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- Hilfe!! Lack blättert vom Auto ab! Händler will nichts unternehmen!
Hilfe!! Lack blättert vom Auto ab! Händler will nichts unternehmen!
Guten Tag zusammen,
ich hätte da eine Frage und würde mich über eure Meinung oder Erfahrungen freuen.
Und zwar hab ich vor gut 8 Monaten mein Auto gekauft. Vor ab, im Vertrag stand „nachlackierungen können nicht ausgeschlossen werden“. Ich hab mir nichts dabei gedacht, es wurde auch nicht großartig darüber gesprochen. Ja, jetzt hab ich den Salat. Mir ist bei Autowasch aufgefallen, dass mein Lack extrem abblättert! Erst war es eine kleine Stelle an der Seite. Hab den Händler angerufen, der sagt, er kann nichts machen. Jetzt ist es auf der Stoßstange! Aber wirklich großflächig! Es ärgert mich total! Hab natürlich wieder angerufen und gesagt, dass es unnormal ist! Können nichts machen, auch nicht aus Kulanz!!
Habt ihr damit Erfahrung gemacht ?! Wisst ihr ob ich den Händler noch dazu bringen kann, dass zu übernehmen?
Das Auto ist halt wirklich kein Jahr alt und hat schon so ein Lackschaden!! Ärgerlich
Ich bedanke mich schon im vorraus!!
Mit freundlichen Grüßen
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22 Antworten
Ist es richtig, dass das Fahrzeug erst ein Jahr alt und ein Gebrauchtfahrzeug ist. Oder wie alt ist das Fahrzeug tatsächlich?
MfG kheinz
Moin. Leider ist es ja manchmal so gekauft wie gesehen. Ist es den ein Unfallwagen ?
Mehr Infos wären schon hilfreich. Was für ein Händler, wie alt ist das Fahrzeug?
Wenn Rechtsschutz vorhanden ist, würde ich diese einschalten und das ganze einen Anwalt regeln lassen.
Nachlackierung ist das eine, fehlerhafte Ausführung der selben was ganz anderes
Sorry. Hier mehr Informationen: das Auto wurde 2015 zum ersten Mal zugelassen und ich hab es vor 8 Monaten gebraucht vom Händler gekauft. Ob das Auto unfallfrei ist, wurde mir nicht mitgeteilt.
Hui das ist schlecht. 6 Monate bis zur Beweislastumkehr sind leider abgelaufen. Somit wird es schwierig hier von dem Händler noch was einzufordern.
Zitat:
Somit wird es schwierig hier von dem Händler noch was einzufordern.
Es sei denn, es handelt sich um einen Unfallwagen.
Das ist fehlerhaft nachlackiert. Falls eine Rechtsschutz vorhanden ist sollte die bemüht werden. Ansonsten kannst du schon mal das Sparschwein füttern, um die Stoßstange nachlackieren zu lassen.
Grundsätzlich läge das aber noch in der Gewährleistung des Händlers. Denn Nachlackiert ist das eine, aber eine mangelhafte Lackierung eben das andere.
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 6. Mai 2022 um 13:47:30 Uhr:
Zitat:
Somit wird es schwierig hier von dem Händler noch was einzufordern.
Es sei denn, es handelt sich um einen Unfallwagen.
Was wäre denn in dem Falle dann anders? Also wenn das Auto ein Unfallwagen wäre? Und wie kann man so etwas herausfinden?
Zitat:
@6N1 schrieb am 6. Mai 2022 um 13:57:21 Uhr:
Das ist fehlerhaft nachlackiert. Falls eine Rechtsschutz vorhanden ist sollte die bemüht werden. Ansonsten kannst du schon mal das Sparschwein füttern, um die Stoßstange nachlackieren zu lassen.
Grundsätzlich läge das aber noch in der Gewährleistung des Händlers. Denn Nachlackiert ist das eine, aber eine mangelhafte Lackierung eben das andere.
Würde das auch noch in der Gewährleistung liegen, wenn der Händler den Wagen jemandem abgekauft hätte und dann an mich weiterverkauft hätte? Sprich, der vorherige Besitzer hätte es lackiert und dann so dem Händler verkauft und der Händler dann weiter an mich ?
Der Händler für sowas gerade stehen. Das ist das Risiko.
Wenn ihm der Schaden nicht bekannt war, falls es als Unfallschaden durchgeht, kann er es widerrum dem damaligen Verkäufer ankreiden. Aber das hat nichts mit dem aktuellen Verhältnis zu tun.
Die Gewährleistung ist rum, die Frage ist nur, ist das als nicht deklarierter Unfallschaden zu sehen.
Und auch hier muss man jetzt sehen, so blöd es auch ist, das einzufordern kostet Energie/Zeit/Geld. Ist es das Wert, Erfolgsaussicht auch nicht wirklich hoch.
Rechtsschutz vorhanden?
Wenn der Händler schon was von Lack abblättern wusste, dann wusste er auch den Grund.
Ich finde den Hinweis:"Nachlackierungen können nicht ausgeschlossen werden" schon sehr skurril und verdächtig. Mit solch Hinweis im Vertrag hätte ich das Auto erst gar nicht gekauft. Aber gut,jetzt liegt das Kind im Brunnen und kommt alleine nicht mehr raus. Ich an deiner Stelle würde nochmal ein (friedliches) Gespräch mit dem Händler führen, dabei auch dezent auf seine Haftungsverpflichtung bei nicht deklarieren Unfallfahrzeug verweisen und wenn alles nichts nützt, FACH- Anwalt und Gutachter ins Boot holen und warten was passiert. Ich betone extra den Fachanwalt, weil ich selber schon erlebt habe, dass jemand einen Anwalt für Familienrecht bei einem Btm Verfahren beauftragt hat. Sowas geht dann natürlich aus wie das Hornberger Schießen.
Nachlackierung kann nicht ausgeschlossen werden ist lediglich ein Freifahrtschein um nicht jede nachlackierte Stelle aufzählen zu müssen. Wobei man auch sagen muss, dass ja fasst alle Autos irgendwo mal (besser) ein bisschen Lack abbekommen haben.
Als Ausschlusskriterium um einen Unfallwagen zu verkaufen reicht es jedenfalls nicht, zumal das aber in dem Fall egal ist.
Fakt ist, dass die Lackierung abblättert und das ein grober Mangel ist. Also wendet sich der Käufer an seinen Verkäufer, der sich noch innerhalb der Gewährleistungpflicht liegt.