist am falschen Platz!
Natürlich macht kein Polizist juristisch entscheidende Aussagen, aber immerhin DAS muss er wissen und sollte es - zumindest durch die Blume - erwähnen.
Selbst wenn das Kind in ein Delektfähigen Alter ist.. kannst du nur an das Kind, aber nicht an die Mutter... sofern die Mutter die Aufsichtsplficht nicht verletzt hat. Und jetzt holl dir mal Geld von einen 9 Jährigen... Ganz böses Ding sowas.
Bei uns im Markt hat nen Kind auch 60" Glotze umgehauen... Eltern keine Haftplficht, Pech für uns.. Zum Glück hat die Sturzsicherung gefunzt, das die Glotze nicht noch auf das Kind ist.
Bei Kindern unter 7 Jahre = total Pech (manche Haftplichtversicherer übernehmen dies aus Kulanz)
Bei Kindern über 7 Jahre = Hoffen das die Eltern ne Haftplficht haben
Es gibt ne einfache Regel, wo nix ist, kann man auch nix holen (Die Geschichte, den nackten Mann in die Taschen greifen...)
Du widersprichst dir selbst. Wieso kann er nicht die Mutter belangen, ihr habt aber bei einem Kind im Laden Pech, weil Mama keine Haftpflicht hatte?
1. Hat diese Mutter ja offensichtlich eine, den der TE schreibt, diese zahle nicht, weil sich die Mutter nicht meldet.
2. Wenn die zahlen würde, dann nur, weil sie muss. Also hat die Mutter die Aufsichtspflicht - beim Fernseher ebenso wie hier - verletzt.
Wo war denn die Mutter? Sie hat das Kind draußen spielen lassen, aber - wie bewiesen - das Kind nicht gut genug erzogen bzw. beaufsichtigt, das Auto mit dem Fahrrad nicht zu beschädigen. Wenn Mama das anders sähe, hätte sie wahrscheinlich schon bei der Polizei Wirbel gemacht.
Vielleicht zahlt bzw. meldet sie sich ja einfach nicht, weil sie knapp bei Kasse ist oder aber sich denkt, er hat das Auto ja eh verkauft...
Sicher mag das auch anders gesehen werden, aber die Frage war ja, ob Anwalt und da bleibe ich definitiv bei ja! Chancen bestehen, wenn auch nicht zu 100% sicher.
Leute, warum machen wir uns hier eigentlich an?
Der Threadersteller ist schon lange über die Grenze und nicht mehr erreichbar und
wir diskutieren hier mit verschiedenen Voraussetzungen, weil wir nichts über das Alter
des Kindes oder über die Verletzung der Aufsichtspflicht wissen.
Wenn's dem TE ernst wäre, hätte er sich schon mal wieder zu Wort gemeldet.
Das stimmt, aber wenn man den Fall verallgemeinernd diskutiert, mag das dem einen oder anderen irgendwann auch mal eine Hilfe sein.
Besser wäre natürlich, man hörte, wie es hier konkret weiterging. Das wird man wohl nicht erfahren.
Daher habe ich einfach Recht!
@3Dition: Kinder sind selbsthaftbar... Eltern haften eben nicht für ihre Kinder. Die Eltern standen dabei. Also keine Aufsichtsplicht verletzt. Klingt Krass ist aber so. Die meisten Haftplichtversicherer übernehmen Schäden der Kinder als "Familienversicherung", einen direkten Anspruch an die Eltern gibt es nicht. Kinder unter 7 können alles machen, hier ist niemand haftbar, ab 7 haften die Kinder teilweise selbst im zivilrecht.
bevor hier alles durcheinander gerät:
Verursachen Minderjährige (unter 18 Jahre) einen Schaden, kommt sowohl eine Haftung des Aufsichtspflichtigen als auch eine Haftung des Kindes selbst in Betracht.
Für Minderjährige gilt:
bei einem Alter unter 7 Jahre: keine Haftung des Kindes
im Alter von 7 bis unter 18 Jahren: volle Haftung des Kindes, wenn der Minderjährige die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt (Deliktsfähigkeit)
Eine Besonderheit besteht bei der Haftung von Kindern im Straßenverkehr (Kraftfahrzeug, Schienenbahn oder Schwebebahn). Hier tritt die Deliktsfähigkeit erst mit Vollendung des 10. Lebensjahres ein. Dies gilt jedoch nicht wenn das Kind den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Für Aufsichtspflichtige gilt:
Wer kraft Gesetz (Eltern, Vormund) oder vertraglich (Lehrer) zur Aufsicht verpflichtet ist, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der Minderjährige einem Dritten widerrechtlich zufügt.
Die Ersatzpflicht tritt jedoch dann nicht ein,
wenn der Aufsichtspflicht genüge getan wurde
oder
der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Aufsicht entstanden wäre
Quelle: rechtslexikon-online.de, aber ich hätte es nicht besser formulieren können