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Hilfe!!! Garantie, Gewährleistung, Perfect Car Pro blicke nicht mehr durch....

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 18. Mai 2014 um 7:46

Hallo,

ich bekomme, so Gott will, nächste Woche meinen V8. Ich habe Ihn über das 1%-Leasing als "VW-Geschäftswagen" beim AH Stoppanski bestellt. Der Wagen ist aus 2011 und hat 104 TKM auf der Uhr. Ich bin Immo-Makler, also Gewerbetreibender. Da ich früher bereits 2 Phaeton hatte und die Höhe der mögliche Reparaturkosten durchaus kenne, möchte ich diese so geht es geht abfedern. Leider werde ich nicht richtig schlau, was das Thema Gewährleistung, Garantie und Garantieversicherung angeht. Ist es richtig, daß der Händler mir als Gewerbetreibender keinerlei Garantie oder Gewährleistung geben muss. Soll heissen, wenn ich dort vom Hof fahre und mir ist ein Mangel nicht aufgefallen, habe ich halt Pech gehabt? Oder gilt zunächst einmal eine halbjährige oder auch einjährige Gebrauchtwagen-Garantie, auch wenn ich Selbstständiger bin? Wenn nicht was für eine Versicherung sollte ich abschließen. Hier im Forum geistert so eine VW-Garantie bis 200 TKM herum oder ist das die gleiche wie diese PerfectCarPro-Versicherung. Dort hätte ich bei der Laufleistung wenigstens noch die Arbeitszeit zu 100% und das Material zu 40% noch abgedeckt. Wichtige Frage ist auch, was die kosten und wo man die abschliest (direkt beim Händler bei Abholung?)

Beste Antwort im Thema

Meinen Phaeton, Baujahr 2007, habe ich vor zwei Jahren gekauft. Im Preis inbegriffen war eine Volkswagen Gebrauchtwagen-Garantie (nicht Perfect Car oder Perfect Car Pro) für ein Jahr.

Zitat:

"Ein Anspuch aus dem Vertrag besteht, solange Sie an Ihrem Kraftfahrzeug alle vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen lassen.

Die Garantieversicherung bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit der mechanischen und elektrischen Bauteile des Fahrzeugs. Bei Überschreitung einer Gesamtfahrleistung von 100.000 km gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall. Hat das Fahrzeug eine Gesamtfahrleistung von 200.000 km überschritten, oder ist es älter als 10 Jahre, beträgt die maximale Ersatzleistung 2.000 Euro pro Versicherungsjahr."

Kurz vor Ablauf des Jahres wurde ich vom Volkswagen VersicherungsService angeschrieben, ob ich die Versicherung auch künftig beibehalten wolle. Die Kosten hierfür belaufen sich derzeit auf ca. 800 bis 900 Euro pro Jahr.

Meines Wissens kann diese Versicherung nur anlässlich des Verkaufs des VW durch einen VW-Händler abgeschlossen werden. Der Käufer kann sie nicht nachträglich abschliessen, sondern nur die vorhandene verlängern.

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Als Gewerbetreibender hat meiner Meinung nach der Händler keine Pflicht auf die gesetzlich geltende Gewährleistung. Da dies nur bei Privatpersonen gilt. Da du ja anscheinend den Phaeton vom VW Händler kaufst sollte er dir einfach die PerfektCarPro mit anbieten (ohne Mehrkosten).

Ich an deiner Stelle würde den Phaeton aber privat kaufen und nicht als Gewerbetreibender. Danach kannst du das Fahrzeug auch ins Firmenvermögen bringen, frag mal deinen Steuerberater.

Ich habe meinen Phaeton als Privatmensch von einem VW-Händler gekauft. Dabei war für ein Jahr eine Versicherung des VVD (Volkswagen Versicherungsdienst), die die mechanischen und elektrischen Teile des Fahrzeugs absichert. Bis zur Laufleistung von 100.000km übernimmt die Versicherung die entsprechenden Reparaturkosten zu 100%, bis 200.000km trage ich lediglich einen Eigenanteil von 150,00€ pro Schadenfall. Ab 200.000km zahlt die Versicherung nur noch 2.500 oder 3.000€.

Die Versicherung ist jährlich verlängerbar, sie kostet mich (vom zweiten Jahr ab) ca. 800,00€ p.a. Viel Geld, aber deutlich teurere Schäden sind zumindest nicht völlig unwahrscheinlich.

Diese Versicherung dürfte deutlich bessere Bedingungen haben als die Perfect Car Pro. Sieh zu, dass Fa. Stoppanski sie Dir für das erste Jahr kostenfrei mitliefert. Wenn das abgelehnt werden sollte, würde ich an Deiner Stelle notfalls auch die erste Versicherungsprämie selbst zahlen. Wichtig ist, dass sie bei Kauf bzw. bei Übernahme des Fahrzeugs abgeschlossen wird. Meines Wissens ist das nachträglich nicht mehr möglich.

