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HILFE !!! BMW-Werkstatt will mich abzocken
Tagchen Leute !
Ich hab folgendes Problem:
Habe mir am 2.5.2003 bei einem BMW-Händler einen Golf III Avenue gekauft.
In Angebot stand "1 Jahr Voll-Garantie".
Im Kauf-Vertrag stand immerhin noch 1 Jahr Garantie. Gewährleistung war natürlich auch noch enthalten.
Nun bin ich zu denen gefahren, da ein elektrischer Fensterheber kaputt gegangen ist.
Habe alles mit denen abgesprochen und die Service-Assistentin meinte noch scherzhaft zu mir "...und bezahlen wollten sie dafür ja auch nicht", worauf ich bejahte.
Nach erfolgreicher Reparatur hatte ich meine Wagen abgeholt und alles hat wieder einwandfrei funktioniert.
Einen Tag später riefen sie bei mir an, dass die Reparatur zwar auf Garantie ging, ich allerdings 50% selbst bezahlen müsste, da mein Wagen beim Kauf schon 7 Jahre alt war und bei Autos ab 7 Jahren wäre das so.
Bei Kauf allerdings hat man mir davon nix gesagt !!!
Nun mein Problem: Muss ich jetzt tatsächlich 50% zu bezahlen ?
Wären immerhin stolze 159€ !
Den Preis halte ich eh für viel zu teuer, oder kommt das hin das man knapp 320€ für einen neuen eFH ausgeben muss ?
Leute bitte helft mir schnell, da sie mich gebeten haben morgen vorbeizukommen, um die Angelegenheit zu klären.
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22 Antworten
naja, also ich sag, wenn du dein auto wiederbekommen hast, und sie da kein geld verlangt haben, können sie dir rein rechtlich gesehen den buckel runterrutschen...
oder hast du nix bekommen von denen...
garantie is immer so ne sache...
ich würds an deiner stelle net zahlen...
Hy m3ch_rip
Also wenn du das doch zahlen muß was ich nicht hoffe dann geh doch zum Anwalt sowas hielft. Das ist aber die LETZTE lösung
...naja und in 3 wochen steht er doof da,weil das Getriebe z.B Rott ist.....
Aber ein wenig viel find ich das auch,zahl halt die Hälfte(80 €)zeigt immerhin Deinen guten willen,bis die mit dem inkasso durch sind,ist eh Mai und die garantie vorbei.
preis kommt schon hin, son ding kostet neu 200 euro... mit arbeitslohn denke ich kommt das hin
habs gerade meiner Mutter erzählt, die fährt da morgen früh erstmal mit ihrem dicken 5er BMW vor. Mal sehen, vielleicht hilft das ja.
Ich hab bis jetzt folgende Argumente gefunden.
1.) Mir hat keiner was davon gesagt, dass die Voll-Garantie mit Zuzahlung sein soll. Sonst hätte ich den Wagen nicht gekauft ...
2.) Die Service-Assistentin hat gesagt: "und bezahlen wollen sie dafür ja auch nix"
dieses deute ich als mündlicher Kostenvoranschlag und somit ist das bindend !
3.) Ich bin schon weggefahren, also dürfen sie nicht im nachhinein noch was zurückfordern. Das hätten sie bei der Übergabe des Wagens machen müssen.
Wo sind unsere Jura-Studenten ?
brauchst nix bezahlen. lass aber deine mutter aus dem spiel, ein 5er signalisiert nur geld, was du aber nicht ausgeben willst, zu recht.
einfach vor ort auf deine garantie verweisen. garantie ist und bleibt garantie und nicht 50%-zuschlag-garantie.
Servus!
Vorab mal was grundsätzliches: es muss unterschieden werden zwischen Garantie und Gewährleistung. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt 24 Monate. Garantie ist dagegen eine "freiwillige" Leistung des Verkäufers (alles was über ein Jahr hinausgeht). Das mal, weil du in deinem Eröffnungsbeitrag einmal Garantie und einmal Gewährleistung erwähnst. Die Gewährleistung kann auch nicht ausgeschlossen werden, sondern lediglich bei Gebrauchtwaren (zB Autos) auf ein Jahr beschränkt werden, Garantie muss dagegen beim geschäftlichen Verkauf immer gegeben werden (daher zB bei eBay immer die Hinweise auf Privatverkauf und Ausschluss der Garantie). Während der ersten 6 Monate kannst du immer auf Garantie reparieren lassen, danach muss der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen haben.
Zum Thema "kein Geld verlangt": ich denke, da dir bei der Abholung deines Wagen keine Rechnung vorgelegt wurde, können sie auch nicht hinterher Geld von dir verlangen, egal wie alt das Auto ist.
Zum Preis: 320 Öcken finde ich schon ein wenig gewagt, kommt drauf an, was jetzt wirklich bei dir kaputt war (schreib mal, ob Schalter, Gestänge, Motor....).
