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HILFE Getriebe oder Motor schaden

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 26. November 2015 um 13:30

Hallo erstmal

Habe mir gestern einen Ford Mondeo 3 2.5l V6 gekauft.

(Beim händler) laufleistung schon etwa 230.000 km

Nun habe ich ein problem ich fuhr ca 80 km mit dem fahrzeug bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von ca 100 kmh

Kurz vor meinem Heimatort begann es im motor zu klopfen. Bei standgas und bei der beschleunigung. Sobald ich auf die kupplung drückte ging der motor aus. Als ich damit in meine werkstatt fahren wollte führte eins zum anderen. Ich beschleunigte im 3ten gang aus einer kurve heraus dann kabs ein lautes ratschen es qualmte aus der haube und die karre ging aus. Ich verlor sämmtliches Öl zwischen dem motor und dem getriebe. Starten lässt er sich nicht mehr ist nur ein klacken zu hören und im cokpit flackert das licht kurz. Motor dreht nicht. Zahnriemen ist NICHT gerissen.

Was könnte das sein ?

Bitte helft mir

Es ist dringend!

Mfg

Beste Antwort im Thema

Ist jetzt nicht gegen Dich als Person, aber ein Fahrzeug als Schrott kaufen und dann per Anwalt auf Reparatur dringen - ist mehr als unverschämt.

Kopfschüttel , Fremdschämen :-(

 

Oder ist es so, dass Du von der Passage Bastlerfahrzeug/Schrott nichts gewusst hast und das Dir untergeschoben wurde?

 

Was war denn der Preis?

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bring die Karre zum Händler zurück und lasse dir dein Geld geben. Fertig

Themenstarteram 26. November 2015 um 14:01

Geht nicht der händler hat sich "abgesichert" sein vertrag schein Wasserdicht zu sein muss mit dem Anwalt dagegen vorgehen. Zurücknehmen will er ihn nicht !

Ich müsste wissen was es für ein schaden ist um zu schauen ob sich da was Retten lässt ansonsten bin ich finanziell ruiniert

Gewährleistung muss der Händler geben wenn nicht von privat gekauft.

kenne ja deinen Vertrag nicht. Lasse den prüfen bevor du auch nur eine Cent reinsteckst.

Für mich hört sich das an wie der Beginn der unendlichen Geschichte.

Der Händler muss keine Gewähr geben, wenn er im Kundenauftrag oder an Gewerbe verkauft. Welches Bj hat der Wagen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Panko

Themenstarteram 26. November 2015 um 16:48

Zitat:

@panko schrieb am 26. November 2015 um 16:24:17 Uhr:

Der Händler muss keine Gewähr geben, wenn er im Kundenauftrag oder an Gewerbe verkauft. Welches Bj hat der Wagen?

Mit freundlichen Grüßen

Panko

Der Wagen ist vom Händler hat ihn laut Kaufvertrag quasi als Schrott verkauft (klein gedrucktes)

ist bj 2001

Themenstarteram 26. November 2015 um 16:51

Das wird vermutlich eine unendliche Geschichte

werde das Auto gleich in meine Werkstatt schleppen und mal drunter her schauen um eine vordiagnose erstellen zu können

halte euch auf dem laufenden

Verkäufer ist aufgefordert den Schaden bin in 1 Woche reparieren zu lassen

Bei dem Bj ist klar, dass es keine Gebrauchtwagengaratie mehr gibt und der Händler die Gewährleistung nicht auf seine Kappe nimmt. Das sollte jedem privatkäufer klar sein. Was hast du bezahlt?

jo so stellt sich der Sachverhalt schon genauer dar. Als Teileverwerter/ Schrott oder Bastlerfahrzeug verkauft, ist das nur noch zum Ausschlachten gedacht. Damit hat der Händler natürlich alles richtig gemacht um die "Karre" nie wieder zu sehn.

Ohne hier eine juristische Stellungsnahme abzugeben oder Dich persönlich zu belehren, DU hast Dir wissentlich "Schrott" gekauft. Keine Reklamation möglich.

