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Hilfe Betrug ? oder Wahr ? ebay !!! Autoverkauf

Themenstarteram 5. Mai 2007 um 22:41

Hallo

wolltte vor kurzem mein 5er Bei ebay versteigern lassen..

Doch dan habe ich es mir anders überlegt und habe die auktion vorzeitig beendet, ist ja nicht verboten ...

darauf folget diese Merkwürdige E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben das oben genannte Angebot bei ebay vorzeitig beendet. Ich bin der User ..... und Hochstbietender auf diesen Artikel gewesen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 U 93/05 entschieden, dass dadurch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ich fordere Sie daher auf, mir das Fahrzeug zum Preis von € 4xxx,- zu überlassen.

Sollten Sie auf diese E-Mail nicht reagieren, oder es Ihnen nicht mehr möglich sein, mir das Fahrzeug zu überlassen, werde ich meine Anwälte mit der Vertretung meiner Interessen beauftragen.

Sowas höre ich zum ersten mal, Bin anfänger und habe keine ahnung.

Ist das wahr das er, dass recht dazu hatt?

Oder wie sieht ihr das?

einfach Betrug?

Um eine antwort wäre ich dankbar

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53 Antworten

Sofort zum Anwalt damit oder einfach aussitzen und abwarten.

Sieht schlecht aus!

Wenn man die Artikel dazu in den Foren und den AGB`s liest bei eBay so mußt Du Deine Willenserklärung (also den eingestellten Artikel) vor Gericht anfechten. Das Angebot bei Ebay ist ein "verbindliches" Angebot und dieses wird durch einen vorzeitigen Abbruch nicht berührt. Heißt ganz klar der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietende ist der Käufer.

Wieder ein Grund mehr keine Autos mehr bei eBay zu verkaufen!!

PS: Man könnte auch ebay verklagen, weil die das nicht nochmals deutlich hervorheben, welche Konsequenz ein vorzeitiger Abbruch haben kann und zwar schon beim Ausfüllen des Angebotsformulars. Im Zweifelsfall kann dieses Nicht-Wissen in den wirtschaftl. Ruin führen!

Soweit ich weiß hat eBay jetzt neue Angebotsmasken aber ich kann nicht sagen, ob es da Änderungen zu diesem Thema gab...

Hallo. Also ich habe auch vieles bei ebay verkauft auch Autos.

Man kann das Gebot zweierlei beenden.

Einmal weil man den erreichten Preis schon geboten bekommen hat. Wenn man dann die Auktion dann beendet, ist man verpflichtet das Auto für den Preis an den Kunden zu verkaufen. Doch wenn man die Auktion abbricht, weil sie z. B. einen Fehler enthielt ( kann man ja u.a. anklicken) ist man sicher nicht verpflichtet das Fahrzeug abzugeben.

Wenn der Käufer trotzdem darauf besteht, teile ihm doch einfach mit dass du vergessen hast in die Auktion zu schreiben, dass der Wagen einen Motor und Getriebeschaden hat. Fertig!

Gruß Virus

am 6. Mai 2007 um 5:03

Zitat:

Original geschrieben von BMW Virus

Hallo. Also ich habe auch vieles bei ebay verkauft auch Autos.

Man kann das Gebot zweierlei beenden.

Einmal weil man den erreichten Preis schon geboten bekommen hat. Wenn man dann die Auktion dann beendet, ist man verpflichtet das Auto für den Preis an den Kunden zu verkaufen. Doch wenn man die Auktion abbricht, weil sie z. B. einen Fehler enthielt ( kann man ja u.a. anklicken) ist man sicher nicht verpflichtet das Fahrzeug abzugeben.

Wenn der Käufer trotzdem darauf besteht, teile ihm doch einfach mit dass du vergessen hast in die Auktion zu schreiben, dass der Wagen einen Motor und Getriebeschaden hat. Fertig!

Gruß Virus

Ob das jetzt so einfach ist, weiß ich nicht. Zu Beginn war ich der Meinung: Ignorieren und gut! Aber nachdem ich das Urteil aufmerksam gelesen habe, bin ich mir nicht mehr so sicher. Offensichtlich sind Angebote bei ebay bindender als ich es je gedacht hätte!

Deswegen sag ich auch das man auch eBay in die Pflicht nehmen könnte weil die Konsequenzen eines Abbruch recht dramatisch sein können und die meisten eBay über diesen Sachverhalt nur unzureichen informiert sind.

Ich selbst kann diese ultraharte Regelung auch nicht verstehen, aber es ist wohl momentan so.

Die Angebote bei eBay sind also verbindlich und wer da Fehler macht, wie Virus geschrieben hat, der muß dann ggf. vor Gericht die Willenserklärung (also das Angebot bei Ebay) anfechten. Also er muß vor Gericht den Grund des Abbruch offenlegen und wenn dieser Grund plausibel ist, kann die Willenserklärung des Verkäufers als nichtig anerkannt werden.

Ich denke mit dem Urteil des OLG Oldenburg hat sich keiner einen Gefallen getan - es riecht nach Prozessflut bei Gerichten und geneppte Verkäufer, die von "Käufern" reingelegt werden.