Zitat:

Original geschrieben von hhkov8

......Diese Versicherung dürfte deutlich bessere Bedingungen haben als die Perfect Car Pro. Sieh zu, dass Fa. Stoppanski sie Dir für das erste Jahr kostenfrei mitliefert. Wenn das abgelehnt werden sollte, würde ich an Deiner Stelle notfalls auch die erste Versicherungsprämie selbst zahlen. Wichtig ist, dass sie bei Kauf bzw. bei Übernahme des Fahrzeugs abgeschlossen wird. Meines Wissens ist das nachträglich nicht mehr möglich.

Habe auch die Perfect Car Pro über den Händler für ein Jahr dazubekommen. Bis 100.000 km 0 Euro, ab 100.000 km 150,00 Euro SB pro Schadenfall. Werde diese dann nach Ablauf des Einen Jahres verlängern.

Guten Morgen,

zunächst muss man zwischen der gesetzlichen Sachmängelhaftung (in bestimmten Fällen abdingbar) und der "zusätzlichen" vertraglich vereinbarten Garantieleistung (hier gibt es deutliche Leistungsunterschiede), die regelmäßig vergütet wird oder man beim Kauf/Leasing ggfs. dazu bekommt, unterscheiden.

- Die Sachmängelhaftung kann u.a. bei Rechtsgeschäften zwischen Nicht-Verbrauchern vertraglich ausgeschlossen werden. Bei Rechtsgeschäften von Nicht-Verbrauchern an Verbrauchern (i.d.R. Privatpersonen) kann diese nicht abbedungen werden. Die Dauer der Haftung richtet sich auch danach, ob der Gegenstand gerbaucht oder neu ist (1 oder 2 Jahre). Zusätzlich muss die Beweislast(umkehr) im Schadensfall beachtet werden. Besonderheiten bei Verkäufen von Gewerbetreibenden als sogenannte Nebengeschäfte sind wohl eher irrelevant.... .

- Die Garantievertrag beinhaltet alle Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, also bitte genau lesen. Früher gab es die Perfect Car Pro und die Perfect Car Versicherung, die jedoch unterschiedlich in der Leistung sind. Hier muss man genau unterscheiden. Da das Kfz aber mehr als 24 Monate auf dem Buckel hat, gibt die VW (VVD) keine Versicherung, die die Leistung nahe der Werksgarantie beinhaltet (müsste die Perfect Car pro sein). Ausnahme: Die Versicherung wurde in der Vergangenheit abgeschlossen und immer verlängert.

Ich hoffe, dass hilft ein wenig, stellt aber keine Rechsberatung dar.

Nur soviel: Den Weg der Einlage bitte wirklich mit dem StB ansprechen; obwohl ich einer bin, möchte ich mich hierzu eher zurückhalten.

Grüße

Michael

Themenstarteram 18. Mai 2014 um 10:32

Die PerfectCarPro sieht doch aber immer 100% Arbeitszeit und eine sich um die Fahrleistung reduzierten Erstattung bei dem Material vor. Also in meinem Fall 100%/nur 40% am Material. Was ist den das für eine Geschichte mit 100% bei Beidem aber Selbstbeteiligung von 150.- je Fall. Wie nennt sich diese Versicherung genau und was kostet die im Vergleich zur Abgestuften???

Guten Morgen,

in meinem Vertrag steht "Garantieverlängerung", kostet netto rd. 25 EUR pro Monat und verlängert die Werksgarantie auf die gesamte Leasinglaufzeit, keine Selbstbeteiligung. Mein Schadensfall vor 4 Wochen: Austauch Massagefunktion Fahrersitz, SB 0 EUR.

Grüße

Michael

Themenstarteram 18. Mai 2014 um 10:53

Das ist ja dann noch eine neue Variante. Wobei ich mir sicher bin, daß eine Garantieverlängerung nicht bei mir möglich ist. Diese geht nur in den ersten beiden Jahren und bis 100TKM. Beides trifft nicht zu.

Was bleibt ist:

Die mir bekannte Perfectcarpro mit 100% Personal und z.zt 40% Material. Frage wäre was die kostet beim V8.

oder vielleicht doch eine Versicherung mit 100/100% und SB. Diese Variante wäre mir deutlich lieber.Jemand ne Idee wie die heisst und auch hier deren Kosten?

auch wenn er gewerbetreibender ist, hat er garantie...er ist ja kein autohändler! sonst hätte kein firmenfahrzeug garantie!!!

