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Hilfe!! Lenk- und Ruhezeiten ??

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 20:15

hiii! mit lenk- und ruhezeiten weiss ich bescheid aber irgendwie ist die umsetzung nicht möglich nicht ganz klar zwecks digitaler tachograph dtco 1381 (glaube) :(

lkw lappen ce hab ich 2009 erworben um kommt jetzt seit 2 wochen zum einsatz... :)

jetzt zu mein problem wo ich dringed rat und hilfe benötige bevor ich noch mehr bockmist mache :/

wie es so ist wird man gleich ins kalte wasser geworfen und los gehts gleich am 1 tag mit fetter tour im stadt verkehr mit ausliefern stop and go .. ^^

beginne 5:00 uhr und fahre ca. 1 stunde mit lkw zur firma dann ist es 6:00 uhr und ich stehe an der rampe } digi tachograph schaltet automatisch auf pause was eigentlich auf andere arbeitszeiten umspringen müsste und auch richtig wäre aber ich lasse es auf pause stehen und lade 2 std...

so danach fahre ich ca. 2 std autobahn bis zu mein auslieferungs punkt stadt/dörfer problem liegt hier das der tachograph wieder mit der lenkzeit bei 0 angefäng aber wieso weshalb warum (im auslieferungs ort bei stop and go stehe hier und da 5 bis 15 min rum und entlade auf pause ich fahre wieder los und was macht das teil ^^ er stellt wieder auf 0 ??? somit zeigt/warnt mich das gerät nie wann die 4 1/2 stunden lenkzeit rum wären/sind und ich meine 45 minütige pause machen müsste

ja und was folgt draus ein stop and go bis 18-19 uhr was eigentlich nicht rechtens wäre/ist .. ;(

tatsächliche lenkzeit an dem tag war 7 1/2 std aber halt ohne wirkliche 45 minutige pause am stück ^^

ich hoffe ihr könnt mir helfen ,, will den job nicht schmeißen und wieder arbeitslos sein :/

 

Beste Antwort im Thema

du musst doch nur bevor du losfährst einfach mal den pfeil nach unten drücken und schauen wie viel pause du drauf hast.

das nennt man PLANEN von LENK und Ruhezeiten.

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am 8. Oktober 2010 um 20:29

Moin Fahrer 999,

schau mal hier ;)

Sobald Du auf eine Pause von insgesamt 45Min. kommst, egal ob am Stück oder mit 15+30Min, schaltet die Anzeige auf Null, Pausenzeit erfüllt.

Bei automatischer Pausenschaltung kannst Du über den Fahrer1 Knopf auf sonstige Arbeiten umschalten.

Gruss TAlFUN

Bei älterren Tachomodellen springt der Tacho sogar auf 0 wenn man 3x 15min macht

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 20:41

ja aber somit knack ich doch mein tägliche lenk/arbeitszeit von über 10 std rein theoretisch und kann mein 11 std ruhezeit am stück nicht durchziehen weil ich um 5 uhr frühs den bock wieder an schmeiße und los düse ...

also langsam verliere ich den faden mit dem ganzen mist ;(

nach vorschrift müsste ich ja den bock eigentlich um 15 uhr spätestens vor der haustür abstellen o0

Laut LUR musst du in nem 24Stunden Zeitraum 11stunden Pause nachweisen ....

24-11= 13Stunden die du Zur verfügung hast laut LUR!!!!

 

Im Menü des Digitachos kannst du dir alles anschauen was du gemacht hast heute wann Pause, wann Lenkzeit etc

am 8. Oktober 2010 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von Fahrer999

ja aber somit knack ich doch mein tägliche lenk/arbeitszeit von über 10 std rein theoretisch und kann mein 11 std ruhezeit am stück nicht durchziehen weil ich um 5 uhr frühs den bock wieder an schmeiße und los düse ...

Jaein,

die verkürzte Ruhezeit liegt bei 9 Stunden.

Lenk- und Ruhezeiten

Gruss TAlFUN

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 21:04

ohh man ich sehe mich schon wie mich die bag rauszieht und mich am arsch kriegt o0

ja dann muss das digitale tachograp noch auf 3 x 15 min eingestellt sein anders kann ich mir das nich vorstellen das es mich nich warnt ..

na super dann hab ich 2 wochen lang nur verstöße vorzuweisen ..

kann man das teil in der fachwerkstatt auf neuste software updaten lassen ??

du musst doch nur bevor du losfährst einfach mal den pfeil nach unten drücken und schauen wie viel pause du drauf hast.

das nennt man PLANEN von LENK und Ruhezeiten.

ist nebenbei bemerkt Grundbestandteil deines Berufes

am 8. Oktober 2010 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von Fahrer999

...kann man das teil in der fachwerkstatt auf neuste software updaten lassen ??

Jep,

kann man.

Kleiner Tipp, ich schreibe mir vor grösseren Pausen und oder Ladezeiten immer die Fahrzeit auf, die darf täglich 9Std. bzw. zweimal die Woche 10Std. betragen.

Ältere Software bringt keine Probleme bei einer Überprüfung, die hatte ich auch drin.

Gruss TAlFUN

Lernt man so etwas nicht in der BKF-Ausbildung?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Lernt man so etwas nicht in der BKF-Ausbildung?

japp in der 3jährigen schon ;)

 

aber als eu-bkf nich

am 8. Oktober 2010 um 21:27

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Lernt man so etwas nicht in der BKF-Ausbildung?

japp in der 3jährigen schon ;)

 

aber als eu-bkf nich

Moin:)

BKF, kann man das essen ? ;)

Gab es zu meiner Zeit als ich den FS gemacht habe noch nicht, aber mit etwas Interesse, Fragen an Kollegen und deinem "Freund" Google kann man so was ohne Probleme heraus- und erklärt bekommen.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Lernt man so etwas nicht in der BKF-Ausbildung?

japp in der 3jährigen schon ;)

 

aber als eu-bkf nich

Ich bin fast sicher dass dieses Thema dort auch behandelt wird, ob jetzt so ausführlich kann ich nicht sagen, aber durch genommen wird das mit Sicherheit.

Wenn jemand nur die FE in der Fahrschule macht, dann sieht es wieder anders aus. Heutzutage muss er ja dann trotzdem durch die Grundqualifikation um gewerblich fahren zu dürfen ;) Da braucht er dann ja auch schon dieses Thema :)

Grüße

Steini

am 9. Oktober 2010 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

Wenn jemand nur die FE in der Fahrschule macht, dann sieht es wieder anders aus. Heutzutage muss er ja dann trotzdem durch die Grundqualifikation um gewerblich fahren zu dürfen ;) Da braucht er dann ja auch schon dieses Thema :)

Moin Steini:)

Jaein, es gibt eine Besitzstandregelung ;)

Zitat:

§ 3 Besitzstand

§ 2 Abs. 1 und 2 findet vorbehaltlich des § 5 keine Anwendung auf Fahrer und

Fahrerinnen, die

1. eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse

besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist;

2. eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse

besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist. Quelle

Gruss TAlFUN

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