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Hilfe bei Abrechnung nach Unfall
Hallo,
als Neu-Nutzer bitte ich einmal um Hilfe der "Crack´s" unter Euch!
Ich habe vor 14 Tagen einen unverschuldeten Unfall hinter mich gebracht. Es fuhr ein träumender junger Mann ohne auf den fließenden Verkehr zu achten, in dem Fall ich, von einem Parkplatz auf eine vorfahrtberechtigte Straße und hat mir dabei ordentlich die Beifahrerseite zerschossen. Gott sei Dank entstand kein Personenschaden.
Aber bei unserem Auto beträgt der Schaden lt. Gutachten:
Reparaturkosten netto 2979 Euro, brutto 3545 Euro
Reparaturdauer 3 AT
Wiederbeschaffungsdauer 10 Werktage
Wiederbeschaffungswert 3.700 Euro
Restwert netto 1521 netto bzw. 1810 brutto
Wir werden uns wohl von unserem 10 Jahre alten Opel Astra G Kombi (145 tkm) trennen und uns einen Gebrauchten kaufen.
Nun meine Fragen zur Abrechnung mit der Versicherung: Sehe ich es richtig, dass wir von der Versicherung 1890 Euro bekommen und von dem Resteverwerter 1810 (soviel hat lt. Gutachten einer geboten)?
Was kann ich außerdem noch von der Versicherung verlangen?
Meiner Meinung nach wäre das
1. die Nutzungsenschädigung für die 10 Tage der Wiederbeschaffung lt. Gutachten (wo kann ich nachlesen, wie hoch der Tagessatz für einen Astra G Kombi Bj 7/98 ist?Mir wurde am Telefon von der Versicherung bei Meldung des Unfalls gesagt, dass ein Mietwagen nicht teurer als )
2. Telefonpauschale 25 Euro
3. Fahrkosten für die Fahrten zu den in Frage kommenden Ersatzfahrzeugen
(100 km á 0,50 Euro)
4. Abmeldekosten Altfahrzeug und Anmeldekosten Neufahrzeug (inkl. Schilder)
Bin ich da zu anspruchsvoll, oder habe ich evtl. sogar etwas vergessen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Pemomi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pemomi
Hallo,
hat denn jemand noch etwas zur meiner Abrechnung zu sagen, oder werden hier jetzt nur noch Animositäten ausgetauscht
Dellenzaehler, aus meiner Beobachtung hier habe ich gesehen, dass du doch ganz schön viel Ahnung hast. Was meinst du denn zu meiner Abrechnung. Vollständig oder zuviel?
Pemomi
Entschuldige bitte, dass war und ist nicht persönlich gemeint.
Aber es nervt hier, wenn immer nur der Ratschlag gegeben wird "geh mal zum Anwalt" noch dazu von Leuten, die keine Ahnung haben und hier "mal eben vorbeischauen"
Natürlich kannst du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, aber es ändert nicht an der Abrechnung.
Du bekommst hier in der Tat den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, wenn du du fiktiv, also auf Gutachtenbasis abrechnen würdest.
Lässt du reparieren bekommst du die Brutto Reparaturkosten gegen Rechnungsnachweis. Die Nebenkosten wurden dir ja schon erläutert.
Hast du noch Fragen ?
Gruss
Delle
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16 Antworten
Wenn du keine Schuld an dem Unfall hast geh zum Anwalt und laß dich beraten. Der kümmert sich um alles. Hab ich genauso gemacht und das gute daran ist, dass alles die Versicherung vom anderen bezahlt.
MfG
Hey...
1. Der Tagessatz sollte eigentlich auf dem Gutachten drauf stehen - dürften um die 30€/Tag sein. Bekommst Du für die im Gutachten angegebene Zeit oder bis zu dem Zeitpunkt an dem Du das Auto bekommst... (Je nachdem was zuerst eintritt)
2. Kostenpauschale ist unterschiedlich, können auch nur 15€ sein, oder auch 30. Kommt auf die Region an
3. Sowas kann man einfordern, das wußte ich nicht...
4. Jupp, die werden übernommen
Mehr gibt es eigentlich nicht - Du sollst ja an dem Unfall nicht verdienen
Wenn Dich keine Schuld am Unfall trifft würde ich mir einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen - den muss die Gegnerische Versicherung zahlen...
Gruß
milliway42
Hallo,
vielen Dank für den Hinweis mit dem Anwalt. Werde ich wohl dann doch in Anspruch nehmen. Ich dachte nur erst, dass das nicht sein müsste. Schließlich wird der Anwalt ja dann von der Versicherung durch die Prämien "finanziert".
@ milliway:
Der Tagessatz steht leider nicht im Gutachten. Aber ich erinnere mich, dass bei der Schadensmeldung per Telefon gesagt wurde, dass ein Mietwagen nicht teurer als 36 €/Tag sein sollte (netto). Also wird das wohl der Wert sein.
Hinsichtlich des Km-Geldes bin ich mir auch nicht sicher. Ich dachte nur, wenn ich den entstandenen Schaden ersetzt bekomme, dann gehört das doch irgendwie dazu. Ohne den Unfall wäre ich ja nicht rumgefahren und hätte nach Autos gesucht. Also ist das doch ein mir entstandener Schaden.
Verdienen will ich auch nicht daran, aber das, was einem zusteht, möchte ich auch haben.
