1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Hilfe bei Inanspruchnahme der MB-Zusatz-Garantie

Hilfe bei Inanspruchnahme der MB-Zusatz-Garantie

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 20. November 2011 um 20:44

hallo zusammen,

ich habe folgendes problem.

am 20.08.2011 habe ich beim :D - in Schweinfurt einen S211 - E320 CDI gekauft.

Wir sind also dahin gefahren haben uns den Wagen angeschaut und eine Probefahrt gemacht.

Da ist mit schon aufgefallen, dass er irgendwo gerasselt hat, Heckrollo Motor defekt.

Das habe ich im Verkaufsgespräch auch angesprochen. Da wurde mir versichert, dass alles gemacht wird.

Als ich dann am kommenden Samstag 27.08 das Fhz abholen wollte, habe ich ihn angelassen und das rasseln war immer noch zu hören.

Da habe ich mir gleich schriftlich geben lassen, das ich hier bei uns in Fulda in der NL nachschauen lassen sowie eine Rep. machen darf.

Was kam raus. Im Auspuff war (Endtopf) war irgendwas loose. Lt. KVA 2 neu Endtöpfe mit Montage fast 900 €.

Jetzt nach nicht mal 3.000 Km Fahrleistung und grad 3 Monaten quietscht er beidseitig an der VA.

Bei Unebenheiten sowie beim Lenken - vor allem beim Einparken (Wenn das Lenkrad gedreht wird) - Beim Aussteigen ebenfalls :-))).

Jetzt hatte ich in Schweinfurt schon angerufen - der Verkäufer hat schon abgeblockt. Er könne hier nix machen. Heute fand ich in meinen Unterlagen ein Schreiben, worin ein Abschlussprüfung/Durchsicht gemacht wurde vor Abholung des Fahrzeuges. Es war hier alles aufgeführt - normal dürfte dann jetzt doch auch nix sein. Und wenn ich an das Rasselgeräusch denke........fällt mir alles ausm Gesicht.

Was sagt Ihr dazu ? Ich mein so ein Traggelenk kostet ja nur 32,90 € aber es geht ums Prinzip ich habe immerhin 19.400 € in Bar auf den Tisch gelegt.

 

Kann man da über die Zusatzgarantie etwas machen ?!

Danke

kai

Beste Antwort im Thema

also die schäden wurden bei einer inspektion festgestellt und gleich beseitigt

ich weiss nicht ob man einfach so hinfahren kann um das fahrzeug zu checken aber ich habe dann eh nen tüv termin und ansonsten würd ich meinen meister auch so ansprechen der ist menschlich und nicht wie in vielen MB niederlassungen einfach nur arschl...

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Hallo Kai,

mit den Garantiebedingungen kenn ich mich nicht wirklich aus, aber hierzu wird bestimmt noch jemand mit nem Plan davon antworten...

Zitat:

Original geschrieben von eklasse320

Heute fand ich in meinen Unterlagen ein Schreiben, worin ein Abschlussprüfung/Durchsicht gemacht wurde vor Abholung des Fahrzeuges. Es war hier alles aufgeführt - normal dürfte dann jetzt doch auch nix sein.

Das ist so nicht ganz richtig... Lager sind nunmal Verschleißteile, und irgendwann sind die einfach fällig. Eben war noch alles super und 2tsd km später quietscht ein Lager.

Wie du selber schon gesagt hast, so ein Traggelenk kostet nicht die Welt, ist also nicht so schlimm wenn du keine Garantie/Kulanz bekommst... ;)

Viel Glück :)

Hast Du eine junge Sterne Garantie?

Themenstarteram 20. November 2011 um 21:03

Ja die Junge Sterne Garantie habe ich.

Es geht ja nur um das Prinzip weil bezahlt hab ich auch sofort und alles - Um die Teile gehts mir gar ned, die bekomme ich recht günstig - 30% runter da mein Vater bei MB arbeitet. Einbauen kann mein Onkel - war Werkstatt-Meister.

Gr.

Kai

Zitat:

Original geschrieben von eklasse320

Ja die Junge Sterne Garantie habe ich.

Es geht ja nur um das Prinzip weil bezahlt hab ich auch sofort und alles - Um die Teile gehts mir gar ned, die bekomme ich recht günstig - 30% runter da mein Vater bei MB arbeitet. Einbauen kann mein Onkel - war Werkstatt-Meister.

Gr.

Kai

sauber du hast junge sterne und bis 100.000 km keine zusatzkosten bei solchen sachen ab 100.000 musst du 20% selber tragen

Themenstarteram 20. November 2011 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von time out

Zitat:

Original geschrieben von eklasse320

Ja die Junge Sterne Garantie habe ich.

