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Hilfe/Erfahrung - Kupplung „durchgebrannt“ durch fehlerhaftes anfahren eines Berges

Themenstarteram 28. März 2017 um 9:07

Liebe Campingfreunde,

wir haben ein kleines Problem und suchen auf diesem Weg jegliche Unterstützung.

Hat jemand Erfahrungen gesammelt oder kennt ein änlichen Fall. Ein Familienmitglied ist in einem Rechtsstreit mit einer Person der sein Wohnmobil (Neu - nur 10.000km) gemietet hat.

Der Fahrer des Wohnmobils ist in die Schweizer Berge gefahren. Dieser hat in den Bergen die Kupplung zu sehr beansprucht. Diagnose der Werkstatt vor Ort: Kupplung durchgebrannt durch fehlerhaftes anfahren des Berges. Ford wollte diese Reparatur im Rahem der Garantie nicht übernehmen, da dies laut Ford ein fehlverhalten des Mieters war (verständlich).

Wir haben somit von den verschiedenen Parteien (Werkstatt, Ford) eine Bestätigung, dass dies kein verschleißteil Problem sei, sondern fehlverhalten des Mieters.

Jegliche Unterstützung wäre hilfreich.

Danke : )

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@caravan-freund schrieb am 28. März 2017 um 11:07:38 Uhr:

Wir haben somit von den verschiedenen Parteien (Werkstatt, Ford) eine Bestätigung, dass dies kein verschleißteil Problem sei, sondern fehlverhalten des Mieters.

Es heißt ja immer, es gibt keine dummen Fragen. Bei manchen Beiträgen bin ich schon geneigt, diese Aussage infrage zu stellen.

Ich glaube nicht, dass Werkstatt und Hersteller die Schuld des Mieters bestätigt haben, sondern nur die eigene Haftung mit Hinweis auf Fehlbedienung abgelehnt haben. Die Schuld des Mieters wird wohl das "Familienmitglied" beweisen müssen. Das läuft so in etwa auf den Nachweis hinaus, dass außer dem Mieter noch nie jemand mit dem Wohnmobil über einen Berg gefahren ist. Bei 10.000 km - viel Spaß.

Insgesamt nennt sich dieser Sachverhalt unternehmerisches Risiko des Vermieters. Dafür erhält der Vermieter eine Gegenleistung: Miete. Diese sollte so bemessen sein, dass das Risiko gedeckt ist. Ansonsten ist hier in anderen Threads alles gesagt worden zum Thema Privatvermietung von Wohmobilen. Wenn jemand meint, er könne sich sein Wohnmobil mit solchen Aktionen gegenfinanzieren oder gar, die Miete sei in voller Höhe Gewinn, der zahlt halt Lehrgeld.

igs

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am 28. März 2017 um 9:31

Das sollte irgendwie im Mietvertrag festgehalten sein. Den gilt es zu lesen und zu befolgen. Sollte sich der Mieter trotzdem weigern, wird dein Familienmitglied den Betrag einklagen müssen.

Hoffentlich ist die Vermietung des Wohnmobils "offiziell", nicht das der Schuss vor Gericht dann nach hinten losgeht.

Wie schwer war es denn? mit Anhänger?

Dein Familienmitglied sollte eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Das erste Treffen mit einem Anwalt wird immer mit einem Pauschbetrag berechnet, soweit ich errinnere irgendetwas um die 400 Euro maximal.

Wichtig ist nicht gleich eine Prozessvollmacht zu unterschreiben vor der Beratung.

Ein guter Rechtsanwalt erteilt auch erstmal eine vernuenftige Auskunft.

Hat dein Familienmitglied denn ein Gewerbe angemeldet fuer die Vermietung?

War diese kostenlos oder hat der Mieter dafuer bezahlt?

Falls die Vermietung gegen Bezahlung lief ohne Gewerbeanmeldung waere ich vorsichtig und wuerde mich auch dazu gruendlich beraten lassen, nicht das ein Rechtsstreit ausgeht wie das Hornberger Schiessen.

Bei 10.000 km und besonders wenn das Fahrzeug bereits öfters vermietet war, dürfte es schwer fallen den Nachweis zu führen, dass der letzte Mieter der Schuldige ist.

Um welchen Betrag handelt es sich?

