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Hilfe bei Zulassung: Freunde aus Italien nach Deutschland gezogen
Hallo,
eine nette italienische Familie ist vor einigen Monaten in meine Nachbarschaft gezogen.
Ihr Fiat ist in Italien auf die Mama der Frau zugelassen - diese ist aktuell für 10 Tage zu Gast bei Ihnen.
So nun das Dilemma - ich würde ihnen gerne helfen, je mehr ich google umso verwirrter bin ich aber.
Sie möchte das Auto auf sich selbst umschreiben lassen, und zugleich in Deutschland mit deutschem Kennzeichen zulassen.
Ich bin aber überfordert, ihnen einen Rat zu geben wie und was sie in welcher Reihenfolge zu tun und zu beantragen haben - und auf den meisten Webseiten findet man eher Hilfestellung, für den Fall, dass man als Deutscher ein Auto von dort importiert.
Hat jemand von euch evtl. Erfahrung und weiß, wie man das komplexe Thema evtl. in verständlichere Schritte aufdröselt?
Einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen gestaltet sich in München nicht so leicht - die sind ziemlich überlastet hier...
Danke!
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28 Antworten
Schreib doch mal eine Mail an Deine Zulassungsstelle wie die mit § 6 Abs 2 FZV umgehen
(2) Ein Halter ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt oder ohne Sitz und ohne Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland, dessen Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat der Zulassungsbehörde auf Verlangen einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Dies gilt nicht, wenn der Halter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung
1.in einem Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Vertragsstaat) hat, in den eine Zustellung nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4 des Verwaltungszustellungsgesetzes möglich ist, oder
2.in einem Staat hat, in dem das Europäische Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533, 535) in Kraft ist.
Zitat:
Sie möchte das Auto auf sich selbst umschreiben lassen
"Sie" ist wohl die Frau in der hier lebenden (und gemeldeten?) italienischen Familie und nicht ihre Mutter?
Zwei Absätze darüber schreibt er, die Mutter ist gerade hier aus Italien.
Wer soll denn nun Halter bleiben / werden? Weiterhin die im Italien lebende Mutter oder die nach Deutschland gezogenen neuen Nachbarn. Dann Wäre die Mutter völlig uninteressant für die Anmeldung.
Sorry - das war etwas missverständlich geschrieben.
Auto ist zugelassen auf die immer noch in Italien wohnende Mutter.
Soll umgeschrieben werden auf die jetzt nach Deutschland gezogene Frau.
"Auf sich umschreiben lassen" klingt für mich danach, dass nun die Tochter neue Halterin werden soll.
Und dann ist das Procedere einfach:
Ausweis mit aktueller Anschrift in Deutschland
Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
COC
eVB
Zitat:
@koolfreeze schrieb am 19. Oktober 2024 um 20:45:51 Uhr:
Sorry - das war etwas missverständlich geschrieben.
Auto ist zugelassen auf die immer noch in Italien wohnende Mutter.
Soll umgeschrieben werden auf die jetzt nach Deutschland gezogene Frau.
Kein Problem.
Italienische ZB, Kennzeichen, COC, Nachweis der HU
Kaufvertrag für das Auto, als Verfügungsberechtigung
Ausweis, Meldebescheinigung, eVB , iban
Und dann geht das seinen Gang.
Vorher auf Der HP der Zulassungsstelle schauen, ob bei importierten Fahrzeugen dieses vorgeführt werden muss
Stimmt, HU hab ich vergessen.
Bei der Ummeldung meines aus NL importierten CE04 hat niemand nach dem Kaufvertrag gefragt. Und auf die Idee, sich das Teil anzuschauen, ist niemand gekommen.
Ok, vielen Dank!
Nur das mit dem Kaufvertrag erschließt sich mir noch nicht - sie kauft das Auto ja eigentlich nicht, soll sie dann quasi einen Kauf "faken"?
§ 14 Abs 8 FZV wird halt unterschiedlich gehandhabt. Einige Zulassungsstellen lassen sich importierte Fahrzeuge ausnahmslos vorführen, manchen genügt die Fin Bestätigung, andere nehmen eine frische HU als Nachweis,
Zitat:
@koolfreeze schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:05:51 Uhr:
Ok, vielen Dank!
Nur das mit dem Kaufvertrag erschließt sich mir noch nicht - sie kauft das Auto ja eigentlich nicht, soll sie dann quasi einen Kauf "faken"?
Nein, aber die Zulassungsstelle wird den Nachweis der Verfügungsberechtigung haben wollen.
§ 14 Abs 1 FZV
Sorry dass ich so schwer von Begriff bin - aber dieser "Nachweis der Verfügungsberechtigung" = Kaufvertrag?
Ist damit der ursprüngliche Kaufvertrag von vor vielen Jahren gemeint? Dann wird es wohl schwierig.
Und noch eine letzte Frage - sorgt die Anmeldung des Fahrzeugs in Deutschland automatisch zur Abmeldung in Italien? Wenn nein, müssen sie ja wahrscheinlich in Italien auch nochmal vorstellig werden, oder?
Lass die Mama ein kurzes Schreiben verfassen, dass der Tochter das Auto geschenkt wurde.
Zitat:
@koolfreeze schrieb am 19. Oktober 2024 um 21:26:53 Uhr:
Sorry dass ich so schwer von Begriff bin - aber dieser "Nachweis der Verfügungsberechtigung" = Kaufvertrag?
Ist damit der ursprüngliche Kaufvertrag von vor vielen Jahren gemeint? Dann wird es wohl schwierig.
Und noch eine letzte Frage - sorgt die Anmeldung des Fahrzeugs in Deutschland automatisch zur Abmeldung in Italien? Wenn nein, müssen sie ja wahrscheinlich in Italien auch nochmal vorstellig werden, oder?
Ein Kaufvertrag ist eine Möglichkeit der Verfügungsberechtigung,
Über EUCARIS und REGINA bekommt die italienische Zulassungsbehörde die Mitteilung, dass das Fahrzeug jetzt in D zugelassen ist.
Ob die einen zusätzlichen Nachweis brauchen, nachfragen in Italien.
Ich glaube, dass deine Bedenken nicht unberechtigt sind.
Wäre der Weg umgekehrt, würde ich ein Ausfuhrkennzeichen empfehlen.
Mit den italienischen Gepflogenheiten kenne ich mich nicht aus, aber wie soll das Fahrzeug in Italien abgemeldet werden?