Hoffentlich war das nicht zu viel Lehrgeld. Überlege nun gut ob du weiteres Geld verbrennst.

Ist jetzt nicht gegen Dich als Person, aber ein Fahrzeug als Schrott kaufen und dann per Anwalt auf Reparatur dringen - ist mehr als unverschämt.

Kopfschüttel , Fremdschämen :-(

 

Oder ist es so, dass Du von der Passage Bastlerfahrzeug/Schrott nichts gewusst hast und das Dir untergeschoben wurde?

 

Was war denn der Preis?

Zitat:

@Haase1804 schrieb am 26. November 2015 um 15:01:04 Uhr:

Geht nicht der händler hat sich "abgesichert" sein vertrag schein Wasserdicht zu sein muss mit dem Anwalt dagegen vorgehen. Zurücknehmen will er ihn nicht !

Ich müsste wissen was es für ein schaden ist um zu schauen ob sich da was Retten lässt ansonsten bin ich finanziell ruiniert

Abwarten. Wenn die Kiste SO kurz nach Kauf verreckt, ist vielleicht noch was drin mit dem Anwalt. Das ist ggf. selbst mit der "Bastlerklausel" nicht vereinbar, da er bei solch gravierenden Schäden mit "nicht fahrbereit" oder tatsächlich als "Schrott" o.ä. operieren müsste. Nur dürfte er Dich dann nicht vom Hof fahren lassen, wenn so offensichtliche Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen. Bestehen die nicht, ist wieder die Haftungsfrage des gewerblichen Verkäufers im Raum, selbst bei "im Auftrag" kann er das nicht 100% sicher ausschließen, denn Händler= Fachmann, Du = Laie, so sieht es das Recht. Wenn das Fahrzeug so offenkundig fahruntüchtig ist.

Geh zum Anwalt und lass ihn den gesamten Sachverhalt prüfen. Er wird Dir schon sagen was geht und was nicht. Aus der Ferne geht das nicht.

Themenstarteram 26. November 2015 um 19:53

Auto wurde als Mängel frei mit TÜV verkauft

von der Klausel Schrott kauf habe ich leider erst Zuhause erfahren als ichdie Rückseite des Vertrags genauer betrachtete

bezahlt habe ich 2350 Euro

HAbe das Auto nun auf der Hebebühne und muss feststellen das mir ein Kolben nach unten durch den Motor gefilzt ist.

TOTALSCHADEN

Habe mir gerade für 800 Euro eine gebrauchten Motor gekauft und werde diesen die nächsten tage verbauen

worauf muss ich achten ?

Themenstarteram 26. November 2015 um 19:56

Zu erwarten das der Händler den Schaden reguliert wäre meiner Ansicht nach falsch deshalb werde ich daraus meine lehren ziehen und nie wieder beim kiesplatzhändler kaufen. Ich wurde betrogen was das Auto angeht als auch mit dem Vertrag, da vom Ausschluss der Gewährleistung nie die Rede war.

Diesmal die AGB der ausführenden Werkstatt genau lesen, nicht erst wenn der Kolben aus dem Motor glotzt. ;)

Ich würd zum Anwalt gehen. 2350€ ist kein Schrottwertpreis. Aber jetzt haste schon einen neuen Motor. Wenn's läuft, dann läuft's. ;)

230t runter ist natürlich auch ne harte Hausnummer.

Themenstarteram 26. November 2015 um 20:00

Zitat:

@gobang schrieb am 26. November 2015 um 18:56:56 Uhr:

Ist jetzt nicht gegen Dich als Person, aber ein Fahrzeug als Schrott kaufen und dann per Anwalt auf Reparatur dringen - ist mehr als unverschämt.

Kopfschüttel , Fremdschämen :-(

Oder ist es so, dass Du von der Passage Bastlerfahrzeug/Schrott nichts gewusst hast und das Dir untergeschoben wurde?

Was war denn der Preis?

Gazahlt habe ich 2350 Euro

also hätte ich gewusst das ich Schrott kaufe hätte ich nie den Vertrag unterschrieben

Fazit Verträge immer genau durchlesen.

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