Gruß
Pemomi (auch ein Nordlicht)
Zitat:
Original geschrieben von MichelA5
Wenn du keine Schuld an dem Unfall hast geh zum Anwalt und laß dich beraten. Der kümmert sich um alles. Hab ich genauso gemacht und das gute daran ist, dass alles die Versicherung vom anderen bezahlt.
MfG
Das ist einer der besten Ratschläge, die in den letzten Jahren hier geäußert wurden.
Sollte man jedem TE empfehlen und das Forum hier schliessen
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Das ist einer der besten Ratschläge, die in den letzten Jahren hier geäußert wurden.
Sollte man jedem TE empfehlen und das Forum hier schliessen
oder umbenennen in Advokat ist Anwalts Liebling
Hallo,
hat denn jemand noch etwas zur meiner Abrechnung zu sagen, oder werden hier jetzt nur noch Animositäten ausgetauscht
Dellenzaehler, aus meiner Beobachtung hier habe ich gesehen, dass du doch ganz schön viel Ahnung hast. Was meinst du denn zu meiner Abrechnung. Vollständig oder zuviel?
Pemomi
Zitat:
Original geschrieben von pemomi
Hallo,
hat denn jemand noch etwas zur meiner Abrechnung zu sagen, oder werden hier jetzt nur noch Animositäten ausgetauscht
Dellenzaehler, aus meiner Beobachtung hier habe ich gesehen, dass du doch ganz schön viel Ahnung hast. Was meinst du denn zu meiner Abrechnung. Vollständig oder zuviel?
Pemomi
Entschuldige bitte, dass war und ist nicht persönlich gemeint.
Aber es nervt hier, wenn immer nur der Ratschlag gegeben wird "geh mal zum Anwalt" noch dazu von Leuten, die keine Ahnung haben und hier "mal eben vorbeischauen"
Natürlich kannst du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, aber es ändert nicht an der Abrechnung.
Du bekommst hier in der Tat den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, wenn du du fiktiv, also auf Gutachtenbasis abrechnen würdest.
Lässt du reparieren bekommst du die Brutto Reparaturkosten gegen Rechnungsnachweis. Die Nebenkosten wurden dir ja schon erläutert.
Hast du noch Fragen ?
Gruss
Delle
@Delle:
Von mir war es auch eher spassig gemeint. Mir war schon klar, dass sich das auf die Bemerkung an sich bezieht.
Was meinst du denn generell zu meiner Abrechnung, also insbesondere zu den angesetzten Kosten für die Rundfahrten zu den Händlern in der Umgebung. Kann ich die ansetzen? Hast du da evtl. Rechtsprechungshinweise?
Danke schonmal vorab!
Gruß
Pemomi
Eigentlich nicht, nach meiner Meinung. Du musst hier so denken wie ein wirtschaftlich vernüftiger Mensch das auch machen würde.
Du müsstest hier sicherlich die Belege für die Fahrtkosten usw. einreichen. Die Verwertbarkeit dieser Dinge obliegt auch mehr der rechtlichen Würdigung und nicht der eines technischen Sachverständigen.
Aber ich gehe mal davon aus, das du diesbezüglich hier noch kompetente Infos bekommen wirst
Gruss Delle
Zitat xAKBx:
"..Das ist einer der besten Ratschläge, die in den letzten Jahren hier geäußert wurden.
Sollte man jedem TE empfehlen und das Forum hier schliessen .."
Seine Rechte zu kennen ist eine Sache. Deren Durchsetzung eine andere. Da hat der Anwalt nun einmal die besseren Druckmittel.
Das dürfte auch der Grund sein warum so manche Foristen hier diese Spezies gar nicht mögen.
Zitat:
Original geschrieben von runabout
Das dürfte auch der Grund sein warum so manche Foristen hier diese Spezies gar nicht mögen.
Liegt aber evt. auch daran, dass in dieser Spezies viel zu viele Blödköpfe rumlaufen, die nur die Hand aufhalten, genau wie in unsere Zunft.....
Hallo Pemomi,
Fahrtkosten sind im Rahmen der Unfallabwicklung grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Ausnahme: Wenn Du verletzt wurdest, werden Fahrtkosten erstattet, die im Zusammenhang mit der Heilbehandlung erfolgt sind (und nachgewiesen werden können): Fahrten zum Arzt oder zum Krankenhaus usw.
Der Kilometersatz wäre aber auch dann zu hoch. In der Regel werden 0,20 Cent erstattet.
Für die Abwicklung des Sachschadens besteht ein solcher Anspruch allerdings nicht.
Gruß
Hafi
Ich hätte noch zwei kleine Ergänzungen:
1. Nutzungsausfall gibt es nur, wenn das Fahrzeug nach dem Schadenfall nicht mehr verkehrssicher ist. Wird es unrepariert verkauft, ist aber trotz des Schadens noch fahrbereit und verkehrssicher, kann es bis zur Ersatzbeschaffung weitergenutzt werden und es liegt kein Ausfall vor.
2. Wird es doch nicht verkauft und privt repariert, kann bei Nachweis der Reparatur die Differenz zwischen der Totalschadenabrechnung zu den Nettoreparautkosten auch ohne Rechnung nachgefordert werden. Gleiches gilt in diesem Fall sogar, wenn es unrepariert mindestens Monate weitergenutzt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Schusti2
Gleiches gilt in diesem Fall sogar, wenn es unrepariert mindestens Monate weitergenutzt wird.
äh, sorry, da fehlt die 6 vor "Monate"