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Hilfe brauche schnell Antworten! Was soll ich tun um an mein Recht zu kommen?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 27. Juli 2011 um 18:24

Hallo,

habe folgendes Problem!

Gestern habe ich mir einen A6 allroad 3,0TDI 07/2007 beim Freundlichen gekauft (95.000km gelaufen).

Im Vertrag haben wir einen Getriebeölwechsel schriftlich festgelegt.

Dafür gab es keinen besonderen Grund, ist einfach so mit eingehandelt worden.

Heute ruft mich der Verkäufer an, ein Getriebeölwechsel ist bei diesem Fahrzeug mit der Tiptronic von Audi nicht vorgesehen. Bei der Multitronic hätten die es mit gemacht weil es da alle 60.000km vorgesehen ist.

Dann hat er hinzugefügt, wenn ich darauf bestehe das Öl zu wechseln könnten wir den Vertrag gleich zerreissen, weil das den Rahmen sprengt!

Nun habe ich schon das Forum durchsucht und festgestellt, daß sehr viele hier das Öl schon gewechselt haben (-weil der Getriebehersteller es zwischen 80.000-120.000 wohl empfiehlt).

Nun will ich den Wagen natürlich auch haben und stelle mir die Frage, kann der Verkäufer sich so leicht aus dem Vertrag winden???

Hoffe Ihr habt da ein paar Tips, wie ich mit diesem Verkäufer umgehen soll!

Danke!

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16 Antworten

Na ja, das ist relativ einfach. Da der Ölwechsel im Vertrag fixiert ist, kann er sich nicht stur stellen, Vertrag ist Vertrag.

Vernünftig mit reden, wenn er sich weiter stur stellt, Anwalt ins Gespräch bringen, dann überlegt er sich das schon.

Und vor allem, beim dann durchgeführten Ölwechsel anwesend sein!;)

Mfg

Wenn im Vertrag keine Getriebeart aufgeführt ist dann ist die sache glasklar!!

Vertrag ist vertrag und hoffentlich von beiden seiten unterschrieben!?

Er kann sein Exemplar auch gerne zerreissen....hoffe Du hast auch eins?!

Wichtig: In ruhe darüber reden... ihm gegenenfalls mit einem anderen Termin entgegenkommen!

Eventuell bei ZF nach den kosten erkundigen und die vom Kaufpreis abziehen und selber zum Ölwechsel bei ZF fahren als Alternative.

Gruß Senti

Zitat:

Original geschrieben von prikkelpitt

Na ja, das ist relativ einfach. Da der Ölwechsel im Vertrag fixiert ist, kann er sich nicht stur stellen, Vertrag ist Vertrag.

Vernünftig mit reden, wenn er sich weiter stur stellt, Anwalt ins Gespräch bringen, dann überlegt er sich das schon.

Und vor allem, beim dann durchgeführten Ölwechsel anwesend sein!;)

Mfg

Der Vertrag ist aber noch gar nicht zustande gekommen. Ich wette das der TE eine verbindliche Bestellung eines Gebrauchtwagens unterschrieben hat, keinen Kaufvertrag. Der "Vertrag" ist erst dann "gültig", wenn entweder das Auto ausgeliefert wurde oder das Autohaus explizit zustimmt. Da sie weder das eine noch das andere taten, kann man als "Käufer" gar nichts machen, leider. Der TE soll sich schriftlich geben lassen daß das Autohaus nicht will und fertig ist die Laube.

Gestern habe ich mir einen A6 allroad 3,0TDI 07/2007 beim Freundlichen gekauft

Ich lese daraus das er ihn gekauft und nicht bestellt hat!!

Ja dann lies Dir mal durch was Du so unterschreibst...

Kaufverträge werden schon seit mind 20 Jahren nicht mehr im Autohaus benutzt. Genau aus dem hier erörtertem Grund.

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Ja dann lies Dir mal durch was Du so unterschreibst...

Kaufverträge werden schon seit mind 20 Jahren nicht mehr im Autohaus benutzt. Genau aus dem hier erörtertem Grund.

Also, ich habe noch vor 4 Wochen, und nicht vor 20 Jahren, einen Gebrauchtwagen gekauft und dabei einen Kaufvertrag unterschrieben, steht sogar drauf...

