Hilfe??? muss ich jezt ein Fahrtenbuch führen
Hallo, wie schon oben beschrieben muss ich laut aussage eines polizei beamten einen fahrtenbuch führen....und zwar soll jemand mit meinem auto einen geschwindigkeitsübertretung von 35 kmh begangen haben...da ich aber zu diesem zeitpunkt nicht an diesem ort gewesen bin und auch eindeutig nicht der fahrer auf dem blitzfoto bin habe ich wiederspruch eingelegt, nun war die polizei vor ein paar tagen bei mir zu hause und wollte wissen wer der fahrer auf dem blitzfoto sei, da aber das foto recht unscharf fahr konnte ich nicht feststellen wer der fahrer auf diesem foto war....ich weiss es hört sich sehr ungalubwürdig an aber ich weiss wirklich nicht wer der fahrer auf dem foto ist zu dem mal die ganze sache schon über einem monat her ist...nun sagte der beamte wenn mann den wirklichen fahrer nicht identiefiezieren könnte müsste ich ein leben lang nen fdahrtenbuch führen!!! stimmt das was der beamte da sagt oder wollte er mich nur einschüchtern, zumal es ja auch das erste mal ist das mir so etwas pasiert. bitte um eure meinungen und erfahrungen...
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21 Antworten
Der wollte dich nur einschüchtern. Wenn überhaupt, muss ein Fahrtenbuch ein Jahr lang geführt werden.
Ich persönlich würde lieber ein Jahr lang ein Fahrtenbuch führen, als einen Monat zu Fuß zu gehen, oder jemanden zu verpfeifen.
Außerdem müssen Fahrtenbücher nur von Selbstständigen geführt werden
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Caballero
Der wollte dich nur einschüchtern. Wenn überhaupt, muss ein Fahrtenbuch ein Jahr lang geführt werden.
Ich persönlich würde lieber ein Jahr lang ein Fahrtenbuch führen, als einen Monat zu Fuß zu gehen, oder jemanden zu verpfeifen.
thanks für die info, wenn das stimmt was du sagst hat der beamte eindeutig gelogen...sachen gibts wenn die polizei jezt auch schon anfängt und lügt kann mann doch nicht von mir erwarten das ich die warheit sage oder (kleiner joke am rande) ???
Zitat:
Original geschrieben von FrankenBasti
Außerdem müssen Fahrtenbücher nur von Selbstständigen geführt werden
MFG
Schlicht falsch, klar kann Dir von Rechts wegen das führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.Ein Leben lang ist allerdings völliger Käse, das hat auch nicht die Polizei zu entscheiden, Gott sei Dank.............
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
Schlicht falsch, klar kann Dir von Rechts wegen das führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.Ein Leben lang ist allerdings völliger Käse, das hat auch nicht die Polizei zu entscheiden, Gott sei Dank.............
wer entscheidet es dann??? und wie lange ist das maximum von dem führen eines fahrtenbuches in der regel???
Da sind Foren wie www.123recht.de für eine Auskunft deutlich besser geeignet.
Teilweise recht interessant
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
Schlicht falsch, klar kann Dir von Rechts wegen das führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.Ein Leben lang ist allerdings völliger Käse, das hat auch nicht die Polizei zu entscheiden, Gott sei Dank.............
Also meines wissens nach führt man im "normal Fall" als privatman kein Fahrtenbuch.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von FrankenBasti
Also meines wissens nach führt man im "normal Fall" als privatman kein Fahrtenbuch.
MFG
Das führen von Fahrtenbüchern von Firmenwagen hat steuerliche Gründe und mit einer Auflage eines Fahrtenbuches wegen verkehrsrechtlichen Dingen nix aber garnix zu tun.
@mekixxs, lass Dich ned einschüchtern, ich denke zu so nem Käse wird es sicher nicht kommen. Nimm Dir im Zweifel nen RA und gut is...
Dir kann sehr wohl das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Wie lang entscheidet das Gericht.
Grund: Du hast, so sieht es das Gericht, keine Kontrolle darüber wer wann Dein Auto benutzt.
Bei meinem Kollegen war es ein Jahr Fahrtenbuch!
Gruß
Reinhard
Zitat:
Original geschrieben von REIG
Dir kann sehr wohl das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Wie lang entscheidet das Gericht.
Grund: Du hast, so sieht es das Gericht, keine Kontrolle darüber wer wann Dein Auto benutzt.
Bei meinem Kollegen war es ein Jahr Fahrtenbuch!
Gruß
Reinhard
Genau so ist das.
mal abgesehen von den rechtlichen gegebenheiten, die ja jetzt schon ganz gut geklärt wurden:
du weisst nicht, wer vor ein paar wochen mit deinem auto gefahren ist?
nichtmal wenn man dir ein bild zeigt?
das ist glaub ich die saudümmste blödsinnsgeschichte die ich seit langem gehört habe....
verschenkst du deinen autoschlüssel an wildfremde leute auf der strasse oder was?
Gruß,
Kai
Nana Kai
Vielleicht will er ja wirklich nur keinen verpfeifen ?
Selbst wenn er es weiss, er muss nichts aussagen.
Fahrtenbuch ist schon ok fuer ein Jahr. So schlimm ist das nicht. So mancher hat sich schon beim Eintragen ueberlegt, wie schnell er jeden Tag fahren will
Ich glaube aber nicht, dass es ein Gericht entscheidet. Das waere kostenmaessig ziemlich aufwendig fuer die Steuerzahler. Es kann sicher schon ohne
Verhandlung vom Ordnungsamt auferlegt werden.
Bei Fa.Wagen ist das zur Trennung zwischen privaten Fahrten und dienstlich.
Gruss
Joe