Ansonsten: bin halt kein Anwalt, aber ich rate dir (um mal die anderen Beiträge ein wenig zusammenzufassen): stelle dich erst mal auf den Standpunkt "Garantie ist Garantie" und nix mit Zuzahlung oder Alter vom Auto oder so, zweitens hätte man auch bei der Annahme sehen müssen, wie alt dein Auto ist. Hat das jemand von der Firma übersehen -> nicht dein Problem, dafür sind sie Kaufleute. Als letztes bleibt natürlich noch die Einschaltung eines Anwalts (nur ob der dann im Endeffekt weniger kostet, als die 160€, wage ich doch mal zu bezweifeln).
Aber probier doch erst mal selber aus, ob du nicht vielleicht noch was selber erreichen kannst, bevor du denen deine Mutter auf den Hals hetzt kannste später ja immer noch machen.
So oder so, Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Glück und dass du nix bezahlen musst. Schreib mal, wie es weitergeht.
Gruß Tecci
PS: Nur der reine Fensterheber ( ohne Motor, der geht so gut wie nie kaputt .. ) kostet bei VW 72,- € . Habe auch beide Seiten schon ersetzen müssen. Zeitvorgabe von VW: 90 ZE ( knappe Stunde, reicht dicke pro Seite ) --} je nach regionalen Schwankungen + Kleinteilen MAX 170,-€ pro Seite, meist etwas günstiger. Wie gesagt, alles ohne Fensterhebermotor. Dieser wird leider irrtümlich oft mitgetauscht....
Lass Dir den alten Motor mal zeigen...
( Ich arbeite als Serviceberater bei VW und finds ganz schön teuer ... )
@dette: Sag mal, habt ihr die Preise schon wieder erhöht , ich hab doch erst vor vier Monaten "nur" 68€ bezahlt. Aber es ist ja schon wieder 2004, da ham die Leute ja wieder Geld, ja neee, is klar
Nochwas zu meinem vorigen Post: sollte da jemand mich berichtigen müssen, dann tut es schnell, bin ja wie gesagt kein Anwalt, sondern nur ein deutscher Durchschnitts-BW&Rechts-Student Bin aber trotzdem sicher, dass das alles so stimmt.
Gruß Tecci
@Tecci: Hab extra Gewährlsietung nochmal extra erwähnt, da ich die ja immer habe (das wusste ich).
Aber ich hab ja extra noch ein Jahr Garantie dazubekommen. Also nicht insgesamt 2 Jahre, sondern halt Garantie "statt" Gewährleistung, da die Garantie ja mehr ist als ne Gewährleistung.
Ich schätze das ist deswegen so teuer geworden, weil die BMW-Werkstatt die Teile nicht hatte und den Wagen einfach zur VW-Werkstatt nebenan gebracht hat.
Dann haben wahrscheinlich beide Werkstätten erstmal n bischen was aufgeschlagen schätze ich.
Das darf man natürlich nicht, aber habt ihr schonmal das Grinsen und die leuchtenden Augen der Mechaniker gesehen, wenn man nach einem nicht verschuldeten Unfall zu denen kommt und sagt "heile machen, Unfallgegner bezahlt".
Das sind glaub ich die liebsten Kunden von denen.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Servus!
Vorab mal was grundsätzliches: es muss unterschieden werden zwischen Garantie und Gewährleistung. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt 24 Monate. Garantie ist dagegen eine "freiwillige" Leistung des Verkäufers (alles was über ein Jahr hinausgeht). Das mal, weil du in deinem Eröffnungsbeitrag einmal Garantie und einmal Gewährleistung erwähnst. Die Gewährleistung kann auch nicht ausgeschlossen werden, sondern lediglich bei Gebrauchtwaren (zB Autos) auf ein Jahr beschränkt werden, Garantie muss dagegen beim geschäftlichen Verkauf immer gegeben werden (daher zB bei eBay immer die Hinweise auf Privatverkauf und Ausschluss der Garantie). Während der ersten 6 Monate kannst du immer auf Garantie reparieren lassen, danach muss der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen haben.
[...]
Gruß Tecci
Fing ja recht vielversprechend an, aber gegen Ende verwuerfelst du auch Garantie und Gewaehrleistung.
Garantie muss niemand geben, weder Privat- noch Geschaeftsleute.
Privatleute duerfen die Gewaehrleistung, besser Sachmaengelhaftung, ausschliessen, Geschaeftsleute duerfen sie, nur bei Gebrauchtwaren, auf 1 Jahr beschraenken.
Und ebay als Beispiel fuer richtige Formulierungen heranzuziehen, ist fast schon Satire.
mm
Re: HILFE !!! BMW-Werkstatt will mich abzocken
Zitat:
Original geschrieben von m3ch_rip
Tagchen Leute !
Ich hab folgendes Problem:
Habe mir am 2.5.2003 bei einem BMW-Händler einen Golf III Avenue gekauft.