Es geht ja nur um das Prinzip weil bezahlt hab ich auch sofort und alles - Um die Teile gehts mir gar ned, die bekomme ich recht günstig - 30% runter da mein Vater bei MB arbeitet. Einbauen kann mein Onkel - war Werkstatt-Meister.

Gr.

Kai

sauber du hast junge sterne und bis 100.000 km keine zusatzkosten bei solchen sachen ab 100.000 musst du 20% selber tragen

Ja und nun hab ich fast 93 tsd drauf. gekauft habe ich ihn mit 90250 km.

Heißt das, das ich das auf die Garantie richten lassen kann ?

Zitat:

Original geschrieben von eklasse320

Zitat:

Original geschrieben von time out

 

 

sauber du hast junge sterne und bis 100.000 km keine zusatzkosten bei solchen sachen ab 100.000 musst du 20% selber tragen

Ja und nun hab ich fast 93 tsd drauf. gekauft habe ich ihn mit 90250 km.

Heißt das, das ich das auf die Garantie richten lassen kann ?

ohne probleme

Themenstarteram 20. November 2011 um 21:15

Da bin ich mal gespannt.

Das muss ich ja nicht in Schweinfurt machen ich kann ja zu jeder NL des :D gehen ? :-)

Zitat:

Original geschrieben von eklasse320

Da bin ich mal gespannt.

Das muss ich ja nicht in Schweinfurt machen ich kann ja zu jeder NL des :D gehen ? :-)

ja auch das kannst du machen die junge sterne karte mitnehmen und gut ist!!!:D

Themenstarteram 20. November 2011 um 21:20

die Schweine aus schweinfurt :-P :):cool::rolleyes:

Hi,

Junge-Sterne-Garantie gilt ab Übergabe FZ für 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung Europaweit.

schau mal hier

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1

Hi,

Junge-Sterne-Garantie gilt ab Übergabe FZ für 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung Europaweit.

schau mal hier

Stimmt nicht. Schau mal hier.

Zitat:

2. Ansprüche des Garantienehmers

Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantiebedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der

Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt, wie folgt bezahlt (Selbstbehalt):

bis 100.000 km – 100%

120.000 km – 80%

140.000 km – 60%

über 140.000 km – 40%

cu termi0815

moin moin,

habe mich sehr gewundert da ich vor dem stand von 100.000km und nach dem stand auch ne reperatur hatte und ich auch stutzig war wegen der 20%

hier ein auszug aus deinem link der garantiebedingungen...

2. Ansprüche des Garantienehmers

Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohn kosten nach

den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantiebedingte

Material kosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen

Preis empfeh lungen des Herstellers, ausgehend von der

Betriebs leistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt,

wie folgt bezahlt (Selbstbehalt):

bis 100.000 km – 100%

120.000 km – 80%

140.000 km – 60%

über 140.000 km – 40%

Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Aus -

tauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise

eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten

dieser Austauscheinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten

unter An wendung von Absatz 1. Der Höchstbetrag der garan tie -

pflichtigen Entschädigung ist pro Schadensfall auf den Zeitwert

des beschädig ten Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Garantiefalles

begrenzt

 

gruß

zu langsam...:D

Zitat:

Original geschrieben von Arbeitsdenkmal

Das ist so nicht ganz richtig... Lager sind nunmal Verschleißteile, und irgendwann sind die einfach fällig.

Tja, dass ist einer von vielen Rechtsirrtümern, wenn es um das Thema Garantie und Gewährleistung geht.

Also, der Gesetzgeber kennt keine Verschleißteile. Dieser kennt bei der Gewährleistung nur Sachmangel. Und wenn ein Defekt, egal an welchem Bauteil, dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht, dann ist es KEIN Mangel an der Sache. Aber eine z.B. nach 5000km verschlissene Bremsscheibe (umgangssprachlich ein Verschleißteil :D), stellt in der Regel einen Sachmangel dar. :eek:

Anders sieht es bei einer Garantie aus, die eine freiwillige Leistung des Verkäufers dargestellt. Hier werden in der Regel Teile in den Garantiebedingungen definiert, für die keine Beschaffenheitsgarantie gewährt wird. Und diese werden leider ugs. "Verschleißteile" genannt.

Fazit:

Wenn der Defekt nicht von der Junge Sterne Garantie übernommen wird, dann kann der Verkäufer in Schweinfurt zur kostenfreien Mangelbeseitigung verpflichtet werden, sofern dieser Verschleiß dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs NICHT entsprechen sollte. Den Gegenbeweis muss in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf der Verkäufer erbringen. Das ist schwierig, aber nicht unmöglich.

Weitere Infos zum Thema:

Garantie und Gewährleistung

Verschiedene Arten von Mängeln

cu termi0815

Deine Antwort
Ähnliche Themen