Technisch könnte die Kupplung nie richtig geschlossen haben. Beweislast wo unter 1 Jahr alt?

am 28. März 2017 um 18:08

Die Beweislastumkehr bei der gesetzlichen Gewährleistung erfolgt bei einem Handel B2C, also gewerbl. Verkäufer - privater Käufer, nach sechs Monaten ... die Beweislast liegt somit ab dem siebten Monat beim Käufer / Besitzer.

Nach der vorliegenden Schilderung ist es schlimmstenfalls sogar fraglich, ob überhaupt eine gesetzliche Gewährleistung besteht, da das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde (Vermietung). Dann käme es u.U. ausschließlich darauf an, welche Regelungen Vertrag und AGBs für gewerbliche Kunden vorsehen.

Gruß

NoGolf

Mal abgesehen davon, dass es sich in diesem Fall um Fehlbedienung oder Überbeanspruchung handelt, greift bei einer verschlissenen Kupplung i. d. R. keine Gewährleistung.

Wir wissen nach wie vor nicht ob das Familienmitglied ein Mietgewerbe hat.

Ich vermute nicht und dann wird die Sache ein bischen komplizierter.

Aus meiner Sicht ist das eine Haengepartie die am Ende nicht zufriedenstellend geloest wird.

Der Mieter wird behaupten er hat alles richtig gemacht und die Kupplung war schon vorher hin und der Vermieter entgegen gesetzt.

Die Prozess- und Gutachterkosten duerften den Kupplungstausch wohl bei weitem uebersteigen.

Vom Aerger ganz abgesehen und dem Finanzamt das dem Privatvermieter auf den Pelz rueckt.

Zitat:

@caravan-freund schrieb am 28. März 2017 um 11:07:38 Uhr:

Wir haben somit von den verschiedenen Parteien (Werkstatt, Ford) eine Bestätigung, dass dies kein verschleißteil Problem sei, sondern fehlverhalten des Mieters.

Es heißt ja immer, es gibt keine dummen Fragen. Bei manchen Beiträgen bin ich schon geneigt, diese Aussage infrage zu stellen.

Ich glaube nicht, dass Werkstatt und Hersteller die Schuld des Mieters bestätigt haben, sondern nur die eigene Haftung mit Hinweis auf Fehlbedienung abgelehnt haben. Die Schuld des Mieters wird wohl das "Familienmitglied" beweisen müssen. Das läuft so in etwa auf den Nachweis hinaus, dass außer dem Mieter noch nie jemand mit dem Wohnmobil über einen Berg gefahren ist. Bei 10.000 km - viel Spaß.

Insgesamt nennt sich dieser Sachverhalt unternehmerisches Risiko des Vermieters. Dafür erhält der Vermieter eine Gegenleistung: Miete. Diese sollte so bemessen sein, dass das Risiko gedeckt ist. Ansonsten ist hier in anderen Threads alles gesagt worden zum Thema Privatvermietung von Wohmobilen. Wenn jemand meint, er könne sich sein Wohnmobil mit solchen Aktionen gegenfinanzieren oder gar, die Miete sei in voller Höhe Gewinn, der zahlt halt Lehrgeld.

igs

Vieleicht uebernimmt dass die Vollkaskoversicherung? Dann wäre für den Mieter nur die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig ?

Ansonsten schließe ich mich igs an, unternehmerisches Risiko und fertig...

Eine Vollkaskoversicherung zahlt bei Unfallschäden oder Vandalismus, nicht aber bei Bedienungsfehlern usw..

am 2. April 2017 um 3:32

Finde es gut wie hier über dieses Thema fachlich dikutiert wird,ist leider nicht immer so.

Fachlich ist ja auch Alles gesagt worden,daher keine Einlassung von mir.

B 19

am 2. April 2017 um 8:03

Zitat:

@igs165 schrieb am 28. März 2017 um 21:10:01 Uhr:

Zitat:

@caravan-freund schrieb am 28. März 2017 um 11:07:38 Uhr:

, der zahlt halt Lehrgeld.

Das sehe ich auch so.

Und aus meiner Sicht ein kleines Lehrgeld.

 

am 2. April 2017 um 10:58

Mark-86

Selbst wenn die VK den Schaden regulieren würde, ( Was nicht geht ) bleibt es nicht nur bei der SB die beim WoMo meist eh recht hoch ist, sondern die Höherstufung wie in der Haftpflicht kommt dazu.

Geschätzte 1000.- Euro Rep-kosten zahlen und gut ist, ggf die Sicherheitsleistung einbehalten oder auf 50:50 einigen. Alles andere verursacht nur weitere Kosten.

 

UNO

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