Aber ok, mit Haarspaltereien brauchen wir uns nicht aufhalten, solange der TE uns nicht aufklärt.

am 29. Juli 2011 um 13:21

1. Lass dir per Mail von ZF bestätigen, dass man bei der Tiptronic alle 80.000 - 120.000km einen Ölwechsel durchführen lassen sollte

2. Vereinbare einen Termin mit dem Verkäufer UND der Geschäftsleitung des Audi Zentrum

3. Trage dein Problem OHNE die Mail von ZF vor. Sollte dann gesagt werden nicht möglich / nicht nötig lege einen Ausdruck der Mail von ZF vor.

4. Sollte es nichts bringen, Rechtsbeistand suchen sowie eine Beschwerde über dieses Autohaus bei AUDI ankündigen und auch durchführen.

Noch besser wäre es jedoch dir 300€ auszahlen zu lassen und eine Getriebespülung nach Tim Eckard Methode machen zu lassen.

Gruß Benny

Egal was- selbst eine Bestellung mit zugesagten schriftlichen Vereinbarungen ist verbindlich!

Die Zeiten wo man einen grünen Trabbi Bestellt und 12 Jahre später einen blauen bekommt weil der gerade vom Band läuft, sind lange vorbei!!

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Egal was- selbst eine Bestellung mit zugesagten schriftlichen Vereinbarungen ist verbindlich!

Eben, und die vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. empfohlene Standardformel lautet:

"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt."

http://www.google.de/search?...

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Gestern habe ich mir einen A6 allroad 3,0TDI 07/2007 beim Freundlichen gekauft

Ich lese daraus das er ihn gekauft und nicht bestellt hat!!

"gekauft" ist aber auch eine Umgangssprache des juristisch nicht tiefer bewanderten.

Gut möglich also, daß der TE ein der heutzutage üblichen Standard-Bestellungen unterschrieben hat, die dem Autohaus immer noch eine Rückzugmöglichkeit bieten.

 

Rechtsberatung darf hier eigentlich keiner machen - ist in Deutschland verboten, nur den Anwälten erlaubt. Und irgendwo habe ich mal gelesen, daß dies sogar nicht kostenlos geschehen dürfe...

 

Was aber erlaubt ist: schildern, wie man selbst in einer Situation vorgehen würde.

Ich würde zuerst nochmals genau auf das Pamphlet schauen, das ich unterschrieben habe. Wenn da die angesprochenen Klauseln stehen, würde ich mir keine große Hoffnung machen - es sei denn, der Händler hätte die Vollzugshandlungen (Übergabe Fahrzeug) schon gemacht.

Wenn letzteres der Fall ist oder ich einen richtigen Kaufvertrag ohne einschränkende Klauseln unterschrieben hätte, würde ich zunächst das Autohaus darauf ansprechen und beim Abblocken den Rechtsweg beschreiten...

6502

Egal, wies es am Ende ausgeht. Der Händler wird maximal einen Getriebeölwechsel machen und keine Getriebespülung. Und das bringt recht wenig beim TT-Getriebe. Nicht machen will es er wegen dem sehr teuren Öl.

Ich würde daher eher den Kaufpreis um mindestens 300 EUR reduzieren und dann bei ZF oder einer anderen Werkstatt, die das Getriebe nach der Tim-Eckart-Methode spült, vereinbaren. Die Kosten dafür bewegen sich um ca. 400 - 500 EUR. Das hatten wir gerade in einem anderen Thread.

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 18:49

So, nun ist hier heute ja noch reichlich Bewegung in das Thema gekommen. Und ich möchte Euch über das Ergebnis unterrichten.

Das Getriebeöl wird jetzt doch gewechselt und Punkt. Der Verkäufer fand´s natürlich nicht so toll.

Erst wollte er sich noch raus reden, nach dem Motto: "Audi sagt Lebenslang!"

Habe ihm dann erklärt, daß der Hersteller des Getriebes etwas anderes vorsieht (80.000-120000km) und wir es ja nun auch schriftlich vereinbart haben. Von einem alternativen Preisnachlaß wollte er nichts hören.

Danke für Eure Tips!

am 29. Juli 2011 um 20:07

Hi,

SPÜLEN und nicht einfach nur wechseln. Und dabei sein, damit du weißt das es wirklich gemacht wird.

Gruß Benny

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 20:11

Tja, daß mit dem dabei sein...habe ich zeitlich nicht hin bekommen.

Werde aber wenn ich den Wagen habe mal die Historie bei einem anderen Händler checken lassen und mal schauen wieviel Liter da geflossen sind...

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