Das Prinzip geht nämlich so:

1. Ein "Kaufer" sucht nen tollen Wagen.

2. Ein "Komplitze" bietet einen viel zu hohen Betrag auf das Auto.

3. Keiner will den Wagen haben. (Bieter - Abschottung)

4. Kurz vor Auktionsende zieht der Komplitze sein Gebot zurück. (Sekunden vor Ende)

5. Der "Käufer" bietet einen lachhaften Preis.

6. Der "Käufer" gewinnt fürn Appel & Ei.

oder falls das ganze dem Verkäufer komisch vorkommt:

7. Der Verkäufer bekommt kalte Füße und bricht evtl. ab.

Bamm und schon sitzt er in der Falle.

Lösung:

Der Verkäufer hat auch nen Komplitzen der selber den Preis hochtreibt oder aber und das ist der vernünftigere Weg:

man setzt einfach einen Mindestpreis und dann sollte es besser laufen.

Also ich würde mich hüten bei eBay was teures wie ein Auto einzustellen. Du bist der Mafia noch mehr ausgeliefert als bei Mobile & CO.

Es ist eben immernoch wie beim Kuhhandel...

an Stefans CLK

 

Hallo. Ich bin auch mittlerweile nicht mehr so sicher wie ich es zuerst dachte. Das mit dem hochbieten überdurchschnittleichen Preises ist ja schon alt.

das haben die Polen ja schon lange her gemacht. Aber auch erfolgreich muss man sagen.

Doch wenn nachgewiesen werden kann, dass man gemeinschaftlich gehandelt hat, verstößt das gegen die Ebay richtlinien und der Kaufvertrag ist nichtig. Doch es ist atürlich sehr schwer soetwas nachzuweisen.

Doch ich bräuchte ja theoretisch nur Kurz anrufen und mitteilen, dass ich das fahrzeug heute gegen Bargeld abhole. Ich biete noch kurz vorher etwas hoch. Er beendet die Auktion vorher und zack habe ich das Auto zu dem Höchstpreis erworben.

Kann das so sein? Wenn ja bin ich nächste Woche reich.

Gruß Virus

habe meinen passat damls über ebay vertickt und nen preis bekommen, den mobile net abgeworfen hätte....

 

der trick geht meines erachtens kleins bissle anders wie stefan es beschrieben hatte:

1-4 gleich

aber im punkt 5 muss er kein gebot abgeben, da er schon j zu beginn ein gebot abgegeben hatte...

 

 

ich würde dem typ mit "leck mich am a....." antworten...

Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott

ich würde dem typ mit "leck mich am a....." antworten...

Ich fürchte das ist dem egal.

Naja einfach mal auf sich zu kommen lassen. Die Kosten hat erstmal der "Käufer". Wenn er überhaupt diese Kosten zahlen will um ein Auto auf diese Weise zu erwerben. Aber rechnen muß unser Verkäufer damit... leider.

aber würd mich mal interessieren, wieviele leute darauf reinfallen

Zitat:

Original geschrieben von StefansCLK

Deswegen sag ich auch das man auch eBay in die Pflicht nehmen könnte weil die Konsequenzen eines Abbruch recht dramatisch sein können und die meisten eBay über diesen Sachverhalt nur unzureichen informiert sind.

Wieso denn Ebay in die Pflicht nehmen? Es gibt AGBs, die der Kunde akzeptiert, in dem er irgendwo ein Häkchen anklickt (ähnlich wie bei Motortalk). Wenn der Verkäufer die AGBs nicht liest oder letztenendes von Onlineauktionen keine Ahnung hat, dann sollte er besser die Finger von lassen.

Aber mal ne andere Frage: war die eine Auktion mit Mindestpreis? Wenn ja, war er erreicht? Stand in Deiner Artikelbeschreibung "Zwischenverkauf vorbehalten"? Wenn nein, hast leider Pech gehabt und musst das Fahrzeug rausrücken, denn es kam ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande, wenn auch durch eigene Dummheit.

Aha Du kennst also die AGBs von eBay! Glückwunsch!

Man akzeptiert im I-Net alle 2 Minuten AGBs.

am 6. Mai 2007 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von StefansCLK

Aha Du kennst also die AGBs von eBay! Glückwunsch!

Man akzeptiert im I-Net alle 2 Minuten AGBs.

Jo und ich glaube, dass da ganz genau das Problem liegt. Akzeptiert scheint wohl akzeptiert?

richtig. Daher mein Rat zum RA und dann prüfen ob man eBay belangen könnte. Sicher wäre das wie David gegen Goliath. Da sind schon ganz andere gescheitert wie z.B. Rolex und Montblanc etc.

Ebay ist lediglich eine Handelsplattform, der Vertrag wird zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen und Rechtsgrundlage ist halt immer noch das BGB. Ich kann ja auch nicht den ADAC verklagen, nur weil ich von denen nen Kaufvertrag nehme und beim Ausfüllen nen Fehler mache.

am 7. Mai 2007 um 13:32

O.k., viele unterschiedliche Ansichten und Meinungen zu diesem Thema. Mich würde interessieren, wie dieser Fall ausgeht.

Halte uns bitte auf dem Laufenden. Danke

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