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Hilfe bez. Umabu - Licht bei Zündung

VW Vento 1H
Themenstarteram 12. Juni 2006 um 11:28

Hallo Leute!

Bräuchte kurz eure Hilfe!

Ich habe in meinem 3 Golf die Scheinwerfer vom 4er.

Und da gibt es doch in der Mitte das kleine LIcht!

Ist dies erlaubt als "Licht am Tag" zu verwenden?

Wenn ja, wie kann ich das machen, dass wenn ich den schlüssel anstecke und /oder den motor starte, dass ich mich dann nicht immer wieder um das Lichteinschalten kümmern muss.

Man hat mir gesagt, dass ich nur was hinter dem Drehknopf was umstecken muss. Kann mir da jemand bitte helfen?

wäre echt nett von euch! was kann ich sonst machen falls dies nicht erlaubt ist? Mir geht es auf den wecker immer licht ein und auszuschalten!

bitte um eure hilfe!Danke Mordi!!

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24 Antworten

Das kleine Licht in der Mitte ist der NSW.

Laut Gesetz darf man ihn nicht als TFL "missbrauchen".

Themenstarteram 12. Juni 2006 um 11:39

und was kann man dann halt sonst noch machen?

am 12. Juni 2006 um 11:41

Hallo,

wie schon gesagt, man darf das Nebellicht nicht für solche Zwecke missbrauchen! Wenn doch, erlischt die BE des Autos, man hat keinen Versicherungsschutz mehr und das Auto kann auf der Stelle von der Rennleitung stillgelegt werden! Zusätzlich darf man denen dann noch Punkte zum Vorzugspreis abkaufen...

FÜr den 3er Golf gabs die sogenannten Tagfahrleuchten, weiß abe rnicht obs die fürn 4er bzw. für die Front gab.

Themenstarteram 12. Juni 2006 um 11:43

ich meinte, welches licht kann man dann so einstellen, dass wenn man den zündschlüssel ansteckt und umdreht automatisch das licht vorne angeht, wie beim audi a4!!

Theoretisch jedes Licht, aber drüfen tut man es nicht.

am 12. Juni 2006 um 11:45

Keines der originalen, da keines ein Lichttechnisches Gutachten für so etwas hat. TFL nachrüsten is da das einzige, oder halt normales Abblendlicht so schalten...

Themenstarteram 12. Juni 2006 um 11:46

damit du siehst welche lichter ich habe schicke ich dir das photo von meinem fahrzeug!

alle sind voll funktionstüchtig! auch die nebler unten!

was kann ich nun machen?

DAS sind aber KEINE Golf 4 Lampen! Das sind 3er Lamepn im 4er Look!

Und wenn du da die freigehaltene Aussparung in der Mitte meinst, da darfst du gar nix reinsetzen wegen dem lichttechnischen Gutachten wqas dann erlischt. Das einzige was evtl. legal wäre, das Abblendlicht mit an die Zündung zu klemmen oder du kannst dir doch ganz legal für die Stoßstange die TFL kaufen.

Hab nur gedacht, dass du die 4er Front hast.

Themenstarteram 12. Juni 2006 um 11:51

und wie kann ich das abblendlicht an die zündug klemmen?

könntest du mir da helfen?

danke mfg mordi!

am 12. Juni 2006 um 11:54

Also ich würde das nicht an die Zündung klemmen, lieber wie gewohnt per Hand schalten, ist für das Ganze System vorteilhafter und die Birnen werden net so belastet...

Können tue ich das vielleicht, hab ich zwarnoch nie gemacht, aber mit ein bisschen Nachdenken fällt mir da schon was ein.

Ich weiß nur nicht obs legal ist und ich hatte erst neulich die Diskussion mit thommen, dass man hier nix "illegales" schreiben sollte und deswegen....müsste erst mal die rechtliche Frage geklärt werden. Obwohl beim Volvo man das ja auch vom Werk ab einstellen kann, dass das Abblendlicht mit angeht.

Themenstarteram 12. Juni 2006 um 11:56

beim audi a4 geht es auch mit an! also kann i ma net vorstellen, dass es illegal wäre! dort braucht man nur den schlüssel anstecken und es gehen automatisch die xenon scheinwerfer an! man braucht sich um nix kümmern!

am 12. Juni 2006 um 12:00

@NRG

solange das Licht so angeschaltet wird wie wenn man das Licht via Hand einschaltet ist das OK, denn dann wird ja kein Licht für nicht vorgesehene Zwecke "missbraucht". Dann müssen die Heckleuchten und die Kennzeichenbeleuchtungen aber auch mit an sein, so wie im normalen Betrieb des Lichts auch

Bei den neuen Fahrzeugen ist dies durch eine Schaltung geregelt, die auch dafür sorgt, dass das System, als auch die Birnen Selbst nicht so belastet werden...

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