ForumW202
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W202
  7. Hilfe Apschleppdienst? Rechte

Hilfe Apschleppdienst? Rechte

Themenstarteram 31. Mai 2005 um 16:39

Hallo miteinander....................

Ich hatte einen unfall mit meiner c- klasse.Dann habe ich es abschleppen lassen dann stand das auto von Samstag bis dienstag auf einem abgeschlossen Platz in einer Gitterbox und Heute am dienstag will ich es holen und auf einmal Fehlt da mein DVD/Navi und CD Resiver.Und Die Sagen die wissen von nichts.? Was mach ich jetzt.

Hilfe dringend.

Das teil hat 2500 euro gekostet.?

Ähnliche Themen
71 Antworten
am 31. Mai 2005 um 17:59

Der Abschlepper ist versichert, lass dich ja nicht abspeisen.

Wenn das Auto bei ihm unter Verschluss stand, dann haftet er, bzw. seine Versicherung dafür.

Ansonsten Anzeige wegen Diebstahl gegen den A. erstatten.

Noch was, sind Einbruchspuren sichtbar ?

Wenn nicht, kann man darauf schliessen, dass das Auto mit dem Schlüssel geöffnet wurde, der, nehme ich an, beim A. war, oder ?

Boaah , das ist an Dreistigkeit schon nicht mehr zu überbieten.

So machen wie FabJo sagt , am besten RS einschalten.

Themenstarteram 1. Juni 2005 um 6:48

Auto wurde sichergestellt auf dem apsplatz und zusätzlich noch in eine gitterbox auto war aber offen und schlüssel steckte als ich nach 3 tage kam und radio war halt weg.Die Firma Mathe will sich nicht bekennen und nun Probiere ich es halt per Anwalt.Ich geh mal nacher hin und mach andeutungen mal kucken ob er es hinausvordert , das dumme bei der sache ist halt neben den abschleppern ist gleich ne dc niederlassung vieleicht ein azubi oder so wer weiß ich melde mich dann

am 1. Juni 2005 um 7:20

da hat meiner Meinung nach, das Abschleppunternehmen grob fahrlässig gehandelt.

Das kanns echt nicht sein!

Irgendjemand von denen hat mal wieder nicht gedacht... und der Kunde darf klagen! Toll!!!

am 1. Juni 2005 um 7:32

Der Abschlepper hätte das Auto verschließen müssen.

Meine Meinung, eindeutig seine Schuld.

Oder hast du den Schlüssel vergessen abzuziehen und beim A. abzugeben.

Dann könnte es Schwierigkeiten geben.

am 2. Juni 2005 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Oder hast du den Schlüssel vergessen abzuziehen und beim A. abzugeben.

Dann könnte es Schwierigkeiten geben.

denke ich nicht. normalerweise stellt der Abschlepper das Auto auf seinen hof bzw. in die boxen. anschließens sollten diese vom A. verschlossen werden. gerade damit nichts gestohlen wird.

hat er dies nicht getan, trägt eindeutig er die schuld. ob der schlüssel nungesteckt hat oder nicht (ist nach meiner ansicht nach egal) weil die box ja verschlossen sein sollte. manache autos lassen sich nach einem unfall ja auch nicht mehr richtig abschließen.

weiteres vorgehen... rs einschalten. diebstahlanzeige stellen. wagen rüber zu dc stellen :)

gruß dd

Themenstarteram 3. Juni 2005 um 7:16

Auto wurde abgeschleppt mit schlüssel, bin erst am dienstag hingkommen und seh da das auto im hof zusätzlich in einer gitter box und offen.

nunja ich sollte im erstmal die rechnung vorweißen damit wir eine lösung finden das tape hat mit rechnung 2500 gekostet und jetzt kostet es 1300 meint ihr die bezahlen nach rechnung.oder zahlen die weniger als es noch wert ist

am 3. Juni 2005 um 8:35

Ich denke mal, dass der Wiederbeschaffungswert bezahlt wird. Wenn die Geräte jetzt billiger sind, dann eben diesen Preis.

Oder du kannst die Originalrechnungen vorlegen.

DAnn wirst du sehen, was sie bezahlen.