In Angebot stand "1 Jahr Voll-Garantie".
Im Kauf-Vertrag stand immerhin noch 1 Jahr Garantie. Gewährleistung war natürlich auch noch enthalten.
[....]
Leute bitte helft mir schnell, da sie mich gebeten haben morgen vorbeizukommen, um die Angelegenheit zu klären.
Erstmal locker bleiben. Ich faende es eigentlich komisch, solltest du wirklich zahlen muessen, aber ich bin auch kein Rechtsexperte.
1. Bist du (oder einer deiner Eltern) ADAC-Mitglied? Wenn ja, habt ihr mindestens eine kostenlose Erstberatung pro Jahr gut, frag nach.
2. Von wegen "morgen vorbeikommen". Ich wuerde mich nicht derart unter Druck setzen lassen, sondern denen am Telefon freundlich, aber bestimmt, erklaeren, dass ich erstmal Rat einholen werde (z.B. von dem ADAC-Anwalt). Ausserdem haette ich auch nicht jeden Tag Zeit zur Werkstatt zu fahren. Hnt: Wenn du doch hinfaehrst, parke nicht auf dem Hof ;-)
Aber.....
Guck nochmal in deinen (Garantie-)Vertrag. Steht da vielleicht etwas von Kostenuebernahme? Das ist naemlich in der Tat nichts Ungewoehnliches; die Kostenuebernahme wird tatsaechlich oft entweder nach Alter oder Kilometern (oder beidem) gestaffelt.
Zusammenfassung: Lass dich nicht unter Druck setzen, sonder pruefe vorher die Ansprueche der Werkstatt bzw. lasse sie pruefen. Wenn herauskommt, dass du zahlen musst, solltest du es auch tun, alles andere waere unanstaendig, auch wenn die Werkstatt deswegen vielleicht nicht vor Gericht gehen wuerde.
mm
Ich habe nur im Kaufvertrag stehn, dass ich ein Jahr Garantie habe und im Angebot hat der Verkäufer damals noch "Voll-Garantie" draufgeschrieben.
Eine Broschüre o. ä. der Garantie hab ich nie bekommen.
Naja mal sehen was morgen raus wird.
Ich fahr mal mit meiner Mutter hin. Die soll sich einfach interessehalber mal nen neuen 5er angucken und währenddessen kläre ich das dann.
Wenn ich dann Probleme bekomme kommt meine Mutter garantiert angerannt und sagt, dass sie ihren "neuen" doch woanders kauft oder so.
Ich werde morgen mal berichten was daraus geworden ist.
Danke für eure Hilfe !
Hi,
bin zwar nur TWL'er und komm auch gerad nicht an mein BGB/HGB dran, meine aber das geht sogar voll auf die Garantie, Gewährleistung nur wenn der Fehler vorher bestand.
Sowas habe ich noch nie gehört:
***Einen Tag später riefen sie bei mir an, dass die Reparatur zwar auf Garantie ging, ich allerdings 50% selbst bezahlen müsste, da mein Wagen beim Kauf schon 7 Jahre alt war und bei Autos ab 7 Jahren wäre das so.***
Glaub ich auch nicht.Kann aber sein das dies in deren AGB's steht - muß aber drauf hingewiesen werden (auf die AGB) Und sowieso als Wirtschaftler geht mir bei sowas nen Messer in der Hose auf.
1. Haben sie vorher nicht gsagt was das kostet sondern Garantiefall. Das Wechseln kannst selber machen und das teil kost 60-80Euro - folglich ist das fast schon wucher. (hier ist die Frage ob der Motor noch ging oder ob nur die Mech kaputt war (normalfall))
2. Wollen Die wohl keine Autos mehr verkaufen. Ich mein, Deinem Kumpel wirst die Werkstatt nicht empfehlen.
3.** Mir hat keiner was davon gesagt, dass die Voll-Garantie mit Zuzahlung sein soll. Sonst hätte ich den Wagen nicht gekauft ...*** völlig richtig, steht ja auch nicht im Vertrag. Und was bitte ist ne Vollgarantie???
4. ***Leute bitte helft mir schnell, da sie mich gebeten haben morgen vorbeizukommen, um die Angelegenheit zu klären.*** seit wann geht denn der Berg zum Prophet??? Sollen sie Dir doch erstmal ne Rechnung senden, wäre gespannt wie die das begründen. Dann mit Deiner Begründung zurücksenden - ab und an kommt dann noch was. Dann sich nochmal schlau machen und wenn was geht, weitere Schritte androhen.
Wie gesagt bin leider kein Jurist. Werde aber bei mal bei meinem Schrauber fragen, hier haben wir übrigens beim 350€ Auto die Benzinpumpe auf Gewähr getauscht. Und wenn ich nen Kumpel im Fitnessstudio treffe der studiert Jura, frage ich auch mal den.
Viel Erfolg und nicht in unterkriegen lassen.