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HILFE. Kurzzeitkennzeichen Auto gestohlen worden und Unfall verursacht, übernimmt die Versicherung?

Themenstarteram 8. Dezember 2015 um 23:13

Hallo Leute, vor einigen Wochen wurde mein Mazda der mit Kurzzeitkennzeichen angemeldet war gestohlen worden und der Fahrer hat das Auto durch einen Unfall zum Totalschaden gefahren. Habe die Polizei verständigt und ein Gutachtet wurde ebenfalls beauftragt. Weiss wer der Täter war der gibt es selber nicht zu aber weiss angeblich wer es war und will es nicht verraten , mit jetzt mit ihm vor Gericht. Wie hätte ich Chancen den Fall zu gewinnen oder von seiner versicherung Geld zu bekommen bzw schadenersatz?

Beste Antwort im Thema

Egal was Du nimmst, aber bitte, nimm nur noch die Hälfte. :eek:

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Seine Versicherung bezahlt bei einer Straftat sicher nichts.

Eine Antwort wird dir hier keiner geben können, das muss über einen Rechtsanwalt laufen.

Mit deiner Versicherung hast du bestimmt schon gesprochen?

Wenn du keine TK abgeschlossen hattest, dann kannst du dich nur an den Dieb halten.

Dazu musst du dir einen vollstreckbaren Titel besorgen, der ist dann 30 Jahre gültig.

Das heißt aber nicht, dass du das Geld wirklich bekommst und du musst zudem in Vorleistung gehen, wenn du Vollstreckungsmaßnahmen einleitest, d. h. es entstehen weitere Kosten, die du ggf. auch nicht zurückbekommst.

Der Erfolg hängt von der Bonität des Schuldners ab, du musst also voraussichtlich einen langen Atem haben und wenn du Pech hast, dann schaust du am Ende in die Röhre.

PS: einen Rechtsanwalt benötigst du nicht zwingend, das kann man auch selbst in die Hand nehmen

am 9. Dezember 2015 um 7:07

Zitat:

@27239 schrieb am 9. Dezember 2015 um 00:25:22 Uhr:

Seine Versicherung bezahlt bei einer Straftat sicher nichts.

Seine Versicherung gibts in dem Falle erst gar nicht.

Welche sollte das sein, die ohne Straftat das Auto von einem fremden bezahlen sollte?

am 9. Dezember 2015 um 7:08

Zitat:

@Oetteken schrieb am 9. Dezember 2015 um 06:54:15 Uhr:

Wenn du keine TK abgeschlossen hattest, dann kannst du dich nur an den Dieb halten.

Auch mit TK muss er sich an den Dieb halten.

Denn es wird mehr kaputt sein, als ein paar Glasteile.

VK würde hier helfen, falls der Diebstahl nicht grob fahrlässig ermöglicht wurde.

Aber VK und KK ist recht selten.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 9. Dezember 2015 um 08:07:02 Uhr:

Zitat:

@27239 schrieb am 9. Dezember 2015 um 00:25:22 Uhr:

Seine Versicherung bezahlt bei einer Straftat sicher nichts.

Seine Versicherung gibts in dem Falle erst gar nicht.

Welche sollte das sein, die ohne Straftat das Auto von einem fremden bezahlen sollte?

war nur theoretisch gesehen, weil "Seine Versicherung" vom TE angesprochen wurde

Erstens bei einem Kurzzeitkennzeichen gibt es normal nur KH - Deckung.

Den verursachten KH - Schaden muss die Versicherung bezahlen, die dann in vollem Umfang Regress beim Dieb nimmt.

Den Schaden am Fahrzeug kann er nur zivilrechtlich beim Dieb einklagen, sofern dieser ermittelt werden kann. Und dann bekommt er nur was wenn der Vermögenswerte hat, ansonsten einen Titel und die Hoffnung in den nächsten 30 Jahre was zu bekommen.

Keine Versicherung des Diebes kommt hier in Betracht. Es wird keine Versicherung den Schaden bezahlen.