Guten Tag,

sofern die letzte Aussage auf mich bezogen war, habe ich mich wohl unklar ausgedrückt oder man hat mich ggfs. falsch verstanden.

Nur Soviel: Man muss zwischen einer Garantie und der Sachmängelhaftung unterscheiden. Auch kann, also fakultativ, die Sachmängelhaftung in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden; dies stellt aber kein Grundsatz oder Zwang dar.

Bei dem angsprochenen Neuwagenkauf durch eine Gewerbetreibenden ist dies eben nicht ausgeschlossen. Eine Garantie bspw. zwischen Käufer und einem Garantiegeber ist ein abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert......

Grüße

Michael

P.S: Ich möchte niemanden belehren o.ä.

P.P.S. Falls der Phaeton ins (steuerliche) Betriebsvermögen soll, möchte ich mal den (Denk-)Anstoss geben, evtl. ein elektronisches Fahrtenbuch zu führen. Bei meinem BLP von rd. 140 TEUR und einer Strecke zur Kanzlei von rd. 30 km würde sonst zu einem zusätzlichen "Ertrag" von rd. 28 TEUR p.a. führen, was sehr teuer werden kann....

Themenstarteram 18. Mai 2014 um 12:39

....Garantie auch , wenn es kein Neuwagen ist? Wie gesagt, esist ein VW-Geschäftswagen aus 2011? Wenn, ja wielange ist den dann die Garantie? Wenn nein, weiterhin die Frage was die Perfectcarpro Typ A oder B kosten kann/darf?

Hallo,

eine Garantie ist ein freiwillige Leistung eines gewerblichen Verkäufers, die er zu "seinen" Bedingungen anbietet. Kurz gesagt: Er kann es machen oder lassen. Bei dem gebrauchten Kfz aus dem Jahr 2011 ist diese wohl abgelaufen (Laufzeit von 2 Jahren ab Neukauf, wenn ich mich nicht irre...).

Eine Garantie hebt aber die Rechte des Käufers aus der gesetzlichen Gewährleistung nicht auf, denn Gewährleistung und Garantie bestehen nebeneinander sowie völlig unabhängig voneinander. Wird bei einer Garantie also eine (gestaffelte) Zuzahlung verlangt sollte der Käufer die Garantie nicht vorschnell in Anspruch nehmen, sondern prüfen, ob es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt – denn dann werden für ihn keine Kosten fällig.

Die Kosten für eine Perfect Car pro variieren, deren Berechnungsgrundlage nicht offen kommuniziert werden (zumindest nach meinem Kenntnisstand durch Gespräche mit meinem Händler). In diese Berechnung sollen bspw. Schadenshäufigkeiten des "vermittelnden" Händlers einfließen. Auch bringt es nichts, für dasselbe Kfz bei verschiedenen VW-Händlern anzufragen, da die "Anfrage" immer denselben Weg (also Händlerkoeffizient oder so ähnlich) geht. Was an dieser mitgeteilten Aussage aber richtig, unvollständig o.ä ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Der Preis bei meinen ersten Phaeton (3.0 TDI). Bei Leasingvertragsabschluss für 2 Jahre rd. 750 EUR, das 3. Jahr rd. 800 EUR. Damals: Maximale Abschlusszeit waren zu Beginn des Vertrages 2 Jahre.

Die Perfect Car war keine 200 EUR billiger bei Leasingvertragsbeginn (nach meiner Erinnerung).

Der Preis bei meinem zweiten Phaeton (V8): Bei Leasingvertragsabschluss montalich netto rd. 25 EUR für die gesamte Leasingzeit (36 Monate). Der Betrag ist auch zu zahlen, obwohl die Herstellergarantie bei Vertragbeginn noch ein knappes Jahr betrug. Also: Entweder von Begin an oder garnicht.

Grüße MW

Themenstarteram 18. Mai 2014 um 13:47

Nur noch mal zur Sicherheit, das waren beides keine Neuwagen sondern auch Gebrauchtwagen, die allerdings max. 24 Monate alt waren? Also ein geringfügig anders gelagerter Fall. Richtig?

Hallo,

ja, aber beide Fahrzeuge hatten noch eine Werksgarantie, da beide noch keine 24 Monate alt waren.

Wenn ich einen Tip geben darf: Ich würde den Händler vor Abholung noch kontaktieren und sich für alle möglichen Varianten Angebote und Vertragsbedingungen geben lassen

Grüße

MW

P.S. Wenn noch Unklarheiten/Rückfragen sind, antworte ich gerne.

Themenstarteram 18. Mai 2014 um 13:56

Danke für die Infos! Ich melde mich wie es ausgegangen ist und poste es hier. Denke ist bestimmt für andere auch interessant.

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