Trotzdem würde ich einen RA mit einbeziehen, man weiß ja nie, ob sich die Vers. querstellt.

Hi ,

der Neuwert wird von der VS/TK nicht bezahlt , immer nur der Zeitwert.Die Rechnung muß natürlich der VS vorgelegt werden , ändert aber nichts an der Tatsache , dass nur der Zeitwert ersetzt wird.

Wie die VS des Abschleppunternehmens in deinem speziellen Fall regulieren muß , weil der Abschleppunternehmer das Fahrzeug anscheinend nicht ordnungsgemäß verschlossen hat , ist schwer zu beurteilen.Ich könnte mir durchaus vorstellen , dass er für den entstandenen Schaden selbst haftbar gemacht werden kann da er die nötige Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Wenn der Typ dich hier mit einem Trinkgeld abspeisen will , würde ich auf jeden Fall einen RA einschalten.

Gruß

capri

Themenstarteram 11. Juni 2005 um 10:11

auto steht jetzt schon fast 2 te woche bei ihm auf dem platz und der sagt die ermittlungen sind immer noch nicht abgeschlossen orginalrechnung hab ich ihm gebracht staatsanwaltschaft ermitelt sagt er.

Sucht er nur ausflüchte oder ermitelt da echt jemand im auftrag der staatsanwaltschaft.nicht des da jetzt ein verfahren eingeleitet wirrd und dann dauert des und dauert

1.monat

2.monat......

Zitat:

Original geschrieben von benztownflizzer

 

und der sagt die ermittlungen sind immer noch nicht abgeschlossen

Frag ihn, wo er Anzeige wegen des Diebstahls erstattet hat und welche Vorgangsnummer es ist.

Ich würde die Polizei, bzw. die Kripo anrufen und nachfragen was der Abschleppunternehmer unternommen hat und wie weit die Ermittlungen sind. Wenn sie dir am Telefon keine Auskunft geben wollen, bestehe darauf sie zu besuchen.

Außerdem würde ich den Abschleppunternehmer fragen welche Versicherung er hat und diese selber anrufen.

Mach Druck und sag ihm, wenn er an der Verzögerung schuld ist, dann muß er die Leihwagenkosten beszahlen.

am 11. Juni 2005 um 18:13

Nu ma ehrlich, da kann ich nur lachen !

Wenn die Kripo/ Spurensicherung ihre Arbeit gemacht hat wird das Auto freigegeben, zumindest ein oder zwei Tage später.

Ausserdem hätte dich die Kripo zu dem Vorfall garantiert auch vernommen.

Alles andere ist nonsens.

Meine Vermutung, der Abschlepper hat gar keine Anzeige erstattet, dich hinhält und damit rechnet, dass du irgendwann klein beigibst.

Ich würde sofort einen Rechtsanwalt einschalten und die sofortige Heraugabe des Autos verlangen.

am 12. Juni 2005 um 7:33

Ich glaub der abschleppunternehmer versucht nen ganz anderen trick mit dir ! Und zwar das auto so lange wie möglich auf dem hof zu halten das die Abstellgebühr den preis übertrifft den die anlage hatte .Im schnitt nehmen die so 30-60 euro am tag , teil das durch deine ausgaben dann weisst wie lange er ihn behält ! Im anschluß daran sagt er dann du sollst es mit der gebühr verrechnen was die anlage kostet und gut ist ! Geh sofort zur polizei und mach dich schlau was da sache ist .Wenn er nämlich nichts gemacht hat und du nur mündliche absprachen hast dann kann das genau so ausgehen wie beschrieben . Wenn dem so ist dann morgen sofort zum RA und ein schreiben aufsetzen lassen .

CU

Marc

am 12. Juni 2005 um 7:53

Marc könnte auch Recht haben,

3 Wochen, das sind 21 Tage mal 60.- Euro, zusammen 1260.- Euro.

Am Ende musst du noch bezahlen und bekommst deinen Schaden nicht ersetzt.

Also, sofort zum Rechtsanwalt wenn du keine böse Überraschung erleben willst.

Wie lange willst du eigentlich noch warten ???

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W202
  7. Hilfe Apschleppdienst? Rechte