Einzig eine Teilkasko hätte hier geholfen. In der Teilkasko ist Diebstahl mitversichert. Die hätte für das Fahrzeug aufkommen müssen und hätte in vollem Umfang Regress beim Dieb genommen.

Themenstarteram 9. Dezember 2015 um 9:30

Zitat:

@27239 schrieb am 9. Dezember 2015 um 00:25:22 Uhr:

Seine Versicherung bezahlt bei einer Straftat sicher nichts.

Eine Antwort wird dir hier keiner geben können, das muss über einen Rechtsanwalt laufen.

Mit deiner Versicherung hast du bestimmt schon gesprochen?

Ja habe bereits auch meinen Anwalt kontaktiert, wir warten darauf was die Versicherung sagt.

Zitat:

Ja habe bereits auch meinen Anwalt kontaktiert, wir warten darauf was die Versicherung sagt.

Ja, ja, den Anwalt wirst Du wohl selbst zahlen müssen, wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast.

Auf die Antwort von welcher Versicherung wartet der Anwalt?

Die Gegnerische Versicherung? Da gibt es keine die zahlt.

Deine KFZ-Versicherung? Du musst doch wissen was Du versichert hast. Nur KH oder auch Kasko?

Vielleicht hast DU eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfall-Schutz. Vielleicht zahlt diese, wenn der Dieb nicht zahlen kann? Müsste man die Bedingungen prüfen. Und dazu müsste erst mal ein Dieb feststehen. ;)

Einen ähnlichen Fall hatten wir doch vor kurzem, wo jemand sein Wohnmobil per KZK überführt hatte, das KZK ausgelaufen war und vor Zulassung auf den neuen Halter das Wohnmobil gestohlen wurde.

Im übrigen würde sich der Fall bei einem normal zugelassenen Fahrzeug ohne Kasko genauso darstellen.

Einzig eine Hilfe wäre gewesen, wenn die Versicherung eine vorläufige VK- und TK-Deckung angeboten hätte. Bei manchen Versicherungen kann man schon beim KZK bzw. vor der Zulassung vorläufigen Kasko-Schutz bekommen, bietet nur nicht jede an und manchmal braucht man dazu einen Makler bzw. eine längere vorherige Kundenbindung.

Eine TK wird da wenig nützen, das Auto ist ja wieder da, nur kaputt.

Man könnte dann die Glasschäden und die Einbruchsschäden bei der Versicherung geltend machen.

Wenn er eine Wildsau gerammt hätte, wäre das auch nicht schlecht

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2015 um 11:26:47 Uhr:

Eine TK wird da wenig nützen, das Auto ist ja wieder da, nur kaputt.

Man könnte dann die Glasschäden und die Einbruchsschäden bei der Versicherung geltend machen.

Wenn er eine Wildsau gerammt hätte, wäre das auch nicht schlecht

Wenn in "Polen" das zerlegte Auto wieder gefunden ist, bekommt der Eigentümer die Teile zurück?

Da zahlt doch auch die Versicherung den Diebstahlschaden :confused:

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 9. Dezember 2015 um 08:08:25 Uhr:

 

Auch mit TK muss er sich an den Dieb halten.

Denn es wird mehr kaputt sein, als ein paar Glasteile.

VK würde hier helfen, falls der Diebstahl nicht grob fahrlässig ermöglicht wurde.

...

Das ist nicht richtig.

Die TK, sofern abgeschlossen, zahlt den Schaden am entwendeten Fahrzeug bis zum Wiederbeschaffungswert.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2015 um 11:26:47 Uhr:

Eine TK wird da wenig nützen, das Auto ist ja wieder da, nur kaputt.

Man könnte dann die Glasschäden und die Einbruchsschäden bei der Versicherung geltend machen.

Wenn er eine Wildsau gerammt hätte, wäre das auch nicht schlecht

Leider auch falsch.

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 9. Dezember 2015 um 12:13:59 Uhr:

Wenn in "Polen" das zerlegte Auto wieder gefunden ist, bekommt der Eigentümer die Teile zurück?

Da zahlt doch auch die Versicherung den Diebstahlschaden :confused:

So isses ;)

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